Zuschuss zur Lerntherapie

Hallo an alle!

Meine Tochter leidet an Dyskalkulie. Sie geht derzeit in die 2. Klasse und hat im Dezember 2015 mit einer entsprechenden Lerntherapie begonnen. Sie geht liebend gerne dort hin und ich hoffe sehr, dass das Ganze baldmöglichst "Früchte trägt". ;-)

So, nun meine eigentliche Frage....
Wer von euch hat für o.g. Therapie eine staatl. Förderung bekommen bzw. wessen Antrag wurde aus welchen Gründen abgelehnt??

Ich hatte letzte Woche einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Landratsamt gestellt. Dazu habe ich sämtliche Unterlagen (Gutachten vom Kinderpsychater, Testungsergebnisse, Zeugnis) eingereicht. Heute war nun eine Mitarbeiterin des zuständigen Jugendamtes hier. Sie hat ca. eine Stunde lang alles nochmal mit meiner Tochter und mir durchgekaut, was eigentlich schon im schriftlichen Bericht des Kinderpsychaters gestanden hat. Weiß nicht, warum dieser Hausbesuch eigentlich notwendig war. Denke mal, sie wollte sich von den häuslichen Verhältnissen ein Bild machen.;-) Sie meinte, sie würde auf unser Gespräch hin ihren Bericht verfassen und ihn dann an eine weitere Stelle im Amt weiterleiten, die dann über die Bezuschussung entscheiden.

Nun sitze ich gerade hier und überlege mir, wie ich weiter vorgehen werde, sollte mein Antrag abgelehnt werden. Ich würde natürlich auf alle Fälle Widerspruch einlegen.

Vielleicht mag mir jemand berichten, der in einer ähnlichen Situation war. Habt ihr gleich einen positiven Bescheid erhalten? War ggf. ein Widerspruch gegen einen negativen Bescheid erfolgreich? Mit welchen Begründungen wurde euer Antrag abgelehnt? usw. usw.

Danke schon mal!

LG

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Hallo,
eigentlich gibt es immer Ablehnungen oder falsche/zu niedrige Bewilligungen. Ein Widerspruch ist meist erfolgreich. Allerdings wagen sich die meisten nicht daran und so sparen Ämter und Versicherungen Unmengen an Geld.

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Ja, aber nach welchen Kriterien werden positive/negative Bescheide erstellt?
Die Ablehnung muss ja doch wohl begründet werden?! Die Verhältnisse ändern sich ja nicht von einem Erstantrag bis zu einem Widerspruch meinerseits.

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Hallo,

Eine Kostenübernahme steht euch meines Wissens dann zu, wenn ihr nachweisen könnt, dass das seelische Wohlbefinden des Kindes gefaehrdet ist. Dürfte Paragraph 85 (oder 80) vom SGB sein.

Liebe Gruesse.

Delfinchen

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Allerdings kenne ich es nicht, dass so früh auf dyskalkulie getestet wird.

Gerade mathematisches Verständnis hat viel mit Reife zu tun (wenn man Piaget als Grundlage nimmt) und es kann gut sein, dass sich deine Tochter jetzt aufgrund des "Nachreifens" sowieso in Mathe verbessert haette und dies gar nichts oder nur bedingt mit der Therapie zu tun hat.

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Nun... Sie hat sich ja noch keineswegs verbessert. Die Therapie geht ja, wie gesagt, auch erst seit Dezember und da waren auch noch die Weihnachtsferien dazwischen, in denen keine Therapiestunde stattfand.

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Den Paragraphen, der gilt, hat ja delfinchen schon genannt. Ich will Dir nicht alle Hoffnung rauben, aber aus dem Bekanntenkreis kenne ich drei Jungs, deren Eltern die Kosten für die Dyskalkulietherapie selbst getragen haben, weil das JA eine Kostenübernahme abgelehnt hat. Einen Widerspruch würde ich inm Fall der Fälle dennoch versuchen; Es muss halt klar sein, dass eine seelische Belastung generell (also nicht nur in der Schule) vorliegt.

