Übernachtung bei freundin - versicherung

Hallo,

kennt sich da vielleicht jemand aus?!

Ich liege jetzt den dritteni tag (zwei nächte) im krankenhaus. Mein kind hat ihre Freundin und ihre Eltern gefragt, ob sie bei ihnen übernachten kann. Sie durfte. Heute morgen hat die Mutter zu meinem kind gesagt, dass sie nicht länger bei ihnen schlafen kann, weil es mit der Versicherung Probleme geben kann. Ich hoffe zwar, dass ich heute wieder nach hause darf, aber danach aussehen tut es im Moment nicht wirklich. Ich habe aber niemanden für mein kind. Mein kind ist schon vernünftig, aber ob ich es alleine Zuhause lassen kann?! Aber darumgeht es eigentlich auch nicht.

Ich würde nur gerne wissen, ob es wirklich mit der Versicherung ärger geben kann, wenn Freunde bei einem übernachten?! Weil mein kind schon oft ihre Freundinnen bei uns zum übernachten hat.

Danke für eure antworten.

Vg rolabaer

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Solange dein Kind nicht bei Freunden in deren Industriehangar übernachtet, wüsste ich nicht, welche Probleme es mit irgendeiner Versicherung geben soll.

Meiner Ansicht nach ist das eine Ausrede der Mutter des anderen Kindes, weil sie keinen Bock mehr auf Besuch hat.

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Hier wird wohl kaum jemand die Versicherungsbedingungen der Eltern kennen... Demnach, kann sein, muss aber nicht.

Evtl. haben die Eltern auch einfach keine Lust mehr weiter aufzupassen.

Aber ohne genauere Informationen ist dies eh alles reine Spekulation und hilft dir nicht weiter. Da hilft nur das Gespräch mit den Eltern.

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Welche Versicherung denn genau? Haftpflicht? Kranken? Unfall?

Geht es um die Aufsichtspflicht? Die hat die andere Familie natürlich übernommen.

Das mit der Aufsichtspflicht ist ja immer so eine Sache.

Ich habe z. B. das hier gefunden:
http://www.vaterfreuden.de/vaterschaft/erziehungsfragen/%C3%BCbernachtungsg%C3%A4ste
"Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

Wer ein Kind als Übernachtungsgast bei sich aufnimmt, übernimmt auch Verantwortung und die Aufsichtspflicht über das Kind. Wie sehr das Besuchskind überwacht werden muss, richtet sich wie beim eigenen Kind in erster Linie nach dem Alter. Neben der Pflicht, die Kinder angemessen zu beaufsichtigen, fallen auch die Informationspflicht und die Pflicht zum Eingreifen in Ihre Verantwortung. Richtet das Besuchskind einen Haftpflichtschaden an, muss individuell geklärt werden, wer für den verursachten Schaden haftet. Ob die Haftung durch die Übernahme der Aufsicht über ein fremdes Kind in der Haftpflichtversicherung enthalten ist, erfahren Sie aus den Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich gilt für die Haftbarmachung von Kindern folgendes:

Kinder unter 7 Jahren sind nicht für einen verursachten Schaden haftbar zu machen.
Kinder zwischen 7 und 10 Jahren sind nicht für Schäden haftbar zu machen, die infolge fahrlässigen Verhaltens im Straßenverkehr verursacht werden.
Kinder von 7 bis 18 Jahren sind dann in der Haftung, wenn sie die nötige Einsicht zeigen und vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursachen.

Wann die Aufsichtspflicht im Falle eines Falles verletzt wird und wann nicht, lässt sich kaum pauschal beantworten. Sie sollten sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass Sie mit einem Übernachtungsgast eine große Verantwortung mit einigen Pflichten übernehmen."

Ehrlich gesagt übernachten bei uns regelmässig Kinder und auch umgekehrt, teilweise auch mehrere Tage lang, ich habe mir da noch nie Gedanken gemacht. Und natürlich beaufsichtige ich die Kinder im erforderlichen Maße, wobei wir mittlerweile von Kindern auf der weiterführenden Schule sprechen... Ich setze aber die Maßstäbe bei fremden Kindern an, die ich auch bei den eigenen ansetze.

