Kein Schulplatz.Ich bin so verärgert.

Hallo,
Vielleicht hat jemand einen guten Rat für mich in folgener Situation.

Mein Sohn, 8 Jahre, besucht momentan die 2. Klasse einer Sprachschule. Diese ist 20km entfernt und er wird täglich vom Schülerspezialverkehr, in unserem Fall dem DRK, abgeholt und nach Hause gebracht.

In den letzten Jahren hat er sich sprachlich sehr verbessert. Sein Anspruch auf Förderung in diesem Punkt erlöscht nun. Ab der 3. Klasse darf er eine ganz normale Grundschule besuchen. Und da ist schon mein Problem. Gestern hatte ich ein Elterngespräch mit der Klassenlehrerin und eine Lehrerin der weiterführenden Schule. Nachdem wir über den momentanen Leistungsstand gesprochen haben, meinte die Lehrerin der weiterführenden Schule, dass es ein Problem gäbe. Die Klasse in die mein Sohn kommen sollte, ist voll.28 Schüler. Momentan ist er in einer Klasse mit 9 Schülern. Er hat Konzentrationsprobleme und autistische Züge. Wir befinden uns psychologischer Betreuung seit einiger Zeit.
Für meinen Sohn wäre wohl solch eine Klasse eine riesige Herausforderung.Aber diese Schule ist in unserem Wohnort und mein Sohn hat sich schon auf seine Feundte gefreut. Nun bleibt nur eine Option offen da die Schule keinen 29. Schüler möchte. Die nächste Grundschule ist 10km entfernt & befindet sich inmitten einem sozialen Brennpunkt, er müsste also öffentliche Verkehrsmittel benutzen.( zusätzliche Kosten) Dies kann er aufgrund seiner Persönlichkeit erstmal nicht alleine nutzen. Ich müsste ihn also begleiten. Dort gibt es an nächstem Jahr wohl zwei 3. Klassen mit jeweils 20-24 Schüler.
Nun wurde mir gestern mitgeteilt, dass wenn sich noch mindestens 2 Kinder in unserer Schule im Ort für die Klasse anmelden, man beim zuständigen Schulamt eine zweite 3. Klasse anmelden könnte.

Ich bin so enttäuscht, ich habe nie daran gedacht, dass es hier keinen Platz geben könnte. Für meine kleine Tochter, bald 2, bekomme ich auch keinen KiTaplatz.
Einen Führerschein habe ich leider auch nicht um meinen Sohn von A nach B zu fahren. Und selbst wenn auch ich wollte sobald ich einen Kitaplatz bekomme arbeiten gehen. Aber da kommt auch schon wieder das nächste Problem. Der Hort in der Schule in unserem Ort hat auch keinen freien Platz und die andere Schule hat erst gar keinen Hort. Er ist zwar schon 8 aber man kann ihn einfach nicht allein lassen. Sein Verhalten, seine Persönlichkeit ist schwer zu beschreiben.

Es ist alles so verzwickt.
Ich soll mich nun selbst um einen Schulplatz bemühen.
Was würdet ihr mir raten.?
Ich werde mich auch nochmal mit seiner Psychologin unterhalten und hoffen, dass sie ein Erfolgsrezept hat.

Viele Grüße Melanie

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Hallo Melanie,
es wird im Schulgesetz Deines Bundeslandes eine Regelung geben, in welche Grundschule ein Kind gehört, meist gibt es ja wohl Schulbezirke. Wenn in Eurem Ort eine Grundschule ist, dann wird der Ort vermutlich zum Bezirk dieser Schule gehören. Dein Sohn ist "normal" schulpflichtig, also hat er dort einen Platz zu bekommen. Punkt. (Immer vorausgesetzt, es handelt sich um eine staatliche Regelschule.) Mein Tipp: Wende Dich ans Schulamt, in welche Schule Dein Sohn gehört. Ob an der Schule dann so viele Anmeldungen in der dritten Klasse vorliegen, dass die geteilt werden muss, ist letztlich nicht dein Problem und auch nicht dein Verantwortungsbereich - kann ja auch sonst immer mal einer weg- oder zuziehen, die Klasse wiederholen, was auch immer.... Es mag natürlich sein, dass für Deinen Sohn tatsächlich eine andere Schule mit kleineren Klassen besser wäre, aber DAS wäre dann die Ausnahme, um die Du dich kümmern müsstest (Gastschulantrag).
LG
rain

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Vielen Dank, ich werde mich nun zunächst an das Schulamt wenden.

