Ordnungsmaßnahmen in einer Klassenkonferenz. Frage dazu!!

Hallo ihr Lieben hier,

habe folgende Frage:

wegen meinem Sohnemann wird es die Tage eine Klassenkonferenz geben, in dieser werden Ordnungsamßnahmen verhängt.
Nun stellt sich mir folgende Frage: Darf ich als Mutter an dieser Klassenkonferenz teilnehmen, bzw auch mein Sohn oder kann das einfach so entschieden werden ohne Anhörung?
Bei pädagogischen Maßnahmen ist mir das klar, aber bei Ordnungsmaßnahmen ( in dem Falle ein evtl Ausschluß für 14 Tage aus seiner Klasse ), muss da nicht ein Elternteil dazu geladen werden und der betreffende Schüler nochmal angehört werden?

Weiß da jemand explizit darüber Bescheid?
Vielen Dank für evtl Antworten.

GLG Gabi

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Hallo Gabi,

ich bin selbst Mutter und nehme als Elternvertreter auch bei Klassenkonferenzen teil. In der Klasse meiner Tochter hatten wir auch schon so einen Fall und ja, es darf ein Elternteil teilnehmen, wird, bei uns jedenfalls, sogar gewünscht. Auch der Schüler wird nochmals angehört. Aber um einen Schüler 14 Tage von der Schule auszuschließen, muss schon ziemlich viel passiert sein. An der Schule meiner Tochter kam das erst 1x vor und auch erst bei der 2. Klassenkonferenz wegen des selben Schülers.

Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen...Wenn Du weitere Fragen hast, gern auch über PN...

LG
griszu

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Hallo

danke für deine Antwort.
Hab mich etwas falsch ausgedrückt. Sorry.
Nicht von der Schule, sondern Strafvesetzen von der 5. H. Klasse in die 5.R Klasse.
Es soll auch als Möglichkeit für den Sohnemann sein zu schauen, daß es in einer anderen Klasse anders zugehen kann und er seinen eigentlichen Leistungen entsprechend auch produktiv mitarbeiten könnte und nicht in die Klassenclownrolle verfallen muss um Aufmerksamkeit zu erlangen. ( Eigentlich ist er ein Schüler mit Realschulempfehlung gewesen, aber durch sein Aufmerksamkeitsproblem ( nicht ADH/S ) haben wir da die Entscheidung des sanften Einstieg gewählt um ihn Erfolgserlebnisse zu verschaffen.

Kann das ( die Teilnahme der Eltern an der Klassenkonferenz) die Schule entscheiden oder muss sie die Eltern dazu laden?
GLG und Dank
Gabi

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Hallo Gabi,

bei uns werden die Eltern immer geladen. Kann natürlich an anderen Schulen auch anders gehandhabt werden.
Der einfachste Weg wäre, mal mit der Klassenlehrerin Kontakt aufzunehmen und fragen, ob Du daran teilnehmen darfst. So sehen sie gleich, dass Du wirklich Interesse hast.
Aber mal kurz zu Deinem Sohnemann...es hört sich wirklich danach an, als ob er in der jetzigen Klasse tatsächlich unterfordert ist und deshalb den Klassenclown spielt. Aber als Strafversetzen würde ich das keinesfalls bezeichnen, sondern als die Möglichkeit eines Aufsteigens...
Da verstehe ich den Sinn einer Klassenkonferenz nicht, denn das sollte eine Entscheidung zwischen Rektor, Eltern, Klassenlehrer und neue Schule sein...ohne Klassenkonferenz...

LG
griszu

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ein evtl Ausschluß für 14 Tage aus seiner Klasse


Was ist das für eine Maßnahme?

Heißt das, er geht dann 14 Tage in eine Parallelklasse oder hätte er gar keinen Unterricht?

Gruß

Manavgat

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nein, der sohn soll 14 tage von der hauptschulklasse in die realschulklasse wechseln, da er wohl in der hauptschulklasse den klassenclown spielt...

nur da sehe ich den sinn der klassenkonferenz nicht...es ist ja keine strafe, sondern ein geplanter aufstieg wegen meines erachtens unterforderung...

LG
griszu

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Guten Morgen,

also er soll in die Paralellklasse, aber Ralschulform, gehen und ganz normal am Unterricht dort teilnehmen. Als Strafe dafür, daß er sich in seiner Hauptschulklasse so als Clown und Störenfried gibt/benimmt.
Muss dazu sagen, daß die Klasse an sich aus 19 Kindern besteht wovon 12 Kinder sonderpädagogischen Förderbedarf bekommen sollten/müssten, einer davon ist meiner wegen seinem Benehmen - er hat ihn ! Bei den anderen können sie der Eltern nicht habhaft werden momentan - entweder aus Desinteresse oder weil sie nichts verstehen - andere Kultur. Die Hauptschulparalellklasse ist ähnlich bestückt, so daß das nur eine Problemverlagerung wäre. Deswegen die Entscheidung für die 5. Realschulklasse.
Bin gespannt wie das dann läuft. Und hab irgendwie ein weing Bammel davor.

