Tochter ummelden, kennt jemand die Kosequenzen?

Hallo
um einen Schulwechsel(wird für unsere Tochter notwendig-das "warum" möchte an dieser Stelle nicht erklären) hinzubekommen, müssten wir unsere Tochter in einem anderen Kreis anmelden. Da wir dort Familie haben, wollten wir sie in deren Haushalt melden lassen, aber dann wohnt sie ja offiziell nicht mehr bei uns.. welche Konsequenzen hat das? Würden wir dann z.B. kein Kindergeld mehr kriegen? oder,oder,oder,.... er kennt sich aus.. ich will unser Amt nicht fragen, denn hier ist alles dörflich und überschaubar, man kennt sich, und nachher ist das eh illegal, und ich mach mich da noch strafbar mit oder so? Und dann hätte ich durch meine Fragerei ja schon vorher schlafende Hunde geweckt...

Also, wer weiss was dazu?

Achso, das ganze ist nötig, weil für uns eben keine freie Schulwahl gilt..(Kind geht ins dänische System...und da ist das ganz rigide nach Einzugsgebieten geregelt..)

lg caffi

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Hallo,

das was ihr vorhabt ist nicht ganz ohne. Wenn deine Tochter sich bei der Schule mal verspricht, dann kommt doch raus, dass sie nicht im Ort wohnt. Es ist normal strafbar, wenn man wo gemeldet ist und da nicht mehr wohnt. Zumindestens, wenn das rauskommt. Kindergeld steht euch dann auch nicht mehr zu, da das Kind dann ja nicht mehr offiziell in eurem Haushalt wohnt. Könnt ihr nicht selber wegziehen?

LG
Carola

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Es ist normal strafbar, wenn man wo gemeldet ist und da nicht mehr wohnt.

Quatsch! das ist maximal eine Ordnungswidrigkeit!

Ich würde notfalls für 1-2 Monate auf das Kindergeld verzichten.

Man kann bei der Kindergeldstelle anrufen und fragen wie sich eine vorübergehende Haushaltsabwesenheit auf das Kindergeld auswirkt. Wohnt das Kind z. B. bei Omma, dann kriegt halt die das Kindergeld.

Gruß

Manavgat

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Hallo
Ne, das geht nicht, haben Eigentum....und das ist auch nicht ohne Weiteres machbar wegzuziehen...
lg caffi
danke für die Antwort... das habe ich befürchtet..
lg caffi

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An deiner Stelle würde ich dich und dein Kind mit zweitwohnsitz bei den Verwandten anmelden. Dann hast du keine Probleme wegen Kindergeld und co und auch nicht wegen dem anmelden an der Schule.
Der Zweitwohnsitz müsste ausreichen um sie anzumelden.
LG
#bla

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Reicht nicht für die Schulanmeldung.

Gruß

manavgat

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HAllo
Ah... ein Lichtblick.... Danke, dann werde ich mich mal wegen der Lösung schlau machen, das scheint ja dann auch ganz legal zu sein?....

lg caffi

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Hallo Caffi,

bei uns im Nachbarort gibt es auch eine sehr begehrte und einer weniger beliebte Schule. Da hier auch nach Einzugsgebiet entschieden wird, machen es ein paar Leute ganz clever und bewegen sich auch nicht am Rande der Illegalität. Sie nehmen sich eine Tagesmutter aus dem Einzugsgebiet der besseren Schule und melden dort einen Zweitwohnsitz für das Kind an.

Theoretisch müsste das doch auch mit deinen Verwandten gehen?

Erkundige dich mal bei eurer Verwaltung. Sei ruhig ehrlich und spiel mit offenen Karten. Ganz so dramatisch wie hier dargestellt ist es definitiv nicht.

Wenn du natürlich noch berufstätig bist und auf GENAU diese Betreuung angewiesen, musst du ja nicht lügen ;-)

Grüße
Barbarelle

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Hallo,

wir haben das auch so gemacht. Meine Tochter sollte in die Grundschule im Wohnort meiner Eltern gehen, weil die sie nach der Schule betreut haben und es so um vieles einfacher war. Du musst das Kind dazu NICHT ummelden, nur einen Zweitwohnsitz anmelden. Aber als Begründung bitte nicht den Schulwechsel angeben ;-)
Also es fragt eigentlich keiner, nur als Tipp.

Bei uns hat es problemlos funktioniert.

LG

Dani

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Hallo,

du kannst einen Umschulungsantrag stellen. Der ist ganz legal. Du kannst als Grund angeben, dass deine Tochter nach der Schule zu den Verwandten geht (Mitaggessen, Hausaufgaben, Betreuung...) Du könntest auch einfach die Wahrheit sagen, wenn ihr Probleme an der alten Achule habt.

Auf jeden Fall würde ich keine "krummen Dinger drehen".

Viele Grüße
Niki

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Genau das ist das Problem..Das ganze ist ja keine öffetnliche Schule- die dänischen Schulen der dänischen Minderheit hier in Schleswig-Holstein haben ihre eigenen Regeln als Privatschule, und es ist absolut untersagt innerhalb des Systems die Schule zu wechseln....Alles schon versucht....
lg caffi

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Warum so kompliziert???

Sagste einfach das die Betreuung nach der Schule durch die dortigen Verwanten, besser strukturierbar ist,und sie deswegen in eine andere Schule wechselt. Die Verwanten haben kein Auto und du musst arbeiten.

Meine Tochter geht ab Aschermittwoch in eine andere Grundschule, auch außerhalb des Einzugsgebietes. Da mein Partner in diesem Ort arbeitet kann sie so besser abgeholt werden. Also genehmigt...

ansonsten klemm dich an den SEB,oder die Dienstaufsichtsbehörde,denn du wirst deine Gründe haben,die bei uns auch anders sind,als nur die Arbeit...

Lieben Gruss