Verweis tatsächlich gerechtfertigt, wie reagieren?

Hallo Ihr Lieben,

bin gerade aus allen Wolken gefallen und möchte Euch deshalb fragen, wie ihr folgende Sache einschätzt:

Mein Sohn kam vorhin heulend und hyperventilierend aus der Schule, er hat heute in Religion einen Verweis bekommen! Er geht seit 3 Wochen in die 5. Klasse (Gymnasium Bayern) und hat sich dort eigentlich sehr gut eingelebt. Religion war bisher sein absolutes Lieblingsfach. Seine neue Lehrerin ist so "naja", eigentlich ganz nett aber öfter plötzlich auf 180 und auch laut.

Heute passierte nun folgendes: Mein Sohn kommt noch gerade pünktlich zum Stundengong in die Klasse, er war der letzte, da er einem Mitschüler noch vergessene Materialien aus dem Kunstraum (vorher war Kunst) mitgebracht hat. Alle haben Buch und Heft bereits auf dem Tisch, mein Sohn setzte sich, holt auch sein Buch aus der Schultasche, findet aber sein Heft nicht und kramt deshalb weiter in der Tasche und legt ein paar andere Schulsachen mit auf den Tisch. Beim Kramen stößt er aus Versehen an seine Materialien, diese fallen vom Tisch auf den Boden. Ansage der Lehrerin daraufhin: "XY, Strafarbeit! 1 Seite schreiben!" Mein Sohn hebt seine Sachen vom Boden auf, seine Lehrerin fragt, ob er das verstanden hätte. Daraufhin antwortet er in einem genervten Ton "Jaa!". Ansage der Leherin: "Du erhältst hiermit einen Verweis, ich werde Deine Klassenlehrerin darüber informieren, sie soll auch mal mit Deinen Eltern sprechen."

So. Nun bin ich unsicher was ich tun soll. Er hat ja nicht nur Ärger bekommen (da würde ich sagen haks ab), sondern soll gleich einen schriftlichen Verweis bekommen - anscheinend für das genervte "Jaa!".

Spontan finde ich das ganze ziemlich überzogen.Er ist bis auf die Tatsache dass er gern mal ein bisschen schwatzt auch in der Vergangenheit nie irgendwie negativ aufgefallen, in Religion schonmal gar nicht. Mein Sohn hat mir versichert, dass er ansonsten nichts getan oder gesagt hat, nicht frech war oder seine Lehrerin in irgendeiner Art provoziert hat, ich könne ruhig seine Klassenkameraden fragen (die wohl auch sehr überrascht waren). Ich würde deshalb also eigentlich gern das Gespräch mit der Lehrerin und seiner Klassenlehrerin suchen, um von ihr zu hören warum sie diese Maßnahme für gerechtfertigt hält. Vielleicht hat sie der Geschichte ja auch etwas hinzuzufügen was es für mich verständlicher macht.

Mein Mann sagt nun, wir sollten erstmal die Füße stillhalten ob überhaupt ein Verweis kommt, manche Lehrer drohen das ja nur an und wenn nix kommt können wir die Sache vergessen. Ich denke aber wir sollten das auf jeden Fall klären, mein Kind muss noch das ganze Schuljahr mit dieser Lehrerin auskommen und noch dazu ist es ja auch eigentlich sein Lieblingsfach :-(

Was meint denn Ihr? Hat seine Lehrerin zu Recht einen Verweis ausgesprochen (die Strafarbeit muss er ja auch noch machen weil er zu Stundenbeginn seine Sachen noch nicht bereitliegen hatte)? Sollen wir das Ganze einfach abhaken oder den Kontakt mit der Lehrerin suchen?

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Abwarten und Tee trinken.

Dazu zu der Strafarbeit einen kleinen Brief dazu legen, das Dein Sohn nur zu spät gekommen ist, da er vergessene Materialien mitgebracht hat und sie ihn doch bitte informieren soll, wie er sich in Zukunft diesbezüglich (sozial gegenüber Dritten) zu verhalten hat. Wenn es diesbezüglich Probleme gibt, bittest Du um ein Gespräch.

Mach den Hasen nicht scheu, wie Du schon sagst, manche Lehrer sind einfach nur ätzend aber man kann ihnen nicht aus dem Weg gehen.

LG
Lisa

1

ich finde das total übertrieben
sprich doch mal die Lehrerin an

3

Hallo!

Ich würde die Sprechstunde der Religionslehrerin aufsuchen und mir ihre Sicht der Dinge anhören.

So, wie du es aus der Sicht deines Jungen geschildert hast, scheint die Strafe schon recht hart...

Ansonsten: Keine Angst, auch wenn es blöd klingt. Aber der Verweis hat keine weiteren Folgen.

LG
Ulrike

4

Hallo!

Was ich noch vergessen hatte zu schreiben: Schildere der Lehrerin dann auch, wie es deinem Sohn damit ging und wie aufgewühlt er nach Hause kam.

Und: Ob nun der Verweis kommt oder nicht: Schimpf nicht mit ihm. Sag ihm halt, dass er in Zukunft pünktlich sein soll!

