Ordnungsgeld gegen Kindsmutter wegen schuldhaften Fehlverhaltens

Hallo zusammen,

das OLG Saarbrücken geht davon aus, dass die Weigerung des Kindes, zum Umgang mit dem Kindsvater auf einem schuldhaften Fehlverhalten der Mutter beruht. Die Mutter hatte nichts vorgebracht, was dem Umgang entgegenstehe.

OLG Saarbrücken v. 8. 10. 12 - 6 WF 381/12

weiterlesen: http://blog.beck.de/2012/10/25/und-du-besuchst-jetzt-deinen-vater

Hierzu gibt es auch einen interessanten Artikel aus 2010:

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/feindbild-vater-das-entfremdete-kind-1653630.html

MfG krypa

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So was ist echt nur in Deutschland möglich.

Da predigt man seinen Kindern gehe nicht mit Leuten mit die du nicht kennst, und da steht so ein Verfahrenspfleger vor der Tür (vielleicht dem Kind noch unsympatisch) und das Kind wird von einer fremden Person zu einer ggf entfremdeten Person gebracht und das nennt man KINDESWOHL :-[

Das hier im Vorfeld einiges falsch lief ist unbestritten. Dennoch denke ich das die Art und Weise des Umganges bitte dem Kindeswohl zuträglich ist.

In diesem Fall hätte das Kind den Verfahrenspfleger vorher ein paar mal kennenlernen können.
Oder die Kindesmutter wird verpflichtet mit dem Kind zusammen den Umgang in den Räumen vom Kinderschutzbund oä. wahrzunehmen ...

Toll solche Geldstrafen, letztlich fehlt das Geld auch dem Kind und das "eingenommene" Geld geht nicht in Hilfsprojekte für getrennte Eltern und Kinder.

Ganz ehrlich, außer das dies ein Zeichen ist, ist es echt beschissen für die gesamte Familie.
Das Kind bekommt dann vielleicht noch hintenrum von der Mutter suggeriert, dass es dies oder jenes nicht haben könne- es sei ja widerspenstig gewesen. Oder der Vater sei Schuld daran- das wird ein herrlicher Umgang Kind mit seinem Feind.

Ganz ehrlich die ganze Umgangsgeschichte ist doch besch....
Vor allem wenn so verschiedengefächerten Schicksale nach Schema F gehandhabt werden sollen.

Mir tun echt alle Beteiligten leid, wenn auch aus verschiedenem Grund.

Ich kann auch dich nicht verstehen... menschliche Tragödien lassen sich nicht durch Gesetze regeln, dazu sind sie zu starr.
Dein Blickwinkel scheint auch so zu sein, ja nicht nach links oder rechts sehen-notfalls über Leichen... manchmal ist die Seele des eigenen Kindes dabei die man in seinem straffen Durchmarsch zum Ziel niedertrampelt.

Frag mich nicht nach der alternativen Lösung, die gibt es nicht.
Da kann man nur von Fall zu Fall reagieren

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Hallo karna.dalilah,

es war ein ''Umgangspfleger'', kein Verfahrenspfleger. Der wird also das Kind schon vorher besucht und gesehen haben. Von ''fremder Persom'' kann also keine Rede sein.

Hier noch mal der Volltext der Entscheidung:

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=4124

Ein Kind muss auch in die Schule, auch wenn der Lehrer/die Lehrerin unsympathisch ist.
Hier im Verfahren wurde derlei ''unsympathisch'' noch nicht einmal vorgetragen. Es wurden auch keine nachvollziehbaren Gründe gegen den Umgang vorgetragen.

Sicher hat es das Gericht versäumt, bei weiteren Umgangsproblemen mit einem Sorgerechtsentzug zu drohen. Es geht nicht an, dass ein entfremdender Elternteil anhand seiner Betreuungshegemonie einen Täterschutz zugeordnet bekommt.

In Finnland geht man/frau noch weiter:

Finnland - Umgangsvereitelung soll strafbar werden

"Das Parlament ist selten einig". So der Überschrift in Helsingin Sanomat, der führenden Tageszeitung Finnlands.

Soeben hatte sich das finnische Parlament über zwei Gesetzesinitiativen beraten (13.09.2012).

...Die erste Initiative, wonach trotz einer Umgangsregelung oder Umgangsurteil betriebene Umgangsvereitelung strafbar werden soll (bis zu 6 Monate Haft) wurde schon vor der Diskussion von 141 der 200 Abgeordneten unterschrieben. Die Initiative fand Unterstützung aus allen Fraktionen des Parlaments.

Auch die zweite Initaitive fand breite Unterstützung. Die vorsätzliche Entfremdung eines Elternteiles (PAS) soll künftig sanktioniert werden. Der Versuch einer Entfremdung soll zu erweiterten Umgangsrechten führen oder sogar die Übertragung der elterlichen Sorge an das entfremdete Elternteil resultieren.

