Weiterführende Schule mit Förderbedarf

Hallo,

meine Tochter ist in der 4. Klasse auf einer Sprachheilschule. Jetzt steht der Schulwechsel an und wir haben uns eine Schule ausgesucht, die wirklich sehr gut ist, was man von vielen Eltern hört.
Sie ist auf der Förderschule , weil sie zum einen leichte sprachliche Probleme hat (hatte) die sich sehr gebessert haben. Nur leider hat sie Prob. mit der Aufmerksamkeit usw... sodass es auch eine leichte Lernbehinderung gibt. Nun hat sie sich in den Jahren an dieser Schule so gut gemacht, das wir sie auf eine Regelschule schicken möchten. DIese Schule ist auch Kindern gegenüber sehr offen, die etwas mehr Zeit und Hilfe brauchen, das merkt man schon daran, das die Schule 2 Jahre Förderstufe hat.

So, die eigentliche Frage aber ist, die Lehrerin wollte den Förderbedarf in Sachen "Sprache" aufheben.
Sie hätte dann aber trotzdem für die weiterführende Schule ein Schreiben verfasst, indem halt angeraten wird, sie weiter nach vorne zu setzen usw... allerdings keinen, ich weiss nicht wies heisst, naja jemanden, der sie in der Schule begleitet.
... nun sind wir aber überein gekommen, das wir statt dessen einen Förderbedarf in Sachen "Lernen" hinschreiben werden. Und ich weiss jetzt nicht, ob das so eine gute Idee war. Warum? Man kann es halt so oder so sehen, sie ist dann als "Förderkind" ... wie soll man sich ausdrücken... gebranntmarkt, es ist aber viell. auch gut, wenn die Lehrer wissen, das ein Kind kommt, was leichte Prob. hat.

Ich kann es schriftlich nicht wirklich gut ausdrücken. ich hab halt Bammel, das sie mit dem Förderbedarf "Lernen" viell. abgelehnt wird oder halt einen Stempel hat.
Ich weiss nicht, ob der "Förderbedarf Lernen" mehr neg. behaftet ist, als andere, z.B. Sprache....

Meint ihr, es wäre günstig Kontakt mit der weiterführenden Schule mal vorab aufzunehmen?

Gruss an alle

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Hallo!
Wichtig ist immer zu wissen, wo ihr herkommt (Bundesland)

Ich arbeite in NRW an einer Förderschule. Kinder mit dem Fördeebedarf Sprache und ESE werden hier in der Förderschule nach Grundschule/Hauptschulrichtlinien unterrichtet. Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben einen individuellen Lehrplan in Orientierung an die Richtlinien und dürfen auch nicht benotet werden.

Beim Wechsel zur weiterführenden Schule, wenn der Förderbedarf aufgehoben wird, bewirbt man sich mit dem Zeugnis und der Empfehlung.

Wenn noch Förderbedarf besteht, dann erfolgt bei uns die Verteidigung der Schüler über das Schulamt. Das läuft hier schon vor den Herbstferien. Die Eltern können eine Wunschschule angeben. Dabei wird bei Sprache und ESE auf den Leistungsstand geschaut. Die Lernenschüler werden nach Plätzen verteilt, da die ja sowieso individuell und zieldifferent unterrichtet werden.
Vg Basket

2

Hallo!

ich denke mal es ist wichtig auf welche Schulform ihr Euere Tochter schicken wollt.

In jedem Fall, so denke ich, sollte man bei einem Kind mit bekanntem Förderbedarf mit der Schule vorher sprechen.
Das der Förderbedarf "nicht auffällt" ist eher unwahrscheinlich und vermutlich wird es erstmal negativ ausgelegt, als "will nicht". Das wird dann die "dumme Lehrerin" nicht sofort mit den Eltern besprechen wollen sondern wird sich vermutlich ein Bein aussreissen und alle pädagogischen Mittelchen (erfolglos) einsetzen. - Damit frustierst sie Dein Kind und sich selber, bis Du mal die Situation aufklärst .... dass die Tochter gar nicht kann.

