@Lehrer/-innen in Baden-Württemberg betr. Versetzung

Hallo,

auch wenn mein Sohn nicht versetzungsgefährted ist, interessiert mich die Frage, wie oft man in Baden-Württemberg eine Klassenstufe wiederholen kann? Könnte man jedes Jahr therothetisch die Klasse wiederholen oder gibt es eine Beschränkung wie oft man in der Grundschule sitzen bleiben darf. Und was passiert wenn ein Kind zu oft sitzen bleibt? Gibt es hierzu irgendwo eine Verordnung?

LG

Carola

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Du kannst theoretisch jede Klasenstufe wiederholen. Wenn du deine 9 Jahre Schulpflicht hast, kann es dir allerdings passieren, dass du dann nach der 6. Klasse entlassen wirst. Dann muss sich das Kind mit einem 6.Klasszeugnis bewerben.

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hallo

ich weiß es nicht genau,glaube aber das man in der grundschule 2mal sitzenbleiben kann und kein 3tes mal,dann kommt man zur förderschule.
l.g.

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Das mit der Förderschule kann so nicht sein, man hat ja einen Anspruch auf eine Regelbeschulung. Auf eine Förderschule kommt ein Kind nur, wenn die Eltern dem zustimmen.

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Danke für die Antworten auch wenn ich nicht glaube, dass meine jede Klassenstufe wiederholen kann. Ich habe hier eigentlich gefragt, weil jedes Bundesland sein eigenes Schulrecht hat. Aber es gibt Altersgrenzen nach oben. Man kann also nicht mit 18 die 6 Klasse besuchen, wie mir hier geschrieben wurde. Ich hätte nur gerne gewusst wie das nun in meinem Bundesland geregelt ist. Meine Schwester ist in Berlin Lehrerin und daher weiß ich das es Altersobergrenzen gibt.

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Hallo

ich weiß nur sicher, dass man in B-W die 4. Klasse nicht freiwillig wiederholen kann.
Da man in der in der Weiterführenden nur 2x sitzen bleiben kann, vermute ich mal, dass es in der Grundschule genauso gehandhabt wird.
Man darf auch nicht weiter auf der Schule bleiben, d.h von Gym muss man auf die Real wechseln, und von der Real auf die Werkreal (HS).
Wie es ausschaut, wenn man schon in der untersten Schulform ist - ob man dann auf die Förderschule "muss" keine Ahnung, aber interesieren würde mich das schon.

lg bambolina

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Hallo Bambolina,

früher war es tatsächlich so, dass man eine Förderschule besuchen musste. Heute gilt die Eu-Konvention von 2009. Das heißt alle Kinder haben das Recht eine Regelschule zu besuchen auch wenn sie behindert sind. D.h. ein Kind geht nur mit Zustimmung der Eltern auf eine Förderschule bzw. Sonderschule.

LG

Carola