Notwehr oder nicht? Klassenleiterverweis

Hallo,

mein Sohn (15) kam letzte Woche von der Schule und erzählte mir, dass er Streit mit einem Mitschüler aus der Parallelklasse hatte. Mein Sohn, kräftige Statur, lief an besagtem Jungen vorbei. Die schubste ihn und sagte "Zieh Leine du fette Sau." Mein Sohn schubste zurück und der Junge stieß mit dem Kopf vor die Wand. Aber nicht so stark, dass eine Verletzung daraus resultierte. Ich sah das jetzt nicht als so dramatisch, habe meinen Sohn aber darauf hingewiesen, dass dies auch anders hätte ausgehen können und eine Kopfverletzung daraus hätte resultieren können. Nun kam gestern mein Sohn mit einem Klassenleiterverweis nach Hause. In diesem stand der Sachverhalt völlig anders beschrieben. Mein Sohn hätte ohne ersichtlichen Grund dem Mitschüler das Bein weggetreten und dieser sei dann mit dem Kopf vor die Wand geknallt. Die Mitschüler meines Sohnes und auch Klassenkameraden des anderen Jungen waren bei dem Vorfall dabei und haben gestern schon der Klassenleiterin gesagt, dass es völlig anders war als in dem Beweis beschrieben und dass sie dies bezeugen können. Die Klassenlehrerin ging gar nicht darauf ein. Nun habe ich Widerspruch eingelegt und diesen an den Schulleiter gefaxt und auch ein Schreiben für die Klassenlehrerin mitgegeben. Da sich diese gestern schon so quer stellte, denke ich nicht, dass dieser stattgegeben wird. Das Fax ist weg, das Schreiben auf dem Weg zur Schule und ich frage mich nun ob ich vielleicht über reagiert habe. Auf der anderen Seite glaube ich meinem Sohn diesmal tatsächlich. Vor allem weil an dem Tag eine andere Mutter bei mir anrief und mir sagte, dass ihr Sohn daheim erzählt hätte, dass xyz schon wieder auf meinen los gegangen ist und dann ein riesen Drama gemacht hätte als dieser sich gewehrt hat. Das hier ein Tatbestand der Körperverletzung durch meinen Sohn im Raum steht ist klar. Aber dem ging eine Beleidigung und ein verbaler Angriff voraus. Mein Sohn hat ihn nicht grundlos geschubst oder ihm ein Bein weggetreten. Beleidigungen sind notwehrberechtigt. Das habe ich auch so in den Widerspruch geschrieben. Nun zweifel ich an mir ob es tatsächlich notwendig war so ein Geschütz aufzufahren und gleich schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid beim Schulleiter und dem Klassenlehrer einzulegen. Vielleicht hätte ein Anruf bei der Klassenleiterin gereicht? Wie hättet ihr gehandelt?

LG

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Nach meiner Meinung, bekämen "Beide" einen Verweis. XY als Verursacher und Provokant und dein Sohn als Kontrahent. Zurückschubsen / Treten ist keine Notwehr.
Erkundige dich mal, ob XY auch einen bekam, wenn nicht, hätte ich auch Klärungsbedarf, wenn es soviele Zeugen gibt.

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Der hat keinen bekommen. Deshalb habe ich Widerspruch eingelegt. Und getreten hat mein Sohn nicht. Er hat zurück geschubst. Der andere stieß daraufhin mit dem Kopf an die Wand. Im Verweis stand, dass der Junge mit einem Bein an der Wand stand und meiner völlig grundlos das Bein weggetreten hat. So hat der andere Junge den Vorfall geschildert.

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Ich persönlich hätte vermutlich erstmal die Klassenlehrerin angerufen und dort um Klärung gebeten, wenn wir in der Situation gewesen wären... Bei uns allerdings mit dem Hintergrund, dass unsere Schulleiterin da eher nachlässig ist und unsere Klassenlehrerin ihre Kids in der Hand hat... #schein

Ich denke, in dem Fall, dass bei euch schon Schüler hinter eurem Sohn standen und die Klassenleitung darauf nicht einging, war das schon der richtige Weg... Da hat die Klassenleitung falsch gehandelt, denn auch sie hätte zumindest Zeugenaussagen, die ja vorhanden wären, anhören und dann entscheiden müssen... Da das nicht passierte, ist es schon gut, die Schulleitung mit ins Boot zu holen...

LG

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Keine Notwehr. Denn Notwehr ist eine "Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." Beleidigungen, so weh sie manchmal tun mögen, sind aber nun mal keine Angriffe.

