Gastantrag oder Zweitwohnsitz - wgen Schule

Hallo,
meine Freundin möchte daß ihre Tochter - wg. beruflichen Gründen und wg. anschließender Betreuung - in eine andere Schule geben.

Muß dies nun über einen Gastantrag geschehen oder über einen Zweitwohnsitz der Tagesmutter - bei der dann die Tochter nach der Schule ist.


Gruß
Angelika

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Hallo Angelika,
mein Bruder ging auch zeitweise auf eine Schule, wo er vom Wohnort her nicht gehen durfte. Es wurde aber stillschweigend geduldet.
Hast du schon mal mit der Schule gesprochen, was die dazu meint?
Leider kann ich dir deine Frage konkret nicht bestätigen, frag am besten direkt in der Schule oder beim Schulamt nach.

LG Annika

4

Hallo,
sie hat sich schon dort umgesehen, aber ich weiss nicht ob sie direkt nachgefragt hat.

Gruß
Angelika

2

Unsere Tochter wird auch in eine andere Schule gehen.
Zunächst hab ich mit unserer Wunschschule geklärt, ob die sie annehmen würden und dann bei der eigentlich zuständigen Schule einen Gastschulantrag gestellt, damit die sie freigeben. Diesen hab ich damit begründet, dass meine Schwiegereltern in der Nähe der anderen Schule wohnen und ich berufstätig bin.

Kat

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Hallo,
ich kenne die Schulleitung bzw. die Einstellung hier recht gut und ich kann mir vorstellen, daß "unsere" Schule sie nicht freigibt... die sind ja froh wenn sie ihre Klassen voll packen können und dann bei 34 Schülern trennen können. Der gibt niemanden freiwillig her...
Ich dachte den Gastantrag stellt man in der Wunschschule ? Kann man diese normale Schule einfach übergehen ?

gruß
Angelika

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Bei der neuen Schule haben wir sie angemeldet und bei der "eigentlichen" Schule mussten wir den Antrag stellen. Ganz formlos in einem Zweizeiler. Freiwillig geben die hier auch nix her ;-) - man muss es halt gut begründen (Betreuung/Tagesmutter - bei uns die Oma, die quasi neben der anderen Schule wohnt). Wenn Deine Freundin berufstätig ist und die Tagesmutter nahe bei der Wunschschule wohnt, kann die Schule eigentlich nichts dagegen sagen.

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Hallo,

ich kenne das von unserer Schule so, dass Gastanträge eigentlich immer genehmigt werden, wenn darin steht, dass die Betreuung des Kindes nur auf diese Weise gewährleistet werden kann!

Gruß, Lena