Unterhaltszahlungen bei Volljährigkeit

Hallo zusammen,

mein Mann ist seiner Tochter unterhaltspflichtig. Diese wird nächsten Monat 18.
Leider war mein Mann die komplette Zeit über, mehr oder weniger, der Bezahlesel. Die Mutter hatte früher schon immer wieder zwischendurch den Kontakt abgebrochen und die Tochter meldet sich nur, wenn sie etwas möchte (Geburtstags-/Weihnachtsgeschenke etc.).
Auch das Jugendamt war bisher keine große Hilft. Nun hat er nachgefragt, wie sich der Unterhalt ab nächsten Monat verhält und seine Ansprechpartnerin von der Familienkasse/Jugendamt (bin mir nicht sicher, wo sie zugehört) sagte nur, er müsse seine Tochter nun anschreiben und sie bitten, den Unterhalt neu berechnen zu lassen. Bis das passiert, müsse er normal weiter zahlen.

Wir fragen uns nun allerdings: Wie kann das sein? Er muss sie nun darum bitten? Wirklich? Was ist, wenn sie das einfach nicht tut? Kann er dann die Zahlung einstellen? Wir wissen nicht mal, ob das Kind noch zur Schule geht.

Danke für jeden Tipp

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Hallo Katize,

die Tochter muss ihren Anspruch auf Unterhalt nun selbst geltend machen, sobald sie 18Jahre alt ist. Hinter rennen würde ich da nicht. Eher die Zahlung einstellen (das Geld allerdings beiseite legen, damit es dann auch da ist) und warten, bis sie sich von selbst meldet. Dann kann der UH neu berechnet werden, oder er fällt eben ganz weg.

LG

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Genau das hat mein Onkel auch bei seiner Jüngsten Tochter so gemacht.

Obwohl er immer bemüht um guten Umgang war hat die Familie seiner Ex Frau ihm die Kinder abspinnstiv gemacht, dass diese den Kontakt abgebrochen haben und ihn mit Vorwürfen belasten.

So hat er zum 18ten Geburtstag nicht ner bezahlt, aber das Geld zur Seite gelegt damit das Kind tätig wird denn man ist nur Ubterhaltspflichtig wenn das Kind eine Ausbildung oder Schulbildung macht, glaube ich.

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Und ein Studium.

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Hey!

Ich würde die Tochter auch auffordern, einen Nachweis über ihre Tätigkeit zu liefern und dann entsprechend zu zahlen. Allerdings würde ich das nicht in die Karte zum 18. Geburtstag schreiben, sondern schon 2 Wochen eher. Zudem würde ich sie nach ihrer Bankverbindung fragen, weil der Unterhalt dann an sie geht.

Dann habt ihr Zeit, den Unterhalt bei berechnen zu lassen und pünktlich weiterzuzahlen.

Liebe Grüße. Schoko

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Hi,

wir waren erst kürzlich beim Anwalt, wegen einer laufenden Unterhaltsthematik. Mein Mann hat 2 Kinder aus 1. Ehe. :)

Es dauert zwar noch ein paar Jahre, aber die Frage haben wir trotzdem beim Anwalt gestellt. 🤭
Also ich persönlich würde erstmal nicht mehr an die Kindesmutter zahlen. ;-)
Allerdings meinte der Anwalt, dass man das Kind fragen sollte. Für uns macht das auch wenig Sinn....
Wir werden dann wohl mit den Kindern sprechen, wenn es soweit ist und nach der Kontonummer etc. fragen. Auch wenn das Kind dann immer noch bei der Kindesmutter leben sollte.
Klar kann man auch komplett die Zahlung einstellen und warten was kommt. Aber wenn man ein gutes Verhältnis zu den Kindern hat und sie unterstützten möchte, zahlt man auch weiter.
Bei euch ist es ja leider eine andere Situation. Das tut mir leid für euch. Jahrelang zahlen, ohne wirklich Kontakt haben finde ich auch schlimm.

Ich drücke die Daumen.
LG

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Bei erwachsenen Kindern sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig. Natürlich ist der Unterhaltspflichtige nicht darauf angewiesen, dass irgendwann mal irgendwer den Unterhalt neu berechnet, sondern er hat einen Auskunftsanspruch sowohl gegenüber dem anderen Elternteil als auch dem Kind.

Praktisch wird das in der Regel so gehandhabt, dass rechtzeitig die Beteiligten um Auskunft gebeten, der Anspruch berechnet wird und dann eben entsprechend der Neuberechnung mit Eintritt der Volljährigkeit gezahlt wird.

Bekommt er das nicht allein auf die Reihe, kann er den Unterhalt nach Auskunftserteilung von einem Anwalt berechnen lassen, eine Erstberatung kostet gerade mal höchstens 190 Euronen.

Zur Bezeichnung als "Bezahlesel":
Alleinerziehender Elternteil zu sein, ist sicher auch kein Zuckerschlecken. Wer weiß, wie Mutter und Tochter das sehen. Wenn er nie eine Beziehung zum Kind aufbauen konnte, ist das traurig und schuld soll natürlich immer der andere Teil sein. Ich hätte das nicht erwähnt, wenn du dich auf die sachliche Frage des Unterhalts beschränkt hättest und nicht ausgeteilt hättest.

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Liebe/r strandflieder,

ich weiß nicht, was du mit deinem Kommentar zum Thema "Bezahlesel" von mir willst.
Ich habe das Thema in keiner Weise das auf die Allgemeinheit bzw. alle Mütter geschoben.

In unserem Fall war es leider so. Ich begleite das Thema mit meinem Mann schon sehr lange und ich kann sagen, dass wir leider ein Exemplar an Mutter haben, die man sich wirklich nicht wünscht. Auch wenn es als Alleinerziehende mit Sicherheit kein Zuckerschlecken ist, habe ich trotz allem eine Verantwortung gegenüber dem Kind. Und in meinen Augen sollte jedes Kind das Recht auf beide Elternteile haben, egal was zwischen denen ggf. vorgefallen ist. Leider können das nicht alle.

Dir alles Gute

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Hallo,
Mein Mann hat leider auch ein Kind aus erster ehe.
Die ist zum Glück schon 15.
Ab 18 müssen die Kinder ihren unthalt selbst einfordern und auch die Mutter wir dann mit zur Kasse gebeten.
Wenn es soweit ist wird er den Unterhalt einstellen.
Seine Tochter ist wie die von deinem Partner, immer nur melden wenn geburtstag, Weihnachten usw ansteht.
Kontakt besteht sonst auch nicht.
Den Jugendämtern traue ich auch nicht was Berechnung angeht.
Als die Tochter noch bei der Mutter lebte musste er monatlich 425 Euro zahlen, plus Kindergeld jeden Monat für ein Kind.
Das ist absoluter Wahnsinn.
Seid letztes Jahr lebt sie im betreuten Wohnen und ein anderes Jugend Amt ist zu ständig aufeinmal muss er ( nur) noch 320 zahlen.
Also ich würde wenn sie ihr unterhalt einfordert, alles von ihr verlangen.
Und dann selber von einem Fachanwalt ausrechnen lassen.
Lg

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Danke für die vielen Antworten!

Mein Mann hat gestern ein Schreiben an seine Tochter geschickt und sie aufgefordert, den Unterhalt neu berechnen zu lassen.

Bin mal gespannt ob und wann etwas zurück kommt.

Für euch alles Gute :-)