Unterhaltspfädung bei Kind über 18

Ich habe eine mittlerweile 19 Jährige Tochter, die ich nie sehen durfte. Ich habe "damals" auch zu viel Falsch gemacht, war nicht stark genug und habe mich übers Ohr hauen lassen. Ich möchte das jetzt gar nicht so vertiefen.

Da ich damals gerade frisch selbstständig war mit einem wackeligen Geschäft, konnte ich den Unterhalt nie in voller Höhe zahlen, weswegen nach einigen Monaten noch mein Gehalt gepfändet wurde (ich hatte zu dem Geschäft noch einen Halbtagsjob um Private Ausgaben zu decken, der Laden war dann eher nur Hobby). Zunächst wurde mir alles über 500 Euro weggepfändet, ich nahm mir dann einen Anwalt und seitdem wird mir alles über 800 Euro weggepfändet, sowie Steuererstattungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld (man sagt zwar, dass sie das nicht dürfen, aber trotzdem bleibt mir davon nur ein ganz kleiner Teil). Da mir nach Abzug der Steuern im Regelfall nur Maximal 900 Euro bleiben, belaufen sich die Zahlungen in der Regel auf um die 50 Euro.

Nun wurde das Kind ja 18 und ich hoffte, dass ich mich dann vielleicht mit dem Jugendamt einigen könnte und die Schulden irgendwie mit 50 oder 100 Euro "abzubezahlen", damit endlich die Pfändung von meinem Gehalt runter ist.

Nun ist diese Pfändung aber direkt auf das Konto des Kindes übergangen. Ich habe z.B. in ihrem 17. Lebensjahr versucht den Unterhalt zu zahlen, bzw. schrieb mich plötzlich das Jugendamt an und meinte, dass ich den Unterhalt zu zahlen hätte. Weil das damals dann auch ging und ich ja auch irgendwann mal runter wollte von den Schulden habe ich dies getan. Lediglich im Dezember habe ich nicht gezahlt, weil ich fand, das die 600 Euro Weihnachtsgeld, die sie sich genommen haben für die Zahlung ausreicht. Dem war aber nicht so, deswegen schrieben sie mir noch ein paar Drohbriefe und ich habe das Geld gezahlt. "Nett wie sie sind", ist das Geld gleich der Tochter überwiesen worden.

Ich habe einen Brief mit ihren Kontodaten usw. erhalten und darin stand, dass man sich - bei unregelmässigen Zahlungen - erstmal persönlich treffen sollte und das abklären, bevor man einen Anwalt einschaltet. Das Schreiben sollen wohl alle beteiligten Bekommen haben.
Sie wird nächsten Monat 20 und hat sich bisher noch nicht gemeldet, weswegen ich davon ausgehe, dass sie es auch in Zukunft nicht tun wird.

Soviel zur Geschichte.

Was mich jetzt so verwirrt ist eigentich die ganze Sachlage der Schulden.
Im Moment wird mein Gehalt gepfändet. Das bekommt die Tochter. Wenn ich nun diese Pfändung nicht mehr möchte, müsste ich das dann bei der Tochter beantragen?
Wann "endet" die Pfändung? Wer kontrolliert zum Beispiel ob die Tochter Arbeitet und bereits selbst verdient oder bis Mitte 40 studiert?

Wie kann ich die Schulden abbauen und diese Pfändungen verhindern?

Seit Juni bin ich verheiratet und meine Frau verdient erheblich mehr als ich. Wir fragen uns da, ob eine mögliche Steuerrückzahlung bei Zusammenveranlagung vielleicht auch gleich gepfändet wird und was man da am besten machen sollte?

Ich wohne mittlerweile 500km weit weg von meiner Tochter, also diesbezüglich ist da auch kein "einfaches Treffen" mehr möglich. Zudem kann ich das auch irgendwie nicht. Das ganze ist ein ständiger Konflikt in mir, was ich tun soll. Letzten Endes denke ich immer, dass es besser ist, sie nicht kennen zu lernen. Andererseits würde ich das ganze auch nicht verwehren.

Wie dem auch sei, vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.

Vielen Dank

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Hi,

Du bekommst ja regelmäßig vom Titelinhaber eine Übersicht über den aktuellen Forderungsstand. So wie ich das lese, wirst Du wegen rückständigem Unterhalt gepfändet, nicht wegen laufendem, ist das richtig?

