Frage zur Einschulung mit sechs Jahren

Hallo,

meine Tochter wird Ende Juli 6 Jahre und sollte demnach auch eingeschult werden. Mein Mann und ich haben entschieden, dass wir Sie sehr gerne ein Jahr später in die Schule schicken würden. Nicht weil sie nicht soweit wäre, sondern weil wir denken es täte ihr einfach noch gut noch ein Jahr Lotterleben im Kindergarten ;-), dann wäre sie nächstes Jahr praktisch sieben bei der Einschulung. Was muss man da tun, dass sie erst mit sieben eingeschult wird. Wer hat das von Euch schon gemacht?
Für keine unnötigen Antworten wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Jasmar


1

Ist sie mit dem Geburtstag von Ende Juli nicht sowieso ein
Kannkind.
Oder wurde die Grenze schon runter gesetzt.
Wenn sie kein Kannkind ist,ist es sehr Schwierig sie zurückstellen zulassen.Sie müßte dann schon Probleme haben.

Wenn sie aber ein Kannkind und Ihr hattet sie angemeldet,
würde ich mich so schnell wie möglich in der Schule melden
und diese Zurückziehen.

Ich finde eine spätere Einschulung auch schöner.
Wie meine Schwägerin mal so zutreffend sagte"Bei einer frühen Einschulung müssen sie nur noch ein Jahr länger bis zur Rente arbeiten";-)
LG Anja

2

Kommt drauf an, in welchem Bundesland ihr lebt. In Baden Württemberg wäre das nicht möglich.

Bei uns ist der Stichtag der 30.9.

Wenn keine gravierenden Defizite bestehen, dann kann man die Kinder nicht mehr zurückstellen lassen. Das gilt für BadenWürttemberg und enige andere Bundesländer.

Ansonsten informiere dich einfach bei der Schulbehörde.

Grüße
Barbarelle

4

Ich habe eben Geoogelt.(Niedersachsen)
Bei uns wurde es ab diesen Jahr die Grenze auf den 31.07 angehoben.

5

Hallo Truller,

ja, die Stichtage werden immer weiter geschoben. Das liegt an der sinkenden Geburtenrate. Die Klassen werden nicht mehr so richtig voll.

Wenn man den Gerüchten glauben schenken darf, wird es hier in BW bald der 31 Oktober werden.

LG
Barbarelle

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Hallo!

Also wenn es nur darum geht, dass eure Tochter noch ein Jahr Lotterleben führen soll, dann fänd ich das persönlich nicht gut!

Wenn die Erzieher im Kiga da auch nichts entgegenzusetzen haben, was ihre Entwicklung usw. angeht und sie auch diesen Einschulungstest gut "bestanden" hat , was spricht denn dagegen, dass sie in die Schule kommt? Und du schreibst selbst, es geht nicht drum, dass sie noch nicht so weit ist!

Ihr müsst ja mal bedenken, dass euer Kind auch älter wird! Vielleicht würde sie sich die ersten Wochen noch ganz gut im Kiga fühlen aber lass mal 2-3 Monate vergehen! Kinder werden reifer in der Zeit und es fängt nicht umsonst im allgemeinen mit 6 Jahren die Schulzeit an! Hat auch was mit der Entwicklung in der Zeit zu tun!

Viele Kinder die in dem Alter noch im Kiga sind (weil sie z.B. kurz nach dem Stichtag erst 6 Jahre werden , bekommen sehr schnell langeweile und sind dort garnicht mehr zufrieden, weil ihr Anspruch in dem Alter ein ganz anderer ist! Die Wissbegierigkeit und die Interessen werden ganz anders! Zudem verlassen ja auch viele Kinder den Kiga, weil sie Einschulung haben und es kommen die neuen -kleinen- Kinder! Wie fühlt sich euer Kind dann irgenwann, wenn es weiß, die anderen gehen nun in die Schule und ich sitz noch hier im Kindergarten??

Also nee, ehrlich gesagt, habe ich das nich nie gehört, dass Eltern ihr Kind für ein Jahr mehr "Lotterleben" nicht in die Schule lassen wollen! Andere Eltern machen sich eher Sorgen, dass ihre Kinder nich so klein sind und sie sich nicht vorstellen können, dass ihr Kind in die Schule geht und das alles schafft!

