Erziehungsmaßnahme rechtens?

Hallo zusammen!
Würde ich die ganze Geschichte inkl. Vorfall,Zeugenaussagen und und niederschreiben, wären wir morgen noch hier,deshalb erstmal das Nötigste:
Am 06.02.ist mein Sohn 8.Klasse mit einem 5.Klässler zusammengerasselt.Dazu muss man sagen, dass der 5.Klässler schon 2 Ehrenrunden gedreht hat und nur knapp 1 Jahr jünger als mein Sohn ist!
Nach der körperl.Auseinandersetzung,bei der kein Lehrer zugegen war,haben sich die Jungs am nächsten Tag selber zusammengerauft und reden mittlerweile auch ganz normal wieder zusammen.

Am 16.06. (erst)habe ich den Brief bekommen, dass mein Sohn eine Ordnungsmaßnahme und erz.Maßnahme zu erwarten hätte, da er einen körperlich weit unterlegenen Schüler massiv körperlich angegangen wäre und ihn selbst am Boden liegend mehrfach getreten haben soll.

Wäre es wirklich so schlimm gewesen,hätte die Schule ihn eigentlich direkt tageweise vom Unterricht bzw.ser Schule ausschließen können,wenn nicht sogar müssen 🙄
Wir sollten uns jedenfalls schriftlich äußern und am 20.2.sollte es eine Disziplinarkonferenz geben,wo nochmal alles besprochen wird. Dazu konnten wir leider nicht erscheinen,da mein Soh nachweislich vom 19bis zum 22.Februar im Krankenhaus war (Routineuntersuchungen)
Das Ergebnis dieser Konferenz ging uns dann Freitag den 22.2.zu mit dem Ergebnis Ordnungsmaßnahme schriftlicher Verweis und erz.Maßnahme: folgenden Dienstag, Mittwoch,und Donnerstag Pausenverbot,Geleit nach der 2.und 4.Stunde von dem jeweiligen Lehrer bis vor das Sekretariat wo er die Pause auf einem Stuhl verbringen muss.Wenn die anderen Schüler dann wieder in den Unterricht gehen, darf er alleine auf den Schulhof und wird von einem Lehrer beaufsichtigt! Von

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Erstens:
Zwischen 'zusammengerasselt' und 'getreten, während der andere schon auf dem Boden lag' liegen Aggressions-Welten. Das geht meiner Meinung nach über eine 'normale' körperliche Auseinandersetzung weit hinaus.

Zweitens:
Zur der diesbezüglichen Klassenkonferenz seid ihr nicht erschienen. Dein Sohn sei entschuldigt, aber hättest Du Dir nicht die 1 - 2 Stunden im Krankenhaus freischaufeln können? Es waren Routineuntersuchungen, Dein Sohn ist in der 8.Klasse - da kann man schon annehmen, das das funktioniert. So kann man in das Nichterscheinen durchaus als Nichtinteresse interpretieren.

Drittens:
Ich halte die erzieherische Massnahme für milde. Dein Sohn wird an 3 Tagen nicht die Pause mit seinen Mitschülern verbringen. Da ich davon ausgehe, das die Prügelei in der Pause stattfand, ist hier ein direkter Zusammenhang zum Vorfall gegeben. Und das er aus 15 Klassenzimmern beobachtet wird, stimmt nicht: Die anderen Kinder sind doch in der Pause.

Viertens:
Das Dein Sohn bisher nicht als Aggressor in Erscheinung getreten ist, erklärt die vergleichsweise harmlose Bestrafung. Zumindest in Niedersachen kann die Klassenkonferenz bis zu 3 Monate Schulverweis beschliessen.

Grüsse
BiDi

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In NRW darf eine OM nur zur Anwendung kommen,wenn vorher diverse erz.Maßnahmen fehlgeschlagen sind! Es gab vorher keine einzigen.....
Doch, man sieht ihn von den 15 Klassen aus, eben wenn er in Pause ist und diese Schüler in den Räumen.
Der Vorfall geschah nicht in der Pause auf dem Hof,sondern auf dem Gang zwischen den beiden Räumen!
Verletzungen gibt es keine einzige,nicht mal eine Beule oder blauer Fleck.
Und wenn es doch so heftig gewesen ist,passiert erst 3 Wochen später was? Bei angeblich so heftigen Sachen handelt eine Schule für gewöhnlich direkt.
An dem Tag selber ist aber gar nichts passiert,erst 3 Wochen später.
Da passt einfach einiges nicht zusammen und DAS ist mein Problem.