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Ich würde ihn bei der anderen Schule anmelden, um nen Platz sicher zu haben. Und darauf hoffen, dass noch 2 Schüler sich anmelden auf der "vollen" Schule, sodass die dann 2 Klassen aufmachen können (ab 31 möglich) das wäre ja optimal, denn 15 bzw. 16 Schüler. wären ja besser für deinen Sohn.

Keinen Anspruch, auf Förderung hat er doch nur im sprachlichen Bereich kann man nicht einen Integrationshelfer (oder wie man das nennt) für die anderen Bereiche beantragen? damt er sich besser an die neue sotuation gewöhnt. Da ist ja nicht nru die größere Klasse sondern auch das schnellere tempo gewöhnungsbedürftig. Mein Sohn hatte einen Jungen in der Klasse, der erst 2 Jahr auf ner Sprachheilschule war, daher hab ich einiges mitbekommen.

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Er hat das selbe Tempo wie ein Grundschüler. Es ist alles das Selbe nur das er extra sprachlich gefördert wurde.

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Hi du ich kann dich verstehen. Mein Sohn ist selbst Autist und fing anfangs auch auf einer Förderschule an. Jetzt ist er seit über 2 Jahren auf einer normalen Grundschule und kommt gut zurecht. Natürlich mit den ein oder anderen Schwierigkeiten. Aber er hat seine Integrationshilfe. Sonst wäre das für ihn auch ein fast unlösbares Problem. Aber so klappt es prima.

Ela

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Dein Kind ist schulpflichtig und ihm steht ein Schulplatz zu. Das ist schonmal Fakt. Ich weiß nicht, wie es in eurem Bundesland geregelt ist, aber Inklusion ist DAS große Schlagwort. Auch Kinder mit Einschränkungen sollen in normalen Regelschulen mit anderen Kindern unterrichtet werden.

Es klingt so als würde sich die Schule potentielle Problemfälle gern vom Hals halten wollen. In NRW ist es so, dass Klassen erst geteilt werden müssen, wenn mehr als 32 Schüler dort unterkommen müssen (anders herum: bei weniger als 17 Schüler bei zwei Parallelklassen wird auf eine Klasse zusammengelegt). M. E. muss die nächstgelegene Schule euch aufnehmen, weil sie noch nicht an der Obergrenze angekommen sind pro Klasse.

Bei uns im Regierungsbezirk käme die Schule damit nicht durch, weil die Kosten für Schulwegtickets so gering wie möglich gehalten werden müssen. Es kann nicht angehen, dass bei genügend Schulplätzen ein Schüler abgelehnt wird, der fußläufig die Schule erreichen könnte, um an eine andere Schule fahren zu müssen, was unnötige Kosten verursacht.

Wende dich an euer Amt für Schule, alternativ an die Bezirksregierung oder wie eure nächsthöhere Instanz heißt. Schildere deinen Fall - im Hinblick auf "Inklusion" etc. Dann kann euch von dort ein Schulplatz zugewiesen werden.

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Danke für deine Antwort. Ich werde mich nun zuerst an das Schulamt wenden.

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:-) Das wäre noch nicht mal ein Schulwegticket, sondern ein Sondertransport von Haus zu Schule und zurück.

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Habe jetzt nicht die anderen Antworten gelesen, aber nur so viel:

Wenn es eine staatl. Grundschule ist müssen sie jedes Kinder aufnehmen.
Mein Mann hat seit dieser Woche auch 29 Kinder in der Klasse (Klassenteiler 29), obwohl mehrere Kinder mit erhötem Betreuungsbedarf drin sind wird die Klasse frühstens im neuen Schuljahr geteilt und ein Kind ablehnen kenne ich nur von Privatschulen.

Gruß jasudan

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Nee, so lange es eine mögliche Ersatzschule gibt, können sie das Kind "auslagern".
Bei meinem Sohn war das nämlich so. Ich habe ihn in der zuständigen Regelschule angemeldet, die ihn auch nehmen wollten. Dann kam Post vom Schulamt, dass diese Schule zu viele Anmeldungen hätte, der Schulweg meines Sohnes einer der längsten wäre, weshalb sie ihn "aussortiert" hätten. Dazu eine Liste mit Schulen, von denen wir uns dann eine aussuchen durften.