Ich hätte auch erstmal nur bei der Klassenlehrerin angerufen und versucht das zu klären. Hätte sie sich im Gespräch mit mir ebenfalls unwillig gezeigt sich nochmal die Zeugen anzuhören, hätte ich das direkte Gespräch mit der Schulleitung gesucht. Erst im Anschluss hätte ich das Ganze formalisiert. In meinen Augen sind das einfach 2 Eskalationsstufen zu viel für ein Fehlrverhalten deines Sones. Denn mal ehrlich: Auf eine Beleidigung reagiert man nicht mit einem körperlichen Angriff. Und auch ein simples Schubsen kann weit schlimmer enden als mit nem Wandabdruck im Gesicht...

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Laut der TE musste ihr Sohn sich aber erst beleidigen und dann schubsen lassen. Nachdem er zurück geschubst hat, kam der Verweis....

Ich frage mich ehrlich, ob du wirklich der Meinung bist, dass jeder mit dem Sohn der TE machen kann, was er will. Oder mal anders gefragt, ob jeder mit deinem Kind machen kann, was er will.

Ich finde die Reaktion des Sohnes der TE durchaus verständlich. Und ich glaube nicht, dass man sich alles bieten/gefallen lassen muss.

Ich hätte vermutlich auch einen Brief an die Lehrerin geschrieben, an den Direktor erst mal nicht, obwohl der bei einem Verweis ja im Bilde sein müsste (aber das resultiert wohl eher daraus, dass die Lehrerin meines Kindes irgendwie nur schriftlich zu erreichen ist, mal eben auf dem Schulflur ansprechen ist nicht bei der, da kriegste höchstens n Termin).

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Der andere hat ja im Prinzip zuerst geschubst. Nur ist meiner dabei nicht hingefallen. Im Prinzip haben beide das Gleiche gemacht. Ich hätte den Verweis ja hingenommen wenn der richtige Sachverhalt darin gestanden hätte und nach Anhörung der Zeugen beide Jungs einen bekommen hätten. Unter dem Verweis stand, dass der Widerspruch schriftlich beim Schulleiter eingelegt werden muss. Mir ist klar, dass der andere Junge sich auch bös hätte verletzen können. Und ich stehe auch voll hinter der Schule, dass sie Sanktionen bei solchen Verstößen erteilt. Ich fand es gestern nur total ungerecht, dass der andere Junge seinem Klassenlehrer einen völlig falschen Sachverhalt schildert, diesem geglaubt wird obwohl 20 andere Kind drum herum bezeugen können, dass so etwas nie passiert ist. Was ebenfalls der Klassenleiterin bekannt ist, dass besagter Junge meinen schon öfters verbal angegriffen und nieder gemacht hat. Mein Sohn war deshalb schon mehrfach bei ihr und auch ich habe das schon angesprochen. Da mein Sohn sich bisher dagegen immer sehr gut verbal wehren konnte und viele Freunde hinter sich stehen hat, habe ich ihn das bisher immer selbst regeln lassen.

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Hat der andere Junge ihn nun geschubst oder nicht? Du schreibst im ersten Teil, dass er geschubst hat und im 2. Teil, dass der Angriff verbal war.
Ich habe meinen Kindern beigebracht, dass sie sich nur bei körperlichen Attacken wehren dürfen. Und Beleidigungen sind NICHT notwehrberechtigt, wie kommst du darauf?

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Er hat ihn geschubst mit den Worten "Zieh Leine du fette Sau". Ich fand das Schubsen jetzt nicht so erwähnenswert, da meiner dabei nicht hingefallen oder sonstiges ist.

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Dann darf dein Sohn auch zurück schubsen, aber natürlich nicht heftiger als nötig. Ich hoffe, dass ihr den Sachverhalt klären könnt.

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Hallo,

wir hatten mit meinem Sohn vor zwei Jahren ein ähnliches problem, meiner hat damals nen Verweis bekommen der andere nicht. Wir haben den Lehrer angesprochen er hat gemeint wir sollen es gut sein lassen der Verweis steht nicht im Zeugnis und hat für unseren Sohn keinen Nachteil.

Er hat auch zu uns gesagt das er unserem Sohn glaubt und der andere schon öfters negativ aufgefallen ist.

Wir haben unserem erklärt es ist einfach ein problem wenn ein anderer scheiße macht kann man das mit schubse, schlagen ect. Nicht klären manchmal muss man eine ungerechte behandlung einfach hinnehmen.

mfg

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Ich finde es ist keine Notwehr. Er hätte sich verbal wehren müssen und sich dann beschweren, dann hätte der andere einen Verweis bekommen und er wäre fein raus. Tja dumm gelaufen, da er jetzt auch handgreiflich wurde hat er den Verweis in meinen Augen absolut zu Recht bekommen. Wir haben das auch mehrfach durch. Mein Sohn hat gelernt sich verbal zu wehren und dann zur Aufsicht zu gehen, das bringt mehr wie körperliche Gewalt, sobald er zurück schubst ist er genauso dumm wie der der angefangen hat. Notwehr ist etwas ganz anderes, der verbale Angriff und das Schubsen haben deinen Sohn ja nicht wirklich in Gefahr gebracht, da hätte es andere Wege gegeben.

