Gemeinsames Sorgerecht und Besuchsrecht

Hallo liebe Urbianer!

Ich habe einen 19monate alten Sohn, der unehelich zur Welt gekommen ist und wir haben uns bereits während der Schwangerschaft getrennt. D.h. ich habe bis heute kein Sorgerecht und er kommt in Begleitung der Mutter zweimal die Woche für jeweils 1,5 bis 2 Stunden zu mir. Es war sehr zäh. Jugendamttermine haben nichts gebracht und gemeinsam zu einer Beratungsstelle möchte sie nicht. Sie möchte auch nicht das ich zu ihr komme. Sie möchte auch nicht das ihre Tochter (8 Jahre alt) zu mir kommt. Ihr könnt euch vorstellen dass es diverse Gründe gab (Krankheiten) sodass Termine ausfielen. Die Kommunikation findet nur über WhatsApp statt. Auch darüber finden die Informationen äußerst dürftig ab.

Ich bin kein Freund sämtliches übers Gericht einzuklagen. Habt ihr Vorschläge wie ich es besser machen kann? Ich stehe beruflich auf festen Beinen und zahle pünktlich einen hohen Unterhalt. Dazu kommt ja noch das Erbrecht welches mein Sohn erhalten kann. Das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten ist kein Problem, denke ich. Aber wie steht es mit dem Besuchsrecht bei einem 19monate alten Kind? Was kann ich erhalten? Jedes zweite Wochenende? Wie schaut es beim Urlaub aus? Bekomme ich ihn eine Woche bei wenn ich angenommen drei Wochen Urlaub habe?

Danke für eure Antworten!

LG

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Bist Du denn als Vater des Kleinen eingetragen? Ansonsten - wenn sie sich weigert - würde ich alle Hebel in Bewegung setzen, dass das nachgeholt wird und damit auch das gemeinsame Sorgerecht verankert wird.
Da wäre mir dann auch egal, ob Du ungern was übers Gericht klären willst, wenn die Kindsmutter nicht will, dass Du als Vater offiziell benannt wirst, dann haben Du und Dein Sohn die Nachteile zu erleiden.

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Die Vaterschaftsanerkennung liegt schon lange vor. In Deutschland ist es leider noch so dass der Mann das gemeinsame Sorgerecht bei einem unehelichen Kind einklagen muss. Gutes zu reden half bisher nicht. Die Mutter geht nicht arbeiten und wird auch nicht arbeiten. Hier stellt sich die anschliessende Frage welche Sanktionsmöglichkeiten es gibt bei einer gerichtlichen Besuchsrechtsregelung wenn sie sich dem verweigert?

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Hallo tide, für mich hört es sich so an, dass Sie mit eurem Sohn die 1- 2Std bei dir verbringt, d habe. Du hast nicht Mal die Chance alleine mit ihm Zeit zu verbringen?, Und Sie kommt unregelmäßig wie es ihr passt! Erstmal Kopf hoch mach dir ein Büchlein in dem du alles was mit deinem Sohn zu tun hat, z.b. (Termin Umgangsrecht nicht eingehalten, nicht abgesagt, ich musste anrufen.) Mit Datum, wichtig führe es so lückenlos wie möglich! Bleib am Jugendamt dran, spreche mit ihnen erkläre was du möchtest und nehme auch Beratungsstellen wahr, mach dort einen Termin aus, informiere deine Ex frühzeitig d.h. mindestens 8 Tage im voraus, Dokumentiere alles in dein Büchlein auch wenn Sie ausflippt, falls du mit ihr sprichst bedenke deine Wortwahl freundlich bleiben auch wenn es schwer fällt, niemals drohen! Und wichtig lass dein Büchlein nicht offen herum liegen, da Sie ja nicht wissen soll, dass es existiert. Leider denke ich wirst du vor Gericht dein Umgangsrecht einklagen müssen, weiße Sie darauf hin, dass du das nicht möchtest und Sie dich bitte daran denken soll, dass es in euer gemeinsames Kind geht und ihr Verhalten nicht zum Wohl des Kindes ist. Kämpfe wie ein löwe für dein Kind und Unterhalt kürzen ist nur erlaubt durch ein Amtsgericht! Niemals selbst dass Jugendamt meldet sich sofort bei dir und du Rückstand dich in ein schlechtes Licht. Kämpfe🙏Akaash

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Hallo,

schau doch einmal auf der Seite https://www.vaterschaftstestkosten.org/ nach. Eventuell findest Du da ja Etwas, dass Dir weiterhilft!

LG