Naja, jeder wie er meint!

lg

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Hi,

Meine Maus geht jetzt in die 2te Klasse, sie hat am 1.7 Geburtstag und wir haben sie als Kann Kind mit 6 eingeschult, bei uns war es definitiv die richtige Endscheidung!!! Ich denke es kommt auf das Kind an, denn wenn sie soweit wäre in die Schule zu gehen und trotzdem im Kiga bleibt, kann es auch passieren das sie sich sehr lagweilt. Eine Bekannte hatte auch ein Kann Kind, selber Jahrgang wie unsere Maus, allerdings im September Geburtstag, die hat sich sehr im Kiga gelangweilt und die Mama hat es im nachhinein bereut sie nicht eingeschult zu haben. Das Kind fand den Kiga total blöd, das letzte Jahr und hat Theater gemacht, weil sie nicht mehr hin wollte.

Was sagen denn die Kindergärtnerinnen???Halten sie Dein Kind für Schulreif?

Du mußt Dich erkundigen ob Ihr noch Kann KInd seit, dann brauchst DU nichts machen und die Einschulung ist mit 7 Jahren, außer wenn Ihr Euch für die Schule entscheidet, da mußte ich dann Schuluntersuchung und Anmeldung Schule etc. selbst in die Wege leiten.

LG Daniela

7

Hallo Jasmar,

leider weiß ich nicht, in welchem Bundesland du lebst, aber hier in Bayern ist es so, dass du ein schulpflichtiges Kind einmal zurückstellen kannst, "wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. " Die Entscheidung trifft die Schulleitung (i.d.R. natürlich nach einer Schuleignungsprüfung), die Eltern werden angehört. Grund dafür ist, dass auch festgestellt werden muss, ob kein sonderpädagogischer Förderungsbedarf besteht, bei dem das Kind nicht zurückgestellt, sondern auf eine Förderschule geschickt würde.

Nur bei Kindern, die nach dem 30. September, aber noch vor Jahresende geboren sind (also eigentlich nach dem z.Zt. noch gültigen Schulgesetz schulpflichtig wären), haben die Eltern ein Rücktrittsrecht, das sie schriftlich erklären müssen. Das gilt dann nicht als Rücktritt, sondern das Kind bekommt wieder den Status "nicht schulpflichtig"; es besteht also nochmals die Möglichkeit der Rückstellung im Falle einer verzögerten Schulreife.

Persönlich kann ich da nur sagen, dass ihr euch das nochmal überlegen solltet: meine Tochter ist im April geboren, da stellte sich das Problem nicht. Aber wenn ich daran zurückdenke, wie sehr sie sich die letzten Monate im KiGa langweilte, mag ich mir nicht vorstellen, wie es gewesen wäre, wenn sie noch für ein weiteres Jahr hätte in den KiGa gehen müssen...

Außerdem solltet ihr euch erkundigen, welche Folgen eine Rückstellung für gewisse Altersgrenzen hat (z.B. für den Übertritt ins Gymnsium oder in die Realschule bzw. für die Abschlussprüfungen). Da nimmst du vielleicht deinem Kind ein Jahr "Spielraum", den es evtl. mal braucht. Die Altersgrenzen werden nämlich (zumindest bei uns) durch Rückstellung nicht automatisch mit angehoben, es gibt zwar bei Überschreitung der Altersgrenze trotzdem Ausnahmen, auf die besteht aber kein Rechtsanspruch.

