Ehemann erkennt Vaterschaft nicht ab..

Wie schon im Titel zu erkennen ist habe ich ein größeres Problem, ich lebe nun seit 9 Monaten mit meiner Freundin zusammen und sie ist von mir im fünften Monat schwanger. So weit so gut, wäre da nicht noch der Ex, welcher nun schon angekündigt hat die Vaterschaft nicht abzuerkennen. Meine Freundin und der Ex sind noch im Trennungsjahr, welches erst im November endet. Meine Freundin möchte natürlich, dass ich der Vater bin.

Nun habe ich mich schon damit abfinden müssen, dass mein Sohn nicht meinen Namen tragen wird aber zusätzlich jemanden anders als rechtlichen Vater anzuerkennen, weil das Kind in einer Ehe geboren ist welche nur passiv besteht, da beide neue Parteien haben, kann ich irgendwie nicht hinnehmen. Es handelt sich hier schließlich um mein Kind, gewollt gezeugt. Man stelle sich nur mal vor, ich müsste in Partnerschaft lebend zuschauen wie mein Sohn, von dem Ex weil er alle Rechte hat ich nenne es mal geknuddelt wird nur um uns eins auszuwischen. Smiley für Atombombe gibt es leider nicht...

Wir sind beide noch Studenten, haben keine Rechtsschutzversicherungen... oder erst so weit, das diese noch nicht greifen.

Nun habe ich gehört, mir bleiben kaum Möglichkeiten, da sich die Gesetze zum Schutz der Ehe auch verändert haben.

Ich brauche Hilfe und bin über jede Unterstützung sehr sehr dankbar!

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Hey,

vielleicht ist der Herr ja dazu zu bewegen, wenn er seiner angehenden Ex-Gattin nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch Betreuungsunterhalt zahlen darf. Der Mindestunterhalt für ein Kind sind 225 Euro, der für die Mutter 770 Euro. Wenn er also monatlich 1000 Euro und mehr für "den Spaß" ausgeben will....

Die Vaterschaft kann die Mutter genauso anfechten wie Du, weil zwischen Ehemann und Kind keine sozial-familiäre Bindung herrscht. http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html

Ich würde dem Ex schriftlich mitteilen, dass er definitiv nicht der Vater des Ungeborenen ist, ihn bitten, der Vaterschaftsklärung zuzustimmen und ihm dazu eine Frist setzen. Geht er darauf nicht ein, ab zum Anwalt. Deine Freundin sollte sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, ohne Einkommen bekommt sie den (oder auch mit geringem Einkommen). Dann muss ihm eben ein Anwalt schreiben.

Die Rechtschutzversicherung hilft bei familienrechtlichen Streitigkeiten i. d. R. nicht.

LG

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Hallo.

>>> Die Vaterschaft kann die Mutter genauso anfechten wie Du, weil zwischen Ehemann und Kind keine sozial-familiäre Bindung herrscht. http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html <<<

Du legst hier leider etwas falsch aus ... der leibliche uneheliche Vater kann NICHT anfechten, da es sehr wohl eine sozial-familiäre Bindung zum Ehemann gibt ... nämlich über den Status Ehe.

Dazu Absatz 4:
(4) Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

In diesem Fall gehe ich davon aus, dass eine Anfechtung dennoch möglich ist, da die Ehe nur noch auf dem Papier besteht, aber ich wollte es der Vollständigkeit halber mal anmerken.

LG

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Jepp, da hast Du streng genommen natürlich Recht.

LG

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bei meiner freundin war das auch so ... Sie hat bei der Gemeinde / Standesamt achgefragt was sie machen können. Es ist jedenfalls so das der neue Mann auch sein Kind den Namen geben durfte. Einfach mal nachfragen Vaterschafftsanerkennung unterschreiben ....mehr weiß ich auch nicht

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In dem Link steht leider auch das Problem:

(4) Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

Er ist ja noch mit meiner Freundin verheiratet, zusätzlich, ist er selbst Student und hat geringes Einkommen, kann also den Zahlungen entgehen. Meine Freundin ist Student, welche kein Recht auf Prozesskostenbeihilfe haben...

danke schon einmal für die Antwort aber bin noch immer mit dem Latein am Ende.