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Danke für deine ausführliche Antwort. Habe mir darüber nie Gedanken gemacht. Bei uns übernachten oft Freunde und solange sie sich an unsere Regeln halten ... finde ich es schön und freue mich für mein kind.

Hoffentlich kann ich heute nach Hause. Mache mir jetzt total sorgen ...

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Ja, das ist echt doof.
Gute Besserung!

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Hallo,

hast Du das Dein Kind allein regeln lassen oder hast Du auch mal mit der Mutter gesprochen? Das würde ich jetzt schleunigst tun.

LG und gute Besserung!

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Das kh hat das für mich geregelt, da ich nicht sprechen konnte und gestern war ich noch auf Intensivstation. Bin erst heute morgen verlegt worden. Da mein kind ja heute eh nicht mehr dort schlafen darf ... brauch ich jetzt auch nichts mehr regeln.

Für mich wäre es gar keine Frage ein kind in so einer situation bei mir zu behalten. Aber ich akzeptiere es auch, wenn es für die Familie nicht ok ist. Ich wollte ja auch nur wissen, ob es da wirklich so Probleme mit der Versicherung gibt. Weil ich mir darüber noch nie Gedanken gemacht habe und wir oft "gäste" haben.

Selbstverständlich werde ich mich bei der Familie mit einem Geschenk bedanken, sobald ich dazu fähig bin..

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Ach so, ich hab das dann falsch interpretiert #sorry
Wie das versicherungstechnisch nicht gehen sollte, weiß ich nicht, es kann schon sein, daß es da, wenn man es super genau nimmt, Schwierigkeiten geben kann, aber darüber würde ich, ich bin eben so veranlagt, gar nicht nachdenken.
Also nochmal, gute Besserung #klee

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ich denke nicht, dass versicherungen grundsätzlich anders reagieren, wenn etwas passiert, nur wiel ein kind bei einem oder auswärts schläft. es ist doch normal oder? wenn das kind länger als zwei wochen dort bliebe, könnte der vermieter stenkern, das kenne ich, aber auch das ist eher graue theorie als realität. überall stecken doch auch menschen dahinter, auch ein versicherungsfall würde von einem menschen abgewickelt.
oder habt ihr keine versicherung und sie macht sich sorgen, dass wenn etwas passiert, sie auf den kosten hängen bleibt?

ich denke eher, es ist eine ausrede. ihr ist es zuviel. und das meine ich nicht böse ihr gegenüber, ich bin auch immer nervös, wenn andere kinder bei uns sind und habe angst, dass irgendwas passiert (haustiere beißen zb. ich hab da tausend szenarien im kopf#schock), bin immer erleichtert, wenn sie weg sind... dabei sind die freunde alle durchweg nett und unschuldig und sie verbringen eine schöne zeit. aber dennoch liegt die verantwortung in dieser zeit bei mir und das ist für mich eine art stress.

gab es denn vorfälle im vorfeld? ich würde ein kind bei uns aufnehmen, wenn es so wie in deinem fall nötig ist. geht ja schließlich nicht um den dritten discobesuch von dir in einer woche #rofl

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Deine Tochter dürfte 13 Jahre alt sein, richtig?

Natürlich kann es sein, dass es Probleme gibt, wenn durch einen Übernachtungsgast ein Schaden im Haushalt verursacht wird. Das wird sie ja wohl mit den angesprochenen Problemen gemeint haben. Es gibt Familienhaftpflichtversicherungen, bei denen sogar minderjährige Übernachtungsgäste einbezogen sind. Einen solchen Versicherungsschutz hat sie wahrscheinlich nicht, aber dann wäre es doch viel naheliegender gewesen, bei dir zu fragen, ob du eine Familienhaftpflicht hast, was ja wahrscheinlich der Fall ist.

