Kann oder muss kind

Hallo an alle, mein Sohn ist am 1. Juli geboren. Ich war bis jetzt der Meinung , dass er ein kannkind ist. Auf der Internetseite des Schulamtes gibt es dazu folgendes:

"Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, das heißt, die bis einschließlich 01. Juli 2011 geboren sind, werden auf Grund des Hessischen Schulgesetzes am 01. August 2017 schulpflichtig.

Dies gilt auch für Kinder mit vermutetem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können angemeldet werden:
Kinder, die nach dem 30. Juni 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, falls sie die dafür erforderliche Reife besitzen."

Ich verstehe es einfach nicht.#kratz Kann mir jemand sagen ob mein Sohn kann oder muss kind ist.
Danke im voraus#danke
LG
Lena

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Hallo,

in Hamburg ist auch der 30.06. Stichtag und da ist alles ab 01.07. ein Kann-Kind

Lg wirbelwinds.mama

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Hier steht aber soch, dass alle Kinder bis einschließlich 01.07. MUSS-Kinder sind.

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Da er am 01.07. geboren ist und laut diesem Text alle Kinder bis einschließlich 01.07. MUSS-Kinder sind, gehört er wohl zu dieser Gruppe.

Vg Lia

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Da steht ja ganz eindeutig, dass er Muss-Kind ist, wenn er am 01.07.2011 geboren wurde. Sein 6. Lebensjahr vollendet er am 30.06.2017 um 23:59 Uhr. Ab seinem Geburtstag beginnt das 7. Lebensjahr, weil er dann 6 Jahre + x Stunden/Minuten alt ist.
Ist ja bei Kalenderjahren nicht anders. Das Jahr 2015 wird auch am 31.12.2015 vollendet und nicht am 01.01.2016.:-D

Andere Bundesländer behandeln das anders. Bei uns in Bayern z.B. bedeutet Stichtag 30.09. wirklich, dass man am 30.09. Geburtstag haben muss. Das Gesetz ist aber eben auch anders formuliert als bei euch in Hessen:-D

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in berlin ist es noch einfacher: es kommt nur auf die jahreszahl hinter dem geburtstag an, wann du eingeschult wirst :-D

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Sehr logisch klingt deine Erklärung nicht. Das Kind ist ja erst am 1. geboren. Nehmen wir an um 15 Uhr, dann ist das Kind am 30.06. erst 5 Jahre alt, es hat das 6. eben noch nicht vollendet, wenn man die Uhrzeit berücksichtigt.

In diesem Fall wird diese aber eben nicht berücksichtigt. Es wird so gesehen, dass das Kind quasi am 1. Juli um 00:01 geboren wird, und somit das 6. Lebensjahr am 30.06. vollendet.

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Das steht doch ganz klar drin:
'das heißt, die bis einschließlich 01. Juli 2011 geboren sind'. Geburtstag = 01.Juli.2011 -> Musskind.

Grüsse
BiDi

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§ 58 Schulgesetz Hessen - Beginn der Vollzeitschulpflicht: Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 01. August.

Und ergänzend: § 9 VOBGM - Schulpflicht, Schulaufnahme: Nach § 58 des Hessischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, am 1. August die Schulpflicht.

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Hallo,

na wenn dein Sohn am 01.07.11 Geburtstag hat dann ist er wohl ein Muss-Kind! Steht doch aber auch da #kratz

Lg

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Ich finde nicht, dass es da eindeutig steht... sehr verwirrend geschrieben.
Ich kenne es so, dass alle Kinder, die bis zum 30.X 6 sind, Muss Kinder sind und Dein Sohn wäre dann doch ein Kann Kind oder nicht?

bei uns ist der Stichtag der 30.09. und alle die am 01.10. geboren sind, sind auch Kann Kinder.
Wenn Stichtag der 30. ist, warum schließet man dann den 01. mit ein? dann könnte ja auch der 01. der Stichtag sein?

Ich verstehe es nicht, Sorry!

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Also mal abgesehen davon, dass man in Hessen tatsächlich von der Schule angeschrieben wird, wenn das Kind ein Muss-Kind ist wegen der Anmeldung - du würdest es also nicht verpassen: Dein Kind ist tatsächlich ein Muss-Kind. Es wird dann das jüngste in der Klasse sein.

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>> Es wird dann das jüngste in der Klasse sein. <<

Das ein oder andere eingeschulte Kann-Kind wird jünger sein.

Grüsse
BiDi

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dasist nicht richtig.

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Hi,

welches Schulamt ist das? Hast du einen Link zu dem Text?

Auf der Seite des hessischen Kultusministerium steht nämlich:

"Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August." und
"Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden (sogenannte Kann-Kinder), können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden"
(Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/ueber-uns/buergerbuero/einschulung)

Da wird es also nicht so formuliert, als wäre das Lebensjahr bereits am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Bzw. steht dort eben nur "vollendet" und nichts von "geboren sind".

Auch im Hessischen Schulgesetz selbst steht das so nicht drin:
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/ekz/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGHE2005V10P58&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint

Ich würde beim Schulamt konkret nachfragen und auf die beiden leicht unterschiedlichen Formulierungen hinweisen.

Halt uns mal auf dem Laufenden, das interessiert micht auch ;-)

LG
bluemerle