Du kannst Deine Tochter auffordern, Ihr Einkommen offen zu legen, das solltest Du wohl auch tun. Mit diesen Unterlagen - oder wenn sie nicht reagiert - beantragst Du Beratungshilfe beim für Dich zuständigen Amtsgericht und gehst mit dem Beratungshilfeschein zu einem Fachanwalt für Familienrecht, der kostet Dich dann nur eine kleine Zuzahlung und kann Dich weiter beraten.

Alles Gute.

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Ich weiß nicht, wen du mit Titelinhaber meinst. Aber irgendwelche regelmässigen Übersichten bekomme ich nicht. Im Gegenteil. Am Anfang habe ich noch alle paar Monate einen Schrieb vom Jugendamt bekommen darüber, wie hoch jetzt der Regelsatz ist. Irgendwann hörte das dann auf und ich habe Jahrelang nichts mehr vom Jugendamt gehört.
Erst im letzten 17. Halbjahres des Kindes hat das Jugendamt geschrieben, dass sie das Geld wollte und ich das auf das Konto des Jugendamtes überweisen sollte. Als die Forderungen bis zum 18. Lebensjahr dann überwiesen wurden (wie gesagt, die letzten 600 Euro haben sie dann direkt an das Kind überwiesen), haben sie sich nicht wieder gemeldet.
Das heißt, es gab noch einen "Übergabeschrieb", den wohl jeder erhalten hat. Da stand dann sowas drin, dass nun beide Elternteile dem Kind Unterhaltsverpflichtend seien und wie hoch die bisher nicht getilgte Unterhaltspflicht ist. Interessanterweise stand dort ein Betrag von 50.000 Euro, wobei bei der Lohnpfändung stets drauf stand, wie hoch die Pfändungssumme sei und die war was bei 20.000 Euro.

Da sie erst 20 ist, gehe ich mal davon aus, dass sie noch in der Ausbildung ist. Abgesehen davon habe ich absolut keinen Kontakt zu ihr oder der Mutter. Die Mutter wollte nur das Kind und keinen Vater.. Lieber eine "Freundin".. Aber lassen wir das..

Von daher finde ich es irgendwie doof, gleich mit irgendwelchen Forderungen und Anwälten zu kommen. Hat sie ja schließlich auch nicht gemacht..

Mir geht es jetzt auch irgendwie um das generelle Verständnis wie das mit den Summen an sich ist.
Ich habe 20.000 Euro Schulden beim Jugendamt. Diese haben mich "dafür" bepfändet. Eigentlich würde ich das gerne abbezahlen, doch irgendwie bekomme ich von denen keine Vernünftige Antwort.
Auf der anderen Seite geht jetzt jeder gepfändete Betrag zu meiner Tochter, ob die das will oder nicht (wer will das schon nicht). Und wenn ich dem Jugendamt Geld zuschicke, schicken die das meiner Tochter.. Wie soll man denn da was tilgen??

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der einzige Vater mit gepfändetem Gehalt bin, der ein Kind über 18 hat. Da muß doch jemand Bescheid wissen?!

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Also diese Beträge können nicht stimmen... dann müsstest du 18 Jahre den Unterhalt verweigert haben oder trotz hohem Gehaltes nur peanuts gezahlt haben.

Würde an deiner Stelle alle Zahlungsnachweise raussuchen (Kontoauszüge) und dann mal durchrechnen.

Dein Titel zeigt dir welchen Regelsatz du zahlen hättest müssen.

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Zum 18. Geburtstag endet die Beistandschaft beim Jugendamt und du bekommst (hast bekommen) eine Übersicht der Restschulden.

Also wird ein Unterhaltstitel vorhanden sein denn ohne könnte nicht gepfändet werden.

Wenn deine Ex eine gewisse Zeit unterhaltsvorschuss bekommen hat weil du nicht (ausreichend) gezahlt hast dann hat du auch noch Schulden beim Jugendamt.

Wenn deine Tochter (sehr wahrscheinlich) Mit 18 noch nicht ihre erste Ausbildung abgeschossen hat - also Geselle ist und/oder sie studiert zählt dies natürlich als Ausbildung und kann bis zum Master beansprucht werden.

Allerdings muss deine Tochter für Unterhaltszahlungen AB dem 18. Geburtstag dies selber bei dir einfordern.
Restschulden muss in dem Fall die Kindesmutter einfordern. Sind ja Summen die sie selber an Stelle von dir erbracht hat.

Offensichtlich hat deine Tochter die Pfändung pauschal für den laufenden Unterhalt in Auftrag gegeben.

