Gemeinsames Sorgerecht

Hi,
ich möchte gerne das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Nun habe ich gelesen das man das einfach zusammen mit der Mutter schriftlich aufsetzt, und das dann beim Jugendamt beurkunden lässt.

Meine Frage ist nun:

Wie muss dieses Schriftstück genau aussehen?
Kann mir vielleicht einer ein Muster oder ähnliches zeigen?

Danke,
bcgjk

1

Wenn die Mutter einverstanden ist, geht ihr beide mit Personalausweis bewaffnet zum JA und unterschreibt die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge.

Also einfach Termin beim JA dazu vereinbaren :-)

Gruss
Karna

2

Hallo, danke für deine Antwort.
Leider kommunizieren wir gerade über Ihren Anwalt. :(
Daher wollte ich die Gelegenheit am Schopf greifen und diesem bei der nächsten von Ihm geforderten Antwort gleich ein Schriftstück mit senden, in dem ich darauf aufmerksam mache, das ich das gemeinsame Sorgerecht anstrebe.
Ich bin nun etwas unsicher wie ich das am besten zum Ausdruck bringe, bzw. das am besten formuliere.
Ich selbst wollte es eigentlich vermeiden auch über meinen Anwalt zu kommunizieren, da ich eigentlich der Meinung war das so etwas ohne geregelt werden kann.

3

Hallo,
wenn ihr jetzt schon nur noch über Anwälte spricht wird sie nicht einwilligen.Davon gehe ich mal aus,dann musst du es einklagen beim Familiengericht.Aber versuch es erst mal so.Wie oft siehst du dein Kind oder gibt es da auch Probleme?

4

So war es auch bei uns #pro

5

Hallo!

Also bei uns war es so dass wir aufs Gericht mussten. Wir mussten alle Dokumente mitnehmen (Geb. Urkunde, Vaterschaftsanerkennung, usw) und dann wurde vom Jugendrichter ein Schriftstück aufgesetzt. 2 Wochen später haben wir dann das ganze schriftlich bekommen.

lg liz

6

Einfach heiraten, dann geht´s automatisch :)

7

wir haben es alles zusammen gemacht. vaterschaft und sorgerecht. sind wir einfach zu jugendamt. nur mit perso. da brauchst du keine formulare mitnehmen.

8

Wenn ihr nur noch per Anwalt kommuniziert, wird sie da mit Sicherheit nicht einwilligen.
Heißt du wirst das gemeinsame Sorgerecht einklagen müssen. Und auch da sagt der Richter nicht sofort ja. Es werden die Umstände alle mit beachtet und vor allem auch der Grund, warum du das gemeinsame Sorgerecht haben willst.
Z.B. wie oft siehst du dein Kind bisher überhaupt, wie sieht es mit deiner Fürsorge für dein Kind aus alles wird der Richter mit angucken und auch wenn Väter es heute schon leichter haben ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen ist es immer noch nicht leicht.

Ich hätte mich bei meinem Ex z.B. nie im Leben darauf eingelassen. Schongar nicht da er wenn überhaupt eh nur Wochenend Papa war und das auch wenn überhaupt nur alle zwei Wochen.
Da in dem Fall hätte auch kein Richter sich für ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen.
Warum möchtest du denn das gemeinsame Sorgerecht?

LG

9

Warum zum Teufel, gibt es von den TE so oft keinerlei Rückmeldung zum Thema mehr??

Meines Erachtens ist es so, dass heute schon gravierende Gründe vorliegen müssen, damit ein Vater nicht das anteilige Sorgerecht für sein Kind erhält. Wenn regelmässiger Kontakt besteht, sollte es in der Regel keine Probleme geben.

Der TE wird hier allerdings wohl keine Notiz mehr von nehmen.

Die Nutzung des gemeinsamen Sorgerechts, um der KM eins auszuwischen, da diese scheinbar nur noch über den Anwalt kommuniziert, ist allerdings ein starkes Stück und die Motivation sollte hier einmal hinterfragt werden.

Zumindest liest sich die einzige Antwort des TE so...

10

>>schon gravierende Gründe vorliegen müssen, damit ein Vater nicht das anteilige Sorgerecht für sein Kind erhält<<

Ja.. mag sein. Aber wusstest Du, dass keine Gründe vorliegen müssen um es abzuerkennen?

Ist mir passiert. Kind gezeugt, nicht verheiratet, Lhug erkennt Vaterschaft an, beim JA wird GEMEINSAMES Sorgerecht festgelegt... Kind auf meine Steuerkarte btw...

und nach einigem hin und her und der Plötzlichen Erkenntnis, dass die Frau mich von meinem Kind fernhalten will geh ich ans JA und siehe da: Mutter hat alleiniges Sorgerecht. Ich wurd netma informiert ^^

11

Gut, dass meine (Ex-)Frau und ich uns einigen konnten. Ich hätte kein Bock auf diese gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen gehabt. Ich kann jedem nur raten, eine gemeinsame Einigung zu treffen, auch wenn es ziemlich schwer nach einer Trennung ist...

Mit dem rechtlichen Teil habe ich mich kaum bis gar nicht beschäftigt. Wie oben schon gesagt, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass Väter stark beim Sorgerecht benachteiligt werden.

12

mhhh...das ist ja relativ dumm gelaufen kann ich nur sagen !
denn heut zu tage wenn man beim zuständigen JA die Vaterschaft anerkennt kann man direkt auch das gemeinsame Sorgerecht bekommen... Denn im nachhinein ist das ganz schön schwer besonders da deine Ex nur noch über den Anwalt mit dir kommuniziert...
da wird sie sich nicht einfach au einen gemeinsamen Termin beim JA einlassen ...wieder ein Fall fürs Familiengericht!

Schade, denn es ist absolut schöner fürs Kind!