Berechnung Unterhalt

Hallo!
Ich habe ein Frage zur Berechnung des Unterhaltes.

Ich arbeite im Schichtsystem und erhalte ein Grundgehalt. Dazu kommen Schicht- und Wochenend-Zulagen, die aber unterschiedlich sind. Ich habe also keinen geregelten Schichtplan, so dass ich natürlich auch unregelmäßig Schichtzulagen usw. bekomme.

Aufgrund der letzten 6 Monate hat das Jugendamt jetzt einen Grundlohn berechnet, der 100 Euro über meinem Grundgehalt liegt.
Jetzt zu meiner Frage:

Dürfen solche Zulagen mitberechnet werden? Ich rutsche nämlich durch diese 100 Euro mehr in eine höhere Klasse.

Was denkt ihr? Kennt sich da jemand aus?

LG
Martin

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Die Grundlage der Berechnung der tatsächlich gezahlte Lohn und nicht nur der Grundlohn.
Wenn der tatsächliche Lohn Monat für Monat schwankt wird ein Durchschnitt des Lohnes als Berechnungsgrundlage genommen.

Wie hoch ist die Differenz bei dem neu berechneten Zahlbetrag und dem alten Zahlbetrag?
Kannst du es wirklich nicht zahlen oder geht es dir eher um das Prinzip?

Karna

2

Ja, jegliche Zulagen oder zusätzlich verdienter Euro ist unterhaltsrelevant. Das weiß ich aus eigener Erfahrung von meinem Ex - er hat auch kein gleichbleibendes Einkommen, sondern einiges noch als Prämien, Zulagen und Ausschüttungen dazu. Selbst die Steuerrückerstattung vom vorigen Jahr ist unterhaltsrelevant!

In der Regel wird der letzte Steuerbescheid zu Grunde gelegt oder wenn große Änderungen inzwischen passiert sind, die letzten 6 Monate, glaube ich und danach wird berechnet.

Aber: du hast auch Ausgaben, die möglicherweise abzuziehen sind, (Zahlung gemeinsamer Kreditschulden z.B.) somit gleicht sich das dann auch etwas aus...

Frag lieber einen Anwalt, die Unterhaltsberechnung ist wirklich sehr sehr kompliziert...


Ich wünsche viel Erfolg!

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In der Tat berchnt sichder Kindesuntehalt anhand des Nettoeinkommens.
Lieider würde ich hier einige Infos mehr brauchen um z.B deinen Kindsunterhalt berechen zu können. denn wie schon angemerkt, kann die Berechnung des Kindesunterhaltes eine komplizierte Sache werden.

Falls du Lut hast dich ein bisschen in das Thema reinzufuchsen dann schau doch mal bitte im Internet unter dem Stichpunkt "Düsseldorfer Tabelle" dies ist die Richtlinie anhand der sich der Kindesunterhalt berechet. neuester Stand ist der 01. 2011


http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf


weiss leider nicht ob der Link funktioniert, aber ich hab mal ie Informativsteaus meiner Sicht rausgesucht. Obwohl sie für nicht Fachleute etwas kompliziert sein könnte.


Liebe Grüße

Tine

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Beim Unterhalt werden tatsächlich Schichtzuschläge, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. berücksichtigt. Das wird dann auf die Monate aufgeteilt. Es gibt ab 2013 aber neue Selbstbehaltssätze. Für mich spielt das eine Rolle, ich muss dadurch weniger zahlen.
http://www.datentransfer24.de/ehegattenunterhalt-eigenbedarf-selbstbehalt.html