Handy kaputt - Selbst Schuld?

Hallo 👋🏼
Mein Sohn (fast 10) hat mittlerweile ein eigenes Smartphone. Wir haben gemeinsam regeln erstellt und sind sehr zufrieden, wie er damit umgeht.
Heute ist es aber passiert. Der Bildschirm ist gesprungen und funktioniert stellenweise nicht mehr. Die Hülle ist auch leicht mitgenommen. Weil sein Freund das Gerät aus dem Fenster geworfen hat...
Sie mussten für ein Projekt Bilder auf den PC (unserem,Dachgeschoss ) ziehen. Das haben sie gemacht, dann hat mein Sohn das Handy abgestöpselt und zur Seite gelegt. Dann ist er auf die Toilette und es ist passiert. Sein Freund (11) hat es aus dem Fenster geworfen und es ist, nach einem Zwischenstopp auf dem Garagendach, auf unseren Parkplatz gefallen :-[ Wieso er das gemacht hat? Mein Sohn hat mal beiläufig etwas über seine Hülle erzählt. Er dachte, es ist damit unzerstörbar. Der Ausblick nach draußen war so verlockend, das musste er probieren.
Seine Mutter sieht 0,0 Schuld bei ihm. Damit müsse man rechnen, wenn man seinen Kindern so früh ein Smartphone gibt.
Was sagt ihr? Es ist doch nicht normal, dass ein 11 jährigem einfach so fremdes Eigentum aus dem Fenster wirft?

Liebe Grüße

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Ich habe keine Lösung aber ich habe großen Respekt vor Dir dass du so ruhig bist.
Wenn ich so lese, dass die Madam keinerlei Einsicht zeigt und man nunmal mit rechnen muss...

Da wäre es zu verführerisch Deinen Sohn doch mal dort etwas zerstören zu lassen...
Vase trifft Fernseher oder so #schein
Ich mein damit muss man schließlich rechnen wenn man Vasen besitzt nicht wahr ?! #wolke

Ja ja ich weis, is keine Option, weil macht man nicht und ist falsch und moralisch höchst verwerflich und so... aber argh *** #schock


Ist ja zum in die Tischkante beißen wenn man da völlig machtlos ist...:-[

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Hallo,

Selbst ein 5jähriger weiß das man das nicht macht. Von einem 11jährigen sollte man so viel Verstand haben.

Rein rechtlich bleibt ihr, meines Wissens, auf den Kosten sitzen. Der Junge kann wegen Sachbeschädigung noch nicht belangt werden und in dem Alter ist man nicht mehr verpflichtet permanent zu beaufsichtigen. Zumal der Junge eh bei euch war.

Würden meine Kinder Dinge von anderen beschädigen, würde ich den Schaden zahlen. Bei hohen Kosten der Haftpflicht melden. Eventuell fragst du die Mutter ob sie es ihrer Versicherung melden möchte. Ich würde schon auf Zahlung bestehen und auf die Frage warum man einem 10jährigen ein Smartphone gibt, käme die Antwort, dass ein Kind in dem Alter normalerweise so viel Verstand besitzt es nicht aus dem Fenster zu werfen. Außerdem hat der Junge sich das Smartphone einfach genommen. Dein 10jähriger hat es ihm sicher nicht in die Hand gedrückt und gesagt, dass er es runter werfen soll.

LG
Michaela

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Rein rechtlich bleibt ihr, meines Wissens, auf den Kosten sitzen. Der Junge kann wegen Sachbeschädigung noch nicht belangt werden

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html
Ein Kind älter als 10 und normal entwickelt müsste Deliktfähig sein.

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Ich habe gerade mal in unseren Unterlagen der Haftpflicht geguckt. Da steht, dass ein Kind sogar ab 7 schon deliktfähig ist.

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So wie du es schilderst sehe ich eindeutig die Schuld bei dem Freund deines Sohnes. Er muss es ersetzen, oder seine Eltern es bei der Versicherung melden.

