Stundenplan

Hallo,

meine Tochter geht in die 3 Klasse einer bayerischen Grundschule. Heute haben wir den Stundenplan bekommen und ich könnte ko..en.

Montag 8 - 13 Uhr
Dienstag 8 - 16 Uhr, 8 Std. davon 5 mal Hauptfach
Mietwoch 8- 13 Uhr
Donnerstag 8 - 11:20 nur 2 mal Hauptfach
Freitag 8-12:20

Mein Aufreger ist der Dienstag. Ich finde es ist einfach zuviel für die Grundschule. Dann noch Hausaufgaben, Empfehlung für die 3te Klasse Bayern 1 - 1,5 Std. /Tag.

Letztes Jahr hatten sie schon Nachmittagsuntericht bis 15 Uhr am Mittwoch. bei den Hausaufgaben wurde darauf keine Rücksicht genommen, sondern ganz normal aufgegeben. Die Klasse war aufgeteilt und ein Teil hatte um 13 Uhr Schluss. Es wurde auch nicht so gehandhabt, dass nach einem halben Jahr getauscht wurde. Und jetzt wieder, ein Teil der Kinder hat früher Schluss, die anderen 16 Uhr. Meine Tochter und einige andere auch sind jedes Mal bei denjenigen dabei, die länger Unterricht haben.

Klar sollen die Kinder auf die weiterführende Schule vorbereiten werden, aber jeden Tag 6 Std. würden doch reichen und nicht an einem Tag gleich so viele Std.

Hat noch jemand so einen bescheuerten Plan?

Theresa

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Hallo
Auf unserer Grundschule gibt es keinen Nachmittagsunterricht und auch auf der örtlichen weiterführenden Schulen sind die Stundenpläne immer recht gut.
Einen Tag wie euren Dienstag hatte meine Tochter die bereits mit der Schule fertig ist nur in einem einzigen Jahr, ich glaube in der achten Klasse war es. Von der 1 Stunde (7 Uhr irgendwas) bis nach 17 Uhr.

LG

2

Hallo du!

Der Stundenplan ist ja wirklich der Hammer für die 3. Klasse, also speziell jetzt der Dienstag. Und ich frag ich mich wie 8 h bis 16:00 Uhr gehen können?

Wir wohnen auch in Bayern und ich kenne weit und breit keine Schule wo Grundschüler so lange nachmittagsunterricht haben!

Ich kann dich da voll verstehen, das wäre mir auch zu arg!

Warum sind die Kinder denn aufgeteilt?
Habt ihr (du und die Eltern der anderen die so lang haben) mal versucht, mit der entsprechenden Lehrkraft zu reden wegen tauschen zum Halbjahr? Also sofern das organisatorisch möglich ist.

Ansonsten hilft wohl nur Augen zu und durch.

Lg waldfee

5

Es geht um WTG. Die Lehrkraft ist nur 2 Tage die Woche in der Schule.

Tauschen hatten wir letztes Jahr schon vorgeschlagen, wurde abgelehnt. Ich gehe davon aus, dass das in diesem Jahr genauso abgelehnt wird.

3

Hallo!

Was ist denn das für eine Grundschule? Eine Ganztagsschule, wo grundsätzlich Nachmittagsunterricht durchgeführt wird?

Wenn die Klasse bis 16Uhr Unterricht hat, wie sieht es denn aus mit Mittagessen? Haben die Kinder dazu Zeit und die Möglichkeit?

Wir haben hier in der 3. und 4. Klasse (NRW) zwischen 12:45 und 13:30Uhr Unterricht. Die Kinder ohne Betreuung fahren dann nach Hause, alle anderen bekommen dann in der Betreuung Mittagessen und machen erst anschließend Hausaufgaben.

Sehr komischer Stundenplan bei Euch?

LG

6

Nein, keine Ganztagsschule. Mittagspause haben sie von 13:00 Uhr - 14:30. In der Zeit müssen sie nach Hause laufen, essen und wieder in die Schule laufen.