Nein,das zeugt nicht von Desinteresse,denn ich habe mit dem federführenden Mittelstufenkoordinator vorab telefoniert und wir haben vereinbart,dass wir uns gerne die Tage mal zusammensetzen!

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Der größere Zeitraum zwischen Vorfall und Konferenz erklärt sich aus den Ladungsfristen, die eingehalten werden müssen.

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Teil 2(eben könnte ich nicht mehr weiterschreiben):

Versteht mich bitte nicht falsch,ich sehe auch durchaus gewisses Fehlverhalten von meinem Sohn und bin nach Paragraph 53 der NRW SchulG absolut für die dort unter Abschnitt 2 genannten Erziehungsmaßnahmen, aber da steht auch ganz klar,dass OM nur dann ergriffen werden dürfen,wenn mehrere erz.Maßnahme zuvor fruchtlos waren. Und ebenso steht dort, dass Erziehungsmaßnahmen den Schüler nicht diskriminieren und bloßstellen dürfen. Und das wäre bei der genannten Maßnahme sehr wohl der Fall,da man ihn von 15 Klassenräumen aus beobachten/sehen kann..

Auch noch wichtig: es gab seit der 5.Klasse nicht einen einzigen solchen Vorfall.Im Gegenteil,mein Sohn hat sogar jedesmal mehrfach im Zeugnis stehen, dass er sich durch äußerst höfliches Verhalten auszeichnet.

Gegen die OM kann ich rechtliche Schritte einleiten, aber gegen die schon übermorgen stattfindende Erz.Maßnahme nicht.

Wie sind denn eure Meinungen so?
LG

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Ich würde im Höchstfall beantragen, dass er IM Sekretariat auf dem Stuhl sitzt und evtl. nicht DAVOR.
#pro

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"Wie sind denn eure Meinungen so?"

Sein Fehlverhalten hat nun Konsequenzen. Das finde ich richtig und wichtig. Dabei spielt doch der Status überhaupt keine Rolle, da er ja offensichtlich die geistige Reife hat.

Mir scheint, du hast ein viel größeres Problem mit der Maßnahme als dein Sohn.

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Was sagt denn dein Sohn dazu?

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Er ,übrigens Inklusionskind mit Förderschwerpunkt Lernen, sagt selber dass die sich halt einen Tag später ausgesprochen haben und beide dummfanden, dass es so geknallt hat. Zu diesem Pausenverbot sagt er, dass das wieder ein Grund sein wird warum sich die anderen über ihn lustig machen werden!
Er wurde in den ersten beiden Jahren auf dem Gymnasium massiv geärgert und ist trotzdem niemals ausgeflippt......
Man kann mir also nicht erzählen, dass er ein brutaler Schläger ist. Ausserdem diese Maßnahme 3 Wochen nach dem Vorfall? Das passt für mich alles hinten und vorne nicht.........

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Jemanden, der auf andere eintritt, ist ein Schläger! Punkt!

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Wenn kein Lehrer zugegen war, auf welchem Wege wurde es dann an die Lehrerschaft zugetragen?
Hat dein Sohn tatsächlich auf den am Boden liegenden Mitschüler weiterhin eingetreten?
Welche Verletzungen hatte das zur Folge?

Was war passiert, dass euer Sohn derart ausgerastet ist? Du schreibst, seit der 5.Klasse wurde sein Verhalten sogar gelobt, aber was gab es damals in der 5. Kl für Vorfälle?
Auch derartige Ausraster? Ich finde, dass spielt alles mit rein.

Wird er gemobbt? Wenn ja, inwiefern wirkt die Schule dem entgegen?

Solch ein Vorfall in der Akte, kann eurem Kind nachhaltig Steine in den Weg legen. Daher würde ich mir gut überlegen: was muss passiert sein, wie muss es meinem Kind an dieser Schule gehen, damit er derartig ausrastet und das Pulverfass explodiert ist?

Welche Stellung hat er im sozialen Miteinander? Definitiv würde ich mir diesbzgl Hilfe organisieren, denn da liegt ja wahrscheinlich der Hund begraben.
Neuanfang ggf mit/durch Schulwechsel? Schulpsychologische/Heilpädagogische/Kinder- bzw Jungensychiatrische/o.ä. Unterstützung?

