Integrationshelfer in der schule

Hallo

Meine Große besucht in einer regelschule die vorklasse. Sie hat eine kombinierte entwicklungsverzögerung. Absencen epilepsie und schilddrüsenunterfunktion. Die epilepsie idt gut eingestellt. Seit zwei Jahren anfallsfrei. Nächsten Jahr medikamente runter dosieren dann absetzen geplant. Vorausgesetzt sie bleibt anfallsfrei.
So die schule hat uns nahe gelegt ein intergrationshelfer zu beantragen. Der Termin beim jugendamt ist ende des monats. Die Schulärztin hat uns beim schuluntersuchung im dezember 2015 gesagt das unsere Tochter wenn überhaupt in der ersten klasse die intergrationshelfer bekommt. Die schule möchte das in der vorklasse. Der hauptgrund das antrags ist, dass die Lehrerin im Notfall angst hat das Medikament zu verabreichen. Sie möchte das jmd. Da ist der sich auch Medzinisch auskennt. Im fall der Fälle. Sie hat ein Schreiben von der ärztin im Spz und noch mal von uns verlangt. Das sie das Medikament verabreichen darf.hat aber trotzdem bedenken möchte deswegen ein Intergrationshelfer.

So hab jetzt so paar fragen wegen des weiteren vorgehens.

Die kosten sollen entweder vom jugendamt oder sozialamt übernommen werden.
Was ist dafür entscheidend? Im voraus können die das nicht sagen warum?
Wir haben ein psychologischen Test im Spz letztes Jahr gemacht. den Befund haben wir . Im november wird der test wiederholt. Ist dies ausreichend?
Müssen/ Können wir den helfer selber suchen? Unsere freunde und nachbarn sagen wenn das JA die Kosten übernimmt würde die auch Hausbesuch machen und Erziehungmaßnahme oder so auch machen?? Stimmt das?
Nicht falsch verstehen haben nichts zu verbergen aber finden es komisch.was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Es geht ja hier um kosten
Würden uns auf antworten freuen

Lg

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Hallo!

Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass das Amt in eurem Fall eine medizinische Fachkraft als Schulbegleitung genehmigt. Außer die Ämter sind bei euch deutlich großzügiger als bei uns und allen Leuten, die ich kenne. Schulbegleiter hier im Landkreis sind oft Laien, die 8,50€ die Stunde bekommen oder junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten und noch deutlich weniger bekommen. Fachkräfte sind teuer und teuer ist nicht gerne gesehen. Daran wird auch eine Lehrerin, die nichts verabreichen will nichts ändern. Dann ruft sie einfach den RTW, wenn die Absence zu lange dauert oder sie richtig anfängt zu krampfen. Oder gibt es bei deiner Tochter ein besonderes Risiko?

Ob Sozialamt oder Jugendamt liegt daran auf welcher Gesetzesgrundlage der Integrationshelfer bewilligt wird. SGB VIII oder SGB XII. SGB XII tritt ein, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung vorliegt. Das könnte z.B. bei euch die Epilepsie sein. Dann zahlt das Sozialamt. Bei seelischen Beeinträchtigungen kommt das SGB VIII und das Jugendamt zum Zug. Seelische Behinderung ist als Begriff etwas schwammig, kommt aber häufiger zum Zug wenn Kinder auf Grund einer Entwicklungsverzögerung nicht strukturiert genug sind dem Unterricht zu folgen oder Hilfe brauchen im Umgang mit ihren Mitschülern. Also alles was nicht direkt in die Kategorie Behinderung fällt, aber trotzdem Unterstützung braucht im Schulalltag. Je nachdem was letztlich offiziell als Grund für den Schulbegleiter festgelegt wird, zahlt Sozial- oder Jugendamt.

Welche Unterlagen und Tests ihr braucht ist unterschiedlich. Ihr werdet vermutlich eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben müssen, damit sie alle Arztberichte einsehen dürfen. Evtl. schicken sie noch einen Gutachter, der im Unterricht in der Vorschule hospitiert.