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HI,

aber eine normale Grundschule ist es nicht.

Bei uns im Landkreis gibt es keine die Nachmittagsunterricht hat. In gebundener... Ganstagsschule kann es eher schon üblich sein nur wird es dann mit den Hausaufgaben oftmals anders geregelt.

LG
Lisa

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Hier (NRW) gibt es an den höheren Schulen die Bestimmung, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaugaben in Fächern aufgegeben werden dürfen für den nächsten Tag. D.h., nur für Fächer, die der Schüler erst am übernächsten Tag wieder hat, gibt es Hausaufgaben am langen Tag auf.

Bei uns gibt es keine an Grundschulen keinen Nachmittagsunterricht, aber ich denke, die Regelung würde da aber auch gelten.

Das mit den "auserwählten" Schülern für den Nachmittagsunterricht, das scheint ja sehr willkürlich zu sein. Wenn noch nicht geschehen, mal nachfragen, warum den nicht alle Schüler haben; und ob das vielleicht Förderunterricht sei.

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Leider gibt es in Bayern kein Hausaufgabenverbot bei langem Unterricht. Die Lehrer dürfen aufgeben wie sie wollen. Am Mittwoch gibt es 3 Hauptfächer, vermutlich gibt es für alle 3 Hausaufgaben.

Nein kein Förderunterricht.

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Das ist so nicht korrekt.Ich würde mich mal dahinter harken, gerade bei Grundschülern.

An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht werden keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag gestellt; hiervon kann im Einvernehmen mit dem Elternbeirat, abgewichen werden. Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.“

und ja, das hab ich von einer bayrischen Seite , was das Schulgesetz betrifft (nur für Grundschule) ;-)

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8

Hallo!

Ich hab das Gefühl, dass die Schule etwas überfordert ist mit der Stundenplangestaltung.
Wenn ich die Stunden zusammenrechne, komme ich auf 29 Wochenstunden - das wäre schon eine Stunde mehr als der für die 3. Klasse in Bayern vorgesehen:
http://www.isb.bayern.de/grundschule/faecher/stundentafel-faecher-in-der-grundschule/

Und dann ist es für mich einfach unerklärlich, warum man es nicht hinbekommt, diese 28 (oder meinetwegen auch 29) Stunden an 5 Schulvormittagen hinzubekommen. Warum ist am Donnerstag schon um 11:20 Schluss (also vermutlich nach der 4. Stunde) und dafür am Dienstag erst um 16:00. Ich halte das für eine absolute Zumutung. Ich kenne kein Bundesland, indem Nachmittagsunterricht verpflichtend vorgesehen ist. Die Rahmenlehrpläne und Stundentafeln machen das eigentlich auch nicht erforderlich. Gut, Bayern hat 2-3 Wochenstunden mehr als die Übrigen Bundesländer, aber auch in Bayern sind nicht mehr als 30 Wochenstunden in der Grundschule vorgesehen, und da sollte es eigentlich möglich sein, diese an Vormittagen oder maximal noch bis zur 7. Stunde durchzuführen. Wenn dann aber noch nicht einmal ein Mittagessen in der Schule möglich ist, ist das meiner Meinung nach ein untragbarer Zustand, gegen den ich aufs heftigste protestieren würde.

LG

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Du kannst sicher sein, dass die Schüler nicht mehr machen, als die Stundentafel verlangt.

Es kann mal nötig sein, in einem Halbjahr eine Stunde mehr zu machen, um dann im folgenden Halbjahr eine Stunde weniger zu haben.
Das macht Sinn, wenn es z.b. um Sport/Schwimmen geht o.ä.

Auch dass die Stunden so durchgeführt werden wie es jetzt ist (einen Tag eher frei, dafür an dem anderen Tag Nachmittagsunterricht), lässt sich manchmal nicht vermeiden. Das geschieht nicht aus Unvermögen seitens des Stundenplanerstellers, sondern weil z.B. die WTG-Lehrer für mehrere Schulen zuständig sind. Daher sind sie nicht jeden Tag frei Verfügbar. Zudem werden gerade in den WTG-Stunden häufig die Klassen geteilt, da es unterrichtsbedingt viel sinnvoller ist. Auch dadurch kann so ein Stundeplan zustande kommen.