Das hängt halt damit zusammen, dass das JA bezahlt und dass es um kommerzielle Institute geht. Mein Sohn hat zB eine Verhaltenstherapie bei einer Psychotherapeutin gemacht, bei der es auch ums Lernen ging (aber nicht nur), die von der KK bezahlt wurde.

Liebe Grüße
Anja

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"Eine seelische Belastung zu beweisen" - das war ja die Sache des Gutachters (Kinderpsychater), welche er uns ja auch bescheinigt hat. Somit dürfte dieser Aspekt wohl geklärt sein.

Ja, den Paragraphen kenne ich. Aber, wie so viele Paragraphen, ist der sehr dehnbar. ;-)

Und mit welcher Begründung wurden die Anträge deiner Bekannten abgelehnt? KOnnten die keine Gutachten vorlegen?

LG

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Lach... So einfach ist das nicht.
Im Grunde kann das JA "grundlos" ablehnen mit einem lapidaren Satz, der sich auf den Hausbesuch bezieht. Also z.B. dass die JA-Mitarbeiterin nicht überzeugt werden konnte beim Hausbesuch, dass das Kind ohne die Therapie einen seelischen Schaden davonträgt. Dann wird noch etwas das häusliche Umfeld gelobt und die besonders engagierten Eltern, vielleicht sogar noch Bezug genommen auf ein Gespräch mit der Lehrerin und den besser werdenden Noten und schon wird einem direkt jeder Wind aus den Segeln genommen selbst für den Widerspruch...
Ansonsten wäre es auch möglich, dass abgewiesen wird, weil "die seelische Belastung nicht ausreichend nachgewiesen wurde". Ein niedergelassener Arzt bescheinigt mir heutzutage fast alles Mögliche - traurig, aber wahr. Dass ein niedergelassener Arzt das bescheinigt, ist die Voraussetzung, deswegen glaubt das das Amt aber noch lange nicht.

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Ich drücke dir die Daumen.

Wir haben die Kosten für eine LRS Therapie selber getragen (tragen wir heute noch)
Wir hatten absolut keine Lust uns vor dem Amt so "nackig" machen zu müssen wie ihr es mußtet.
Die Fragen im Fragebogen des Psychologen fand ich doch mehr als unpassend bzgl des Themas, weswegen man die Therapie dem Kind angedeihen lassen will und ein dementsprechendes Gutachten seines SPZ ja bereits andere Störungen/Ursachen ausschließt.
Lt des Lernzentrums erhalten ca 20 % der Antragssteller eine Kostenübernahme zumindest eine teilweise.
Ach ja der Therapeut muss vom Jugendamt anerkannt sein. Das ist hier Bedingung.
Bei uns war die anerkannte Therapeutin nicht so erfolgreich....
Die jetzige hat wesentlich mehr erreicht.

LG
Karna

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Hallo Karna.

Also das "nackig machen" war kein Problem für uns. Waren auch keine soo intimen Fragen dabei und mit dem Hausbesuch heute hatte ich kein Prolem. Obwohl ich mich ernsthaft frage, wofür das gut gewesen sein soll.

Ja, die Therapeutin ist wohl vom Jugendamt anerkannt, denn sie hat mir den Rat gegeben, diese Kostenübernahme zu beantragen. Außerdem ist sie in unserer Gegend auch die einzige, die diese Art von Therapie anbietet.

LG
gutefee

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Naja ich fand solche Fragen wie :
Streiten sie sich in ihrer Beziehung?
Wenn ja worüber?
usw schon sehr unangemessen und vor allem in dem Bezug auch nicht relevant.
Und auch ein Besuch vom Jugendamt in diesem Zusammenhang finde ich unangemessen.
Für evt auftretende Fragen könnten sie mich gern anrufen oder einen Termin im Amt anbieten!
Ich empfinde das als ungerechtfertigtes Eindringen in meine Privatssphäre!