LG
Visilo

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Hi,

<<Beleidigungen sind notwehrberechtigt>> #gruebel
Das habe ich aber so noch nie gehört.

Dein Sohn hat sich provozieren lassen und hat geschubst; das hätte auch schlimmer ausgehen können. Du schreibst, er sei von kräftiger Statur....

<< Auf der anderen Seite glaube ich meinem Sohn diesmal tatsächlich.>>
Hast Du Gründe, es sonst nicht zu tun?

<< Die Mitschüler meines Sohnes und auch Klassenkameraden des anderen Jungen waren bei dem Vorfall dabei und haben gestern schon der Klassenleiterin gesagt, dass es völlig anders war als in dem Beweis beschrieben und dass sie dies bezeugen können. Die Klassenlehrerin ging gar nicht darauf ein.>>
Sagt wer?

Ich hätte zuerst persönlich mit der KL gesprochen, bevor ich weitere Maßnahmen ergriffen hätte.

GLG

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Ich höre mir normaler Weise beide Seiten an bevor ich einer Seite Glauben schenke. Bei Kindern kommt es durchaus vor, dass sie sich erst mal ins rechte Licht rücken. Würde also mein Kind heim kommen und mir erzählen, dass xyz ihm was getan hat und er völlig unschuldig ist, würde ich das schon erst mal anzweifeln. Denn zu einem Streit gehören immer 2.

Dass die Klassenlehrerin darauf nicht einging haben mir mehrere Mitschüler und auch 2 Elternteile bestätigt, deren Kinder dies Zuhause erzählt haben. Die eine Mutter und ein Vater sprachen mich von sich aus darauf an.

Mein Sohn ist kräftig und ist seinem Mitschüler sicherlich körperlich überlegen. Er hat nicht auf ihn eingeschlagen, ihn verprügelt, getreten oder sonstiges. Er hat auf sein Schubsen mit zurück schubsen reagiert. In meinen Augen eher eine Affekthandlung. Er hat ihn nicht bewusst geschubst, sondern im Prinzip seinen Angriff abgewehrt. Hätte er zugeschlagen oder den anderen Jungen derartig geschubst, dass dieser verletzt gewesen wäre, sähe es anders aus.

Das Notwehrrecht schließt Ehrverletzungen mit ein. Zu finden ist dies im Strafgesetzbuch. Voraussetzen tut dies, dass die Beleidigung nicht abgeschlossen ist. Ich gebe zu, dass sind harte Geschütze für so eine Kleinigkeit und auch von beiden Parteien unterschiedlich auslegbar. Partei 1 kann behaupten, dass er nicht vor hatte weiter zu beleidigen. Dann wäre die Beleidigung abgeschlossen und keine Notwehrsituation vorhanden. Auf der anderen Seite wusste mein Sohn nicht was darauf noch folgt. Also eine Grauzone und Auslegungssache. Schubsen gilt als Beleidigung. Da mein Sohn zurück geschubst hat, hat er in dem Fall genauso reagiert wie der Gegner. Was natürlich nicht geht, ist sich gegen eine Beleidigung mit einem Schlag zu wehren. Das ist dann eher Selbstjustiz.

Den Widerspruch habe ich schriftlich beim Schulleiter eingereicht, weil dies unter dem Verweis stand.
"Sie können innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen diesen Bescheid einreichen. Dieser hat schriftlich beim Schulleiter zu erfolgen."
Der Klassenlehrerin habe ich aber ebenfalls ein Schreiben zukommen lassen mit der Bitte um Klärung.

Ich gebe zu, dass dies alles völlig überzogen und übertrieben ist. Kein Kind wurde verletzt, kein Kind ist der Gefahr von Mobbing ausgesetzt oder sonstigem. Mein Sohn weiß, dass er sich verbal wehren soll. Er ist in 9 Schuljahren auch noch nie in irgendeiner Art handgreiflich geworden. Eher im Gegenteil. Normalerweise geht er solchen Konfrontationen aus dem Weg oder meldet sie dem Lehrer. Er ist mit dem Jungen schon mehrfach angeeckt bzw. hat dieser ihn schon öfters beleidigt. Bisher stand er da immer drüber oder hat es seiner Lehrerin mitgeteilt.