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Ich bin völlig bei dir, dass das Handy durch den Freund (bzw. seine Eltern) ersetzt werden sollte..

Leider nur aus moralischer Sicht.

Die Versicherung wird nicht zahlen. Und zwar nicht nur wegen des Vorsatzes. Sondern auch, weil die TE in diesem Moment in der Aufsichtspflicht war - und nicht die Mutter des Kindes.

Ich weiss das, weil wir eine echt "gute Haftpflichtversicherung" haben. Die zahlt auch, wenn mein Kind einen Schaden anrichtet und ich die Aufsichtspflicht NICHT verletzte habe.

Voraussetzung ist allerdings: Ich muss im fraglichen Moment aufsichtspflichtig gewesen sein. Wenn ich im strittigen Moment GAR NICHT IN DER AUFSICHTSPFLICHT WAR, weil mein Kind zum Beispiel in der Schule war - dann zahlt die Versicherung nicht. Der Geschädigte bleibt dann auf den Kosten sitzen (wenn die Person, die gerade aufsichtspflichtig war ihre Pflichten nicht verletzt hat).

Ich persönlich würde immer trotzdem zahlen. Aber zwingen könnte mich rechtlich gesehen niemand.

Das hab ich mal durch Zufall rausbekommen, weil mein Kind im Bus mal einem anderen Kind die Brille vom Kopf gefuchtelt hat. Die Versicherung wollte sehr genau wissen, ob das in der Schule oder auf dem Weg dorthin passiert ist. Wärs auf dem Schulhof passiert, dann hätte die Versicherung nicht gezahlt. Auf dem Schulweg hingegen unterliegt die Aufsichtspflicht den Eltern.
Deshalb hatte ich Glück.

LG

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Wobei mir gerade noch eine Idee kommt. Das Kind ist ja 10, mein Sohn war damals sechs.

Ich glaube, ab 7 kann das Kind für den Schaden belangt werden. Also persönlich. Und nicht die Aufsichtsperson.

Das könnte dann doch noch Hoffnung für die TE bedeuten.

LG

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Hallo,

im ersten Moment dachte ich, dass du auf den Kosten sitzen bleibst, weil ich mal einen ähnlichen Fall hatte als mein Sohn sechs Jahre alt war. Da hätte die Versicherung nicht gezahlt, wenn die Aufsichtspflicht im fraglichen Moment nicht bei mir/ uns Eltern gelegen hätte. Ergo hätte uns niemand haftbar machen können und ergo hätte auch die Versicherung nicht gezahlt.

Aber das betreffende Kind ist ja älter als sieben. In dem Fall ist es selbst haftbar, nicht die Aufsichtsperson. Ob die Versicherung zahlt (das Verhalten des Kindes grenzt ja an Vorsatz) dürfte dabei zweitrangig sein (für dich). Das Kind müsste m. E. haften, wenn es solchen Mist baut, weil es älter als sieben Jahre ist. Da sollte man in der Lage sein, die Folgen abzusehen, wenn man ein Handy aus dem Fenster wirft.

Darauf würde ich die Eltern mal aufmerksam machen.

https://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/

LG

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Ich würde das auch der Haftpflichtversicherung melden, dann erstmal abwarten, was die sagen. Habt ihr einen Versicherungsmakler? Es ist immer gut, wenn man da jemanden anrufen kann und erstmal grob informiert wird. Oft stehen die Ansprechpartner auf dem Versicherungsschein oder der Korrespondenz.

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Hallo,

ich würde mal recherchieren, wie die Rechtslage in einem solchen Fall aussieht, bzw. vielleicht bei Eurer Haftpflichtversicherung nachfragen.

