Gastschulantrag - Arbeitsnachweis von Schule geprüft??

hallo zusammen,

und zwar haben wir ein problem: wir sind mehrere mütter im kiga, die ihr kind gern auch in diesem sprengel in die schule geben würden, wohnen aber in einem anderen! so, jetzt ist es in bayern ja nicht sooo einfach mit den gastschulanträgen :-(
eine mama kam jetzt auf die idee, sich von freunden, die selbstständig sind, bescheinigen zu lassen, dass sie dort 3x nachmittags arbeitet, und daher jemanden braucht, der ihr kind nach der schule mit heim nimmt! und diese person wohnt natürlich auch im wunschsprengel!

jetzt meine frage: arbeitsverträge darf die schule ja nicht verlangen! aber kann sie z.b. beim finanzamt anrufen und fragen, ob von dieser firma wirklich gehaltszahlungen kommen? oder fällt das unter datenschutz?

vielen dank schonmal für antworten!
suspatki

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Hallo ihr macht Betrug.

Warum probiert es nicht auf dem ehrlichen Weg.

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Hallo,

denkt auch daran, dass Kinder älter werden und sie nicht zwangsweise die besten Freunde bleiben, nur weil die Mütter dies gern hätten.

Für mich wären das sehr fragwürdige Methoden und ich weiß wirklich nicht, ob Ihr auf Dauer Euren Kindern einen Gefallen tut.

LG Anja

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Hallo,

also mal so kurz an Hinz und Kunz gibt das FA keine Daten heraus. Und die Schule ist in dem Fall Hinz und Kunz.
ABER geprüft werden kann ist, "wie" Dein Kind im anderen Sprengel nachmittagsbetreut wird - das ginge schon. Insbesondere ob es dort tatsählich betreut wird und ob dafür auch noch Geld fliesst und wieviel das so ist ..... Und gemäß Gesetz darf diejenige, die Dein Kind "betreut" nur in einem bestimmten Rahmen dieses tun, falls sie keine Tagesmutter (mit Schein) ist.
Ausserdem kann die Schule verlangen, dass Du dieses Betreuungsverhältnis irgendwie nachweist.
Prinzipiell ist aber Betreuung ein anerkennenswerter Grund, warum Kind in einen anderen Sprengel muß.

Viel Glück

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Die wichtigsten Sachen sind ja schon geschrieben, dem kann ich mich nur anschließen.

Warum ist das nicht so einfach? Nun, das hängt mit den Schülerzahlen zusammen. Wenn z.B. in der "abgebenden" Schule genau ein Kind fehlt, um mehr Klassen bilden zu können (also z.B. besser 3 kleine als 2 große erste Klassen), wird man den Antrag nur ungern bewilligen, schließlich geht es da um mehr als nur ein Kind. Ähnlich ist es mir der aufnehmenden Schule. Wenn die Schülerzahlen irrelevant sind, also in einem Bereich, in dem einer mehr oder weniger nichts ausmacht, wird man den Antrag sicherlich eher bewilligen.

Gruß

tigerin73

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Ich kenne nun 3 Familien hier in München die haben einen Gastschulantrag gestellt und auch relativ problemlos genehmigt bekommen, erkundigt Euch doch erstmal ehe ihr was aufzieht was nur Ärger nach sich zieht wenn es mal auffliegt.

LG
visilo

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Hallo,

ich kann es nur aus meiner Erfahrung her berichten:

Die Wahrheit zählt in unserem Staat recht wenig. Er will Besch..... werden.

Tut mir leid für diese Aussage, aber mit Ehrlichkeit haben wir den Antrag NICHT durchbekommen. Im Gegenteil, wir wurden noch ausgelacht. Tue das,was Deiner Meineung nach richtig ist.

Ich hätte auch nicht gelogen, wenn es nicht nötig gewesen wäre.

lg pinguin011

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Nachtrag:

Der Antrag auf Grund der Begründung wurden bei meinen beiden Kindern NICHT geprüft. Wir leben in RLP. ;-)