Aber das empfindet eben jeder anders :-)

Ich drücke dir wirklich die Daumen, dass euer Antrag bewilligt wird. Denn die Therapien sind wirklich nicht günstig.
Wenn sie nicht übernommen werden kann man sie ja vielleicht über die Steuer absetzen.

Aber dazu weiß ich nichts 100%iges.

Lg
Karna und toi toi toi :-)

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Hallo, unser Jugendamt zahlt alles mögliche, wenn man einGutachten hat. Mach dir mal nicht so viele Sorgen. LG

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Dein Wort in Gottes Ohr!!!!! ;-)

Danke dir!

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Mein Sohn bekommt eine LRS Therapie vom Jugendamt bezahlt.

Die Therapie worde erst abgelehnt. Die Begründung hat mich so geärgert . ( ich hätte auch geklagt). Jedenfall stand in der Begründung die Therapie würde erstbezahlt , wenn das Kind richtige Probleme hat. Es zum Beipiel Schulverweigerer ist.
Da habe ich mehrer Gutachten hingeschickt . Vom Pychologen/ Paudiologen / usw..
Bei uns gab es keinen Hausbesuch. Warum auch? Wir mußten zum Jugendamt , warum auch immer? Die Mitarbeiter wechseln dauernd.

Ich kann nichts dazu , wenn unserer Schule keine Förderung anbietet.

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Ja, das ist typisch. Auf dieses "erst wenn das Kind RICHTIGE Probleme hat" warte ich auch. Ich fand die Frage der Jugendamts-Dame sehr verdächtig, als sie von meiner Tochter wissen wollte, ob sie in der Schule Freundinnen hätte und ob sie mit diesen auch mal am Nachmittag spielt. Natürlich haben wir wahrheitsgemäß geantwortet, dass sie ein paar Freunde/Freundinnen hat, mit denen sie sich auch ab und an trifft. Warum auch nicht? Ist doch schön. Aber ich befürchte, dass DAS wohl der Stein des Anstoßes werden wird. Die werden dann mit der Ausrede kommen, dass das Kind ja zumindest außerhalb der Schule nicht unter "Ausgrenzung" o.ä. leidet und somit das seelische Wohl des Kindes nicht gefährdet ist.

Als ob es für ein Kind in diesem Alter nicht eh reicht, wenn man merkt, dass man auf einem Sachgebiet keinen blassen Schimmer hat - im Gegensatz zu allen anderen.

Ich rechne echt mit einem negativen Bescheid. Aber ich werde auf alle Fälle Widerspruch einlegen und mit allen Mitteln kämpfen.
Finde es unverschämt, dass man scheinbar bestraft wird, wenn man die Wahrheit sagt (wie hier i.S. Freundschaften und soziales Verhalten).

Danke für deine Info.

Lb. Grüsse

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Hallo,

Niklas wurde auch im Laufe der 2. Klasse auf Dyskalkulie getestet, da die Unterschiede zu den anderen Kindern massiv wurden. Seine Lehrerin hat sich nicht leicht getan mit ihrem Urteil, aber sie meinte es wäre keine normale Entwicklung mehr zu erwarten.

Also Anruf beim zuständigen Schulsozialdienst - Wartezeit 6-8 Monate. Haben uns dann auf die Warteliste setzen lassen, aber zeitgleich privat einen Test machen lassen.
Die Dame war eine Empfehlung vom Amt und arbeitet bei einem "normalen" Nachhilfeunternehmen.

Testergebnis war, ja er hat Dyskalkulie, aber in der unteren Norm. Niklas konnte sofort starten. 1xwöchentlich 45 min., danach war er immer echt ausgelaugt. Nach ca. 3 Monaten konnten wir die ersten Erfolge beobachten, er hatte die Basics verstanden und hatte keine Angst mehr vor Mathe.

Irgendwann kam dann der Anruf vom Schulsozialdienst und wir haben dort einen Termin gemacht und sämtliche Testunterlagen mitgenommen. Ergebnis: "naja so schlimm ist es ja nicht" und sie müssten dann noch zum KJP, IQ Test usw. und trotzdem wären die Aussichten gen 0 tendiert, es bezahlt zu bekommen.

