Unterhalt zahlen ohne Titel?

hallo ihr lieben...

ich habe mich hier gerade angemeldet und auch direkt eine frage.

ich zahle seit 10 jahren immer pünktlich und an der düsseldorfer tabelle angelehnten unterhalt.dies mache ich freiwillig,ohne gerichtsurteil oder ähnlichen.zehn jahre ging es gut,ich konnte meine tochter alle zwei wochen zu mir nehmen und alle waren zufrieden.nunmehr ist es so das ich meine tochter nur unregelmäßig sehe,weil ständig etwas von meiner ex dazwischen kommt.
muss ich ohne gerichtsurteil überhaupt unterhalt zahlen?ich möchte nämlich alles gerichtlich geregelt wissen.

über ein paar antworten und erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

...gunnar

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Hi Gunnar,

ich würde zunächst mal Unterhaltsfragen nicht vermischen mit Umgangsfragen...

Wieso willst Du denn jetzt unbedingt einen Titel bzw. den Unterhalt gerichtlich klären? Du bist kraft Gesetzes unterhaltspflichtig, der Titel ist lediglich ein Sicherungsmittel, dass Deine Ex zwangsvollstrecken könnte, falls Du nicht zahlst.

Was genau möchtest Du jetzt gerichtlich klären? Wenn Du unbedingt einen Titel haben möchtest, dann rechne Dir den Unterhalt genau aus, geh zum Notar, tituliere den Betrag bzw. die Stufe der DDT, die Du für korrekt hältst und achte auf eine Befristung bis zum 18. LJ, weil danach beide Eltern für den Barunterhalt zuständig sind.

Gruß Comapo

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danke comapo,

wir haben beide nach wie vor das gemeinsame sorgerecht,aber im moment bin ich nur ein zahlender vater.ich habe diesen momat keinen unterhalt überwiesen,weil ich meine tochter schon über acht wochen nicht mehr gesehen habe.ich möchte den offiziellen weg gehen um auch meine rechte geltend machen zu können.also,...muss ich ohne gerichtsbeschluss überhaupt unterhalt zahlen?und drohen mir eventuell nachzahlungen,wenn ich die unterhaltszahlung plötzlich stoppe?

gruß gunnar

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was kann das Kind dazu wenn die mutter spinnt? und laß KU und Umgang nicht zusammen in dein Hirn.

zahl KU weiter und erwirke nebenbei eine Einstweilige zwecks Umgang

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zahlen musst Du natürlich - auch ohne titel.
dieser wird aber erwirkt wenn du nicht zahlungswillig bist......wenn du Pech hast kann dir sogar eine Strafanzeige drohen!

Da du schreibst Du zahlst schon 10 Jahre gehe ich davon aus das Deine Tochter mindestens 11 ist ungefähr?
Dann muss es nicht unbedingt an der Mutter liegen......vielleicht mag die Tochter einfach nicht mehr am WE zu dir kommen.
Nicht weil sie dich weniger mag.....aber im Teenageralter gehts langsam los mit Übernachtungen bei Freundinnen, Partys etc.

Kenne das von meinen Kids.......bei den Jungs wars meist Fussball am WE, und meine Töchter wollten oft nicht zu Papa weil sie zu ner Freundin wollten am WE oder Ähnliches.

Such doch mal das Gespräch mit Deinem Kind.....

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Oh...es gibt hier tatsächlich antworten mit niveau!;)

ich habe schon öfter mit der kleinen maus geredet und ja,es geht langsam los.sie hat öfter faustballspiele oder verantstaltungen von der kirche zu besuchen.das ist aber nicht das problem.ich lege ihr da keine steine in den weg und fahre dann gerne mit ihr hin.gehe sogar mit ihr zusammen zum zahnarzt,weil sie mir mehr vertraut als ihrer mutter.sie vermisst mich genauso wie ich sie.sie wird jetzt bald 11.ich bin sogar aus meiner heimat weggezogen um in ihrer nähe zu sein.
wie auch immer...so wie es im moment läuft bin ich in keinster weise zahlungswillig.da kann mal natürlich drüber denken was man will...wichtig für mich ist nur,dass ich damit meiner tochter nicht schade.und das tue ich ganz sicher nicht.
ich will meiner ex durch den zahlungsstop einfach nur zeigen dass es so nicht weitergeht.gerne nehme ich da eine gerichtsverhandlung auf mich.ich habe doch nicht nur pflichten,sondern auch rechte.richtig?

gruß gunnar

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Natürlich hast du auch Rechte!
Aber da musst du "getrennt" rangehen......

Such dir einen gescheiten Anwalt und lass die Umgangstermine festlegen.

