Bewertung Vokabeltest bei Legathenie???

Hallo,

ich habe heute auch mal eine Frage an euch.

Mein Sohn ist Legastheniker und geht in die 5. Klasse.
Vor den Ferien hat er seinen ersten Vokabeltest in Englisch geschrieben und heute dann wiederbekommen.
Leider hat er trotz intensiven Übens nur ein 4 bekommen.
Der Lehrer hat ihm alle Rechtschreibfehler angerechnet.
Die Vokaben waren richtig, nur falsch geschrieben.
Sein Englischlehrer in der Grundschule hatte mir damals gesagt, das er bei ihm die Rechtschreibung nicht berücksichtigen würde und ihm wichtig wäre das er die Vokabeln sprechen und sinngemäß wiedergeben kann.

Habe direkt am Anfang des jetzigen Schuljahr mit seinem neuen Klassenlehrer ein Gespräch gehabt, wo ich ihm erklärt habe, das mein Sohn Legastheniker ist und ihm alle wichtigen Unterlagen übergeben.
Bin von daher auch davon ausgegangen das er die anderen Fachlehrer davon in Kenntniss gesetzt hat, besonders natürlich die Deutsch- und Englischlehrer.

Macht es Sinn nochmal extra mit dem Englischlehrer zu sprechen?
Meiner Meinung nach tritt der Nachteilsausgleich auch im Fach Englisch in Kraft.
Ist das richtig?

Hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen und danke euch schon mal für die Antworten.

LG Pummelchen

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Hi!

Guck mal, das gilt für Bayern:
http://www.akl-bayern.de/index.php?id=18

Ich denke, dass du das schon nochmal ansprechen solltest, wenn bei euch Legasthenie diagnostiziert wurde. Außerdem steht in dem Beitrag (s. Link), dass diese Dagnose wohl alle 2 Jahre neu gestellt werden muss (wenn ich das richtig gelesen habe).

Viel Erfolg!

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Hallo,

ich find eine vier gar nich schlecht
wir haben unseren Sohn nich aus der Benotung genommen
sonst ruht er sich auf den Bonus nur aus

es gibt die Möglichkeit die LRS auf dem Zeugniss zu vermerken

ob wir das machen wissen wir noch nich

liebe Grüße Manja

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Hallo Manja,

danke für deine Antwort.

Ansich ist ein vier ja nicht schlecht.

Es gibt aber auch noch gravierende Unterschiede bei einer LRS.
Mein Sohn ist Legasteniker und trotz Therapien und Förderungen wird er nie richtig gut werden.
Seine Diktate sind katastrophal und kein Wort ist fast ohne Fehler, also ich denke wenn er da voll bewertet würde käme er von einer sechs nie runter und ich denke das sollte man berücksichtigen.

Da wir in zwei Wochen Elternsprechtag haben, werde ich mir dann ein Termin beim Englischlehrer geben lassen und mich mit ihm beraten, mein Sohn wird ja nicht der erste Schüler für ihn sein mit dem Problem.

LG Pummelchen

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Hallo,

mein Großer hat auch LRS
er kann nich mal richtig abschreiben bei bestimmten Buchstabenkombinationen
in Englisch ist das noch schlimmer
Jonas hat ein Intensivkurs (3 Monate) mitgemacht
und wird jetzt 1x die Woche gefördert

er gibt sich wirklich Mühe
manchmal ist er fast verzweifelt weil er seine eigenen Fehler nich erkennt
auch beim lesen gibt es noch Schwierigkeiten
in Geschichte hat er ne 5 kassiert da seine Frage ein völlig anderen Sinn ergab#kratz
es wird besser mit der Förderung
ist aber auch anstrengend oder wie Junior sagt nervend

bin mir Sicher das die Jungs es schaffen
da wir als Eltern dahinterstehen

liebe Grüße Manja

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Hallo Pummelchen,

also in BW ist es so:
die Klassenkonferenz (alle Fachleher) entscheiden, ob eine LRS vorliegt und zwar, wenn die Note in Rechtschreibung und Lesen über einen gewissen Zeitraum unter 4 sind. Auch wenn du ein Attest hast, heißt das nicht, dass das automatisch anerkannt wird! Wenn die Konferenz das entschieden hat, das eine LRS vorliegt, liegt es im päd. Ermessen des Lehrers wie er das einrechnet ... Ich finde es in Fremdsprachen sehr schwer, denn es hätte ja auch sein können, dass er die Wörter nur nicht richtig gelernt hat, das weiß der Fachleher ja nicht. Außerdem weißt du ja nicht, wie er das am Ende rechnet! Ich würde einen Termin mit dem Englischlehrer machen und ihn einfach mal fragen.

Hier der Erlass in BW:
"Bis Klasse 6 gelten in den Fächern Deutsch und Fremdsprache für Schüler, deren Leistungen im Lesen oder im Rechtschreiben dauerhaft, d. h. in der Regel etwa ein halbes Jahr, geringer als mit der Note ausreichend bewertet wurden, additiv oder alternativ folgende Formen der Leistungsmessung und Leistungsbewertung:
- Die Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben werden – auch für die Berechnung der Zeugnisnote – zurückhaltend gewichtet.
- Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung kann der Lehrer eine andere Aufgabe stellen, die eher geeignet ist, einen individuellen Lernfortschritt zu dokumentieren; auch kann der Umfang der Arbeit begrenzt werden.
- Zur Dokumentation des Lernfortschritts werden nach pädagogischem Ermessen die Leistungen im Rechtschreiben als Ersatz der Note oder ergänzend zur Note schriftlich erläutert."
http://www.lehrerfreund.de/medien/deutschunterricht/legasthenie/legasthenie-erlass-bw-volltext.pdf

Falls du nicht aus BW kommst, google doch mal den Erlass und lies genau nach, wie das ist.

LG und alles Gute,
shorty23


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Hallo,

danke Shorty, für deine Mühe.
Wir kommen aus NRW und den Erlass hab ich schon gelesen.
Ist halt immer auch Ermessenssache des jeweiligen Lehrers.

LG Pummelchen