Also haben wir die Förderung 1,5 Jahre aus eigener Tasche bezahlt, mit einem super Erfolg.

LG
Tanja

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Hallo Tanja.

Danke für deinen Bericht. Ich finde es schon bemerkenswert, dass sich bereits nach 3 Monaten Erfolge feststellen ließen.
Hätte auch gedacht, dass es insgesamt viel länger dauern würde bis solche eine Therapie abgeschlossen ist und die Kinder alles aufgeholt haben.

Ich bin sehr froh, dass dieser gesamte Prozess bei uns so zackig abgelaufen ist vom ersten erhärteten Verdacht bis zur Testung und Beginn der Therapie. Ich zahle momentan auch alles aus eigener Tasche. Drum wäre es echt schön und hilfreich, wenn das Jugendamt zumindest einen Teil dazu beisteuern würde.

Danke für deine Info und alles Gute weiterhin!

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Hallo,

meine Tochter hat LRS. Sie ist jetzt 9, in der 4. Klasse. Wir wohnen in Brandenburg, direktes Berliner Umland.
Die LRS wurde Ende 2. Klasse, Anfang 3. Klasse festgestellt. Zunächst durch die Schuleigene Sozialarbeiterin, dann mit Gutachten durch eine niedergelassene Kinder- und Jugendpsychologin.

Wir haben im Spätsommer letzten Jahres einen Antrag auf Kostenübernahme für Lerntherapie - genauer einen Antrag auf Hilfen nach § 35 a SGB VIII beim Landratsamt gestellt.

Gleiches Procedere wie bei euch - ausführlicher schriftlicher Antrag mit Erstgespräch, Hospitation der Sozialarbeiterinnen in der Klasse mit anschließendem Hausbesuch usw.

Unser Antrag wurde abgelehnt. Hier mal ein Zitat:

"Teilleistungsstörungen bei schulischen Fertigkeiten wie Lese- Rechtschreib- Störung stellen als solche keine seelische Störung i.S.v. § 35a SGB VIII dar. Jedoch können als Folge derartiger Teilleistungsschwächen psychische Störungen eintreten (sogenannte sekundäre Neurotisierung), die zu einer seelischen Behinderung führen.
Die für die Kostenübernahme weiterhin erforderliche Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft setzt eine seelische Störung voraus, die so intensiv ist, dass sie über bloße Schulprobleme und Schulängste, die andere Kinder teilen, in behinderungsrelevanter Weise hinausgeht, wie z. B. eine auf Versagensängste beruhende Schulphobie, eine totale Schul- und Lernverweigerung oder den Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinsamung in der Schule.
Dies kann bei Ihrer Tochter nicht festgestellt werden.
Die Anspruchsvoraussetzungen für Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII liegen nicht vor und eine Personenzugehörigkeit zum § 35a SGB VIII ist damit nicht gegeben.
Der Antrag ist abzulehnen."

Wir sollen eine Familientherapie machen ," um bestehende innerfamiliäre Problemlagen und Konflikte aufzuarbeiten und bestehende Ressourcen im Familiensystem zu stärken."

Habe telefonisch nachgefragt. Das "Problem" ist, dass unsere Tochter eben "zu regelmäßig" zur Schule geht (sie hat im Schnitt pro Halbjahr max. 2 Fehltage). Allerdings berücksichtigt keiner, was wir JEDEN morgen für ein Theater haben, um sie aus dem Haus zu kriegen, dass wir deswegen regelmäßig zu spät zur Arbeit kommen. Wir wurden ja auch im Gespräch mit der Sozialarbeiterin "nett" darauf hingewiesen, dass wir ja gefälligst für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen hätten.
Es wird auch nicht berücksichtigt, dass wir JEDEN Tag Streß wegen Hausaufgaben haben. Auch wird nicht berücksichtigt, dass meine Tochter eben oft doch die Mitarbeit im Unterricht verweigert. An dem Hospitationstag lief doch alles super. War auch klar - an dem Tag hatten sie wegen einer Aufführung um 11 Uhr Schluß und bis da hin Kunst - das Lieblingsfach meiner Tochter. Es wird auch nicht berücksichtigt, dass sie gerade mal eine Freundin hat und die anderen Kinder meine Tochter oft auslachen, weil sie nicht richtig lesen/schreiben kann. Sie hat doch immerhin EINE Freundin und die anderen Kinder haben doch auch mit ihr geredet...