Sinnvoller fände ich ein offenes Gespräch mit der Wunschschule, die werden einschätzen können ob sie mit dem Kind zurecht kommen oder nicht. Ggf. können sie sich darauf "vorbereiten". Was nutzt Dir eine Wunschschule, die mit Deinem Kind nicht zurecht kommt?!

LG, I.

3

Hallo,

wichtig zu wissen ist, aus welchem Bundesland ihr kommt.

Hier in NRW sind viele weiterführende Schule , auch Gymnasien, Inklusionsschulen, die such Kinder mit Förderbedarf Lernen aufnehmen.

Diese Kinder bekommen besondere Lernpläne, werden im Klassenverband und such außerhalb des Klassenverbandes Unterricht. Mal zielgleich, mal zieldifferent.

Am besten setzt du dich frühzeitig mit der Wunschschule in Verbindung und schilderst eure Situation und fragst, wie sie damit umgehen.

Meistens sind es die Eltern die sich mehr sorgen machen als die Kinder.

VG

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Hallo Sternchen,
wie schon mehrfach beschrieben, ist das Bundesland nicht unerheblich...
Aber grundsätzlich gilt: entweder habe ich einen sonderpädagogischen Fördebedarf oder ich habe ihn nicht.
Wenn ich ihn habe, dann habe ich ihn mit gutem Grund. Und dann muss sich meine Beschulung auch danach richten. (Hier greift dann wieder die Regelung deines Bundeslandes ..)
Auf jeden Fall vorher mit der Schule Kontakt aufnehmen, über alle Möglichkeiten informieren und gemeinsam überlegen, welche Unterstützung euer System einbringen kann und wie der Schulbesuch gut gelingen kann.

Was mich ein bisschen stutzen lässt: ein sonderpädagogischen Fördebedarf ist klarer definiert als "sie möchte den jetzt raus streichen... und wir haben uns geeinigt..." Sorry, das klingt nicht sehr professionell. Evtl. nochmal intensiv sprechen, damit du auch an die aufnehmenden Lehrkräfte ausreichend Infos weiter geben kannst...
Alles Gute!
Gruß
bommelmuetze

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Da hast du recht, die Äußerungen der Lehrerin sind irgendwie komisch!

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... Habe das Ganze nochmal sacken lassen...
Bei uns würde niemals eine Lehrkraft allein über einen sonderpädagogischen Förderbedarf entscheiden! Bei uns ist das ein Verwaltungsakt, die Lehrkräfte schreiben Berichte, dokumentieren, testen evtl. und die übergeordnete Schulverwaltung entscheidet letztlich...

Ich bleibe dabei: Nochmals nachfragen und nach außen ganz transparent und offen kommunizieren!

Grüße
bommelmuetze

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Hallo,

Normalerweise wird ein förderstatus von einem Fachlehrer nach einer Vielzahl an Tests ausgesprochen. Das wurde bei unserem Sohn einmal pro Jahr gemacht.

Beim Wechsel an die nächste Schule wird überlegt ob der förderschwerpunkt noch besteht, umgewandelt oder aufgehoben wird.

Bei unserem Sohn kam zu der Sprachentwicklungsverzögerung noch eine lese rechtschreibschwäche hinzu. Rein von der Sprachentwicklung hätte man den förderschwerpunkt aufheben können, durch die LRS würde der aber beibehalten. In der Praxis bedeutet das das er gewisse ausgleichsdinge wie zeitbonus, mehr mündliche Aufgaben oder was der Schule noch so einfällt. Wir haben uns bewusst gegen eine teilnotenbefreiung bei der Rechtschreibung entschieden, jedoch wird bei den Zeugnissen geschautwo ggf. Durch die Berücksichtigung der LRS eine bessere Note gegeben hätte werden können.

Bei euch scheint der förderschwerpunkt umgewandelt zu werden. Ich empfinde das eher von Vorteil weil so die individuelle Förderung deiner Tochter besser statt finden kann.

An deiner Stelle würde ich mit der neuen Schule das Gespräch suchen wie die Förderung gestaltet wird.

Viele Grüße geli