von betreuter Grundschule zu Hort wechseln, gleicher Träger, Kündigungsfrist

Hallo,

unser Sohn ist 6 Jahre alt und geht in die betreute Grundschule. Er fühlt sich da nicht richtig wohl und hat kaum Freunde gefunden. Unser Sohn will schon lange in den Hort wechseln aber leider war da bisher kein platz frei.

Nun könnte ich einen Platz im Hort nebenan bekommen wo auch mehrere seiner Freunde und Klassenkameraden sind, allerdings schon zum 01.04.

Ich habe gerade den Vertrag von der betreuten Grundschule raus gesucht. Dort steht das es ein Jahresvertrag fürs komplett Schuljahr ist. Selbst bei aussergewöhlichen Umständen (Umzug/Schulwechsel) beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Beide Betreuungen haben den gleichen Träger, die Stadt.

Ich werde morgen bei der betreuten Grundschule nachfragen ob ich vorher kündigen könnte.

Aber was ist wenn nicht ??? Wir sind Vollzahler und müssten denn 4 Monate doppelt bezahlen.

Kann ich mich denn an die Stadt wenden ? Wir würden ja den gleichen Betrag weiter bezahlen an den gleichen Träger , nur die Einrichtung wäre eine andere.

Hat jemand Ahnung?

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Hi,

da hilft es dir wirklich nur, dich an die Stadt zu wenden.
Im Zweifel kann er ja vielleicht zum neuen Schuljahr in den Hort wechseln. Das wäre ja vielleicht auch eine Option, oder nicht?
Sind die Preise denn identisch?

LG und viel Erfolg

Isabel

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Hallo,

es geht nicht darum, dass es der gleiche Träger ist. Es sind 2 Plätze zu besetzen/bezahlen.
Du kannst da maximal dann auf Kulanz hoffen, wenn der frei werdende Platz auch zum 1.4. wieder belegt werden kann. Der Träger möchte ja auch beide Plätze bezahlt haben.

Einen Anspruch hast du nicht.

Viel Glück!
B

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in Anbetracht der Tatsache, dass es einen Mangel an Plätzen gibt, wird dein bisherige Platz sicher schnell besetzt werden... und dann musst du auch nicht doppelt zahlen...

klar: rede mit der Stadt, -- aber selbst wenn: wenn es euch so wichtig ist, dann riskiert eine Doppelzahlung aber hofft drauf, dass eben ein Nachfolger einspringt. Vertrag ist halt doch oft Vertrag... aber wie gesagt: wenn ihr mit den Sachbearbeitern redet, lässt sich bestimmt was über Nachfolger machen....

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Du bist auf die Kulanz des Trägers angewiesen.

Bitte um einen Auflösungsvertarg für die betreute Grundschule, da ja ein "Anschlussvertag" im Hort abgeschlossen wird.

Allerdings muss sich der Träger darauf nicht einassen.