Unterhalt volljähriges Kind

Hallo zusammen,

Mein volljähriges Kind wohnt bei der Mutter und studiert. Demnach steht dem Kind ein Regelsatz von 735 € zu. Voll angerechnet wird das Kindergeld in Höhe von 194 €, also bleibt ein Restbedarf von 541 €. So verstehe ich es jedenfalls.
Ich bezahle aktuell freiwillig über 600 €, die Mutter hält sich an der Stelle zurück.

Frage: muss ich eigentlich noch mein Einkommen offenlegen, wenn ich die 541 € oder sogar freiwillig mehr zahle? Man könnte es auch anders formulieren: kann ich mich durch freiwillige Überzahlung aus Pflicht zur Offenlegung „freikaufen“?

Danke für eure Antworten

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Hallo,

da das Kind bei der Mutter wohnt, stehen ihm keine 735 Euro zu sondern der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle entsprechend der Summe eurer bereinigten Einkünfte.

Beispiel: du verdienst 2500 netto, die Mutter 1500. Macht zusammen 4000. Das entspricht Zeile 7 der DDT, 717 Euro.

717 Euro - 194 KG = 523 Euro.
Du: (2500/4000) x 523 = 326 Euro.
Mutter: (1500/4000) x 523 = 196 Euro.

Die Mutter kann ihren Anteil in Kost und Logis erbringen, wenn das für beide okay ist. Das bedeutet aber nicht, dass du deshalb mehr bar bezahlen musst.

Freikaufen kannst du dich, wenn du freiwillig nach Stufe 10 zahlst: 844 - 194 Euro = 650 Euro. Einen höheren Bedarf als Stufe 10 müsste das Kind nachweisen. Du hast übrigens Anspruch darauf, dass auch die Mutter ihre Einkünfte offen legt, diesen Anspruch musst du dem Kind gegenüber geltend machen.
Wenn das Kind trotzdem Auskunft haben möchte (Anspruch besteht gesetzlich), könntest du erwidern, dass du dann auch nur noch so viel bezahlst, wie du nach Quotelung (Beispiel oben) zahlen musst. Wenn dein Anteil an Stufe 10 dann nur 400 Euro beträgt, gibt es eben nur noch 400.

Zusätzlich zu tragen wäre ggf. Krankenversicherung und Studiengebühren.

LG

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Danke.

Das mit den 735 Euro hatte ich inzwischen auch schon gelesen.

VG

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Hallo,

da bist du ja durchaus großzügig. Da dein Kind studiert, könntet ihr den Unterhalt auch über das Bafögamt berechnen lassen. Dabei müssen du und deine Ex natürlich ihr Einkommen offen legen und für beide Elternteile wird im Bescheid festgelegt, wie viel zu zahlen ist. Mit der Volljährigkeit verändert sich ja der Unterhaltsanspruch und es gibt eine Gesamtsumme, die eben von beiden Elternteilen - je nach Verdienst - getragen werden sollte. Die 735 € entfallen also nicht nur auf dich.
Mehr zahlen kannst du natürlich immer. Das musst du aber mit deinem Kind aushandeln. Die Mutter ist hier raus. Mit der Volljährigkeit kann sie dir gegenüber nichts mehr einklagen.
LG
frierschaf

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Hallo

Das Bafög Amt legt nicht fest, was wer zahlen muss.
Das wird nach BGB berechnet.

Lg