erziehungsberechtigt = sorgerechtsinhaber?

Hallo Alle,

mal wieder eine Frage...

Bedeutet "erziehungsberechtigt" das gleiche, wie das "Sorgerecht haben"?

Hintergrund ist, dass meine Ex mir neulich Schulpapiere unseres Sohnes zeigte und dort bei der Anmeldung unter "Erziehungsberechtigte" sowohl ihr Name, als auch der ihres Partners stand.

Sie hat derzeit das alleinige Sorgerecht, da es sich seinerzeit so ergab und es bisher in der Praxis keine Notwendigkeit für eine Änderung gab.

Nur prinzipiell wüsste ich gerne, ob die Angabe bei der Schule so rechtens ist.

Für die Zukunft:
Er soll jetzt auf ein Gymnasium kommen und da hätte ich gerne auch vollen Zugriff auf die Infos der Lehrer, alleine deshalb werde ich wohl jetzt auf mein anteiliges Sorgerecht drängen müssen...

Danke für hilfreiche Antworten.

:-)

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Hi,

na die ist ja knuffig..... Ihr Partner ist so "erziehungsberechtigt" wie ihr Postbote, nämlich gar nicht.

Viel Glück fürs GSR!

LG

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Lebenspartner bzw. Ehepartner des Sorgeberechtigten bei dem das Kind lebt haben das kleine Sorgerecht.
Das heißt sie dürfen Dinge des alltäglichen Lebens bestimmen , müssen allerdings umgehend dem Sorgeberechtigten darüber informieren...

Allerdings ist die Schulentscheidung keine alltägliche Geschichte und da muss lediglich in dem Fall die Mutter unterschreiben.
ABER in diesem Fall hat der Partner der Mutter mehr Rechte als der KV...

LG
Karna

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So ist es.

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Hallo,

wenn ich als Frau auch antworten darf...

Mein Großer lebt bei mir, ich hab das alleinige Sorgerecht, weil sein Papa es damals nicht wollte. Hatte ich ihm angeboten, aber naja....

Als alleine Sorgeberechtigte bin ich auch die einzige Erziehungsberechtigte, mein neuer Mann hat keinerlei Mitspracherecht. Wie du richtig sagst, hast du im Moment leider auch keine Entscheidungsmöglichkeit.

Ich hab die Schule meinem Mann und dem leiblichen Vater gegenüber von der Schweigepflicht entbunden, damit beide auch Termine wahrnehmen könnnen und vor allem der Papa sich jederzeit über den Stand seines Sohnes informieren kann.

Allerdings haben wir auch ein ganz tolles Verhältnis, es lief bisher nie irgend etwas über Anwälte oder so. Die beiden Männer verstehen sich und auch der Papa wird immer informiert, wenn es Neuigkeiten (positive wie negative) gibt.

Wenn du Bedenken hast, dass deine Frau über deinen Kopf hinweg über die Zukunft deines Kindes entscheidet, würde ich auf jeden Fall versuchen, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.

Ich wünsch dir viel Erfolg!

Leviana

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<<<Als alleine Sorgeberechtigte bin ich auch die einzige Erziehungsberechtigte, mein neuer Mann hat keinerlei Mitspracherecht. <<
Dein neuer Mann hat Vertretungsrechte und das sog. kleine Sorge recht.

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Danke, das wusste ich nicht. Wieder was gelernt!:-D

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Hallo,
also da würde ich deiner Ex aber mal deutlich machen das es so nicht geht.Vater bist du und sonst keiner.Beantrage schnell das gemeinsame Sorgerecht,dann hast du auch die Möglichkeit an Informationen zu kommen und musst nicht alle Entscheidungen hin nehmen.Eine Freundin hat immer geschrieben Sozialervater ist....
fand ich auch immer doof,weil Papa ist Papa und was es sonst noch für Bezugspersonen gibt geht ja nun die Schule nichts an.Da geht es nur um die Eltern!

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<<<http://dejure.org/gesetze/BGB/1687b.html<<<;
Auch du irrst.

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"...weil Papa ist Papa und was es sonst noch für Bezugspersonen gibt geht ja nun die Schule nichts an.Da geht es nur um die Eltern! ..."

Das setzt voraus das beide als Eltern fungieren und die elterliche Sorge haben.
Ein Vater mit Sorgerecht ohne Interesse am Kind ist formal wichtig für die Schule , jedoch nicht im aktiven Schulgeschehen( als Ansprechpartner nutzlos)
Ein Vater ohne Sorgerecht mit Interesse am Kind ist formal nicht wichtig (da keine Rechte und damit rechtlich gesehen kein Ansprechpartner), wäre aber wichtig im Schulgeschehen
Ein sozialer Vater hat das kleine Sorgerecht und damit Rechte (die wichtig für die Schule sind- da möglicher Ansprechpartner)

Ich gebe den leiblichen Vater auch nicht an, weil er in diesem Bezug nicht relevant ist.
Er hat kein Sorgerecht und auch keinen/selten Kontakt zum Kind.
Allerdings berichte ich ihm über seine Entwicklung und wichtige Dinge.