Die Parlamentsabgeordneten fanden klare Worte. Hier einige Bemerkungen:
- "Vor dieser Initiative kannte ich das Phänomen "Entfremdung" überhaupt nicht. Nach alldem was ich darüber gehört habe, klingt es recht widerlich."
- "Ich bin bekennender **zensiert**. Diese beiden Initiativen unterstütze ich vorbehaltslos. Es geht hier nicht um Männer und Frauen, nicht um Väter und Mütter. Es geht um Kinder."

Das Parlament leitete die Initiativen weiter an das Rechtsausschuß, ohne Gegenstimmen.
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Ich glaube kaum, dass hier leichtfertig geurteilt wurde, weil schon das Amtsgericht das Gleiche entschieden hatte. Dem muss aber schon mindestens ein Verfahren vorausgegangen sein. Es gab ja sogar schon einen Umgangspfleger.

''Menschliche Tragödien'' entstehen u.a. dadurch, dass in D Gerichte schon von Anfang an nicht entschiedener gegen Umgangsvereitlungen und Tendenzen dahin vorgehen, da stimme ich Dir zu. Nach Schema F. wurde hier jedenfalls erkennbar nicht vorgegangen.

MfG krypa

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Bei diesem Fall wird ein Recht was Eltern und Kind zusteht, als Pflicht des Kindes deklariert:"...Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; ..."
Es steht zwar dem Et straffrei zur Wahl sein Recht wahrzunehmen oder nicht und er wird auch nicht verpflichtet.
Dem Kind wird das Recht abgesprochen zu entscheiden ob es von seinem Recht Gebrauch machen will oder nicht.

Ich denke das dieses Urteil lediglich auf Mutmaßungen beruht. (wird ja auch so beschrieben)
Sinnvoller wäre gewesen , dass Kind seperat zu befragen warum es seinen Vater nicht sehen will. Oder wie es sich den Umgang mit dem Vater wünschen würde.
Vielleicht war es ja lediglich zu unsicher und ein anfängliches beisein der Mutter hätte die erste Hürde genommen.
(Ich würde mein Kind nach so langer Zeit auch nicht dem Vater einfach so mitgeben. Bei mir würde auch gelten - erst mal Kennenlernen an neutralem Ort mit mir im Hintergrund und wenn mein Kind dann Vertrauen gefaßt hat und mag könnte der Umgang im vereinbarten zeitlichen Rahmen allein fortgesetzt werden- aber nur dann)

Doch Schema F wurde angewendet, es wurde angenommen und die eigentliche Person um die es geht wurde nicht gefragt. Für mich gehören beide Et vor Gericht. Weil es beide nicht schaffen im Kindeswohl zu handeln.
Sorry, aber welches liebende Elterteil läßt es zu, dass das Kind von fremden Leuten geholt und gebracht wird. Da fehlt es wohl bei beiden.

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Ich zitiere mal :

"Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zu zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen."

Toll, und zur Not prügeln wir demnächst die Kinder noch zu dem jeweils anderen Elternteil? Ist doch völliger Quatsch.

Ich wollte damals nicht zu meiner Mutter. Und da hätte mich mein Vater in keinster Weise hin "erziehen" können.

Das Kind war glaub ich 8 in dem Fall? Es hat eigene Augen im Kopf und alt genug um einiges ganz gut selber zu verstehen. Ob die Mutter in irgendeiner Weise was mit dem Verhalten zu tun hatte, wird doch gar nicht deutlich...

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""Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zu zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen.""

Der Abschnitt fiel mir auch gleich ins Auge.
Hoffentlich gibts auch bald mal Zwangsgeld für Väter,die ihre Kinder im Stich lassen und keinen Umgang wollen.

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Hallo silbermond65,

von mir aus kann man umgangsverweigernde Väter mit Zwangsgeld belegen. Mach mal eine Petition dahingehend.

Wie lassen sich nur die umgangsverweigernden Väter gegen die umgangsvereitelnden Mütter aufrechnen?

MfG krypa

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Hey,
Genau die Bösen Mütter nicht in der Lage Kinder zum Umgang zu zwingen.
Was ist mit den Vätern die sich aus der Verantwortung ziehen und sich einen Scheiß um ihre Kinder kümmern?
Kann man die auch mit einer Geldstrafe zwingen?

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"Kann man die auch mit einer Geldstrafe zwingen?"

Hältst Du das für sinnvoll?

Glaubst Du da kommt etwas Produktives bei raus?