"Und dann ist es für mich einfach unerklärlich, warum man es nicht hinbekommt, diese 28 (oder meinetwegen auch 29) Stunden an 5 Schulvormittagen hinzubekommen. "
Jetzt klarer?

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genau, es gibt nur 2 WTG Lehrerinnen an unserer Schule, gebraucht würden 3, vor allem da diese mehrere Schulen betreuen.

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In Bayern haben 3. Klassler normalerweise 28 Stunden die Woche. In Ausnahmefällen kann das auch mal am Nachmittag sein, allerding ist dann dafür auch am Vormittag mehr frei.

Dass eure Kinder für WTG aufgeteilt werden, habe ich verstanden. Offensichtlich hat auch nur eine Gruppe am Nachmittag Unterricht, aber was macht diese Gruppe, wenn die andere Gruppe WTG hat? Eigentlich müsste sie dann frei haben...

Bist du dir sicher, dass der Stundenplan so stimmt?

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Der Dienstag ist echt unschön, aber machmal geht es nicht anders.

Ich selber mußte samstags in die (Grund-) Schule, dann lieber einen Nachmittag weg.

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§ 28

Neue Schulordnung in Bayern (BayScho). Gilt seit diesem Schuljahr...

§ 28 Hausaufgaben

(1) 1Um den Lehrstoff einzuüben und die Schülerinnen und Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt, die bei durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachmittagsunterrichts bearbeitet werden können.2Die Lehrerkonferenz legt vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres die Grundsätze für die Hausaufgaben fest.3Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

(2) 1An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen gilt eine Zeit von bis zu einer Stunde als angemessen.2An Förderschulen ist auch die individuelle Leistungsfähigkeit der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zu berücksichtigen.3An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht werden an Grundschulen und Förderschulen keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag gestellt; hiervon kann im Einvernehmen mit dem Elternbeirat abgewichen werden.

Schönen Abend!

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Im Schulgesetz Bayerns findet sich unter Paragraph 28 folgendes:

(2) 1 An Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen gilt eine Zeit von bis zu einer Stunde als angemessen. 2
2. An Förderschulen ist auch die individuelle Leis- tungsfähigkeit der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers zu berücksichtigen. 3 - dem Nachmittagsunterricht werden an Grundschulen und Förderschulen keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Tag gestellt; hiervon kann im Einvernehmen mit dem Elternbeirat abgewichen werden.

Was ich auch eigenartig finde, ist das Verlassen des Schulgeländes, um Mittag zu Essen. Denn lt. Schulgesetz Bayern dürfen Grundschüler das Gelände nicht verlassen. Für nicht,ist es sichnimmesich, als wäre das praktisch gar nicht vorgesehen.

(2) 1 Der Unfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der geistigen und charakterlichen Reife der zu beaufsich- tigenden Schülerinnen und Schüler. 2Schülerinnen und Schülern kann gestattet werden, während der unterrichts- freien Zeit die Schulanlage zu verlassen, ausgenommen an Grundschulen und Grundschulstufen an Förderschu- len. 3Die Grundsätze werden mit dem Schulforum abge- stimmt.

Ich kenne es bei uns (allerdings erst ab Sek. I ) auch nur so, dass SuS beim Ganztagesbetrieb die Mittagspause zuhause verbringen dürfen, wenn die Eltern vorher explizit schriftlich zugestimmt haben. Da sind die Schulen extrem pingelig, um sich abzusichern.

Zu dem Stundenplan kann ich nichts sagen. Bei uns gab es einmal eine 7. Std. Dafür war aber die 1. Std. frei. In Summe blieb es also gleich.

Ich würde bei der Bezirksregierung (oder wie die übergeordnete Instanz in Bayern heißt) Informationen einholen.