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Meine Ansicht ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Gewähr:

Erziehungsberechtigter ist nicht automatisch Sorgeberechtigter.

Die Erziehungsberechtigung hat m.E. derjenige, der die Erziehung in Einverständnis mit dem Sorgeberechtigten (mit)übernimmt.

Das kann m.E. jeder über 18 sein.

Er hat dadurch aber kein Sorgerecht.

Dass mit dem "kleinen" Sorgerecht sehe ich nicht, solange es sich "nur" um den Partner und nicht den Ehegatten handelt.

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Erstmal Danke für die Antworten...

Mir geht es in erster Linie um die beiden Begrifflichkeiten.
Welche Rechte der Partner meiner Ex im täglichen Leben hat ist erstmal sekundär, da ich weiss, dass er sich liebevoll um meinen Sohn kümmert.
Mein Sohn ist jetzt 12 Jahre alt und ich würde gerne mein anteiliges Sorgerecht beantragen, bin mir aber sicher, dass sich meine Ex querstellen wird. Si stellt es zwar immer gerne so dar, als sei alles im Interesse unseres Sohnes und versucht mich zumindest solange zu beteiligen, wie es ihr passt. Sage ich meine Meinung und diese weicht von der ihren ab, zeigt sie ihre Krallen.

Warum ich das Sorgerecht nicht früher beantragt habe?
Wir haben uns getrennt, da war mein Sohn 3 Jahre alt. Ein knappes Jahr danach ging ich für unbestimmte Zeit nach England, was am Ende bis 2010 gedauert hat. In dieser Zeit war mein Kontakt zum Sohn eher sporadischer Natur, obwohl wir zumindest regelmässig telefonierten.

Seit knapp zwei Jahren bin ich zurück in Berlin und bin nun wieder regelmässiger Teil im Leben meines Sohnes.

Meine Ex hat auch schon mal die Einbenennung in den Raum geworfen, um so die Rechte des sozialen Vaters zu stärken, sollte ihr einmal etwas zustossen. So nach dem Motto unser Sohn hätte dort ja viel Stärkere Bindungen in die Familie hinein etc. (hatte dazu mal einen anderen Thread eröffnet, in dem ich viele interessante Antworten bekam...). Das ist aber tatsächlich ein anderes Thema, aber um zu verstehen, wie die Mutter meines Sohnes tickt... ;-)

Mir ging es hier eben darum, zu sehen, ob meine Ex hier vielleicht auf diesem Schulantrag bereits Sachen vorwegnimmt, die so nicht stimmen.

Wenn ich ihr sage, dass ich meinen Teil des Sorgerechts gerne hätte, kann ich zu 100% davon ausgehen, dass es einen Riesenstreit geben wird.
Dagegen tun kann sie aber eigentlich nix, ausser es sprächen schwerwiegende Gründe wie die Gefährdung des Kindswohls dagegen, richtig?
Also im Grunde geht es nur darum, ob sie uns (Anwalts-)Kosten ersparen will oder eben nicht. Trägt in so einem Fall eigentlich der Verlierer die Kosten des Gegners?

Danke nochmal...

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Ich sehe nicht was gegen das gemeinsame Sorgerecht spricht.

Ein "ich will nicht" der Mutter ist ja auch nicht überzeugend.

Du solltest dies aber vorher ankündigen und um Zustimmung bitten (und nicht mit einem Anwalts- oder Gerichtsschreiben überraschen).

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Moin,

ich würde mich mal mit dem örtlichen Jugendamt in Verbindung setzen und die mal fragen. Ich glaube da bekommst Du zum einen versierte Auskunft zum anderen können sie dir auch sagen, was du tun kannst und was nicht.

lg

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Nur, wer das Sorgerecht hat, ist auch erziehungsberechtigt. Strenggenommen hat deine Ex also der Schule gegenüber eine falsche Angabe gemacht, wenn sie ihren Partner als erziehungsberechtigt aufführt.

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Da sie aber anscheinend neu verheiratet ist (sonst hätte es ja keine Diskussion wegen einer Einbenennung gegeben) hat der Partner aber das kleine Sorgerecht.

Und nein, Erziehungsberechtigt können übrigens auch Leute ohne Sorgerecht sein, zB Pflegeeltern.

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Nein, die Aussage war natürlich gegenüber der Schule falsch.

Das Erziehungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts nach §1631 BGB (nein, nicht Teil des kleinen Sorgerechts). Ein Gericht kann natürlich einzelne Teile des Sorgerechts verschiedenen Personen übertragen - aber das können nicht die Eltern selbst.

Hast du kein Sorgerecht - bist du auch nicht erziehungsberechtigt, es sei denn, das Familiengericht hat etwas anderes bestimmt (wovon ich nicht ausgehe). Aber der Freund/Lebensgefährte/Ehemann deiner Ex ist es genausowenig. Allerdings hat er das sogenannte "kleine Sorgerecht". In Notfällen kann er über das Leben deines Kindes entscheiden. Seine Meinung ist da wichtiger, als deine. Du solltest dir wirklich mal überlegen, ob du das so lassen willst.