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Ja das halte ich genauso wenig fùr sinvoll wie ein Kind zu zwingen und der Mutter eine Geldstrafe auf zu brummen

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ach so noch was,
das Gericht geht davon aus heißt genau sie wissen es nicht zu 100%

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Sehr schwer zu sagen, denn gerade der zweite Link verdeutlicht das viele Mütter tatsächlich regelrechte Hetzkampagnen gegen den Kindsvater starten.

Meine mutter wollte auch nie das er uns jemals wieder sehen darf und erst viel später erfuhr ich den grund, er ist ein vergewaltiger und Kinderschänder.

Er verstarb vor kurzen und so stießen wir durch die Polizei auf mehrere artikel das er all die jahre so weitermachte und gerade wieder wegen kindesmuss brauch von 2 kindern über 12 JAHRE hinweg!!!!!!!!!!!! verurteilt wurde. die eltern des kindes merkten angeblich nichts, er wurde zu lebenslanger haft verurteilt und legte revision ein und durfte einfach nach hause gehen und hatte nur wöchentliche meldepflicht. er ging nicht hin und die beamten suchten ihn auch nicht desweegen, erst 10 tage später suchten die den und fanden den tot in der wohnung.... es heisst natürliche todesursache doch ich habe im gefühl er bekam seine gerechte strafe anders zugeteilt.

habe den noch NIE gesehen und hätte ein richter entschieden ich müsse zu ihm hätte ich ihm wahrscheinlich am tag des ersten sehens den kopf mit einer axt gespalten.

es ist mein erzeuger aber hat allen soviel leid zugefügt das man selbst nicht weiss ob man dankbar sein soll das er einen selbst wenigstens gezeugt hat oder ob sonst alles anders gekommen wäre.

ich weiss es nicht aber er ist tot dieser menschliche abschaum und es ist gut so

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Also meine Mutter war auch nicht glücklich, wenn wir zu unserem Vater gingen. Warum das so war, habe ich natürlich inzwischen auch rausgefunden. Aber verboten hat sie es uns nicht und sie hat uns auch nicht beeinflusst oder versucht, uns die Besuche auszureden. War aber auch gar nicht notwendig, denn unser Vater hat sich sowieso nicht um uns gekümmert und die paar Male, die er uns abgeholt hat, kann ich an einer Hand abzählen.

Aber ich habe auch Verständnis für das Urteil. Denn ich kenne auch so eine Mutter, die ihren Sohn nicht zum Vater lassen wollte. Dabei ging es aber einzig und allein um Machtspiele und Kleinkrieg der Eltern. Das Kind war der Spielball. Und das Kind hat genau mitbekommen, dass seine Mutter keinen Umgang mit dem Vater wollte. Sie hat es in seinem Beisein anderen Menschen erzählt und auch ihm immer wieder gesagt "Du musst nicht mitgehen. Wenn du nicht willst, sag nein.". In einem Tonfall, der suggerierte "Geh da ja nicht mit!". Und ich habe gesehen, wie er es dem Papa gesagt hat und dann hinterher seine Mutter fragte, ob das so richtig war. Das arme Kind wollte es einfach nur seiner Mutter recht machen.

Der Vater hat das Umgangsrecht eingeklagt und kümmert sich ganz toll um seinen Sohn - jetzt, wo er es auch darf.

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Das ist schlimm! Aber die Ausnahme! Zum Glück!
Ich hab gestern einen Bericht gesehen, dass 2 Millionen Väter ihre Kinder nicht sehen dürfen weil es der Mutter so passt!

Mein Freund darf sein Kind seit 5 Jahren nicht sehen, und er würde es auf der Straße nicht erkennen! Die Mutter und Oma wollen es so und er habe ja nichts zu sagen.

In dem Bericht waren Väter die jahrelang um Umgang gekämpft haben - immer vor Gericht - und immer verloren haben! So etwas darf es nicht geben, denn die waren nicht kriminell. Es will einfach die Mutter so.

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Hallo,

es soll tatsächlich Mütter geben die hetzen ihre Kinder gegen den Vater auf, oder versuchen es zumindest. Aber davon will natürlich niemand etwas wissen. Böser "Papa", was willst Du eigentlich? Wenn manche Väter die Nase gestrichen voll haben ob der Nettigkeiten der Mutter des gemeinsamen Kindes wird nach Ordnungsgeld gegen den Vater verlangt. Gleiches Recht für alle ;-)

Meine Ex hat mit der Trennung angefangen unseren Sohn zu bearbeiten. Papa ist schlecht, Papa ist Sauer, Halbschwester ist gefährlich, um nur DAS mal zu nennen. Sohnemann hat aber sein eigenes Bild von Papa und mit zunehmendem Alter merkt auch er was Mama für ein Spiel treibt und will deswegen nur noch mehr bei Papa wohnen.

