Ordnungswidrigkeit Schule

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine dringliche Frage: Wenn seitens der Schulleitung eine Ordnungswidrigkeit verhängt wird und man diese nicht akzeptiert z.B. und das Kind trotzdem zur Schule schickt, welche Auswirkungen hat dies rechtlich?

Mein Sohn ist Asperger Autist und die Regelschule akzeptiert sein Krankheitsbild nicht im Hinblick auf Sozialleistungen (d.h. er hat Schwierigkeiten in der zwischenmenschlichen Interaktion). Er hat eine I-Kraft, die ihn begleitet und er geht auf eine Realschule in NRW.

Nun wollen Sie ihm eine Ordnungswidrigkeit geben. Als mein Sohn damals in der Grundschule war, hat man dies auch gemacht, nur, ich kannte mich da gar nicht so aus und so ließ ich ihn damals zuhause. Das Schulamt informierte mich aber damals darüber, daß, wenn ich nicht damit einverstanden bin, ich ihn zur Schule hätte weiterschicken sollen. Doch da ich ihn damals nicht geschickt hatte, galt das als Akzeptanz dieser Ordnungswidrigkeit.

Frage: Wer kennt sich da ganz genau aus oder weiß, wo ich im Netz ganz genau finden kann, welche Rechte ich als Elternteil habe bei so einer Maßnahme?

Vielen Dank im voraus.

LG

Ashaka

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<<Nun wollen Sie ihm eine Ordnungswidrigkeit geben.<<

Was soll das denn heißen? Was hat er gemacht?

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Hallo,

§126 SchulG

LG pinguin011

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Hallo zurück,

ich danke Dir sehr.

LG

Ashaka

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Du meinst wahrscheinlich nicht Ordnungswidrigkeit, sondern Ordnungsmaßnahme? Im konkreten Fall also der "vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen" nach § 53 Schulgesetz??

Nach § 53 Abs. 6 müssen die Eltern in diesem Fall lediglich die Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Die Entscheidung trifft dann der Schulleiter, egal ob du damit einverstanden bist oder nicht. Ansonsten kannst du zwar Widerspruch einlegen oder bei Gericht Klage einreichen, beides hat aber keine aufschiebende Wirkung. Das heißt dein Sohn darf bis zu einer anderweitigen Entscheidung die Schule nicht besuchen. Ihn trotzdem hinzuschicken, halte ich für keine gute Idee. Erstens wird man ihn ohnehin nicht reinlassen, und zweitens kann das weiteren Ärger zur Folge haben.

Anstatt über die "Rechte als Elternteil" würde ich mir in einem solchen Fall lieber Gedanken darüber machen, wie sich die Vorfälle, die zur Ordnungsmaßnahme geführt haben, in Zukunft vermeiden lassen. Was vorgefallen ist, schreibst du ja leider nicht. Ein solcher Ausschluss vom Unterricht ist normalerweise der letzte "Warnschuss", wenn sich nichts ändert, folgt die "Entlassung von der Schule".

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Hm. Du sagst ja nicht worum es geht, daher können wir hier nur orakeln.

Daher weiß ich nicht, ob es passt, aber wir sind auch an einer Realschule in NRW und ich vermute, dass unser Kind einen Mitschüler hat, der eine (ähnliche?) Krankheit hat.
Allerdings wurden wir Eltern überhaupt nicht informiert und die Kinder verstehen den Mitschüler nicht.
Es gibt viele Beschwerden über ihn von seinen Mitschülern- auf Dauer muss eine Schulleitung reagieren.

Aus dieser Sicht - hilf deinem Sohn. Entweder, indem er sein Verhalten ändert und wenn das nicht möglich ist, die Mitschüler und Eltern offensiv aufzuklären. Vielleicht führt das zu mehr Verständnis.