Schuluntersuchung - Gewichtung der einzelnen Teile

Hallo,

ich hätte nie gedacht das ich hier mal so eine Frage stelle aber vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen.

Meine Tochter hatte vor reichlich einer Woche ihre ärztliche Schuluntersuchung im Gesundheitsamt. Dort wurde sie nicht nur körperlich sondern auch bezüglich der Sprache, Arbeiten unter Zeitdruck, Mengen und Zahlenverständnis uvm. begutachtet und hat bestanden mit dem Zusatz der Integration Sprache. Ich war bei der Untersuchung im Raum - abseits und konnte von weitem mit zuschauen. Heute war im Kindergarten die pädagogische und meiner Tochter hat es sprichwörtlich die Sprache verschlagen. Sie hat bei Mengen und bei der Motorik mitgemacht aber alles andere war sie ein stocksteifer Fisch der mit verschränkten Armen da stand. Das sie Probleme bei der Sprache hat ist bekannt, Logo erhält sie auch nach Schuleintritt weiter. Situation im Kindergarten war drei Kinder mit drei Lehrern und ich durfte danach zum Abschlussgespräch. Mäusekind hat auf dem Heimweg ganz klar gesagt dass ihr das viele sprechen unangenehm war und da hat sie dann lieber gleich gar nicht mitgemacht.

Hat jemand eine Ahnung wie die Gewichtung der einzelnen Untersuchungen ist? Die Schulleiterin meinte nur dass ich froh sein kann dass sie so gut bei der ärztlichen Untersuchung war.Mehr hat sie nicht gesagt. Im kommenden Schuljahr wird es eine kleine Klasse - im Jahr später gibt es alleine im Kindergarten schon die dreifache Anzahl an Kids für die Klasse. Spielt sowas auch eine Rolle. Mäusekind wäre zur Einschulung 6,5Jahre.

Hat jemand eine Ahnung? Wir wohnen in Sachsen und bei den zwei großen Kids vor fünf Jahren fand die pädagogische Untersuchung in der Schule im Beisein der Eltern statt.

VG Geli

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Welche Gewichtung denn? Man kann eine Einschulungsuntersuchung nicht bestehen oder nicht-bestehen. Die Schulpflicht gibt es für jedes Kind.
Die Einschulungsuntersuchung soll nur mögliche Defizite aufdecken. So kann eventuell noch vor der Einschulung daran gearbeitet, diverse Hilfsmittel oder eben bestimmte schulische Hilfen organisiert werden.
Aber selbst wenn die Ärztin oder die Pädagogen irgendetwas feststellen, können die Eltern jegliche Hilfe und Unterstützung für das Kind noch immer verweigern.
Also, wenn beim Gesundheitsamt herauskommt, dass das Kind schlecht sieht, ist es keinesfalls ein Muss für die Eltern zum Augenarzt und Optiker zu gehen. Einen Förderbedarf dürfen ausschließlich die Eltern VOR der Einschulung beantragen. Die Schulbegleitung ist ein Antrag, den prinzipiell immer die Eltern stellen müssen. Die Schulpflicht besteht hingegen für jedes Kind und gegen den Willen der Eltern ist eine Rückstellung unmöglich.

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Hallo!

Was genau ist denn deine Angst? Bei dieser Schuluntersuchung geht es nicht darum, ob das Kind die besteht oder nicht. Es wird eher ein Status Quo ermittelt und dann geguckt, ob Förderbedarf/Therapiebedarf besteht.

Das Sprachproblem deiner Tochter ist bekannt. Niemand erwartet, dass sie das auf Knopfdruck löst. Jeder weiß, dass ihr am Ball seid. Fertig.

Miene beiden Söhne waren mutistisch. Beim Kleinen hat sich das bis zur verschobenen Einschulung gelöst, der Große ist in der Tat schweigend eingeschult worden. Es war klar, dass ein Problem bestand, kurz zusammen gesetzt und überlegt, wie man damit umgehen kann in der Regelschule und dann hat er einfach angefangen. Wie kati schon sagte: Er war eben schulpflichtig und er war auch schulreif. Auch er fing ein Jahr später an, aber er ist ein Novemberkind und hatte ein Problem. Das war dann ausreichend Grund. Ein fast siebenjähriges Kind wird ganz sicher eingeschult. Was soll sie auch noch im Kiga?

Ich denke, du darfst locker bleiben.

LG

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Hallo,

meine Sorge ist das sie nicht eingeschult wird da sie meines Erachtens durchaus schulreif ist -vor allem nachdem ich sie erlebt habe bei der Amtsärztin. Diese war positiv überrascht und sie war an dem Tag die beste die Beste der letzten zwei Tage.

Heute war sie komplett verschlossen und konnte zu nichts motiviert werden - hat die Arbeit verweigert weil ihr einige Dinge unangenehm waren. Die Lehrer kannte sie alle, aber da auch heute noch ihr Geburtstag ist hatte sie wohl auch keine richtige Lust und wollte lieber heim.
Da wir sie schon bei der Schuleinschreibung als Integrationskind Sprache vorgesehen haben war also bekannt dass es Defizite gibt.

VG Geli

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Hallo!

Mit 6,5 Jahren wird sie ganz sicher eingeschult. Da mach dir mal keinen Kopp. Wenn sie jetzt so richtig feste Defizite hätte, würde man mit dir überlegen, welche Schule da am besten in Frage käme, aber nur weil sie mal nicht ganz so kooperativ war, wird sie nicht gleich "aussortiert".

Allen Testern ist klar, dass sie immer nur eine Momentaufnahme sehen und nicht das alltägliche Kind. Die werden sich auch noch unter einander austauschen und mit den Erziehern sprechen, um sich ein vollständigeres bild machen zu können.

Man kann sie kaum zurückstellen, weil sie sonst bei Einschulung 7,5 Jahre alt sein würde. So ein Kind gehört nicht in den Kindergarten, oder?

LG

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Nun komme ich nicht aus Sachsen, somit mir ist nicht klar, was die Schulleitung damit sagen wollte.

Ich kenne es nur so: Durch Schulspiel - das war wohl bei euch der Besuch der Lehrerinnen im Kiga- und schulärztliche Untersuchung i.V.m Gespräch der Kindergärten schafft sich die Schule ein Bild von den Schülern, die im nächsten Jahr kommen.

So kann, an größeren Schulen, die Klassenzusammensetzung heterogen gestaltet werden. Und, wenn möglich, können auch schon Sonderpädagogenstunden auf die einzelnen Kinder "gebucht" werden.