Unterhalt für volljähriges Kind

Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Mann hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung, hat die Vaterschaft damals anerkannt und auch immer Unterhalt bezahlt. Kontakt zum Kind bestand nie, die Mutter meldete sich 2018 per Brief und bat darum, mein Mann möge die Tochter in die Familienversicherung aufnehmen.
Im Rahmen der regelmäßigen Anfragen der Krankenversicherung teilte man uns letztes Jahr mit, die Tochter würde eine zweijährige weiterführende Schule besuchen. Auf Rückfrage, ob es hierbei um einen höheren Abschluss, eine Berufsausbildung oder ein BvJ handelt, haben wir nichts mehr gehört. Nun wurde die Tochter meines Mannes gestern volljährig, letzte Woche hatten wir einen Brief im Briefkasten, mit dem ein Fragebogenvordruck (vermutlich vom Jugendamt an die Tochter geschickt) überlassen wurde. Kein persönlicher Brief, kein weiteres Wort. Als Absender ist zwar das (damals ja noch minderjährige) Kind angegeben, die Handschrift stimmt allerdings mit der der Mutter überein.
Wir wissen, dass mit Eintritt der Volljährigkeit das Kind selbst seine Ansprüche geltend machen muss. Auch wissen wir, dass wohl sowohl das Kind als auch seine Mutter ebenfalls ihre Einkommensverhältnisse offenlegen müssten. Aber wer muss zuerst wem gegenüber Auskunft erteilen? Die Kindesmutter und ihre Eltern sowie Geschwister hatten meinen Mann früher schon erhebliche Schulden verursacht und anscheinend sind die Einkommensverhältnisse „bescheiden“ (lt. Aussage der Krankenkasse). Wir wollen nicht gleich zum Anwalt rennen, wollen aber auch nicht unbedingt einfach so Auskunft erteilen.
Wisst ihr (vielleicht aus eigener Erfahrung), wie wir hier am klügsten vorgehen sollen. Können wir diesen Fragebogen sogar einfach mal ignorieren?
Vielen Dank und liebe Grüße

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So ein nettes Briefchen hatten wir auch vor knapp 3 Jahren erhalten (lag bei uns nicht an der Volljährigkeit, der UH war ohne JA und Anwalt im Vorfeld zwischen den Eltern im Hinblick auf die Düsseldorfertabelle abgesprochen). Darin wollte das JA nicht nur Angaben zum Elternteil sondern auch zum Partner (war zumindest bei uns damals so, dass auch ich in dem Bogen aufgefordert wurde Einkommen, vorhandenes Vermögen etc. anzugeben) und da bin ich echt geplatzt und wir sind direkt zum Anwalt damit. Der Anwalt bestätigte unsere Vermutung, es besteht keine Pflicht den Bogen auszufüllen. Der Anwalt erhielt von uns direkt das Mandat und regelte alles weitere. Reagieren müsst ihr aber dennoch drauf. Würde mich aber informieren ob auch die Gegenseite überprüft werden kann, wenn jedoch die KK schon sagt es herrschen bescheidene Verhältnisse, dann macht’s wohl eher keinen Sinn.

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Sowas hatten wir hier auch mal mit Auskunft zum Vermögen des Partners. Wir haben diesen Teil einfach kommentarlos leer gelassen und nie wieder was gehört :-)

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Danke für deine Antwort
Da sie uns ja nur diesen Bogen weitergeleitet hat ohne Fristsetzung oder so, hatten wir auch angedacht, einfach erst mal nicht zu reagieren. Wir sind uns über die Folgen aber noch nicht im Klaren, falls sie es nicht auf sich beruhen lassen.

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Hey!

Das klingt doch so, als solltet ihr einen Anwalt zumindest mal zur Beratung konsultieren. Ihr müsst ihn dann nicht beauftragen- aber dann kennt ihr eure Rechte und Pflichten.

Eine Beratung kostet um die 120 Euro, geschätzt.
Oder wendet euch an das für das Kind zuständige Jugendamt.

Liebe Grüße
Schoko

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Hallo.

Mir wäre es das Geld wert, mich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.

LG