Sie müsste totaler Schulschwänzer sein, bei Anwesenheit in der Schule jegliche Mitarbeit verweigern und sowohl in der Schule als auch privat total isoliert von anderen sein. Ach ja, und auch gar nicht am sozialen Leben teilnehmen (sorry, auch das funktioniert hier zu Hause nur mit Zwang unsererseits).
Laut Sozialarbeiterin ist die Schule dafür zuständig hier zu fördern. Die Schule schiebt das von sich weg. Wäre nicht ihre Aufgabe, sie haben auch kein Personal.
Meine Tochter hat nur den "großen" Nachteilsausgleich.

Bin in Widerspruch gegangen - wurde ebenfalls abgelehnt. Habe dabei nochmals ausführlich dargelegt, weshalb ich der Meinung bin dass unsere Tochter eben doch sozial benachteiligt und isoliert ist und welche (seelischen) Störungen bereits vorliegen, dazu auch viel gegoogelt und entsprechende Rechtsprechung beigefügt. Hat alles nichts genutzt... siehe oben.
Klage können wir uns nicht leisten, hat auch wenig Aussicht auf Erfolg, da sowohl bei LRS als auch Dyskalkulie immer nur Einzelfallentscheidungen, die aber i.d.R. negativ, getroffen werden.

Jugendämter, die das "locker" zahlen, wie hier gesagt wurde, gibt es meines Wissens nur in Berlin! Habe sowohl von unserer Kinder- und Jugendpsychologin und Kinderärztin ( beide in Berlin ansässig) als auch von Bekannten entsprechende Rückmeldungen bekommen. In Berlin ist das Antragsverfahren total simpel.
Wir hätten eben 2013 nicht aus Berlin wegziehen dürfen....:-[

Na ja, ich denke, bald sind wir "soweit". Meine Tochter "igelt" sich immer mehr ein, will mit ihren Klassenkameraden nichts mehr zu tun haben, außer mit der einen Freundin, ich krieg sie nur noch unter Zwang zu ihrem Hockey-Training. Die Schulleistungen werden immer schlechter, wenn es so weiter geht ist die "Ehrenrunde" in Sicht.
Am Besten gebe ich dazu noch meinen Job auf (wäre wohl der Schule eh am liebsten), dann müssen wir HartzIV beantragen...vielleicht reicht das ja dann für eine Bewilligung. Ach ja, der kleine Bruder kommt im Sommer in die Schule und hat dank des Theaters jetzt schon Angst davor.

Ist aber wohl so gewollt.

Sorry, dass ich Dir leider nichts Positiveres berichten kann.
Ich bin ziemlich gefrustet und sauer. Ach ja, trotz Vollzeit-Job + Nebenjob (mein Mann) und Dreiviertel-Job (ich) können wir eine Lerntherapie aus eigener Tasche leider nicht finanzieren.

Gruß, Sandra

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Ach so, Gutachten hatten wir schon alle bei Antragstellung....
Also, ein Gutachten der Kinder- und Jugendpsychologin, in dem die LRS ausführlich diagnostiziert wurde, sowie ein psychologisches Gutachten.
Gutachten vom Pädaudiologen, Logopäden, Kinderärztin ebenfalls.

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Hallo Sandra.

Wow - jetzt bin ich echt geschockt. :-[ Ich frage mich bei solchen "Begründungen" echt: WAS muss denn noch passieren?? Reicht es denen nicht, dass ein Kind extrem unter einer Leistungseinschränkung (egal ob LRS oder Dyskalkulie) leidet? DAss man sich von einem Wochenende bis zum nächsten kämpft und die Kinder die Tage bis zu den Ferien zählen, um nicht zur Schule zu müssen? Man bekommt scheinbar nur Hilfe, wenn das Kind bereits komplett am Boden ist. #klatsch Wäre es da nicht sinnvoller VORHER einzugreifen, bevor die gesamte Familie aufm Zahnfleisch daher kommt?