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Oh, mein Beitrag hat sich mit deinem überschnitten- sie sind sich ja inhaltlich recht ähnlich;-).

ich finde du klingst insgesamt sehr reflektiert und vernünftig und ich bin guter Hoffnung, dass du mit deiner überlegten, sachlichen Art die Geschichte zur Klärung bringen kannst (ob der Verweis nun weiterhin Bestand hat oder nicht- aber eben auch die (berechtigte und durch Zeugen belegte Seite deines Sohnes darzustellen wäre mir auch wichtig!).

Alles Gute!

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Hallo,
Da deine ursprüngliche Frage war: "Notwehr oder nicht?!" erstmal mal meine (laienhafte!!!) Einschätzung dazu:

Ja, die persönliche Ehre ist ein Rechtsgut, welches selbstverständlich auch notwehrfähig ist.
ABER:
In einer Notwehrlage befindet sich, wer einem gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff ausgesetzt ist. Der rechtswidrige Angriff liegt vor (Beleidigung und Schubsen), fraglich ist, ob er auch gegenwärtig ist. Hat der Mitschüler beleidigt und geschubst und dann war die Situation eigentlich vorbei? Oder musste dein Sohn davon ausgehen/besteht der begründete Verdacht, dass der Mitschüler in dieser Situation weiter schubst und/oder beleidigt?
Für mich klingt deine Schilderung eher so, als sei die Situation eigentlich schon abgeschlossen, dein Sohn hätte ungehindert seiner Wege ziehen können, damit wäre es keine Notwehrsituation mehr, aber das ist natürlich Einschätzungs-/Auslegungssache.

Gehen wir dennoch davon aus, dein Sohn war wirklich "notwehrberechtigt", weil er der andere sonst weiter beleeidigt und geschubst hätte, muss beurteilt werden, ob das Notwehrmittel (das Schubsen deines Sohnes) auch geeignet war, den Angriff abzuwehren (würde denken, eher ja), und ob es verhältnismäßig war (jein, also Schubsen naja, mit der Wand und dem Kopf....hmmmh..).
Und außerdem muss die Notwehrhandlung von einem Verteidigungswillen getragen sein. Der Grund für das Zurückschubsen muss also lediglich die Abwehr des Angriffs sein und nichts sonst (wenn den Sohn den "Angreifer" geschubst hat, weil er sich so über ihn geärgert hat und ihm der Kragen geplatzt ist, ist das zwar irgendwie verständlich, aber eben keine Notwehrsituation mehr).

Insgesamt sehe ich also eher keine rechtlich begründete Notwehrsituation, mit der das Schubsen deines Schubsen deines Sohnes gerechtfertigt wäre.

Dennoch hätte ich auch den Verweis so nicht einfach hingenommen. Weil das moralisch/emotional ein riesengroßer Unterschied ist, ob ich jemanden zurückschubse oder jemandem grundlos ein Bein stelle (wie es im Verweis dargestellt war). Je nach Fristen für den Widerspruch (keine Ahnung, wie die sind?!) wäre vielleicht vor dem schriftlichen ein Gespräch mit der Klassenleitung in Frage gekommen. Aber total überzogen finde ich dein Vorgehen eigentlich auch nicht...

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Ich finde es hat schon eine Notwehr-Komponente, könnte es aber verstehen, wenn es bei dem Verweis bleibt, weil immerhin ist der andere wirklich verletzt und die Reaktion deines Sohnes war jetzt auch nicht einwandfrei. Was definitiv nicht geht, ist aber dass dein Sohn dir Schuld für die gesamte Sache tragen soll. Er würde beleidigt und angegriffen. Es gibt Zeigen. Das andere Kind müsste ebenfalls einen Verweis bekommen und deutlich härter ins Gebet genommen werden, weil wir hier auch Mobbing haben, dass körperlich geworden ist.

Das würde ich auch auf keinen Fall so durchwinken. Die Lehrerin müsste mit den Kindern auch über den Vorfall sprechen und wie man sich verhält. Mobbing in der Schule ist nicht nur was, was Eltern Zuhause lösen könnten.

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Er wurde beleidigt und angegriffen. Es gibt Zeugen.

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Der andere ist ja nicht mal verletzt worden. Er ist lediglich mit dem Kopf vor die Wand gestoßen. Keine Beule oder sonstiges. So heftig kann es also nicht gewesen sein. Er ist nur nach dem Vorfall zu seinem Klassenlehrer und schilderte ihm, dass mein Sohn ihm das Bein weg getreten hätte und er dadurch mit dem Kopf vor die Wand geknallt sei. Hätte die richtige Version im Verweis gestanden, hätte ich zwar den Kopf geschüttelt, den Verweis aber akzeptiert. Würden wir beim Strafgesetz bleiben, was ich wirklich lächerlich finde, hat der Mitschüler eine Straftat vorgetäuscht. Das war mir aber dann weiß Gott doch zu blöd zu schreiben 😂.