Schulwegversicherung - Frage??

Hallo zusammen,

ich muß gestehen, solang meine Kinder zur Schule gingen, hab ich mir darüber nie Gedanken gemacht, ob meine Kinder als "Buskinder", versichert sind, wenn sie mal mit dem Radl zur Schule fuhren.

Mein Neffe möchte gerne diese Woche mit zwei weiteren Freunden mit dem Fahrrad zur Schule fahren (2 km). Seine Mama aber ist strikt dagegen, mit der Begründung, daß er dann nicht versichert sei, falls etwas auf dem Schulweg passiert. Ist das so??#kratz
Ich hab ihr widersprochen: Meinen Sohn hats mal geschmissen, als er mit dem Radl zur Schule fuhr. Das passierte damals kurz vor dem Schulgelände (beim Abbiegen war er etwas zu schnell und es lag loser Kies auf der Einfahrt). Die Rektorin hat damals den Notarzt gerufen, mich verständigt, mein Sohn wurde per Sanka ins KH gefahren, verarztet und ich nahm ihn mit heim. Kein Mensch hat danach gefragt, ob er denn den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen "muß", das war überhaupt nicht Thema. Er hatte damals eine einfache Wegstrecke von 6 km und selbstverständlich war da für Busbeförderung gesorgt. Das einzige, was der Arzt und die Sanitäter wissen wollten war: "Hast du denn einen Helm getragen" und dafür haben sie ihm auch ausdrückliches Lob ausgesprochen.

Eins meiner Kinder hatte sogar einen Schulweg von 12 km einfach, öfter im Sommer per Radl zurückgelegt - ich fands gut so und hätte ihm das nicht verboten... an die Sache mit der Versicherung dachte ich damals ehrlich gesagt aber auch gar nicht.
Mein Neffe (3. Klasse) könnte den Weg vom Elternhaus bis zur Schule auf einem Radweg fahren!
LG

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Hallo,

in der GS durften die Kinder ohne die Fahrradprüfung (4. Klasse) nicht mit dem Rad zu Schule kommen.

Die Schule meinte, dann würde die Versicherung nicht greifen.

In wieweit das stimmt, keine Ahnung.

Es war auch tatsächlich so, dass die Kinder in den Klassen 1-3, die in Fußwegnähe wohnten, nur mit dem Roller und in Begleitung ihrer Eltern kamen.

Die weiter entfernt wohnenden Kindern wurden eh mit dem Auto gebracht.

GLG

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Hallo

Genau das stimmt nicht

Die Schule meinte, dann würde die Versicherung nicht greifen.

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Wieder so ein Ammenmärchen #kratz

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Soweit ich informiert bin greift die Versicherung (solange man gescheit versichert ist) auf dem Schulweg ganz egal wie das Kind hin kommt

Egal ob zu Fuß,mit dem Fahrrad, im Handstand,..
Das mit der Fahrrad Prüfung ist ein Irrglaube der leider immernoch verbreitet wird
Müsstest du denn bei der Versicherung irgendwie angeben das dein Kind mit dem Bus fährt ? Musste ich bei meiner busfahrenden Tochter noch nie

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Hallo!

Genau so seh ich das auch. Das einzige ist: Es muss der direkte, für das jeweilige Verkehrsmittel optimale Weg gewählt werden. Ein Kind mit dem Fahrrad ist sehr wohl versichert, anders sieht es aus, wenn es von der Mutter abgeholt wird, die dann aber einen Umweg fährt, um im Supermarkt noch einkaufen zu gehen. Da greift dann tatsächlich die Versicherung nicht.

LG

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Es ist völlig egal mit welchen Mitteln das Kind sein Ziel erreicht. Wichtig ist nur, dass der direkte Weg jeweils genommen wird. Das muss nicht der kürzeste Weg sein, es darf aber eben keinen Einkaufsbummel beinhalten.

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Ich weiß nicht, ob es regionale Unterschiede gibt. Aber kein Kind kann gezwungen werden, den Bus zu nehmen....egal wie weit es entfernt wohnt. Ob zu Fuß oder mit dem Rad, die Kinder sind über die Unfallkasse versichert. Im Krankenhaus wird explizit gefragt, ob es ein Schul(weg)unfall war und dann gibt es eine Mitteilung an die Unfallkasse. Die melden sich dann entweder bei der Schule, wenn es noch keinen Unfallbogen gegeben hat, die ausgefüllt werden müssen oder die Schule gibt gleich einen mit, der dann über die Schule an die Unfallkasse weitergeleitet wird. Ich würde im Sekretariat nachfragen. Dort müssen sie das wissen oder ein äanruf bei der Unfallkasse genügt....

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Hallo,

generell geht es wohl um den "direkten Weg". Wir haben hier zB das Problem, dass der Schulbus an einer anderen Schule hält und die Schüler dort rauslässt, dann nochmal eine große Runde durch die Dörfer fährt (etwa 20 min Busfahrt) und erst dann die Grundschule ansteuert. Mein Sohn und ein paar andere Kinder haben von uns per Unterschrift aber die Erlaubnis bekommen, den Bus schon an der ersten Schule zu verlassen und rüber zur Grundschule (Fußweg 5 min!) zu laufen. So sind sie laut Schule auf diesem 5 min Schulweg leider nicht durch die Schule versichert.
Versichert sind die Kinder immer! Halt dann nicht über die Schule, sondern eben über dich bzw. die Versicherung derjenigen, die verantwortlich sind (wenn zB ein Autofahrer dein Kind anfährt, das Kind keine Schuld hat zB...) Generell finde ich diese Angst echt übertrieben. Genau gekommen ist ein Kind zB dann auch nicht versichert, wenn es statt direkt zur Schule zu gehen, erst eine Freundin abholt und mit der dann deren Schulweg geht....
Wie gesagt, "versichert" ist das Kind immer. Es geht einfach um die Frage, welche Versicherung dann zahlt. Da sind Versicherungen ja immer sehr darauf bedacht, dass sie nicht zahlen müssen.....aber da dein Kind ja über dich versichert ist, musst du dir da keine Gedanken machen....so habe ich es jedenfalls verstanden.
Grüße
K.

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das kind ist immer versichert, egal ob es läuft, mit dem einrad oder scooter fährt, rückwärts hüpft oder das fahhrad nimmt! der versicherungsschutz ist zu jedem zeitpunkt völlig unabhängig von einer fahrradprüfung.
vg