Die Ämter kooperieren in den meisten Fällen mit Trägern (z.B. der Lebenshilfe) und die schicke euch dann einen Integrationshelfer. Ich weiß von einigen Fällen, wo Eltern den Schulbegleiter ihrer Kinder selbst eingestellt haben und zumindest einen Teil der Kosten vom Amt ersetzt bekommen. Allerdings ist man dann Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Alle anderen müssen nehmen was sie bekommen. Wir haben unseren Schulbegleiter am ersten Schultag das erste Mal gesehen. Bisher läuft es aber gut.:-D

Was Freunde und Nachbarn erzählen sollte man nicht immer glauben. Gerade über das Jugendamt ist so viel Schwachsinn im Umlauf#schein Eingliederungshilfe (so nennt sie das im Beamtendeutsch auch) hat nichts mit Hilfe zu Erziehung zu tun und es gibt natürlich auch keine Hausbesuche. Das sind unterschiedliche Dinge, die zumindest in den mir besser bekannten Jugendämtern auch von ganz unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden. Mal davon abgesehen, dass du sie auch gar nicht rein lassen müsstest, wenn sie vor der Tür stehen würden.;-)

LG, Lemila

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Guten morgen

Erstmal ein herzlichen dank für deine ausführliche Antworten. Unsere Ärztin in Spz hat auch gesagt das die medzinische Fachkraft wie die Lehrerin sich erhofft in unserem Fall sehr schwierig ist zu kriegen. Da müsste schon enorme krämpfe sein.

Es ist also so ein sehr lange Weg bis man die Anträge durch hat.

Wir hat auch ein Intergeationsplatz im Kiga das war viel einfacher.
Hab vergessen zu erwähnen eine Dame von inklusionberaterstelle hat mir auch gesagt das das Jugendamt im Falle der Übernahme der Kosten ein Hausbesuch macht und ggfs Tipps gibt.

Da fand ich auch komisch hab es ihr auch gesagt. Anscheinend verwechselt sie was. Wenn die kommen haben nichts zu verbergen.

Naja nochmal ein Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort.

Glg Kata mit 2 prinzessin in der Hand

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Hallo nochmal

Hab vergessen zu erwähnen diese Inklusionstelle hab ich eben ja gesprochen sie sagte ich könnte mich an den Träger wenden jetzt schon auf die Suche von den Helfer gehen. Würde dann schneller gesehen????

Hab ihr das auch gemacht? Ich weiß doch gar nicht ob der antrag durch kommen wird oder abgelehnt wird? Glaube diese Dame von der Inklusosionberatung verwirrt mich total
Lg

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Hi,

gibt es bei Euch die Möglichkeit eine andere Grundschule zu wählen, wo evtl. schon mehr Inklusion betrieben wird, bzw. die Lehrer ausgebildet sind?

Leider wurde diese Inklusion den Schulen "übergestülpt", ohne ausreichende Ausbildung, etc. Das sich Lehrer dann weigern hier medizinische Maßnahmen zu ergreifen ist Logisch.

Daher würde ich mich umhören, ob in anderen Schulen evtl. schon ausgebildete Lehrer da sind oder Inklusionshilfen, die ihr Teilen könnt.

Ihr braucht ja niemanden, der bei Deiner Tochter sitzt, etc. sondern jemanden der 1-Hilfe Maßnahmen ergreifen kann, wenn was passieren sollte, bzw. die Medikamente verabreichen kann/darf.

Wie oft kommt es denn vor, das Deine Tochter Hilfe benötigt? Du schreibst ja selber, das die Epi gut im Griff ist, sprich da kann man dann eh nix machen, wenn ein Anfall kommt, man muss nur wissen, wie man damit umgeht. Entkrampfungsspritzen bekommen eher nur die schweren Fälle als Notfallset mit.

Was sagt der Hausarzt dazu, das ihr eine Inklusionshilfe haben sollt?

War es eine "echte" Ärztin bei der Schuleingangsuntersuchung? Leider geht man oft davon aus, das die Ärzte diese Untersuchung beim Jungendamt/Schulamt machen aber das sind sehr oft nur Jugendamtsmitarbeiter mit /(mangelhafter) Zusatzausbildung.