Wie ich schon einer anderen netten Userin geantwortet habe... Ich befürchte echt, dass ich mit meiner Wahrheit (dass meine Tochter Freunde hat und den Schulbesuch nicht komplett verweitert) alles versaut habe.

Am besten wäre es wohl gewesen, wenn ich die Dame schlichtweg angelogen hätte. Denn dass die Kleine Nägel kaut, vor Angst nicht mehr alleine im Bett schläft, unter morgendlicher Übelkeit leidet usw. usw. zählt ja scheinbar alles nichts bzw. "ist nicht schlimm genug". #heul

Wie mag das denn bei Hartz IV Empfängern laufen? Ob die das auch selber stemmen müssen?

Ich danke dir für deinen ausführlichen Bericht. So kann ich mich schon mal "rüsten", falls tatsächlich eine Absage ins Haus flattert.

Lb. Grüsse
#winke

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hast du den schon was neues erfahren können?? wurde die therapie abgelehnt oder genehmigt??

Meine tochter hat grad die eine positive Entscheidung erhalten. Sie übernehmen die LRS therpie

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Hallo.

Nein, bei uns ist bisher noch immer nichts entschieden. :-[

Vom Landratsamt (Jugendamt) wurde die Kostenübernahme abgelehnt. Auch der Widerspruch unsererseits war nicht wirkungsvoll.

Haben uns letzten Sommer einen Anwalt genommen (Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten) und Klage eingereicht.

Letzte Woche kam dann ein Schreiben des zuständigen Verwaltungsgerichts, in dem man sich dafür entschuldigt, dass es mit dem Verfahren so lange dauern würde.
Begründet wurde dies damit, dass die Gerichte komplett überlastet wären mit Widerspruchsverfahren der abgelehnten Asylanten. Diese müssten von Seiten des Gerichts vorrangig bearbeitet werden. Es wurden noch nicht mal alle Anträge von 2015 abgearbeitet, geschweige denn die von 2016 und 2017 (welche um ein Vielfaches mehr waren).

Fazit: meine Tochter (derzeit 4. Klasse) wird wohl schon die Schule abgeschlossen haben, bis ein Urteil gefällt wird. Die Landratsämter wissen um die Umstände in den Gerichten und lassen die Zeit für sich arbeiten......#aerger

Meine Tochter bekommt seit diesem Schuljahr auch wieder Noten in Mathe. Nächste Woche schreibt sie ihren 2. Test. Im ersten hat sie zumindest eine 5 erreicht.#zitter
Gestern war Elternsprechtag an unserer Grundschule. Die Lehrerin sagt, es ist schade um das Kind, denn die anderen Noten sind alle gut. Und es ist durchaus ersichtlich, dass es sich "nur" um eine Teilleistungsstörung handelt. Aber einen Nachteilsausgleich kann man ihr halt nicht zugestehen. Wir können nur hoffen, dass sie nicht tiefer als eine 5 abrutscht, da sie ja ansonsten das Schuljahr wiederholen müsste, was aber im Endeffekt auch nix nützen würde...#heul

Sie besucht einmal pro Woche ein Nachhilfeinstitut und ich habe ihr erst kürzlich noch eine Bioresonanztherapie machen lassen. Ich hoffe, dass dies bald so richtig Wirkung zeigt....#schein

Es tut mir nur leid für sie, dass viele aus ihrer Klasse ab der 5. Klasse auf Realschule oder Gymnasium wechseln und ihr (nur wegen ihres Mathe-Handicaps) dieser Weg versperrt wird.#schmoll

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Freut mich, dass es bei euch geklappt hat mit der Kostenübernahme.
Das ist schon eine große Erleichterung.#winke