Und wenn man schon die Kinder nicht psychisch umdrehen kann, dann wird es eben auf der Umgangsschiene probiert. Umgänge werden sabotiert, Ferienregelungen ohne den anderen Elternteil zu fragen einfach mal geändert und das Kind vom Vater fern gehalten. Dann wird dem Kind suggeriert "Dein Papa hat dich nicht abgeholt weil er nichts mehr von dir wissen will". Geht man dann wegen der Umgangsdurchsetzung vor Gericht oder lässt gar ein Bußgeld verhängen, heißt es wieder "Der Papa ist Schuld, der macht das nur um euch zu schaden.....".

Wie nett von Mama.

Es gibt natürlich auch Väter die sagen von vorn herein "Den Kampf verliere ich, also warum daran Energie verschwenden." und die Väter, naja, kann sich jeder denken schätze ich.

Mein Kampf um meinen Sohn ist noch nicht vorbei, aber die Entscheidung in greifbare Nähe.

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Hallo, vielen Dank für die beiden Links, passen sehr gut zu meinem Problem,
liebe Grüße
Michaela

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Nun heute habe ich endlich mal Zeit meine Sichtweise zu verfassen.
Nun bei mir hat es die Kindesmutter( KM) auch geschafft nach und nach unsere gemeinsame Tochter zu entfremden. Wobei die Sache sich hier ein wenig schwieriger darstellt, denn ich bin rein rechtlich Leahs (11) Papa.
Leah ist mit meinem Weg groß geworden, wir haben uns wegen meinem Weg getrennt und schließleich 2009 scheiden lassen, das Aufenthaltbestimmungsrecht stand ich meiner Ex Frau zu, Leah sah ich jedes 2 Wochenende und die Hälfte der Ferien und bei den kleinen Ferien wechselten wir uns ab, aber es wurden immer wieder Spannungen sichtbar, denn Leah wurde mit dem Anti Vater Virus geimpft, auch wenn ich nur Ihr Erzeuger bin und jetzt Ihre Co Mutter bin und sie mich mit Mama ruft, ist auf einmal seit 16. September Funkstille, die KM hat es geschafft und genau den obigen Paragraphen verletzt. Zwar ist die ganze Sache am Gericht anhängig, aber die moralischen Verletzungen die Sie dem Kind zufügt sind so erheblich das Leah schon gegenüber meinen Eltern und meinem Freundeskreis ausfällig wurde mit den Worten.... Mama hat gesagt, das Ihr... seid. Ja nun ist es so das Leah in Ihrer Zerissenheit, auch um nicht noch mehr Liebe zu verlieren, die Wahl getroffen ha. Ich kämpfe gegen die Indoktrinierung durch die KM, sie hat dazu kein legitimiertes Recht das Kind als Ihr Eigentum zu sehen und über den Verlauf ihres Lebens den Frust der Vergangenheit auf das Kind zu übertragen. Aussagen von Mediatoren, ob Sie denn nicht einmal zu ein Psychologen gehe wolle um sich dort zu beraten zu lassen, beantwortete Sie mit die anderen sind Krank und doch nicht Sie! Das zu meiner Erfahrung!
LG Michaela

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:-[ Ja klar und was ist wenn der besagt Elternteil sei es Vater oder Mutter, die Wochenenden kurzfristig absagt.
Mal vergessen, mal arbeiten und sonstige dummen Ausreden und halbe Ferien schon mal garnicht man will ja mit der neuen Family in den Urlaub.

Man kann mit dem anderen Elternteilschimpfen schimpfen, zetern und diskutieren auch versuchen zu erklären das diese Distanz die der Elternteil herstellt sich auch irgendwann im Kind wiederspiegelt. Aber man kann ihn nicht zwingen seine Umgänge regelmässig wahr zu nehmen. #nanana#klatsch

Ich hatte dieses Thema, meine Tochter hat sich zum Schluss strikt geweigert zum Vater zu gehen. U.a auch weil Vater und neue Frau öfters mal einen übern Durst getrunken haben und laut stritten (meist halt an den Wochenenden) Vater verbrachte das meiste Wochenende damit schwarz zu arbeiten.

Wen wunderts wenn Kind irgendwann nicht mehr will und sorry aber ich würde mein Kind dann auch nicht zwingen.
Zum Glück hat es sich bei uns so erledigt das der Vater eh keinen Bock hat und ihm das alles wohl zu stressig ist. Mal schauen ob er sich meldet wenn er hört das er bald mehr Unterhalt zahlen muss #rofl

Wenn er sich schon nicht kümmert soll er wenigstens blechen #ole

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Hallo p.thomas,

Dein Beispiel trifft doch auf diesen Fall gar nicht zu.

Mfg krypa