Abwahl eines Elternsprechers

Hallo,


ich habe mich mit einigen Eltern über unseren Elternsprecher aufgeregt.
Es ist in den letzten Jahren eineiges passiert z.B. gab er vertrauliche Dinge über Kinder an Dritte weiter oder kümmert sich um nix während unsere Kinder wochenlange Vertretungen haben weil die Lehrerin krank war. etc.
Frage wie läuft eine solche Abwahl?
Muss es mehrstimmig sein reicht es wenn einer sie beschwert.
Geht man zur Lehrerin oder gleich zum Direktor?
Um Antworten würde ich mich freuen.

LG
Christina

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Hallo!

Handelt es sich um den Klassenelternsprecher oder um den Schulelternsprecher?

Im neuen Schuljahr wird doch jetzt eh wieder neu gewählt, oder ist das bei euch anders?

Gruß
M.

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Hallo,


es handelt sich um einen Klassenelternsprecher.
Ich bin mir nicht sicher aber es wird alle 2 Jahre wohl nur gewählt.
Letztes Jahr fragte die Lehrerin ob wir eine Neuwahl wünschten (3. Klasse) aber niemand traute sich wohl so recht.


Lg
Christina

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Hallo Chistina,

dann sage doch du was ;-) stehe zu deiner Meinung und meist ist es so, dass wenn einer sich meldet, andere mit ziehen...

Bei uns ist die Beiratswahl jährlich.

lg bambolina

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Hallo Christina!

Ich bin nicht sicher, aus welchem Bundesland du kommst.

Hier in NRW MUSS jedes Jahr neu gewählt werden,
und zwar in geheimer Wahl (Zettel),
sowohl der Klassenpflegschaftsvorsitzende wie auch der Stellvertreter
und auch der Vorsitzende der Schulpflegschaft inkl. Stellvertreter
und ebenfalls die Mitglieder der Schulkonferenz.

Manchmal einigen sich Klassen auf Wiederwahl oder Wahl per Handzeichen (weil's dann schneller geht),
rechtens ist das aber nicht.
Das funktioniert nur, wenn ALLE damit einverstanden sind,
da eine solche Wahl eigentlich ungültig ist.
Es reicht also, wenn auch nur EINER wünscht, die vorgesehene geheime Wahl durchzuführen.

Gib doch mal bei google dein Bundesland ein und das Stichwort "Mitbestimmung Schule" oder "Klassenpflegschaft", da müsstest du eigentlich was finden.

"Abwählen" kann man so jemanden nicht, soweit ich weiß.
Da aber jetzt überall die ersten Klassenpflegschaftssitzungen stattfinden,
ist das doch ein guter Zeitpunkt für eine Neuwahl.
Sorgt aber dafür, dass es Alternativen gibt!
(Man kann sich übrigens auch selbst vorschlagen)

Wenn du keine weiteren Informationen findest, sag mir nochmal das Bundesland und ich versuche etwas herauszufinden.

Liebe Grüße,

samonira



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Hallo Samonira,


ich bin aus dem Saarland.


LG
Christina

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Hallo Christina!

Guck mal hier:

http://www.schulrecht-saarland.de/schumg/schumg39.htm

da findest du einiges.

Alles Gute!

samonira

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Hi,
vielleicht kann ich dir ja helfen. Ich bin Lehrerin und wir hatten diesen Fall auch schon mal.

Da zu Beginn des Schuljahres ja ein Elternabend gemacht wird, lasst von der Klassenlehrerin auf der Einladung euren Wunsch "Neuwahl des Klassenelternsprechers" als Tagesordnungspunkt setzen (ansonsten dürft ihr nämlich nicht neu wählen, bzw. wäre die Abwahl nicht rechtskräftig).
Auf dem Elternabend müsst ihr euren Wunsch begründen können und dann muss von der gesamten Elternschaft abgestimmt werden ob sie einen neuen Elternsprecher wählen möchten. Sollte das mit Mehrheit der Fall sein, dürft ihr anschließend neu wählen.
Aber vielleicht hast du auch Glück und es wird noch einfacher. Erkundige dich für wie lange euer Elternsprecher gewählt wurde. Möglich sind 1 oder 2 Jahre. Sollte diese Zeit in diesem Schuljahr vorbei sein, wählt ihr automatisch einen neuen Elternsprecher. Am besten erkundigst du dich da bei der Klassenlehrerin oder im Sekretariat die können dir da schnell Auskunft geben.

LG Nadine