GLG Gabi

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Hallo Gabi,

soweit ich weiß, ist es so: die Klassenkonferenz darf den Ausschluss empfehlen, der Schulleiter verhängt ihn dann, aber die Eltern und der Schüler müssen "angehört" werden. Bei uns gibt es nach der Konferenz (nicht direkt im Anschluss, aber viell. am nächsten Tag) dann noch ein Gespräch, mit Schulleiter, Eltern, Schüler und event. Klassenlehrer, daraufhin hat der Schulleiter die Empfehlung der Konferenz auch schon mal gekippt und ein Kind nicht ausgeschlossen. Ich glaube nicht, dass du/ihr bei der Konferenz dabei sein könnt. Bei älteren Schülern (über 18) kamen sie schon mal vor der Konferenz und haben zu den Lehrern gesprochen bzw. ihre Sicht der Dinge erklärt, mussten dann aber gehen.

Wurde vorher eigentlich der Ausschluss angedroht? Denn wenn keine Gefahr von deinem Sohn ausgeht (meist bei Gewalt-Taten), dann muss es erst eine Androhung geben.

Alles Gute,
Annette

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Hallo,

der Ausschluß wurde schon mal angedroht und zwar auf der 1. Klassenkonferenz wo es als Strafe eine pädagogische Maßnahme gab - in Form von 2 Wochen Tafeldienst in allen Klassen Gebäude B und Pausenhilfe bei der Schulhhofsäuberung.

Nein, nein gewaltätig ist er in keinster Weise - er klagt eher über das Gegenteil. Er stört halt nur massiv mit seinem Kaspern, klinkt sich gerne in Kaspervorführungen der anderen ein und macht dann mit. Seine beiden Kopfnoten sind entsprechend im 4er u 5er Bereich. auch die Arbeitshaltung läßt sehr zu wünschen übrig. Von Hausaufgaben machen mal ganz abgesehen. Also so richtig destrukitves Verhalten bisweilen.

GRuß Gabi

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Sorry, das war ein Mißverständis meinerseits, hatte deinen Beiträge weiter unten nicht gelesen - doof!!

Also so wie ich das sehe, geht es dir nicht darum, dass du die Maßnahme nicht gut findest, du willst eher wissen, was sie in der Konferenz besprechen, oder? Denn es ist ja eigentlich auch keine Strafe, wenn er von der Hauptschulklasse in die Realschulklasse kommt, sondern eher eine Chance für ihn, sich zu beweisen?! Dann würde ich mal fragen, ob ihr dabei sein dürft!

Rein rechtlich weiß ich nur, dass die Klassenkonferenz eine Versetzung in eine andere Schulform nur empfehlen darf, nicht aber anordnen! So zumindest in BW, hier gibt es aber auch keine Gesamtschulen.

LG und alles Gute

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Hallo!

Ich war stellvertretene Elternvertreterin in der 6. Klasse Hauptschule und war inzwischen schon auf zwei Klassenkonferenzen...

Es ist so, dass der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin, die Eltern, der Rektor der Schule (oder sein Stellvertreter), die Schülervertreter der Klasse (also die Klassensprecher), alle Fachlehrer, die in der Klasse unterrichten, die Elternvertreter (mind. einer davon ist wünschenswert) und die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer bei der Konferenz anwesend sind.

Den Vorsitz führt in der Regel der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin und sie trägt zunächst mal das Anliegen der Klassenkonferenz vor und schildert, was vorgefallen ist. Der Rektor nimmt dazu Stellung und befragt die anwesenden anderen Fachlehrer, ob in deren Unterricht ähnliche Vorkommnisse waren und wie sich der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin im Unterricht der Fachlehrer benommen hat. Der Schüler/die Schülerin wird dazu befragt und es wird gemeinsam darüber beraten, ob und welche pädagogischen oder Ordnungsmaßnahmen angebracht sind. Die Eltern werden bei der Beratung selbstverständlich miteinbezogen und es wird mit den Eltern zusammen ein Lösungsweg gesucht, mit dem alle irgendwie umgehen können. Auch die Schülervertreter werden befragt, ob und wie sich das Fehlverhalten des Schülers/der Schülerin auf das Klima in der Klasse auswirkt und ob es außerhalb des Unterrichts (in den Pausen, auf dem Schulweg) schon Vorkommnisse in der Art gab...

Wenn bei deinem Sohn jetzt sogar schon ein 14tägiger Ausschluss vom Unterricht im Raum steht, dann muss vorher schon einiges vorgefallen sein! In der Regel wird bei einer Klassenkonferenz zunächst mal eine pädagogische Maßnahme angeordnet mit der Androhung, dass es eine Ordnungsmaßnahme nach sich zieht, falls nochmal was vorfallen sollte!
Es sei denn, es ist gleich schon irgendwas ganz Schlimmes mit deinem Sohn gewesen, dann sind die Lehrer mit dem Rektor drastischer in ihren Entscheidungen!

Alles Liebe,
Simone

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Hallo Simone,

Anwort siehe meinen Beitrag von 12:21 Uhr.
Vielen Dank auch dir für deine Antwort.

GLG Gabi