Wer bestimmt?

Hallo ihr Lieben.

Wenn meine Tochter (4) am Wochenende bei mir ist und sie eine Nacht bei meiner Mutter schlafen soll muss ich dann die KM um erlaubnis fragen und diese kann das verbieten?

Meine Mutter sieht die Kleine ja sonst auch nicht mehr und von Geburt an bis ca 3 hat sie regelmäßig 1 mal die Woche Mittwochs bei meiner Mutter geschlafen.
Dann kam die Kleine in den Kindergarten und dieses klappte nicht mehr...am anfang war sie dann meistens mal Freitag oder Samstag bei meiner Mutter (ich selbst habe die Kleine wenn es machbar ist jedes We).

Vor ein paar Wochen fing meine Ex dann irgendwann an sie wolle es nicht wenn die Kleine weiter hin zu meiner Mutter ginge und ich dürfte sie dort auch gegen ihren willen nicht schlafen lassen.



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wenn es dem Kind bei Oma gut geht und sie da nicht "vernachlässigt" wird, wird Mama da nicht viel gegen tun können.

Dreh den Spiess doch einfach mal um: verbiete Deiner Ex mit eurer Tochter irgendwo hinzugehen.....oder verbiete ihr mit eurer Tochter zu irgendwelchen Verwandten zu fahren und da zu nächtigen etc. Dann erkennt sie vielleicht wie albern sie sich benimmt.
Grad wenn ihr geteiltes SR habt, habt ihr auch die gleichen "Rechte"

Ich mochte meine Ex-SchwiMu auch nie wirklich....aber niemals wäre es mir in den sinn gekommen meine Kids da nicht hinzulassen.
Denn denen ging es gut bei Oma - auch wenn sie komplett andere Ansichten hatte wie ich.

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Gut das du es ansprichst...wir haben kein geteiltes SR, die Mutter hat das alleinige, da sie bei der Geburt 17 war und nicht wollte das ich das SR bekomme bis sie 18 ist.

Aber ändert das jetzt was daran?
Letztes We konnte ich meinte Tochter zB nur Freitag bis Samstag nehmen weil ich Samstag abend weggefahren bin.
Da meinte sie doch ich solle meine Mutter fragen ob sie die Kleine dann bis Sonntag nimmt. Da wäre es ok gewesen dieses We hat sie gleich wieder gesagt sie will das nicht.

Sie dreht es sich eben so wie sie es brauch...wie meine Mutter sich als Oma dabei fühlt muss ich nicht erwähnen oder?

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es ist egal was deine Ex meint andeinem Umgangswochenende bestimmst du wo das Kind schläft und wer mit ihm Umgang hat(deine Mutter/deine Freundin etc)

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Hi,

also ich muss erstmal wiedersprechen!
Wenn deine Ex das alleinige SR hat, hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und darf somit entscheiden, wo und bei wem sich das Kind aufhält!
Aber zur Sicherheit googel nochmal oder frag deinen Anwalt.

Lg Sandra

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ja sie darf bestimmen das das Kind bei ihr lebt aber nicht wo es sich während des Umgangs mit dem Vater minütlich aufhält!und selbstverständlich darf der Vater auch mit Kind bei der Oma, seiner Freundin oder in einem Hotel in Flensburg/München oder wo auch immer sein.

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Ja, wenn der Vater dabei ist.
Aber soweit ich informiert bin, dann darf der Vater nicht einfach bestimmen, das das Kind bei der Oma schlafen darf/kann ohne Zustimmung

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Hallo,

also laut Wikipedia:
"...Demgegenüber (dem Aufenthaltsbestimmungsrecht) steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann, in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten. Damit ist grundsätzlich gewährleistet, dass die Eltern bei schwerwiegenden und irreparablen Entscheidungen gemeinsam zu entscheiden haben, bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Entscheidungen der Alltagssorgeberechtigte und für die alltäglichen Kleinigkeiten während der Umgangszeiten der umgangsberechtigte Elternteil ein Alleinentscheidungsrecht hat."