Liebe Grüße
Dany

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Hallo,

danke Euch für Eure zahlreichen und vorallem nützlichen Antworten. Wir leben auch in Bayern und meine Tochter ist am 21.07.04 geboren. Ich habe mich etwas schlaugelesen im Internet, komme aber nicht so ganz mit dem Verständnis klar, also wenn ich das richtig gelesen habe dann hat sich das Gesetz in Bayern geändert d.h. alle die bis zum 31.12. geboren sind, sind sogar schulpflichtig? Nein das möchte ich meinem Kind nicht antuen wenn man da so viel machen muss um sein Kind zurück zustellen. Ich habe halt nur so einen Zettel den ich vor der SChuleinschreibung (Stichtag 04.02) ausfüllen muss und da stehen zwei Punkte die man ankreuzen kann, einmal man möchte das Kind bla bla einschulen und einmal man ist sich uneinig und will das Kind bis zum Jahr bla bla einschulen? Da dachte ich man kann es sich aussuchen? Ich verstehe dass trotzdem nicht so ganz sind jetzt Kinder bis zum 31.12. Kann Kinder oder Muss Kinder? Meine Tochter hat keinerlei Rückstände weder körperlicher noch geistiger Sache. Sie ist sehr sehr gerne auch im Kindergarten und die Kindergärtnerin meinte im Elterngespräch zu so einem Kind kann man Ihnen nur gratulieren ;-). Die Kindergärtnerin meinte nur Sie denkt dass meine Tochter fast zu lieb sei und sich vielleicht zu viel gefallen lässt. Naja ich hätte gedacht dass Ihr wie gesagt ein Jahr "Lotterleben" noch ganz gut getan hätten, schliesslich arbeitet und lernt man dann noch mehr als 60 Jahre....

Viele Grüße
Jasmar

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Hallo,
wir wohnen auch in Bayern. Meine Tochter ist am 08.08.03 geboren. Kam also im September in die erste Klasse. Da ich schon wußte, daß sie die Jüngste dort sein wird, hab ich mich auch mal wegen Rückstellung usw. schlau gemacht - und glaub mit - ich habs mir sehr schnell anders überlegt. Sandra ist also Mitte September eingeschult worden und wir haben es bis heute nicht bereut, auch wenn sie die Jüngste in ihrer Klasse ist und ein paar Kinder im Oktober schon 7 geworden sind.
LG,
Juliane
P.S. Im Moment sind in Bayern alle Kinder bis 30.09. Muß-Kinder und alle Okt-Dez-Kinder Kann-Kinder. Aber da soll ja schon wieder was geändert werden. #augen

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Meine Tochter wird Anfang Oktober 6 Jahre alt, also 5 Tage nach dem "Stichtag" in Ba-Wü. Wir werden sie einschulen, da Kindergarten und Kinderarzt dies auch beführworten.
Eine Zurückstellung, die in der Regel auch 1 Jahr Förderklasse außerhalb des Kindergartens mit sich bringt - so ist es hier bei uns (das zurück gestellte Kind darf nicht im Kindergarten bleiben) - würde vielleicht auch das Selbstbewusstsein deiner Tochter knicken, wenn alle gehen dürfen nur sie nicht, weil sie noch ein Jahr "Lotterleben" haben soll. Ich würde es mir gut überlegen. Sollte sie natürlich wirklich Defizite haben, die ein erfolgreiches teilnehmen am Unterricht gefährden musst du eine Zurückstellung so weit ich weiss bei der Schulanmeldung beantragen.

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Ihr habt das selbe Problem wie ich. Meine Tochter wird am 22. Juli 6 und ist demnach Schulpflichtig. Ich muss jetzt einen Antrag in der Schule stelle um Rückstellung um ein Jahr, dann muss ein Gutachten vorliegen das vom Schularzt erstellt wird und nach dem wird entschieden ob das Kind in die Schule kommt oder nicht. Habe mich da schon so oft aufgeregt. Ich möchte meine Tochter auch noch ein Jahr zu Hause lassen, denn ich weiß was die Kinder leisten müssen in der Schule, und da tut es ihr bestimmt gut noch ein Jahr zu verschnaufen. Aber nach meinung der Schule kann ich das als Mutter nicht entscheiden, denn sie wissen es besser ob mein kind Schulrei ist. EIn Mensch der meine Tochter 10 Minuten sieht weiß mehr wie ich, wobei ich seid sechs Jahren mit meiner Tochter zusammen bin.
Wünsche euch alles gute, dass ihr es schafft. Ich warte jetzt ab und hoffe auch das mir die Rückstellung genehmigt wird.

Gruß Steffi