Nachdem wir das getan haben, kam kurz vor Tore Schluss ein Anruf vom Schulamt, dass die erste Schule nun doch Platz hätteund was uns lieber wäre. Letztendlich ist er doch auf Wunschregelschule gekommen, aber nur auf Umwegen.

Das Kind ist schulpflichtig, aber es ist ebenso nachvollziehbar, dass man die vorhandenen Schule auslastet bevor man Klassen teilt und neue Lehrer einstellt.

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Weißt du was es kostet, ein Kind jeden Tag mit dem Taxi in die Schule zu bringen?

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Ab wann muss die Schule denn eine neue Klasse aufmachen? Wäre er der Schüler, der die neue Klasse begründet? Dann würde ich da garnicht zögern und mich durchsetzen. So wenig Kinder hat er doch nirgendwo wieder. Und mal ganz ehrlich, die Nachteile der Fahrerei kennst du doch selbst. Das muss ich dir ja nicht erzählen.
Autistische Züge ist gar nichts. Wurde mal ein ADOS gemacht? Wenn er über dem Cut Off liegt, könnt ihr sicher noch eine I-Kraft beantragen - zumindest für das 1. Jahr zur Eingewöhnung. In die 3. Klasse irgendwo dazuzustossen ist nicht einfach für ein verhaltensauffälliges Kind.
Also Notfalls mit Anwalt durchsetzen - auf alle Fälle nicht weichen. ...und definitiv das mit dem Autismus abklären. Hat er es, dann hat er Anspruch auf verschiedene Dinge.

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Er ist kein Autist. Er hat nur eine Züge des Autismus. Ich teste ihn seit er 2 ist. Wir waren bei sovielen Ärzten. Keiner kann mir eine eindeutige Diagnose geben da er irgendwie in kein Muster rein passt. Nun hat er aber eine Konzentrationsschwäche. Die Psychologin möchte ihn eventuell auf ADS testen obwohl sie in in der "Schiene" auch nich sieht. Er hat leider alles von seinem Vater geerbt und selbst bei ihm gibt es nur die Aussage Persönlichkeitsstörung. Ein I-Status bedeutet in unserem Landkreis soviel, dass er eine Behindertenschule müsste. Der weitere Werdegang wäre dann wihl nicht so großartig. Er gehört dort auch garnicht hin. Er ist ein guter Schüler. Nur er steht sich halt selbst im Weg. Die öffentlichen Verkehrsmittel bedenke ich nur da er keine Gefahren einschätzen kann. Er läuft einfach achtet auf kein Auto, kein Fahrrad & auf keine Passanten. Er geht einfach seinen Weg.

Tja ab wann das zuständige Schulamt das Okay gibt für eine zweite Klasse weis ich nicht. Dort rufe ich morgen früh erstmal an.
Ich hatte auch den Eindruck, dass diese Lehrerin einfach nun schon mit den 28 Schülern überfordert ist da sie sagte, dass die Klasse jetzt schon sehr aufgeweckt und aktiv ist. Nur normalerweise wäre er eh in diese Klasse ab der 1. gekommen, hätten wir nicht auf den letzten Drücker nicht die Zusage der Sprachklasse bekommen.

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Achja da fällt mir noch ein, dass ich damals mit der Frühförderin einen Schulbegleiter in Erwägung gezogen hatte. Also ab der 1. Klasse aber da hieß es schon von Seiten der jetzt zuständigen Schule, dass sie sowas noch nicht hatten und keine Ahnung haben ob sie das ermöglichen können.

Einen Schulbegleiter bekomm ich hier auch nur mit eindeutiger Diagnose.

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Es gibt ein Schulgesetz und Schulpflicht.
Bei usn in BaWü wird man je nach Wohngebiet einer Grundschulde ZUGETEILT, ob man will oder nicht. (man kann aber Wechsel beantragen).