An deiner Stelle würde ich dringend alle Unterlagen sichten und ggbf neu anfordern und Ordnung reinbringen.

Bei wem hast du Schulden? Jugendamt, Kindesmutter, Volljährigem Kind?

Dementsprechend musst du kommunizieren und Pläne zur Tilgung ausmachen.

Einen Ausbildungsnachweis der Tochter sowie ihrer Einkünfte (Minijobs etc) solltest du auch einfordern.

Hoffe du findest etwas hilfreiches hier!

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Das mit dem "Titel" versteh ich noch nicht so ganz. Ist vermutlich irgendein Beamtendeutsch, den ich noch nicht mitbekommen habe.

Ich habe seit der Geburt eigentlich nur wenig Geld verdient. Unter 1000 Euro.
Die ganze Sache hat mich damals ziemlich mitgenommen. Nachdem sie schwanger war, wollte sie nichts mehr mit mir zu tun haben (hatte ja auch kein Geld und von daher vielleicht eher ein weiterer Klotz am Bein). Ich wollte damals auch den Kontakt wegen des Kindes aufrecht erhalten, das wollte sie aber nicht. Dann hat das Jugendamt versucht zu vermitteln, das ich auch überhaupt mal das Kind sehen darf, aber zu jedem Termin ist sie nicht gekommen. Immer war angeblich irgendwas.
Hintenrum kam dann die Gehaltspfändung, weil ich damals finanziell nicht in der Lage war das Geld komplett zu zahlen. Zudem kam mir das immer irgendwie seltsam vor, dass ich das Geld quasi ohne einen Betreff oder Zuweisungsnummer auf das Konto des Jugendamtes zahlen sollte. Dann kam die Pfändung, die mir erstmal nur noch 500 Euro vom Gehalt übrig lies. Das hat mich so wütend gemacht, dass ich auch kein Interesse mehr an dem Kind hatte.

Aber Väter sind bekanntlich immer die Bösen..

Wie dem auch sei. Mit dem Thema beschäftige ich mich halt äußerst ungern. Deswegen war ich dann auch irgendwie froh, dass sich das Jugendamt nicht bei mir gemeldet hat und das ganze einfach so weiterging.
Nur eben mit diesem Übergang zum 18. Lebensjahr habe ich das nicht so recht verstanden.
Ich dachte es halt so: Ich muß Monatlich einen gewissen Unterhaltsbetrag zahlen. Diesen konnte ich nur Teilweise zahlen (durch Pfändung). Der Unterhalt wurde dann vom Jugendamt an die Mutter ausgezahlt und mir quasi auf den Deckel geschrieben. Diesen Betrag muß ich dann quasi tilgen, bis er abgebaut ist.
Nur weiß ich jetzt gar nicht, wer diese "Schulden" eigentlich hat? Bei wem müsste ich denn da jetzt quasi anfragen und um Tilgung fragen? Das Jugendamt, oder sonst eine Instutition hat sich bei mir ja nicht wieder gemeldet. Und wer "bestimmt", wann diese Unterhaltszahlungen enden?

Das ist alles sehr verwirrend und ich habe keine Ahnung, wo man sich da mal wirklich Rat holt, ohne das gleich einer böse guckt und mit dem Finger auf mich zeigt..

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Bei der Geburt des Kindes hast du eine Vorladung beim Jugendamt zur Vaterschaftsanerkennung erhalten. Bei diesem Termin wird normalerweise gleich die Sache mit dem Unterhalt geklärt.

Wenn Vater hier einen Unterhaltstitel unterschreibt, verpflichtet er sich immer den Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Hier wird gestaffelt nach Einkommen des Vaters und alter des Kindes.

Um diese Berechnung vornehmen zu können, muss der Vater seine Vermögensverhältnisse offen legen.

Wenn der Vater diesem Prozedere nicht zustimmt, kommt das ganze vor Gericht und die Vaterschaft wird überprüft und der Unterhalt festgesetzt.

Voraussetzung für eine korrekte Berechnung ist natürlich immer das mitwirken des Vaters und dem vorweisen des Einkommens.

Also eins dieser zwei Prozedere muss eingetreten sein - denn ohne diesen festgesetzten Unterhalt (Titel) kann nicht gepfändet werden.

Sichte deine Unterlagen oder fordere sie an.

„Zuende“ ist die zahlungspflicht wenn das Kind seine erste Ausbildung (geselle, Studium, Bachelor, Master) hat....