Umgangsverweigerung trotz gerichtlichen Vergleichs

In der Sache weiss ich leider nicht mehr weiter und überlege den Umgang mit meiner Tochter zu beenden.

Meine Tochter ist 1,5 Jahre alt. Im letzten Dezember hat mich meine Ehefrau dazu gebracht sie zusammen mit unserer Tochter zu einer guten Freundin zu fahren. Sie wollte dort ein paar Tage verbringen. Tatsächlich wurde mir lapidar per Whatsapp mitgeteilt das sie nicht zurück kommen.

Sie war dann mit Tochter verschwunden und tauchte erst im Februar in einem "Schutzhaus" auf.

Die Familienrichterin erklärte meiner Frau das dies eine Kindesentführung war.

Der Vergleich sah so aus das ich meine Tochter zweimal pro Woche sehen durfte, ab Sommer sollte die Kleine von Samstag auf Sonntag zu mir. Letzteres, darauf nahm die Richterin rücksicht, weil die Kleine damals noch gestillt wurde.

Ich bin kurz danach lebensgefährlich erkrankt und war 5 Monate überwiegend in Krankenhäuser und konnte nicht mehr richtig laufen.

Meine Frau nutzte dies um mir die Tochter weiter zu entziehen. Als mir die Ärzte eine sehr negative Prognose gaben bat ich darum meine Tochter nochmal zu sehen. Sie fragte ob ich ihr aus dem Krankenhaus Geld senden könnte, schriftlich per Whatsapp.

Ich habe mich jedoch wieder erholt. Anfang August wollte ich meine Tochter in der neuen Wohnung meiner Frau besuchen. Resultat war ein Polizeieinsatz. Laut ihrer Aussage bei der Polizei dürfte ich meine Tochter nur an einem öffentlichen Ort sehen.

Ich erhielt per Anwalt Hausverbot in ihrer neuen Wohnung. Sie selbst sprach ein Kontaktverbot aus.

Es gab ein Treffen beim Jugendamt. Dort wurde mir erklärt das der Vergleich schlecht formuliert ist. Man würde dort den Umgang durch das Jugendamt empfehlen. Angesprochen auf die Entführung und den Verstoß gegen der Vergleich wurde ich als "Verschwörungstheoretiker" bezeichnet.

Zwischenzeitlich hat meine Ehefrau mir ein vollständiges Kontaktverbot auferlegt. Ich darf meine Tochter nicht sehen und wüsste auch nicht wie ich einen Kontakt herstellen sollte.

Ferner gibt es bei meiner Frau gravierende Unterschiede. Wir waren liberale Moslems, sie trug nie ein Kopftuch. Mittlerweile geht sie zur Burka über. Sie ist scheinbar in die salafistische Szene gerutscht.

Ich habe also einen Vergleich der aber praktisch nicht mehr umsetzbar ist. Ich weiss jetzt leider nicht mehr weiter.

1

Nochmal ans Gericht wenden und die Verstöße deiner frau melden!

2

Wenn ich am kommenden Samstag meine Tochter entsprechend des gerichtlichen Vergleichs sehen möchte, dann muss ich ja die Polizei hinzuziehen. Ich darf nichtmal an der Haustüre meiner Frau klingeln. Dies wurde mir untersagt.

3

Nimm die Tochter zu dir.

Sollte auch kein Problem sein. Das Jugendamt ist unwichtig.

Ich würde alleinige Obsorge und Aufenthaltsort bei dir beantragen.

Burka - Entführung - Entzug usw.

Ich denke, dass du da ganz gute Chancen hast.

4

Das habe ich bereits gemacht, wurde aber wegen meiner Erkrankung abgelehnt. Da meine Tochter noch gestillt wurde zu dieser Zeit verblieb sie bei der Kindsmutter.

Mir geht es um den nächsten Samstag: Ich darf keinen Kontakt aufnehmen zur Kindsmutter und habe Hausverbot. ich will an ihre Wohnung fahren, dort die Polizei rufen und darum bitten mir die Tochter herauszuholen. Wird dies nicht erlaubt liegt nicht nur ein weiterer Verstoß gegen den Vergleich vor sondern auch ein Verstoß gegen den §235 StGB. Ich werde dann Strafanzeige erstatten.

Sinnvoll ist das nicht, zumal in Deutschland die Strafverfolgung eh nicht mehr existiert. Mir scheint dies aber die einzige Möglichkeit zu sein um Kontakt mit meiner Tochter zu bekommen.

5

Ich finde du solltest alles tun um zu deinem recht (und dem deiner Tochter) zu kommen, auf legalem Weg natürlich. Hast du einen Anwalt, der dich beraten kann? Kannst du vorab bei der Polizei anrufen/vorbei schauen und dich erkundigen, wie du vorgehen kannst?

weitere Kommentare laden
10

Warum hast du noch keinen Anwalt?