Grundsätzlich hasse ich diese Eltern, die immer meinen, ihr Kind sei bis zum Alter von 18 Jahren für nichts verantwortlich zu machen, weil es das ja alles noch gar nicht verstehen kann. #aerger
Man kann einem Hund beibringen, was er zu tun und zu lassen hat, aber ein 11-jähriger ohne geistige Behinderung soll dafür zu dumm sein?! #klatsch

Dass man kein Handy aus dem Fenster wirft, weiß selbst unser 8-jähriger Sohn.

LG

Heike

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Geht's noch? Manche Leute... da hab ich keine Worte.
Sie sollte hurtig zusehen, dass sie das Gerät bezahlt.

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Hallo!

Für mich ist das Ganze eigentlich klar - der Freund Deines Sohnes ist haftbar:
1. 10-11-jährige Kinder müssen nicht mehr rund um die Uhr beaufsichtigt werden, wenn die 2 Stunden unbeaufsichtigt im Kinderzimmer spielen, ist das absolut normal. Somit liegt hier keine Aufsichtspflichtverletzung vor und man kann nicht sagen, dass Du selbst Schuld bist.
2. Ein Kind über 7 Jahren ist eingeschränkt deliktfähig. D.h. das Kinder dann für durch sie verursachte Schäden haftbar gemacht werden können, wenn sie aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung die nötige Einsicht hinsichtlich des Schadens haben. Und bei dem Schadenshergang müsste der Junge schon grenzdebil sein, wenn er tatsächlich damit gerechnet hat, dass das Handy heil unten ankommt. Die meisten 5-jährigen wissen, dass Dinge kaputt gehen können, wenn man sie aus so großer Höhe fallen lässt.

Ich persönlich würde also noch einmal das Gespräch mit der Mutter suchen und ihr klar machen, dass sie im Falle eines Schadenersatzprozesses sicherlich verlieren würde und dass die dadurch entstandenen Ansprüche erst in 30 Jahren verjähren. Wahrscheinlich meldet sie den Schaden dann doch lieber ihrer Haftpflichtversicherung.

Hier ist das ganze mal recht klar abgehandelt:
https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/leben-und-wissen/wann-haften-kinder-49679588.bild.html

LG

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Was würde die Mutter sagen, wenn es sich dabei NICHT um ein Smartphone, sondern um ein Schulbuch des Freundes handelt? Oder wenn es IHR Lieblingsschmuckstück wäre?


Wie es mit der Haftplichtversicherung ist, weiß ich nicht.
11 Jahre? Keine Ahnung, in welchen Fällen die das abdeckt.


Meinem Kind würde ich mit Worten die Ohren lang ziehen.
Egal, ob es ein Smartphone, ein Schulbuch, die Lieblingsjacke oder ein anderes alterpassendes Spielzeug wäre: mit dem Eigentum anderer geht man sorgsam um.
Bestenfalls sogar gar nicht, wenn man nicht gefragt hat (oder kein Ok bekommen hat).

Grundregel seit mein Kind mobil ist. Je älter je strenger.

Passieren kann immer was. Blödsinn machen Kinder auch dann, wenn sie es nicht dürfen.

Dafür gibt es Versicherungen oder Eltern, die mit dem Kind reden sollten.

Würde mein Kind etwas machen (egal ob Smartphone, Schulbuch, sonstiges), gäbe es eine deutliche Ansage, Entschuldigen müsste sich mein Kind
und finanziell würde ich es von meiner Versicherung prüfen lassen bzw. Möglichkeiten anbieten.

Wenn es dir Versicherung prüft, heißt das nicht automatisch, dass sie zahlt.
Aber wenn ich es nicht zum Prüfen gebe, ist klar, dass sie nichts zahlen. :-p
Deswegen, der Versuch wäre es wert.


Lehnt die Versicherung die Zahlung ab, würde ich fragen warum!
Entsprechend der Begründung könnte ich mir dann immer noch überlegen, ob ich
- gar nichts bezahle (Begründung)
- anteilig selbst etwas bezahle (Begründung + Schaden ist ja da)
- komplett ersetze (Begründung / menschlich)