Ist der Klassenteiler (28) erreicht, dann gibt es eine Klasse mehr ab dem nächsten Schuljahr. da kann niemand aus dem Kollegium sagen "er will nicht" -- oder so ... -- die Schule MUSS. (allerdings muss sie keine aus fremden Bezirken annehmen, - also Schulwahl kann schwer gemacht werden, -- die Schule aus dem eigenen Bezirk (auch bei Umzug) MUSS Dein Kind aufnehmen.

lg
tanja

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Hi,

ich kann Dich verstehen, denn nicht jede Schule kann mit jedem Kind umgehen.
Die meisten Lehrer haben doch gar keine Zusatzausbildung , um mit besonderen Kindern die ein Handicap haben, richtig umgehen zu können.

Und wie es mit externer Hilfe ist, dauert die Genehmigung doch eine Ewigkeit.
Unsere Schule wäre eindeutig nicht für solche Kinder geeignet - ohne Dir auf den Fuß treten zu wollen - die Lehrer sind auch schon so scheinbar überfordert mit ihrer normalen Klasse (und dabei kommen wir aus keinem sozialen Brennpunkt). Unsere Leiterin würde sich mit Händen zu Füßen sträuben, Integrationskinder aufnehmen zu müssen. Es ist traurig aber sorry, es ist auch die Realität.

Und wenn die Klasse voll ist, ist es auch nicht einfach, diese zu teilen. Unsere Schule hätte gar keine Räume, Lehrer, etc. um hier noch eine weitere Klasse aufzumachen. Ist auch ein Vorteil, da die Eltern, die die Kinder zurück stellen wollen immer eine Genehmigung erhalten, um somit die Klassengröße zu regulieren.

Ich drücke Dir die Daumen, das es bei Euch einen passenden Platz für Dein Kind gibt!!!!

Lisa

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Hallo,

in eurem Fall würde ich versuchen, ihn noch ein Jahr in der Sprachheilschule zu belassen. Auf eine Brennpunktschule würde ich ihn auf gar keinen Fall schicken.

Unser Sohn hat die gleichen Probleme (autistisch, wenig Konzentration). Er geht von Anfang an auf eine Regelschule und das war ein ziemlicher Kampf. In den meisten Regelschulen gibt es kaum einen Schutz für Kinder, die anders ticken. Unser Sohn wurde in seiner 1. Schule sehr schlimm gemobbt mit Worten, Schlägen und Tritten. Und das war keine Brennpunktschule.

Nach der 2. Klasse haben wir ich in die Regelschule im Nachbarort geschickt (12 km entfernt). Er fährt bis heute nicht allein dort hin, muss gebracht und abgeholt werden. An dieser Schule gibt es das Programm "Faustlos" und er erfährt einen besonderen Schutz dadurch. An einer anderen Schule hätte er wohl kaum eine Chance, weil bei selbst heftigen Kloppereien oft weggeschaut wird. Er hat sich dadurch gut entwickeln können und hat mittlerweile auch einen Freund. In der Klasse ist er auch integriert.

Aber in diesem Punkt ist unsere Schule schon sehr besonders. Wir haben damals auch über eine Privatschule nachgedacht, was aber nicht klappte.

Unser Sohn wird nicht besonders gefördert, die Förderung lief all die Jahre zu Hause bzw. durch Therapien. Das stellt einen Zusatzaufwand dar, denn du jetzt wahrscheinlich nicht hast.

In euren Fall kann ich dir daher von zu schnellen Entscheidungen abraten. Vielleicht kann eure Schule im Ort im nächsten Jahr eine 2 Klasse bilden oder ihr findet noch eine andere Möglichkeit der Beschulung.

LG

Carola

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Die Option ihn zurück stufen zu lassen stand beim Elterngespräch auch im Raum, kommt nur nicht in Betracht da er schulisch gute Leistungen und eine Zurückstufung für ihn nicht förderlich wäre. Dazu kommt, dass es ab nächstem Jahr in unserer Region keine Sprachklasse mehr geben wird. Er geht ja nicht in eine Schule die ausschließlich solche Kinder aufnimmt. Es ist eine normale Grundschule mit zwei Sprachklassen.

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Ich meinte auch nicht zurückstufen. Ich dachte, dass er dort einfach weiter in die nächste Klasse wechselt, was ja nun entfällt. Diese Brennpunktschule würde ich auf gar keinen Fall ins Auge fassen. Irgendeine Möglichkeit muss euch das Schulamt ja anbieten. Warum sie kein 28. oder 29 Kind aufnehmen, kann ich auch nicht verstehen. Es gibt doch Schulen, die so große Klassen haben oder?