Beim Fahrradfahren Auto touchiert-Haftpflicht oder nicht?

Hallo!

Mein Sohn (8 Jahre) hat beim Fahrradfahren heute ein Auto touchiert und einen Kratzer hinterlassen.
Ist mein Sohn dafür haftbar-also greift hier die Haftpflichtversicherung, oder gilt hier das Schadensrecht im Straßenverkehr und er ist nicht haftbar?

Und wenn ja, was heißt das für uns? Müssen wir dann weiter tätig werden, denn wenn den Schaden unsere Versicherung nicht übernimmt (weil er nicht haftbar ist), wie wird es dann gehandhabt?
Es ist das erste Mal das wir damit konfrontiert werden und ich weiß gar nicht, was wir jetzt machen sollen.
Hat jemand damit Erfahrungen?!

Vielen, vielen Dank!
Neddie

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Aaaalso,

generell gilt, dass Kinder im Straßenverkehr unte 10 Jahren nicht haftbar gemacht werden können! Folglich zahlt deine Haftpflicht auch nicht, aber:

Können Kinder als Schadenverursacher nicht haftbar gemacht werden, müssen dennoch manchmal die Eltern zahlen. Passen Eltern oder andere Aufsichtspersonen nachweislich nicht richtig auf die Kleinen auf, müssen sie für den Schaden einstehen.

Ist also eine Frage, wie der Schaden genau entstand.

lg Meli

4

Hallo!

Danke für die Antwort.
Das war echt Pech! Er hat beim abbiegen die Hand rausgehalten und dabei die Kontrolle über den Lenker verloren. Mein Mann fuhr vor ihm, ich hinter ihm. Er ist nun total geknickt, dass es ihm überhaupt passiert ist. Aber es war ja keine Absicht. Trotzdem ist es natürlich für uns und den Autobesitzer ärgerlich...

VG
Neddie

2

Geh es mal von der anderen Seite an - wenn es dein Auto wäre, welches Verhalten würdest du dir vom Schadensverursacher bzw dessen Eltern wünschen?

Vermutlich hättest du gern, dass der Schaden bezahlt wird, oder?

Dann solltest du das in meinen Augen auch tun, egal wie die rechtliche Lage ist.

3

Hallo!

Wir wollen uns ja auch nicht davor drücken... Dafür haben wir ja auch eine Versicherung abgeschlossen. Und uns ja auch mit dem Halter in Verbindung gesetzt. Aber wir haben bisher noch nie mit einem Schadensfall zu tun gehabt.
Und wenn unser Sohn (oder wir) nicht haftbar ist/sind und unsere Versicherung den Schaden deshalb nicht übernimmt, übernimmt es ja die Versicherung des Halters.

VG
Neddie

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Ich sehe das gänzlich anders.
Wofür gibt es denn eine "rechtliche Lage " ?
Wenn das Gesetz es so vorsieht, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter nicht haften, dann ist das so.
Rein aus Nettigkeit, ohne das jemand einen Anspruch hätte, zahle ICH kein Geld. So dicke habe ich es auch wieder nicht.

Der Geschädigte hat sein Auto im öffentlichen Verkehrsraum geparkt. Da muss man mit sowas rechnen. Das ist einfach PECH !

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Hallo Neddie,

mein Sohn (8) ist vor 3 Wochen vom Auto angefahren worden und wir haben mit der Versicherung telefoniert, weil der Unfallfahrer seinen Lackkratzer von uns reguliert haben wollte.

Fuhr das Auto haftet ihr nicht. War es ein parkendes Auto kommt die Versicherung für den Schaden auf. Der Autobesitzer kann in dem Moment ja nichts für den Schaden. Das gilt aber nur für Kinder über 7 Jahre.

Ansonsten gibt es Versicherung die deliktunfähige Schäden mitversichert.

Ich als Autobesitzerin würde mich freuen, wenn mein Schaden reguliert würde. ;-)

LG,
Rehlein

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Du brauchst Dir da ger nicht allzuviele Gedenken machen. Du meldest den Fall Deiner Privathaftpflicht und gut ist.
Die weitere Abwicklung übernimmt die Versicherung direkt mit dem Geschädigten. Ich denke, sie wird bezahlen, weil es sich um einen Unfall im "ruhenden Verkehr" handelte, das Auto also nicht fuhr.

Selbst wenn die Versicherung NICHT zahlt, seid Ihr außen vor. Der GEschädigte muss seine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen, zahlt die Versicherung nicht, kann er klagen. Nicht gegen Euch, gegen die Versicherung !