Hier würde ich ansonsten nochmals das Gespräch mit Euren Facharzt und der Schule suchen, bzw. beide auch an einen Tisch bringen. Außer Deine Kind hat wirklich extreme Probleme, das sie ständig einen Nothelfer benötigt....

LG
Lisa

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Herzlichen Dank auch an dich.

Also es war eine richtige ärztin hab auch ihre kärtchen bekommen da stands auch drin.

Also ich bin auch der meinung das meiner tochter eine i kraft gut tun würd. Aber nicht wegen ihrer epilepsie sondern wg ihrer verzögerung. Sie ist nicht dumm aber vom korgnitiven nicht stand von einem knapp 7 jährigen. Sie kann nach 2 std unterrichten nicht mehr den unterricht folgen macht dann dicht ( kenn ich auch vom kiga) konzentration lässt nach . Es wird zu viel für sie.
Die lehrerin lässt sie dann in ruhe. Aber wie soll das in der ersten klasse sein.

Dann zusätzlich bekommt sie schnell ein reizüberflutung.

Lg

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Hi,

dann macht sie sicherlich schon Therapien, oder? Was sagen denn die Therapeuten dazu?
Ansonsten eine andere Schulform ausprobieren , also nicht die klassische Schule mit Frontalunterricht.

Ist sie jetzt schon in der Schule oder nicht?
Bei uns in der 1. Klasse werden die Kinder ganz einfach ans lange sitzen ran geführt. im 1. Halbjahr mußten sie kaum 1. Schulstunde durchsitzen und konzentrieren. Es gab immer Gruppenspiele, etc. dazwischen oder Lernspiele, wo sie sich bewegen konnten.

lg
Lisa

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Hallo!

Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Schulbegleitung nur zur Verabreichung von Medikamenten im Notfall nicht bewilligt wird.
Und ja, es ist juristisch korrekt die Lehrerin darf generell keine Medis verabreichen. Sie darf aber das Kind daran erinnern, selbst die Medis zu nehmen, sie darf Medis aufbewahren - sie muss es aber nicht!
Und es tritt der Fall der "unterlassenen Hilfeleistung" ein, nur dann, wenn sie die Medis in einer lebensbedrohlichen Situation nicht gibt und das Warten auf einen RTW nicht möglich ist. Übrigens selbiges gilt auch für die Schulbegleitung!!! - Sie sind nicht verpflichtet! Die Gefahr dabei ist, wenn sie die Medis falsch verabreichen - dann haften sie für die Folgen.

An Eurer Stelle würde ich erstmal checken, welches Risiko ihr habt (bei gut eingestellten Absencen Epilepsie sollte es eher gering sein), dass so ein Notfall eintritt und welche Reaktionszeiten notwendig sind. Ich würde anstreben, die Lehrerin von irgendwelchen Medi-Aufbewahrung und Medi-Gaben zu entbinden, die soll einfach mal ganz dringend den RTW rufen und dafür sollte sie ein aufgeladenes Handy dabei haben und nicht erst die Klassenaufsicht übergeben müssen, dann 300m ins (nicht besetzte Sekretariat) laufen müssen, sich dafür erst beim gerade nicht auffindbaren Hausmeister einen Schlüssel besorgen müssen und in der Hektik eine Notfallnummer aussuchen müssen, etc. - Wenn das sichergestellt ist, ist viel gewonnen.

Für die Entwicklungsverzögerung (kognitiv / körperlich/ sozial / global?) sollte Deine Tochter eine Fördermaßnahme bekommen. Welche Art die sein wird, ist eigentlich Ergebnis eines Verfahrens wo der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird. Je nach Bundesland kannst Du selber den Antrag zur Feststellung dieses Sonderbedarfs stellen, in jedem Fall kann das die Lehrerin/Schule anstoßen. Je klarer die "Diagnosen/Betroffenheit" sind und je genauer die Vorstellung ist, was ihr wollt, umso schneller kann der bearbeitet werden, insbesondere, wenn Eltern, Schule und Lehrer sich "einig" sind was das Ergebnis sein soll. Und das kann alles sein: eine 8,50 - Schulbegleitung, eine sonderpädagogische Lehrkraft (der Mercedes!) mit festem wöchentlichen Stunden-Kontingent , oder auch beides oder auch sonstige sonderpädagogische Hilfen. Je nachdem was dabei rauskommt gibt es einen anderen Träger. Klar steht da nicht nur das Wohl des Kindes im Mittelpunkt sondern auch das Portmonnaie des Träger. - Das solltest Du im Hinterkopf behalten und die nicht mit dem "Billigsten" abspeisen lassen. Informiere Dich welche Hilfen überhaupt möglich wären. - Das kannst Du auch im SPZ ansprechen, die werden dann entsprechende Gutachten zaubern können.