5

Danke für Deine Antwort. Nein, ich schimpfe nicht mit ihm, in meinen Augen hat er den Verweis auch nicht verdient. Er war ja im Übrigen gar nicht unpünktlich, er setzte sich mit Stunden-Gong an den Tisch, hatte dann aber eben noch nicht seine Religionssachen auf dem Tisch liegen wie die Lehrerin es erwartet. Und DAFÜR hat er ja schon die Strafarbeit kassiert, die er auch noch machen muss.

6

Ich habe mal im SchulG Bayern nachgelesen.

.....(1) Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.

(2) 1 Ordnungsmaßnahmen sind:

1.
der schriftliche Verweis durch die Lehrkraft oder die Förderlehrerin bzw. den Förderlehrer,

Wenn dort steht "nach dem Grundsatz der Verhätnismäßigkeit" wirft die Reaktion der Lehrerin doch einige Fragen auf.

Außerdem werden Ordnungsmaßnahmen - und da unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer nicht - verhängt, wenn andere erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen.

Euer Sohn hatte überhaupt keine Gelegenheit, die erste erzieherische Maßnahme - nämlich die Strafarbeit - durchzuführen bzw. konnte die Lehrerin nicht veurteilen, ob diese ausgereicht hätte. Sie war nämlich noch nicht angefertigt. Das ist keine erzieherische Maßnahme, wenn in einer Stunde nacheinander die Maßnahmen runtergebetet werden, ohne dass eine davon die Chance hatte, zu greifen. Von der Verhältnismäßigkeit einmal ganz zu schweigen.

Du kannst das offizielle Schreiben entspannt abwarten. Darauf findet ihr eine Rechtsbehelfsbelehrung. Ihr habt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, falls ihr daran Interesse habt und dann geht der Fall (zumindest in NRW) über die Schulleitung und auch dein Sohn wird angehört werden.

7

Lieben Dank für die Info, das ist gut zu wissen!

11

Ich bin Lehrerin und kann dir versichern: Wenn wirklich mit "Verweis" eine Ordnungsmaßnahme gemeint ist, dann hat eure Lehrerin GANZ tief ins Klo gegriffen und kommt damit rechtlich niemals durch.

Sollt da tatsächlich ein offizielles Schreiben kommen, wende dich an die Schulaufsicht.

LG

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WENN es wirklich so war, würde ich mit der Lehrerin reden!

Sorry, aber das sind 10jährige.. die sich mit der Flut an Materialien und Schulrucksack usw. auch erstmal zurechtfinden müssen und keine Roboter, die alles sofort können!

Mit sowas vergrault man die Kids direkt in der 5. Klasse... Erziehungsmethoden aus dem letzten Jahrhundert.. #kratz

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Eigentlich ist die Schule auch super und kümmert sich ganz toll um die "Eingliederung" der neuen Schüler. Ich bin bisher total begeistert, auch von den Lehrern die ich kennengelernt habe. Die Relilehrerin kenn ich aber nur vom Sehen, ist eine Junge, eigentlich sympatisch wirkende Frau, also keine biestige Alte, der man schon von Weitem ansieht dass mit ihr nicht gut Kirschen essen ist ;-)

Vielleicht wollte sie einfach ein Exempel statuieren...

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Bitte: Anfang von letztem Jahrhundert;-).....So einen Terz hat man nicht mal zu meiner Schulzeit aufgeführt (1960-1970). Da gabs einen grantigen Anraunzer und fertig. Dieser Affenzirkus gleich mit schriftlichen Verweisen ist doch....#wolke Die müssen Zeit haben.
Strafarbeit gabs, wenn man z.B. in Erdkunde selig und süß entschlummert ist oder so dämlich war, dass der Spickzettel bei der Klassenarbeit entdeckt wurde #schein
Wenn ich an die Realschule denke, wie rotzfrech wir manchmal waren, da wären unsere Lehrer mit einem nur genervten Jaaaaa überaus glücklich gewesen.

Neee - was die Lehrerin da anstellt, ist schlicht dumm. Wie will die sich noch steigern? Schulverweis? Inhaftierung? #klatsch
LG Moni

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Ich sehe das wie dein Mann! Warte ab und schau erstmal ob was kommt und wenn doch... WAS dann auf dem Verweis steht! Dann kannst du immer noch mit den Lehrerinnen sprechen und klären was genau vorgefallen ist....

LG

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So wie du den Vorfall hier schilderst wäre ein Verweis völlig überzogen.

Aber jetzt warte erst einmal ab, ob überhaupt etwas kommt. Und dann fragst du am besten erst einmal die Lehrerin was sich aus ihrer Sicht abgespielt hat. Wenn sich dann herausstellt, dass dein Sohn kein entscheidendes Detail vergessen hat, kannst du gegen den Verweis vorgehen.

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Und es ist wirklich das Wort Verweis gefallen? Gibt es garnicht für solche Lapalien.
Ich würde in dem Fall die Füße still halten, wer weiß was wirklich war und wie dramatisiert es von Deinem Sohn erzählt wurde.

LG