Setzt du sie nun unter Druck weil du den Geldhahn zudrehst kann das evtl. auch wieder gegen Dich verwendet werden....so nach dem Motto: Wer nicht zahlt hat auch keine Rechte aufs Kind.....

Und ganz wichtig: Erklär Deiner Tochter das Du sie gern regelmässig sehen möchtest. Und wenn Deine Tochter sagt das sie das auch möchte - Mama das aber verbietet, dann erklär Deiner Tochter das auch sie Rechte hat!

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Hi,

mal ganz davon abgesehen, ob es in Ordnung ist, was deine Ex macht oder nicht...

Würdest du den Unterhalt bei mir einfach einstellen, wäre ich sofort beim Anwalt. Du würdest 1 mal aufgefordert zu zahlen, beim 2. mal hättest du meine Anwaltskosten mitzutragen und die Klage würde angestrebt.

Selbstverständlich müsstest du dann den Unterhalt nachzahlen + Mahnkosten, Anwaltskosten, Gerichtsgebühren. Bei der nächsten "Nicht-Zahlung" würde sofort gepfändet werden.

"Alles zusammen" regeln kannst du eh nicht. Du kannst es zwar über einen Anwalt machen lassen, aber "Unterhalt", "Umgang", etc sind völlig getrennt voneinander zu betrachten.

Und auch von mir noch einmal: Egal, was die neue Familie deiner Tochter für finanzielle Mittel hat. Der Unterhalt steht deiner Tochter zu! Nicht der Familie. Also trenne das bitte gedanklich.

LG
ploetschi

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PS. Was sagt denn deine Tochter dazu, warum sie so selten bei dir ist?

Ich mein, mit 11 wird sie ja schon entsprechende Antworten geben können...

LG

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sie sagt nur das sie mich vermisst...vertiefe dieses thema bei ihr nur ungern um sie aus den streitigkeiten rauszuhalten.

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Du zahlst nicht freiwillig, sondern weil Du laut Gesetz dazu verpflichet bist.

Es sollte nicht die Norm sein, dass man Väter und Mütter erst per Gericht dazu zwingen muss!

Was den Umgang anbelangt: wenn es Dir wichtig ist, dann nimm Dir eine versierte Anwältin und setz Dich bei der KM durch.

Gruß

Manavgat

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Hey Gunnar, wollte mal fragen, wie du nun weiter vorgegangen bist? habe deinen beitrag heute erst entdeckt, weil ich meinen Partner mal ein paar Männer-Themen zeigen wollte. meine große ist nicht von meinem partner und deshalb kann ich dir ein bißen was erzälen. erstmal zur vaterschaft: wenn du zweifel hast, dann mache privat einen test. dazu reicht ein haar, ohne dass es deine tochter mitbekommt. es kostet 150€ und niemand kann dich schlecht machen nach dem motto: schau mal, dein papa zweifelt an dir, weil er dich garnicht will...

2. klage deinen umgang ein, wenn mit deiner ex nicht zu reden ist. deine tochter hat dabei auch gerichtlich mitspracherecht...

3. die wichtigste sache: du kannst beim zuständigen Jugendamt erfragen, wieviel genau du zahlen musst. die stellen dir dann auch eine art bescheinigung aus. einen titel würde ich dir nicht empfehlen. ich habe einen unterhaltstitel. er bringt nur mir vorteile und dem kindsvater nur nachteile ( ich kann ohne gerichtsverhandlungen zwangsvollstrecken, pfänden usw. ) bisher läuft es aber super bei uns. und ganz wichtig: bei einem titel bist du immer verpflichtet, diese höhe zu zahlen. auch wenn du weniger verdienst. das passiert dir ohne titel nicht.

Wenn du den geldhahn zugedreht hast, kann deine ex freilich das geld gerichtlich einfordern - auch rückständigen unterhalt. das kostet sie nix, sie kann sogar gerichtlichen Beistand beim Jugendamt beantragen. auch kann sie, bis deine tochter 12 ist, unterhaltsvorschuss beim jugendamt beantragen. dann holt sich das amt dieses geld wieder von dir zurück. bei deinem bekannten hat die mutter wahrscheinlich nur noch nicht das geld eingeklagt.

UND NOCH GANZ WICHTIG FÜR DICH: Unterhaltsschulden verjähren NIEMALS. auch wenn du in Privatinsolvenz gehen würdest, kannst du diese schulden nicht mit hineinnehmen. und da sind insolvenzverwalter meist sehr unfreundlich...

mein rat: zahle den unterhalt, setz dich mit dem jugendamt in verbindung, wieviel. auch können die dir helfen, was den umgang mit deiner tochter angeht. deine ex wird dann geladen, wenn das nichts verbessert klage deinen umgang ein, aber schaufel dir kein grab was das finanzielle angeht.