Sofern sich die Schilddrüsenunterfunktion schulisch bemerkbar macht (Zappligkeit, Unkonzentriertheit) wird sie mit bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu berücksichtigen sein. SU sollte aber auch medikamentös einstellbar sein und davon wird man beim Verfahren ausgehen, dass es eben auch diese erfolgreiche Therapieform gibt und die zunächst ausprobiert werden muss ....

LG, I.

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Ok, zum ersten Punkt. Du hast die Schulärztin gründlich missverstanden. Sie meinte NICHT die erste Klasse, sondern sie meinte das erste Schuljahr, in dem dein Kind überhaupt eine Schule besucht. Das kann durchaus die Vorklasse sein. Es ist eben auf EIN Schuljahr beschränkt. Der Hintergrund: Mit drei Jahren Anfallsfreiheit gilt man einfach als anfallsfrei, auch wenn das unter Medikation ist. Das ist bei deinem Kind in einem Jahr soweit. Wenn also keine neuen Anfälle kommen, klappt das mit der Schulbegleitung, falls überhaupt noch, nur für 1 Jahr. Außerdem sieht es bei euch ja so gut aus, dass sogar ein Ausschleichen geplant ist. Wenn das klappt, ist dein Kind baldiger Ex-Epileptiker ;-). Dafür gibt es schon gar keine Schulbegleitung.
Zum nächsten Punkt: Nur weil die Lehrerin Angst hat, gibt es keine medizinische Schulbegleitung. Aber wahrscheinlich würde deine Tochter doch eh schon wieder bei Bewusstsein sein, bevor überhaupt die SB das Notfallmedikament herausgeholt hat. Wie stellt die Frau sich denn Absencen vor #schock. Die Medikamente wirken ja trotzdem schon noch und den Notarzt/RTW gibt es ja auch noch für Notfälle. Ich denke, hier tut etwas Aufklärungsarbeit not. Denn ganz ehrlich - eine Schulbegleitung, die von Sozialamt oder Jugendamt finanziert wird, ist absolut nicht zuständig, den Gesundheitszustand zu überwachen. Falls ein Kind diese "Überwachung" bräuchte, müsstest du die Schulbegleitung ganz oder teilweise von der Krankenkasse finanzieren lassen. Dann würde das ein Pflegedienst übernehmen.

