Einschulung in Thüringen zurückgestellt

Hallo Zusammen, ich suche Eltern die Ihr Kind in Thüringen (vielleicht sogar im Landkreis SM) ein Jahr später eingeschult haben. Ich möchte die Einschulung von 2016 auf 2017 verschieben. Wie ist der richtige Weg durch die Ämter? Was könnt Ihr mir für Tipps geben? Auf was sollte man achten? Unser Kinderarzt unterstütz unseren Wunsch. Kann man mit einem Rechtsbeistand mehr erreichen? Vielen Dank vor ab Janina

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Hallo,

die Gründe für eine Zurückstellung sind wichtig. Falls Dein Kind in einer Ergotherapie oder Logopädie ist, kannst Du Dir ein Gutachten ausstellen lassen. Die Rückstellung kann nich einfach auf Wunsch der Eltern erfolgen, sondern es müssen stichhaltige Gründe vorliegen, z.B. Defizite, mangelnde Konzentration, nicht altersgerechte Entwicklung.
Ein guter Anlaufpunkt ist die Verknüpfung zwischen der Kitaleitung und der Leitung der Grundschule. Z.B. kann ein Lehrer oder Psychologe in der Kita das Kind hospitieren, um zu sehen, ob das Kind Defizite aufweist. Die schulärztliche Untersuchung ist ebenfalls ausschlaggebend.

LG
Manu

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Hallo Janina,

das Thüringer Schulgesetz sagt dazu folgendes: "Ein Kind, das am 1. August eines Jahres mindestens sechs Jahre alt ist, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für die Dauer eines Schuljahres vom Besuch der Klassenstufe 1 der Grundschule zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag kann erst nach der schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule gestellt werden. Die Zurückstellung erfolgt durch den Schulleiter und darf nicht wiederholt werden."

Da an thüringer Schulen die flexible Schuleingangsphase (1. und 2. in 1-3 Jahren) Anwendung findet, ist es besonders wichtig darzulegen, warum dieses eine Jahr länger Kindergarten die Entwicklung des Kindes mehr fördert als die mögliche Verlängerung der Eingangsphase auf 3 Jahre.

Vielleicht kannst du ja einschätzen, wie die Auslastung der Schule im Schuljahr 2016/17 sein wird. Sind ohnehin volle Klassen zu erwarten, stehen deine Chancen besser als an einer kleinen Schule, die jeden Schüler dringend braucht. Eine Hospitation ist immer sinnvoll - zumal man hier die Möglichkeit hat die Erzieher*innen vorher ins Boot zu holen und so Situationen zu schaffen, in denen das Kind Probleme hat. Das klingt zwar etwas gemein, aber es gibt durchaus Kindergärten, die bei solchen Besuchen glänzen wollen und das Hauptaugenmerk auf die Bereiche lenken, in denen das Kind ganz toll ist. Nur hilft dir das nicht weiter.

Einen Rechtsbeistand zuhilfe zu nehmen, empfinde ich als kritisch. Das klingt so als willst du dein Kind aus der Schule "rausklagen"... Das dürften dann weder für dich noch dein Kind schöne Jahre an der Grundschule werden. Wenn es triftige Gründe gegen eine Einschulung gibt, dann bekommst du das auch ohne anwaltliche Hilfe durch.

liebe Grüße aus dem Ilmkreis,
Kathrin

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Vielen Dank!!!

Liebe Grüße
Janina

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Hallo,

Ich wollte nur kurz an den Beitrag der anderen Dame anknüpfen.

Sie erwähnt das wort ,,scnulärtzliche untersuchung". Bei uns ist es so dass der gleiche amtsarzt die kinder jährlich im kita sieht. Und genau aus dem grund machen wir es ssit jahren so, dass wir diese untersuchung im kindergarten ablehnen und jedesmal persönlich und beide ! In ruhe mit termin antanzen.

Was ich dir damit sagen will. Ich habe die erfahrung gemacht, dass man mit diesen menschen sehr vernünftig sprechen kann. Person, die dann u.a. Bescheinigen dass das kind nicht tauglich ist.

Bevor ich mit rechtsbesteiänden drohen würde, würde ich immer auf solchen wegen versuchen. Eurem kinderarzt kann man unter umständen befangenheit unterstellen, einem amtsarzt eher weniger.

#winke

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Vielen für Eure Tipps!

Liebe Grüße
Janina