Was wenn wegen SG Schule schließt...?

Hallo,

was mir schon die ganze Zeit im Kopf herumspukt ist folgende Sache:

Wenn das Gesundheitsamt die Schule schließt, wegen Ringelschwänzchengefahr oder Masern oder oder...

Wer passt dann auf mein Kind auf?

Ich muss arbeiten - meine Urlaubstage sind längst alle. Oder bekomme ich den Verdienstausfall ersetzt?

Kennt sich da irgendwer aus?

#danke!

Marion

1

Hab mal was gefunden

Wenn ein Kind erkrankt, möchten die berufstätigen Eltern es ungern allein zu Hause lassen. Zwar haben sie in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Sonderurlaub, aber sie können sich, sofern sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, unter bestimmten Vorraussetzungen von der Arbeit freistellen lassen.
"Die Kasse zahlt dann Krankengeld, als wäre der Arbeitnehmer selber erkrankt", sagt die Essener Arbeitsrechtexpertin Professor Hildegard Gahlen. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Brutto-, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts.
Folgende Bedingungen müssen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erfüllt sein
(§ 45 SGB V):
- Das kranke Kind ist jünger als 12 Jahre,
- Die Betreuung ist aus ärztlicher Sicht erforderlich,
- Es liegt ein ärztliches Attest vor und
- Im Haushalt gibt es keine andere Person, die das kranke Kind betreuen könnte.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann sich der Arbeitnehmer für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage im Jahr unbezahlt freistellen lassen, für Alleinerziehende sind es bis zu 20 Arbeitstage (nicht Werktage). Bei mehreren Kindern besteht allerdings eine Höchstgrenze von jährlich 25 Arbeitstagen (50 Arbeitstage für Alleinerziehende).
Tipp: Sind die Eltern in verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen Mitglied, haben beide Elternteile für dasselbe Kind jeweils einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr, insgesamt also 20 Arbeitstage.
Ist der Arbeitnehmer privat krankenversichert, so kommt für ihn die Regelung des § 45 SGB V nicht in Frage. Dann bleibt noch die Freistellung nach § 616 BGB ("vorübergehende Verhinderung").
Ein Arbeitnehmer kann demnach auf Lohnfortzahlung pochen, wenn er unverschuldet und nur kurzfristig verhindert ist. Das kann ein dringender Arztbesuch sein, die Zeugenaussage vor Gericht oder eben die Betreuung eines erkrankten Kindes.
Bei einem Kind unter acht Jahre hat das Bundesarbeitsgericht (Az.:5AZR834/76) fünf Tage als angemessen angesehen. Voraussetzung aber: Im Haushalt lebt niemand sonst, der das Kind versorgen könnte. (Bundesarbeitsgericht, Az.:2AZR10/92).

2

Dazu muß das Kind aber krank sein, das war nicht die Frage...

LG

4

dachte ich auch gerade

weitere Kommentare laden
3

Wer sollte Dir warum den Verdienstausfall ersetzen?

6

Wer war meine Frage.

Warum?

Weil es nicht meine Idee wäre, der Arbeit fern zu bleiben.

7

Ja und wessen Idee war die Schweinegrippe?
Das dürfte unter "höhere Gewalt" fallen.

weitere Kommentare laden
5

Ob es eine gesetzliche Regelung gibt, weiß ich nicht. Meine Tochter geht noch in die Kita, aber ich habe mir auch schon Gedanken darüber gemacht, und mit meinem Chef gesprochen. Er meinte, ich muss ja meiner Sorgeverpflichtung nachkommen und daher mit Kind zu Hause bleiben, aber auf jeden Fall müsste ich unverzüglich bei der Arbeit Bescheid geben. Dann würde man nachträglich schauen, wie man eine Lösung findet - ob mir für die Fehltage Sonderurlaub gewährt werden könnten oder ob es über Überstundenausgleich oder Urlaub "verrechnet" würde - im schlimmsten Fall halt unbezahlter Urlaub, wenn ich keine bezahlten Urlaubstage oder Zeitguthaben mehr hätte.

9

Hallo Marion

wenn die Kitas streiken, bekommen die Eltern maximal die Elternbeiträge wieder aber NICHT ihren Einkommensverlust mangels passender Kinderbetreuung.

eine Schliessung wg SG erfordert somit von Dir ein funktionierendes Netzwerk, oder aber die Bereitschaft, unbezahlten Urlaub zu nehmen, Überstunden abzubauen oder Minusstunden anzusammeln, letztere dann später wieder einarbeiten.

Was, wenn Deine eigenen Kinder krank werden, die Kindkranktage und Urlaub verbraten sind?? Die dann für Dich angebrachte Lösung wäre auch bei Schulschliessung wegen einer Massenerkrankung von Masern (viel gefährlicher als die SG) etc angesagt.

LG
Mone (SG an der Schule, aber keine Schliessung deswegen)

13

Hallo Mone,

wenn meine Kinder krank sind, sind sie krank.

Das ist was ganz was anderes.

Gegen Masern sind sie selbstverständlich geimpft. Sie könnten also auch während einer Masernepedemie in die Schule/Kita gehen. ;-)

Gruß Marion

17

Hallo nochmal,

ich habe inzwischen ein passendes Gesetz gefunden.

Da steht drin, dass ich verpflichtet bin mein Kind außerhalb der Ferien zur Schule zu schicken.

#ole

Gruß Marion