Zum dritten Punkt. Die Kostenübernahme ist entscheidend für sehr, sehr viele Jahre (bis das "Kind" eben nicht mehr als junger Erwachsener gilt) und ehrlich...je nach Kind und Erkrankung sind das Million(en), die da fließen. Wenn man sich dessen bewusst ist, kann man vielleicht im Ansatz verstehen, warum die beiden Ämter sich nicht gerade um die Zuständigkeit reißen. Das Geschäft mit Behinderten boomt wie nie zuvor - der Staat zahlt. Ich habe bei meinem Ältesten diese Problematik wegen der Zuständigkeit gehabt. Seine Diagnosen sind Frühkindlicher Autismus - HFA (eindeutig eine seelische Behinderung), massive Sprachentwicklungsbehinderung (eindeutig eine körperliche Behinderung) und AVWS (eindeutig eine körperliche Behinderung), aber eben keine geistige Behinderung. Das Jugendamt hat ihn abgelehnt, weil er auch körperbehindert ist. Das Sozialamt hat ihn abgelehnt, weil er die benötigten Hilfen ausschließlich wegen der seelischen Behinderung benötigt. Ich habe dann darum gebeten, dass vom Gesundheitsamt eine Entscheidung über die Zuständigkeit getroffen wird (dieser Entscheidung MÜSSEN beide Ämter folgen...und es ist nicht so selten, dass diese Gerangel sich monatelang hinzieht und die Schule dann längst begonnen hat). In unserem Fall wurde entschieden, dass das Jugendamt zuständig ist.
Bei einer genehmigten Assistenz ist das immer so eine Sache. Theoretisch dürft ihr euch selbst jemanden suchen. Es gibt aber viele Einschränkungen und die Schule hat IMMER das letzte Wort. Wenn ihr das jetzt wirklich über das PB machen wollt, schon mal daran gedacht, was passiert, wenn die Assistenz krank wird? Die Lehrerin strebt ja offenbar eine 1:1-Begleitung an. Ist dein Kind dann unbeschulbar ohne Assistenz? Dieses Thema ist nicht so einfach und hat viele Fallstricke. Mein Jüngster ist z.B. Unbeschulbar ohne SB. Ist seine SB krank und kann der Träger keine Vertretung schicken, muss ich ihn früh gleich wieder mitnehmen. Also man darf es selbst aussuchen, aber es kann gut sein, dass die Schule das nicht will - sie hat Hausrecht und dagegen kommt man nicht an.
Ich habe ein Kind über das Jugendamt und ein Kind über das Sozialamt laufen. Ich habe also den direkten Vergleich. Deine Freunde und Nachbarn haben recht. Das Jugendamt vergisst leider immer wieder, dass wir nur Eltern von behinderten Kindern sind und keine Schwerverbrecher. Ich habe prinzipiell das Gefühl beim Jugendamt, dass wir immer verantwortlich sind für die Behinderungen unserer Kinder. Das ist sowieso gleichzusetzen mit den schlimmsten Mißhandlungen. Beim Jugendamt läuft das alles etwas anders als beim Sozialamt. Das Sozialamt will einen (äußerst umfangreichen) Antrag ausgefüllt haben und zahlreiche Gutachten von Fachärzten. Irgendwann kommt ein Brief vom Gesundheitsamt, mit der Bitte, dass man sich doch dort einfinden soll, damit das Kind begutachtet werden kann (Gutachten von Fachärzten sind natürlich mitzubringen). Nach kurzer Zeit hat man dann den positiven Bescheid des Sozialamtes in der Hand - das Gesundheitsamt kann einem eigentlich schon immer das Ergebnis sagen. Für die Folgejahre muss man dann nicht mehr zum Gesundheitsamt, falls das Amt einen entsprechenden Vermerk gemacht hat. Der unglaublich umfangreiche Antrag bleibt allerdings bestehen und darf jährlich auf Neue ausgefüllt werden.

Beim Jugendamt wird einmalig ein Antrag gestellt, der auf das Mindeste beschränkt ist. Dann folgt das, was das Jugendamt am besten kann: Hilfeplangespräche in derart kurzen Abständen, dass es schon an Überwachung grenzt (und von den mir per Gesetz zustehenden Protokollen habe ich noch nie etwas gesehen - all die Jahre nicht), je nach Bundesland gern auch Hausbesuche (die man übrigens NICHT ablehnen kann), Bevormundung der Eltern und unbefugte Eingriffe auf weite Teile des Sorgerechts, permanente, unerwartete Telefonate zu teilweise unmöglichen Tageszeiten mit regelrechtem Aushorchen,... Das Jugendamt mag ganz klare Grenzen haben, doch seine Mitarbeiter kennen zumindest zum Teil diese Grenzen nicht...oder Sie beachten Sie nicht. Ich bin unserer Schule wahnsinnig dankbar, dass sie immer dafür gesorgt hat, dass alle Hilfeplangespräche in der Schule mit den Lehrern und der SB stattfanden. So konnten glaubwürdige Personen diese eindeutigen Kompetenzüberschreitungen immer miterleben und ich war immer in der Lage, die Sachbearbeiterin in ihre Schranken zu weisen, ohne Konsequenzen (z.B. Streichung der Gelder, Erziehungsmaßnahmen) befürchten zu müssen. Unsere Sachbearbeiterin hat sich z.B. in der Therapeuten- und Arztwahl eingemischt. Die langjährigen Fachärzte und Therapeuten unserer Kinder waren ihr nicht kompetent genug. Sie wollte, dass wir unbedingt wechseln und hatte da auch schon eine KJP im Auge...um nur ein Beispiel zu nennen.