D.h. während Deiner Umgangszeiten darfst Du selbstverständlich zu Deiner Mutter mit Deinem Kind.
Aber die Frage ist ja auch ob Deine Ex nicht immer noch verbohrter wird und es für das Kind nicht immer schwieriger wird wenn Du ganz offen gegen den erklärten Willen der Mutter verstößt. Denn bestimmt erzählt Deine Tochter ihrer Mutter was sie gemacht hat am WE, oder?
Für Euer Kind währe es sicher besser wenn Du nicht einfach nur Deinen Willen durchsetzt sondern versuchst Deine Ex zu überzeugen. Ich weiß ja das, das bei verbohrten Menschen manchmal schwierig und nervig ist .... Ich würde aber nicht allzu krass gegen den Willen der Mutter handeln, auch wenn Du im Recht bist, das mach doch alles nur schwieriger.

LG
Ameli

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Noch verbohrter?? ob das geht ist fraglich.

Fakt ist, dass es schon immer so war entweder es läuft alles so wie sie es will oder gar nicht.

Um gegen ihren Willen zu handeln müsste die Mutter sich doch erstmal im klaren sein was sie eigentlich will, aber durch ihre dauernden Meinungsänderungen wenn es für sie zum Vorteil ist kann ich langsam nicht mehr umgehen.

Sie stellt mir ständig neue Regeln auf, hat mich schon zum JA geschleppt, weil ich ja angäblich alles falsch mache und ich hab sogar so eine Erziehungsberatung in Anspruch genommen. Das ende vom Lied war das meine Ex zum letzten Gespräch beim JA einfach nicht mehr aufgetaucht ist, weil sie wusste das die Fehler nicht nur auf meiner Seite lagen. Gebracht hat es uns also gar nichts außer einiges an Zeit und Nerven.

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Ich verstehe was Du meinst und wie gesagt darfst Du mit Deiner Tochter während Deines Umgangs ja auch zu Deiner Mutter.

Ob Du das auf jeden Fall, auch gegen die Mutter durchsetzten willst musst Du natürlich wissen.
Ich kenne ja weder Dich noch Deine Ex und weiß nicht wie gut ihr miteinander noch reden könnt.
Es sagt sich von außen immer leicht "findet eine gemeinsame Lösung"... das ist natürlich nicht immer leicht und fordert von Beiden und manchmal, wenn einer gar zu stur ist, auch nur von Einem eine Menge Bereitschaft.

Du musst Dir einfach überlegen was Dir wichtiger ist, was das Beste für Eure Kleine ist. Und dann eben auch die Folgen dieser Entscheidung aushalten.
Wichtig ist dabei ja vor allem Eure Tochter und das die Trennung für Eure Tochter möglichst wenig traumatisch ist. Und wenn Deine Ex wirklich so wankelmütig und verstockt ist dann bist letztlich Du der Einzige der Dein Kind vor weiterem Schaden bewahren kann.
Ich kann mir nur eben vorstellen das je mehr Druck und Vorwürfe Du der Ex machst um so nerviger wird das alles noch werden.

Alles Gute.

LG
Ameli

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Hallo.

Ich habe jetzt alles durchgelesen ...

... meine Frage (und verzeih, wenn die Frage schon gestellt und beantwortet wurde und ich es überlesen habe):

Warum verbringst Du Deine Umgangstage nicht mit Deiner Tochter, so dass es überhaupt zu der Situation kommt, dass die Kleine bei der Oma schlafen muss.

Verstehe mich nicht falsch, ich bin absolut für einen Umgang zwischen Oma und Enkel, vor allem wenn es vorher einen engen Kontakt gab ... aber die Umgangstage sind doch für Dich und Dein Kind da, um diese zusammen zu verbringen. Warum musst Du während der Zeit wegfahren?

Deine Mutter kann, wenn es vorher ein enges Oma-Enkel-Verhältnis gab und es dem Kindeswohl dient, einen Umgang einklagen ... unabhängig von Deinem Umgang.