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".. Der GEschädigte muss seine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen, zahlt die Versicherung nicht, kann er klagen. Nicht gegen Euch, gegen die Versicherung !
[Beitrag als unangemessen bewerten] ..."

Das ist nicht richtig. Die Versicherung ist im vorliegenden Fall nicht Partei in einem gerichtlichen Rechtsstreit.

Der Geschädigte kann natürlich seine Ansprüche bei der Versicherung geltend machen (was sich aus praktischen Gründen anbietet). Müssen muss er es nicht.

Und wie ausgeführt klagen darf er keinesfalls gegen die Versicherung sondern nur gegen den Schädiger (bzw. dessen Eltern, je nach Fallgestaltung).

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Genau das ist Sinn einer Haftpflichtversicherung.

Wenn ich jemandem unabsichtlich einen Schaden zugefügt habe, melde ich das der Versicherung und habe ab diesem Moment mit der Sache nichts mehr zu tun. Kommt der Geschädigte direkt auf mich zu, verweise ich ihn an die Versicherung. Klagt er gegen mich, verweise ich an die Versicherung. Die Versicherung führt den Rechtsstreit mit dem Geschädigten, nicht ich.

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Hey Neddie,

upps, ja das ist ärgerlich und bei Bekannten genauso auch schon passiert. Der junge 9 (oder schon 10 #kratz :-p) hat sich erschreckt, ein Auto gestreift und einen Kratzer hinterlassen. Ich weiß aber gar nicht, wie die Geschichte ausging. Ich hinterfrage das mal, wenn wir und wiedertreffen...

Und ich denke, das wird schon irgendwie geregelt sein.

Sage deinem Jungen, sowas passiert, dass ist nicht schön aber auch nicht schlimm... Gegenstände kann man ersetzen, wie auch immer. Wenne rsich verletzt hätte, wäre das schlimmer gewesen... (musste ich meiner letzens auch wieder sagen#schein)

@ weiter oben:
Zu sagen, dass der Autofahrer Pech hatte, der steht ja im öffentlichen Bereich, finde ich frech... Für sowas gibt es nunmal Versicherungen... #augen

lg Tanja

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Natürlich gibt es dafür Versicherungen. Wenn die Versicherung aber keine Schuld bei den Eltern sieht und das Kind selber noch nicht schuldfähig ist, hat keiner Schuld. Wenn keiner Schuld hat zahlt auch keiner.

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Da hier aber nachweislich ein Schaden entstanden ist, sollte wohl irgendjemand zahlen, nech? So wie ich das bürokratische Deutschland kenne, wird das auch so sein...
Aber deine Einstellung finde ich schon etwas unsozial - reine Ellenbogenmetalität...
Ich würde aus purem Anstand den Schaden bezahlen, das gehört sich so...

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hatten wir auch vor kurzem, kommt auf eure police an, wir haben ein kinderhaftpflicht, die auch sowas abdeckt, normal ist das aber nicht... ein spielendes kind ist höhere gewalt, als verkehrsteilnehmer bist du dann aber in der haftung soweit ich weiß...

ich würde zuerst mal die police rauskramen und nachlesen, ggf dann den schaden anmelden.

entweder hatst du den schaden dann verursacht (und sei es durch unterlassene aufsicht)

oder du musst selber zahlen...

wenn du dich nciht beim geschädigten meldest kann er dich auch wegen eines kratzers wegen fahrerflucht anzeigen, das gibt in jedem fall für DICH die punkte etc.

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"entweder hatst du den schaden dann verursacht (und sei es durch unterlassene aufsicht) oder du musst selber zahlen... "

Hä ? #gruebel

Wenn sie den Schaden NICHT verursacht hat, muss sie doch erst recht nicht zahlen. #gratz

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wenn du ihn verursacht hats zahltz es die versicherung, wenn nicht eben nicht... wenn das spielende kind es war kommt es drauf an ob deine versicherung das trägt, wenn nicht weiß ich nicht genau, ob man dich doch dafür haftbar machen kann oder ob es dann eben pech ist. da wird ja oft drum gestritten ob spielende kinder nun höhere gewalt sind oder ob eltern 100%ig verhindern müssen dass sie irgendwas beschädigen... da habe ich schon verschiedenes gehört...

ich meine bene auch mal gelesen zu haben, dass eltern privat bezahlen mussten, weil die versicherung eben sagte sie hätten das verhindern können/müssen und nciht zahlte der geschädigte aber geld sehen wollte usw...

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