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Gut zusammengefasst (wie immer :-))

Da kann ich ja froh sein, dass das Jugendamt bei uns nicht so extrem ist. Die HPGs finden max. zweimal im Jahr statt und immer mit JA, Lehrer, SB und Organisation der SB.

Bei meinem Schüler hat die Sachbearbeiterin um einen Besuch zu Hause gebeten, um das Kind besser kennen zulernen.

Lg Basket

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Hallo!

Wenn deine Tochter eine kombinierte Entwicklungsstörung hat und sich (wie unten geschrieben kognitiv auch nicht altersgemäß entwickelt ist) in der Vorklasse so schwer tut, frage ich mich, warum noch kein AOSF beantragt wurde. Auf Dauer wird deine Tochter dann nicht mehr zielgleich unterrichtet werden können.

Eine Integrationskraft wird bei uns nur vom Jugendamt bezahlt, wenn das Kind von seelischer Behinderung bedroht ist.

Wenn es einen anderen Grund gibt, wie eine Erkrankung ect. werden die Kosten hier von einer anderen Stelle übernommen.

Der Unterschied ist dann die Bezahlung. Im ersteren Fall bekommen die Intikräfte dann deutlich mehr. Die Intikräfte vom Kreis sind meistens FSJler oder Buftis.

Fachkräfte wird dir meist kein Jugendamt bezahlen, da sie zu teuer sind.

Für den Integrationsantrag (da gibt es bei uns Formulare) muss auf jeden Fall ein Bericht von der Schule geschrieben werden. Du musst hier zu Amtsarzt, der das Ganze bewilligt.
Das Jugendamt besucht dich auch zu Hause und hat fragen.

Gutachten über deine Tochter sind ganz sicher hilfreich.

Die Beantragung einer I-Helfers ist aber in jeder Kommune ganz bestimmt anders!
Daher würde ich in der Schule mal nachfragen, was du alles beibringen musst für den Antrag.
Lg Basket

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Das arme Kind nimmt Antiepileptika und steht kurz vor dem Ausschleichen. Sie kann durch die Nebenwirkungen der Medikamente schon ihr volles geistiges und seelisches Potential nicht ausschöpfen. Wenn sie so gut ist, wie die TE schreibt, ist das bewundernswert.
Ihr wahres Ich wird sich erst zeigen, wenn die Medis ausgeschlichen sind. Dann kann man über ein AOSF nachdenken.

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Also sie bekommt zweimal täglich orifiril long. Hat ein einzigen mal großen anfall.

Nein ich habe die ärztin in gesundheitsamt nicht falsch verstanden. Sie hat die vorklasse befürwortet. Dann in der1 klasse wenn überhaupt den helfer beantragen.

Ohhh mann... Ich will doch nur ein intergrationshelfer. Was ist das für ein scheiß mit dem jugendamt. Telefonate aushorchen und so. Was können wir als eltern dafür das unsere kinder " behindert oder von einer behinderung bedroht sind".
Wir wohnen in hessen. Ist es in jedem bundesweit so?

Die lehrerin hat mir nichts von einer überforderung gesagt sondern das sie nach gewissen nicht mehr kann. Und sie dann meine tochter in ruhe lässt. Oder bewegung gut tut.

Lg

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Das wird unterschiedlich gehandhabt.

Aber was ich noch nie gehört habe ist, dass mit Integrationskraft vom JA automatisch auch andere Hilfen gestartet werden. Das Gegenteil ist glaube ich eher der Fall, auch da geht es ja in der Regel um´s Geld.

Die Intergrationskräfte, die ich kenne werden vom Träger zu einem Besuch zu den Kinder geschickt, natürluch begeitet. Nach diesem Kontakt haben sowohl Eltern, als auch Intergrationskraft die Möglichkeit zu sagen: "Das passt nicht!", also auch da - keine Angst.