LG

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Wann soll ´die Oma das Kind sonst sehen? Bei uns ist es auch so, wenn wir nicht zu seinen Eltern gehnmit den Kindern würden sie sich gar nicht sehen.

Klagen ja klar kann man, nur braucht man das nötige Kleingeld und ob es grossen erfolg macht?

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Hallo.

Sei mir nicht böse, aber es interessiert mich nicht so wirklich, wie es bei Euch ist ... ich hatte dem TE eine Frage gestellt und es interessiert mich seine Meinung/Antwort.

LG

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Warum denkst Du nicht darüber nach, dass gemeinsame Sorgerecht zu beantragen?

Vielleicht öffnet das der Mutter die Augen und sie schraubt ihre Allüren zurück?

parzifal

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Und was soll das bringen?

Das gemeinsame Sorgerecht ist ein Stück Papier. Mehr nicht und weniger auch nicht.

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Hallo marion2,


Geld ist auch Papier, alle Gesetze sind Papier, Pässe und Persos sind auch 'Papier'. Sollte wohl alles als papiern abgeschafft werden?

Wie man hier in dem Fall schön sieht, verleitet elterliche Alleinsorge, also 'nur' Papier, eine Mutter dazu, sich übergriffige Forderungen und Bestimmungskompetenzen anzumaßen.


Mfg krypa

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Hallo!

1. Die Oma des Kleinen hat auch ein Umgangsrecht.

2. Ganz schnell halbes SR beantragen, sollte Mutter danach weiter mucken: alleiniges Sorgerecht beantragen.

LG

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"1. Die Oma des Kleinen hat auch ein Umgangsrecht. "

Hierzu habe ich bislang sehr unterschiedliche Auslegungen gehört. Ich bin fast sicher, dass dies nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist, sondern auf die Auslegung des zuständigen Gerichts ankommt. Lasse mich da aber gerne belehren, wenn Du entsprechende Quellen (Gesetzestexte oder Urteile) nennen kannst.

"2. Ganz schnell halbes SR beantragen,..."

Der Threadstarter hat bereits jetzt Rechte, über die die Mutter sich einfach hinwegsetzt, ohne dass sie ernsthafte Konsequenzen zu befürchten hat. Wie der Threadstarter schon andeutet, fehlen ihm wohl die finanziellen Mittel für einen langwierigen Rechtsstreit zur Durchsetzung seiner Rechte, die zwar gesetzlich verbrieft aber niemals gegen die Mutter durchsetzbar sind. Was soll er also mit weiteren Rechten, welche die Mutter dann ebenfalls nicht anerkennt?


"... sollte Mutter danach weiter mucken: alleiniges Sorgerecht beantragen."

Nahezu aussichtslos. Mit welcher Begründung sollte man der Mutter das Recht auf elterliche Sorge entziehen? Natürlich, sie handelt nicht dem Kindeswohl entsprechend. Ist Dir überhaupt klar, wie dehnbar diese Auslegung ist und wie schwierig vor einem Gericht überzeugend darzulegen und das ganze dann noch mit dem Nachteil nur der Vater zu sein? Das Gericht wird auch nicht nur die Seite hören, die wir hier vom Threadstarter zu lesen bekommen, sondern auch die der Mutter und das wird sich alles völlig anders anhören.
Da ist der Vater dann ein verantwortungsloser, drogensüchtiger, gewaltbereiter Psychopath mit einem Hang zur Kriminalität, der die Frau körperlich und seelisch bedroht, wofür sie sofort zehn Zeugen aus dem engeren Familien- und Bekantenkreis benennen kann (das Gericht wird nicht einen dieser Zeugen laden).

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Hallo!

Ich verstehe da was nicht.
Laut deiner VK bist du weiblich und schwanger?!?
Du schreibst hier, aber als seist du ein Mann!


Komisch...

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Das liegt wohl daran das mein Mann auch über meinen Namen hier postet ;-)

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Warum beantragt Deine Mutter -in ihrer Rolle als Oma - nicht eigene Umgangstermine?

Anwältin fragen und dann los.

Gruß

Manavgat