Abmeldung Religionsunterricht in BW - Gründe angeben?

Hallo,

möchte meine Tochter vom Religionsunterricht an der Schule (wir wohnen in Baden-Württemberg) abmelden.
Dies geht nur unter Angabe von Glaubens- und Gewissensgründen.

Aber eigentlich bin ich ja nicht Rechenschaft schuldig,wie ich das sehe.

Wollt daher mal fragen was ihr da so angegeben habt und wie detailliert das sein muss.

Wer hat Erfahrungen?

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"Wir möchten unser Kind aus Glaubens- und Gewissensgründen
vom Religionsunterricht abmelden"

"Über diese Angabe hinaus sind weder schriftlich noch mündlich weitere oder gar
detaillierte Begründungen für die Abmeldung erforderlich. Der Schule ist ausdrücklich untersagt, die angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe zu überprüfen."
https://www.ibka.org/files/Abmeldung_vom_Religionsunterricht_Farbe.pdf

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Huhu, ist dein Kind getauft? Bei ungetauften Kindern wird das in der Regel ohne Probleme angenommen.
LG,
Hermiene

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Das kommt auf die Schule und die Alternativen sowie das Alter an.

Ungetaufte Kinder dürfen meist am Religionsunterricht als "Gast" teilnehmen und diesen auch mit Abmeldung wieder verlassen.
Getaufte Kinder haben meist Religionsunterricht, da die Entscheidung ja auch durch die Taufe getroffen wurde. Abmeldung sollte zwar möglich sein, kommt aber auch darauf an:

- Alter des Kindes: ab 14 Jahre dürfen Kinder selbst entscheiden.
- ganz vom Unterricht abmelden in diesen Stunden oder in den Unterricht einer anderen Konfession wechseln
- bietet die Schule Ethik oder andere Stunden als Alternative an. Dann ist zwar die Abmeldung vom Religionsunterricht möglich, aber das Kind muss dann am entsprechend anderen Unterrichtsfach teilnehmen.

Je nach Gemeinde wird es wahrscheinlich einfacher oder schwieriger sein. Je nachdem auch wie die Schulstunden liegen etc. evtl. mal Eltern von Kindern fragen, deren Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen.

Ansonsten eher oberflächlich schreiben, dass sich seit der Entscheidung zur Taufe einiges verändert hat und es daher nicht mehr zu eurem Gewissen passt. So als formelles ihr habt was geschrieben, ohne dass ihr was persönliches geschrieben habt.

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Wie cynthis bereits geschrieben hat...

"Wir möchten unser Kind aus Glaubens- und Gewissensgründen
vom katholischen/ evangelischen Religionsunterricht abmelden"

Dies ist die Floskel, die der Rektor akzeptieren muss ( vielleicht noch mit Guten Tag und so :) ).
Nur würde ich den Brief dringend am Montag in die Schule bringen. Bei uns an der Schule setzt die Schule die Frist für den Ausstieg auf zwei Wochen nach Schuljahresbeginn. Ist zwar rein rechtlich nicht ganz zulässig, aber trotzdem. Ihr solltet euch nur drüber im Kalten sein wieso ihr austreten wollt. Liegt es am Lehrer und nächstes Jahr soll man wieder mitmachen, dann kann es schwierig werden. Da muss man (Je nach Schule) tatsächlich ausführlich begründen wieso die Glaubens und Gewissensgründe auf einmal nicht mehr vorliegen.
Liebe Grüße