Sollte meine Freundin versuchen die Scheidung einzureichen, so wird er auf das alleinige Sorgerecht des gemeinsamen fünf Jahre alten Sohn klagen... er versucht es zusätzlich noch mit Erpressung.

Weiß keinen Ausweg

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"Meine Freundin ist Student, welche kein Recht auf Prozesskostenbeihilfe haben... "

wer hat dir denn soetwas erzählt?

völliger schmarn.

"Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

liebe grüße

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hi

vor nicht allzu langer zeit hat eine enge verwandte von mir die härtefallscheidung wegen schwangerschaft (kurz vor knapp, sie war im 8. monat), das kind war von nem anderen mann, durchbekommen.
das kind heißt mit nachnamen auch wie der richtige vater.

ihr exmann natte sich aus rache auch quergestellt.
rechtschutzversicherung braucht ihr nicht. bei eurem studenteneinkommen bekommt ihr den beratungsschein vom amtsgericht.

lg

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Hallo,

geht zum Jugendamt und tragt euer Anliegen dort vor.

Mir ist unklar, warum man mit dem Kinderzeugen nicht einfach warten kann, bis die Scheidung durch ist. #augen

Ein bisschen mehr Weitsicht könnte man von Studenten wohl erwarten #gruebel

Gruß

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So einen saublöden Kommentar kann man sich doch echt einfach sparen, oder?

Echt einfach unmöglich und zum kotzen sowas.

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Die Situation war bekannt, die zu erwartenden Probleme auch.

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Standesamt - da kannst DU mit deiner Freundin hingehen und die Vaterschaft anerkennen, lass dich da beraten!!!!

Und natürlich der Weg zum Jugendamt um das Sorgerecht zu teilen. Einfach hin und beraten lassen, die können gut helfen und kostet nichts!

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Hallo,

gab es bereits einen offizielle Vaterschaftsfeststellung?

Ich würde mich in jedem Falle mal an das JA wenden und mich beraten lassen.

Wenn Ihr anwaltliche Vertretung braucht, geht das auch über einen Beratungsschein.


LG

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Hallo,
habt ihr die Erpressungsversuche schriftlich? Gibt es Zeugen, dass er ihr angedroht hat, dass sie das Sorgerecht für den Großen verliert? Oder habt ihr gar die "vorbereitete" Anklage?

Dann geht um Himmels willen zum Anwalt, vielleicht auch erst zu pro familia, dass die euch unterstützen können, denn die kennen sich mit derartigen Situtaionen auch aus und können euch auch bei der Wahl des Anwalt helfen.

Lasst euch nicht unterkriegen und kämpft für euer Recht!
LG Steffi

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Das Theater hab eich auch durch

Ich war seit 2004 getrennt lebend und die Scheidung lief zwar, dauerte aber nun 5 Jahre bis sie endlich durch war..aber das ist eine andere Geschichte

Meine Jüngste ist im Nov 2010 geboren, hatte natürlich den Nachnamen meines Ex Mannes, und dieser Stand auch in der Geburtsurkunde, obwohl er nie irgendwas unterschrieben hat

Ich und mein Partner (der leibliche Vater) hatten aber direkt nach der Geburt schon eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt gemacht.
Natürlich wurde diese ohne die Aberkennung meines Ex nicht gültig

Nachdem dann schon einige Monate vergangen waren haben wir auch angefangen ein Verfahren zur feststellung der Vaterschaft in die wege zu leiten....

Mein Ex hatte dann nach 5 Monaten aber doch endlich die Aberkennung unterschrieben und somit brauchten wir nicht vor gericht

So nun zu euch....sagt ihm das ihr Unterhalt verlangt wenn er die Aberkennung nicht macht, denn wenn er meint als Vater eingetragen sein zu müssen kann er ja auch zahlen ;)

Nehmt euch einen Anwalt und zieht notfalls vor Gericht, die möglichkeit habt ihr.

Anderer Punkt....die Namensänderung kann erst mit einem Rechtskräftigen Urteil der Scheidung vollzogen werden...bis dahin würde das Kind so oder so den anderen Namen haben...

Ist zwar alles scheisse und dauert alles etwas, aber das werdet ihr auch hinbekommen

LG

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das ist auch total assi- in solchen situationen müsste immer ein vaterschaftstest gemacht werden und dem wahren vater das recht zugesprochen werden. der idiot macht das doch nur um sie zu ärgern und das ist mehr als schade für das kind.