Sollte es sich bei deiner Tochter nicht um den ersten Übernachtungsgast gehandelt haben, müsste sie sich mit dieser Fragestellung eigentlich schon früher beschäftigt haben, wenn sie sich nun solche Sorgen macht, dass sie eine weitere Übernachtung nicht zulassen will.

Dass man sich solche Fragen stellt, ist ja in Ordnung. Ich muss aber für uns ganz ehrlich sagen, dass wir bei Übernachtungen von Teenagern nie hinterfragt haben, ob die Besucher haftpflichtversichert sind. Wir kannten die Kinder bzw. Jugendlichen. Ich selbst als Kind war auch bei anderen über Nacht, auch wenn deren Eltern nicht da waren und die Mutter der Freundin ist ja da, was soll da schon groß passieren.

Außerdem ist es eine unvorhersehbare Notlage, da würde ich selbstverständlich helfen.

Aber nun ist es, wie es ist. Daher nur noch zur Frage, ob man sie alleine lassen kann. Keiner wird da deine Tochter besser einschätzen können als du selbst. Ich war in dem Alter durchaus ein paar Tage alleine daheim. Die Nachbarn waren da und ich hätte jederzeit einen Erwachsenen in greifbarer Nähe gehabt, vielleicht kannst du das ja auch so einrichten.

Ich wünsche dir alles, alles Gute für deine Gesundheit!

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Hey, ich vermute, deine Tochter ist nicht weiter erwünscht bei der Familie der Freundin. Anders kann ich mir so ein Verhalten der Mutter nicht erklären.
Dir gute Besserung und toi toi, dass du heute rauskommst!

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Ich schüttel gerade den Kopf, auf welche fadenscheinige Ausreden Leute kommen, die einfach keinen Bock auf Übernachtungsgäste haben. Mein Gott, bei meinen Kindern war so oft jemand über Nacht und bei meiner Enkelin ist es auch so. Wenn ich dazu keinen Bock hatte, hab ich es gesagt und fertig; meine Tochter hält es genauso.So ein Getue....#klatsch
LG Moni

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Da wäre es doch interessant, zu erfahren, wie genau die Mutter das meint mit der Versicherung. Vielleicht benimmt sich das Mädchen auch wie die Axt im Wald - aber selbst dann. Die Versicherung vorzuschieben ist schon recht...ähm...kreativ....

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Der Unterschied könnte sein, dass du im KH bist.

Bist du zu Hause, gesund und erreichbar könnte es versicherungstechnisch anders sein,
als wenn du nicht erreichbar bist und im Krankenhaus.

Auch wenn deine Freundin kein Geld von dir bekommt, könnte es evtl. mit dem Haushaltshilfedings zusammenhängen.

Als ich im Krankenhaus war, hätte eine Freundin auch auf mein Kind aufpassen können. Tagsüber. Aber das Problem war, dass sie mal Tagesmutter war, dann aber nicht mehr die aktuellen Prüfungen hatte. Privat hätte sie gerne aufpassen können. Aber weil ich im Krankenhaus war, wäre es ein anderer Fall gewesen und somit schwierig.
Im Krankenhaus wurde mir das dann auch so bestätigt und mit Haushaltshilfeantrag über die Versicherung und mit der Organisation des Krankenhauses gab es dann eine offizielle Tagesmutter. Eine, die dann zwar auch Geld bekam, aber eben auch umfänglich versichert war. Prüfungen hatte sie alle aktuell, so dass sie die Anforderungen erfüllte.

Privat konnten wir meine Freundin besuchen. Ohne Krankenhausaufenthalt auch mein Kind alleine.

Evtl. mal bei Tagesmütterkursen, der eigenen Krankenkasse, Haftpflichtversicherungen etc. nachfragen.

Ein Spielebesuch läuft u.U. anders als ein Dienst auf Gefallen (oder wie auch immer das heißen könnte). Mit Geld oder ohne Geld.

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Meine Mutter war auch mal sehr krank und lag im Krankenhaus.
Ich habe in der Zeit wochenlang bei einer Freundin "gewohnt". Kein Mensch hat nach einer Versichung gefragt. #augen