Kann man sich die Grundschule selber aussuchen? NRW

Hi!
Unser Sohn kommt nächsten Sommer in die Schule (in NRW) und ich würde gerne wissen, ob man selber entscheiden kann in welche Schule das Kind gehen soll. Oder wird das vorgeschrieben, je nachdem wo Platz ist, etc.?
Es wäre toll, wenn hier jemand Infos dazu hätte.
#danke
Sandra

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normalerweise kann man sich die schule aussuchen, denn bei meiner grossen in der 3.klasse ist eine aus dem nachbarort dazugekommen. die mutter war mit den lehrern dort nicht zufrieden.
und jetzt ist noch bei meiner jüngsten in die erste klasse ein mädchen aus dem selben nachbarort dazugekommen, weil die mutter die lehrer dort auch nciiht mag.
lg. connie

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Eigentlich ja, wenn nicht die Schule zufällig so beliebt ist, daß die Aufnahmekapazität schon durch Kinder aus dem "Bezirk" voll ist.
Ich hoffe, daß das bei unserer Wuschschule dieses Jahr nicht so ist, letztes Jahr als Kann-Kind hat mein Sohn dort nämlich keinen Platz bekommen.

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Seit dem 01.08.08 kann man sich die Grundschule aussuchen. Wenn man aber eine Busfahrkarte zur Schule braucht wird die ab 2,5 km nur bis zur Grundschule die zum Bezirk gehört bezahlt. Ich finde es gut wenn Kinder in einem anderen Bezirk in die GS gehen dann merken die Schulen endlich das sie mit unseren Kindern nicht machen können was sie wollen.

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Puh, dann ist ja gut.
Vielen Dank!

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hallo


ja in nrw ist freie schulwahl, ABER die schule selber kann das kind ablehnen wenn zu viele anmeldungen sind. meine tochter besucht auch eine schule die weiter weg ist. und das erste kriterium zur aufnahme war ein geschwisterkind auf der schule und direkt danach wohnen im einzugsgebiet.

ach ja eine günstige fahrkarte gibts aber nur wenn das kind die nächstgelegene gemeinschaftsgrundschule besucht und diese 2,5 kilometer entfernt liegt. aber eine normale schülerfahrkerte kostet 26 €.


lg marcela#bla

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Da hat die Schulleitung aber gegen das aktuelle Schulrecht verstoßen! Es gibt KEINE Geschwisterkindregelung, das ist NICHT rechtens und man könnte beim zuständigen Schulamt richtig Ärger machen deswegen!!!

Richtig ist, dass ab dem 01.08.2008 in NRW die Schulbezirksgrenzen weggefallen sind und man dementsprechend sein Kind an der Schule seiner Wahl anmelden darf. Einen RECHTSANSPRUCH (den man entsprechend geltend machen kann!!) hat man an der Wohnortnächsten, bzw. fußwegsnächsten Grundschule.

(Bin selber Lehrerin in NRW, kenne mich daher mit dem Schulgesetz ein wenig aus...;-))

Bei den Schülerfahrkarten gibt es auch eine Ausnahme: wenn der Schulweg als gefahrenreich anerkannt wird (vom Straßenverkehrsamt) dann gibt es de Schülerfahrkarte auch unter 2,5 km bezahlt!!!

LG, Kaczuszka