Wie oft könnte man die Klasse wiederholen?

Guten Abend,

Wir hatten heute ein allgemeines Gespräch unter Mamis und kamen auf das Thema! Warum auch immer?#schein#kratz#gaehn#cool
So eine wirkliche Antwort wusste niemand von uns!
Von euch jemand?
Dachte einmal in der GS und ein Mal auf der weiterführenden Schule!
Sicher bin mir nicht!

LG und schönes Wochenende

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Vielleicht kannst du mal das Bundesland angeben?

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Wäre das Bundesland abhängig?!
Niedersachsen

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Klar! Bildung ist Ländersache.

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Hallo,

Bei uns auf dem Gymnasium (BaWü) nur einmal und dann muss man runter auf die Realschule.
Grundschule weiß ich ehrlich gesagt gar nicht obwohl ich aktuell ein Grundschulkind habe.

LG,
Aying

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Mein Cousin hat im MV auf dem Gymnasium 2x wiederholt. Einmal nach Startschwierigkeiten in der Orientierungsphase. Und einmal in der 10. Es war mehr wegen der schmutzigen Scheidung seiner Eltern, dass er abgesackt ist. Hat sich dann gefangen und Abi gemacht, studiert und Uni mit 1 angeschlossen. Also denke ich, dass zumindest dort das wiederholen öfter als 1x möglich ist, nur vermutlich nicht in der gleichen Klassenstufe.

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Das habe ichi Gesetz für Baden-Württemberg für weiterführende Schulen gefunden:

Was passiert bei mehrmaliger Nichtversetzung?

Sonderregeln enthalten die Versetzungsordnung für die Realschule und für das Gymnasium. Hiernach muss ein Schüler die Realschule bzw. das Gymnasium verlassen,

wenn er eine Klasse wiederholt und am Ende wiederum nicht versetzt wird.

wenn er eine Klasse wiederholt hat und in der unmittelbar nachfolgenden Klasse wieder nicht versetzt wird

bei der dritten Nichtversetzung

Ausnahme: Bei längerer Krankheit von mindestens 12 Unterrichtswochen, bei Schwerbehinderung von mindestens 80 % oder im Falle des § 3 Versetzungsordnung kann die Klassenkonferenz mit Zweidrittelmehrheit eine weitere Wiederholung zulassen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass der Schüler nach einer weiteren Wiederholung vermutlich versetzt werden wird.

Wie es mit der Grundschule ist, weiß ich nicht. Kenne aber aktuell folgenden Fall:
Kind wird in GS in Ort A (Wohnort) eingeschult und muss die 1. Klasse wiederholen. Wechselt zum Wiederholen dann in GS in Ort B, schafft dort die 3. Klasse nicht und muss diese wiederholten - wechselt dazu zurück in Ort A.
2 mal wiederholen an der GS ist also möglich.

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Bei uns in Bayern ist es auch so, ob Gym oder Real man darf im Laufe dieser Schulform nur 2x wiederholen, sofern es nicht die gleiche Jahrgangsstufe ist oder bei einer jetzigen Nichtversetzungen, darf man die nächste JgSt. auch nicht mehr wiederholen.

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NRW
Ich hatte (damals) mehrere Mitschüler, die die Klasse 8 zum 3. Mal machten.

Einmal - so wie alle - zweitemal sitzengeblieben - drittemal auf einer anderen Schule (in dem Fall eben die, auf der ich war)


Eine von denen hat es auch beim 3. Mal nicht geschafft und wurde, weil sie ihre 10 Pflichjahre voll hatte, der Schule verwiesen.

So kann es heute noch laufen.

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Baden-Württemberg:

1x wiederholen pro Stufe (1x in Unterstufe, 1x in Mittelstufe, 1x in Oberstufe)

beim zweiten Sitzen bleiben müsste auf die niedrigere Schulform gewechselt werden, sofern dies möglich ist.
Gymnasium => Realschule
Oberstufe Gymnasium => verlassen der Schule

in unserem Bundesland weiß ich es (noch) nicht, weil ich mich da noch nicht damit befasst habe.

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Bei uns in Baden-Württemberg gelten für die Realschule und das Gymnasium andere Regeln als für die anderen Schulen:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Eltern/Schulrecht/Seiten/Notengebung-und-Versetzung.aspx#7

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Okay...danke für eure Antworten!
Dachte es würde für alle das gleiche gelten und jemand wüsste es.
We gesagt sind gestern irgendwie auf das Thema (ohne akuten Grund) gekommen. Und mich hat es beschäftigt!

Wünsche euch ein schönes Wochenende!

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Ich möchte dir noch für NRW antworten:

Es gab schon Kinder, die 6 Jahre in der Grundschule waren. Sie haben einmal in der Schuleingangsphase (Klassen 1/2) und einmal noch in 3/4 wiederholt. Das macht aber nur Sinn, wenn pädagogische Gründe dafür sprechen.

In Klasse 5&6 (Erprobungsstufe) dagegen ,darf‘ man nicht sitzenbleiben. Da wird dann ein Schulwechsel vollzogen.