Ich sehe das nämlich so: liegt die Ursache dieses heftigen Ausrasters tatsächlich darin, dass er von seinen Mitschülern gemobbt, ausgelacht und gedemütigt wird, kann eine derartige Strafe nicht DIE Lösung sein, weil dann etwas in der Schule gewaltig schief läuft. Dein Kind braucht nämlich dann nicht nur eine Konsequenz (wie in der Konferenz entschieden - hier finde ich übrigens auch, dass du zumindest hingehen hättest können) auf sein aggressives Verhalten, sondern parallel dazu muss auch seine verzwickte Stellung anerkannt werden und es muss gegen das Mobbing vorgegangen werden. Dem widerspricht aber, dass du schreibst, dass sich die Jungs "vertragen" haben und sich wieder "gut verstanden" haben?

Also wie ist es denn nun? Was hatte deinen Sohn zu dieser Aggressionsexposion/Blackout verleitet? Ich finde die Ursache nämlich mindestens gleichwertig entscheidend für das weitere Vorgehen von seiten der Schule. Denn wennein Schüler derartig ausrastet und auf einen am Boden liegenden Schüler eintritt, dann muss sie sich sehr wohl darüber Gedanken machen, was den betreffenden Schüler zu solch einem Verhalten verleitet hatte. "Nur" Strafe ist hier viel "zu einfach" gedacht von der Schule, das löst das Problem ja nicht.

Du als Mutter solltest dir Sorgen machen, Sorgen darüber machen, wie es deinem Kind gehen muss, dass er so etwas tut. Was staut sich bei deinem Kind an?
Ich sehe diesen "Vorfall" nämlich als "allerhöchsteEisenbahn" aktiv zu werden.
Da würden meine mütterlichen Alarmglocken auf Hochtouren läuten, da würde ich am Ball bleiben und die Dynamiken unter den Schülern hinterfragen.

LG Snow

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das ist bundeslandspezifisch, aber im prinzip überall wieder gleich: es gibt eine eskalationsleiter für maßnahmen der schule. ein diszi ist recht weit oben, da landet man nicht eben mal so. es muss also was massives vorgefallen sein. an einem gymnasium sind körperliche auseinandersetzungen per se sehr ungewöhnlich. an der schule, an der ich unterrichte, wäre die verhängte sanktion als milde zu sehen und lediglich möglich, weil keine vorigen verstöße vorliegen. sonst wäre nach eine prügelei die erste reaktion bei uneinsichtigkeit im folgenden gespräch hausverbot durch die schulleitung bis zum diszi, dort dann entscheid über weiteres vorgehen.

bevor solche maßnahmen greifen, wird die eskalationsleiter abgearbeitet, z.b. einzelgespräch. das bekommst du als elternteil oft nicht mit, da diese maßnahmen häufig schon ausreichen, um unterricht wieder möglich zu machen. wenn sie nicht reichen: siehe oben.

anders ist es bei gefahr im verzug, z.b. tätlichkeit wie bei deinem sohn. da wird sofort gehandelt. wie gesagt, bei uns wäre sofort hausverbot im raum gestanden. vielleicht hat auch der i-status etwas abgefangen... in jedem fall würde ich überlegen, was du einem sich permanent mit anderen vergleichenden pubertierenden antust, der zwar schlau genug ist, zu verstehen, dass alle anderen andere aufgaben machen als er, aber nicht schlau genug ist, bei deren unterricht und freizeitgespärchen mitzuhalten. l-kinder an gymnasien tun mir leid. er ist in dem alter, wo er unbedingt dazugehören will, und es aufgrund seiner besonderheiten aber nicht kann. meinst du ernsthaft, das macht was anderes als extremen frust in deinem kind? kein wunder, dass er tätlich wird... ich würde dringend über die umschulung in einen schutzraum nachdenken, z.b. förderzentrum lernen. ja, ich weiß, sozial vielleicht schwierige klientel, aber dafür experten für seine besonderheiten als lehrkräfte und peers, mit denen er was anfangen kann.

zudem: deine emotionale ablehnung der erziehungsmaßnahme der schule nimmt er voll wahr. du sendest ihm damit gemischte botschaften (du vs. schule) und verwirrst ihn völlig, nimmst ihm dadurch eine wichtige lernmöglichkeit. ich würde dringend an meiner eigenen einstellung arbeiten. du willst sicher nur das beste für dein kind. manchmal muss man dafür über den eigenen schatten springen.

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Sofort gehandelt????? Der Vorfall war am 06.02.und 14 Tage passierte jetzt gar nichts.
3 Wochen später soll es dieses Pausenverbot geben.
SchulG NRW sagt ganz klar,dass OM nur angewendet werden dürfen, wenn zuvor mehrere erz.Maßnahmen erfolglos blieben- es gab keine einzige!!!

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Hallo,

deine Frage war, ob die Maßnahme rechtens ist. Meiner Meinung nach ja.

Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann solltest du nach dem schriftlichen Bescheid der OM Widerspruch einlegen.

Due passende Passage wirst in dem Schreiben der Schule nachlesen können.

Also legst du Widerspruch ein, weil dir die theoretisch vorangegangen erzieherische Maßnahmen fehlen.

Ich kann nur sagen, was ich machen würde. Ich würde diese milde Maßnahme akzeptieren, mir meinen tollen Sohn zur Brust nehmen und ihm, da er ja so sozial ist, erklären, dass Streit in der Schule nicht körperlich ausgetragen wird, zumal der „Gegner“ auch jünger war, egal wie viele Klassen er bereits wiederholt war.

Fakt ist, es kam zu körperlicher Gewalt und die muss geahndet werden. Meiner Meinung nach nicht in einem Gespräch, sondern mit einer OM, die auch Wirkung auf andere Schüler zeigt.

VG

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Fakt ist, dass es zu körperlicher Gewalt kam?Interessant, was du alles so aus der Ferne beurteilen kannst.
Der andere Junge mag zwar max 1,5 Jahr jünger sein,aber beide sind gleich groß!!Mein Sohn ist 13,der andere 12.
Mein Sohn hat ja gesagt, dass BEIDE nicht unschuldig waren und am nächsten Tag sich ausgesprochen haben und nun keinerlei Stress mehr zwischen ihnen besteht.

Es würde beidseitig geschubst und gehauen, aber niemand wurde richtig getroffen, trägt dementsprechend auch keinerlei Verletzungen, noch nicht mal Kratzer davon.

Laut SchulG NRW sind erzieherische Maßnahmen in diesem Fall Gespräche mit den Schülern ,Mehrarbeit und Gipfeltreffen mit Vertrauenslehrern.
Das wäre ja auch alles soweit ok gewesen.
Man hätte ihn auch gerne 14 tagelang 2 Std.nachsitzen lassen können.Aber mit verspäteter Pause Unterricht verpassen, wo ist da der Sinn?

Ich zweifle lediglich die angebliche Heftigkeit des Vorfalls an.Wäre es nämlich wirklich so gewesen, wäre es in NRW ohne weiteres möglich gewesen,ihn aus Sicherheitsgründen sofort von der Schule mehrere Tage auszuschließen.
Auch Pausenverbot wäre SOFORT zulässig gewesen, bei dieser angeblichen Heftigkeit.

Wenn mein Sohn den anderen wirklich so heftig verprügelt hätte, dann wäre ich die Erste die große Konsequenzen auch zu Hause ergriffen hätte!!!

Es gibt keinerlei Dinge,die diese Heftigkeit belegen.

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."Dazu muss man sagen, dass der 5.Klässler schon 2 Ehrenrunden gedreht hat und nur knapp 1 Jahr jünger als mein Sohn ist!"

In welchem Bundesland kann man auf dem Gymnasium, in der selben Klasse bzw. allgemein Unterstufe 2x nee Ehrenrunde drehen.#kratz

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Genau das habe ich mich auch gefragt. Genauso wie man ein InklusionsKind auf ein Gymnasium schicken muss um einen Hauptschulabschluss zu erzielen. Das passt doch hinten und vorne nicht.🙈 mit den Gesetzen kenne ich mich nicht mehr aus, da bin ich zu lange raus. Aber sollte die Geschichte wahr sein, tut mir das Kind unheimlich leid.

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Also leid nicht aufgrund der geplanten Erziehungsmaßnahme sondern aufgrund der ganzen Konstellation und seiner Position dort und vor allem der Position der Mutter.

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Wird schon rechtens sein. Kein Schulleiter wagt es in diesen Zeiten, wo Prozessieren gegen Lehrkräfte Volkssport ist, Schritte einzuleiten, die nicht landesrechtlich haltbar sind. Da wird vorher nochmal sicherheitshalber mit dem RP telefoniert und das „Go“ für den individuellen Fall eingeholt.

Mir fällt allgemein der harsche bis aggressive Ton auf, wenn Gegenrede kommt. Das macht mich im Zusammenhang mit der Attacke auf dem Pausenhof nachdenklich.

Lg lelamari

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Danke für deine „Unterstützung“ bzgl ihres Tonfalls. Habe ich hier in verschiedenen Beiträgen kommentiert.

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Kannst du bitte mal zitieren, wo ich mich im Ton vergriffen haben soll?Vielen Dank! Ich habe lediglich mehrfach gesagt, dass ihr wohl nicht richtig lesen könnt und leider kaum Ahnung habt,was Inklusionskonzepte angeht.
Wie schlimm!

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