Förderschulklasse überspringen?

Hallo,

mein Sohn (13) hat bis 2015 eine spanische Schule besucht, dann in Deutschland die Klasse 3 und 4 mehr schlecht als recht gemeistert mit Empfehlung für die Mittelschule. Da wir uns Mittelschule nicht vorstellen konnten, da er in der Informationsverarbeitung etwas langsam ist, haben wir ihn in eine freie Schule gegeben, wo in der 5. Klasse nichts passiert ist, außer Spielen und Zusichfinden. Das Konzept da ist, alles kann, nichts muss. Die Kinder sollen selber sagen, wenn sie was lernen wollen. Ich denke mein Sohn würde erst in drei Jahren anfangen eventuell zu fragen :).
Deshalb haben wir uns jetzt entschieden, ihn doch auf eine Förderschule zu geben. Dort macht auch alles einen sehr netten Eindruck. Aber er soll wegen seines Alters jetzt bereits in die 7. Klasse gehen.
Nun meine Frage: Ist der Lehrplan denn so "einfach", dass man quasi mit dem Stand Ende 4. Klasse Grundschule, in eine 7. Klasse einsteigen kann? Ich habe da große Bauchschmerzen. Sie meinen da, wenn es nicht geht, könnte er immer noch wieder in eine 6. Klasse zurückgestuft werden. Aber das wäre ja wieder mit Selbstvertrauensverlust verbunden.
Ich würde mich sehr über schnelle Antworten freuen, da es morgen losgeht und ich doch noch mal mit den Verantwortlichen reden will.
LG

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Hallo!
Welcher Förderbedarf wurde denn im AOsf festgestellt?
Ohne Gutachten ist der Besuch der Förderschule eigentlich nicht möglich.

Wenn dein Kind so alt ist, dass es vom Jahrgang im 7. Schulbesuch ist, handelt die Förderschule genau richtig, da die Schüler in der Regel einen individuellen Förderplan haben und nach ihrem Können und Wissen unterrichtet werden.
Lg Basket

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Hallo Basket,

die Diagnostik läuft jetzt erst an und soll Nebenher laufen. Aber der Förderbedarf soll auf Lernen liegen. Das mit dem Förderplan wusste ich nicht. Wahrscheinlich erfahre ich morgen alles. Mir macht nur Sorgen, dass so viele neue Fächer dazukommen, von denen er noch nichts gehört hat. Na mal sehen. LG

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Hallo basket,

Das wusste ich nicht, dass da sogar so ein wissenstückstand aufgefangen werden kann. Dass jeder einen individuellen Förderplan hat, ja, aber dass sogar zwei Jahre damit überbrückt werden können ...
Das entspricht ja dann eigentlich einem jahrgangsübergreifenden Lernen, oder?

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Hallo,
Der Sprung vom Stand der 4. in die 7. Klasse ist ein enorm, auch an einer Förderschule.
Ich denke auch, dass das dein Kind überfordern wird und eine Rückstufung mit einem Verlust des Selbstvertrauens einhergehen wird, wie du ja selbst schreibst.
Ich würde in der 6. Klasse starten, in der 5. passiert nicht so viel, das, was neu kommt, wird zu Beginn der 6. Klasse ja im Normalfall bei jeder neuen Lerneinheit wiederholt, zumindest ist das an der Mittelschule so.
Ich weiß jetzt nicht, aus welchem Bundesland ihr kommt, aber in Bayern hat jeder Schüler 12 Jahre Vollzeitschulpflicht. Das bedeutet, dass ein Kind 12 Schuljahre an einer Regelschule absolvieren könnte. Demnach könnte dein Sohn die Schullaufbahn an der Förderschule in der vorgeschriebenen Zeit auch noch beenden.

Mein Rat wäre: 6. Klasse Förderschule.
Darf ich fragen, warum du deinem Kind die Mittelschule nicht zugetraut hättest? Dort wird wirklich in einem langsamen Lerntempo gearbeitet, zumindest hier. Ich hatte einen Schüler in meiner Klasse (8. klasse), der während der 5. Klasse von der 5. klasse Förderschule kam und er ist ein Schüer im 3er/ 4er Bereich.

LG
Delfinchen

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Hallo Delfinchen,

meine Sohn hat den Grundschulstoff nur mit sehr viel persönlicher Ansprache geschafft. Was in der Schule gesprochen wurde konnte er fast nicht aufnehmen. Hier zu Hause mit mir einzeln, hat er auch alles begriffen. Er konnte hier auch alles abrufen, nur dann in der Schule wurde es schwierig bei Tests. Er konnte das Wissen unter Anspannung einfach nicht abrufen. Das hat uns Sorge gemacht und wir dachten, er geht in einer 30köpfigen Klasse in der Mittelschule einfach unter. Und bis zur 10. Klasse kann ich diese persönliche Ansprache einfach nicht leisten.
LG

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Hi :-)

darf ich Fragen wo Du das mit den 12 Jahren her hast?

Ich dachte immer 9 Jahre
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-37?AspxAutoDetectCookieSupport=1 (und hab auch nur das gefunden - unter 3)

VG

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