Trotz Unterhaltspflicht Teilzeitarbeit

Hallo,

ich wurde ganz aktuell vom JA zur Einkommensoffenlegung für meine 9-jährige Tochter aufgefordert.

Ich lebe von deren KM getrennt, bin mit meiner neuen Partnerin verheiratet und habe mit ihr einen 7-jährigen Sohn welcher mit mir und meiner Frau in einem Haushalt lebt.

Jetzt meine Frage.
Ich arbeite, seit mein 7-jähriger Sohn eingeschult wurde, Teilzeit. Genau gesagt 29,25h Stunden die Woche. Zum Einen weil ich ihn in der Schuleingangsphase unterstützen möchte, zum Anderen weil ich durch meinen stressigen Beruf mehr Zeit zum Belastungs- und Stressabbau habe.

Kann das JA mich jetzt quasi dazu "zwingen" wieder Vollzeit zu arbeiten, damit meiner Tochter mehr Unterhalt zusteht? Ich zahle aktuell den Mindestsatz an sie.

Welche weiteren Gründe könnte man für die Teilzeitarbeit argumentieren?


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Du denkst aber schon daran, das auch die 9-jährige Deine Tochter ist?
Auch Sie würde sich bestimmt über Deine Begleitung in einigen Lebensbereichen freuen.

Zum Thema : Zwingen können Sie dich nicht, aber anregen es zu tun.

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Das ich meine Tochter in einigen Lebensbereiche begleite ist von der KM nicht gewünscht. Sie hat einen neuen Partner, der eben der "Papa" für ihre Tochter ist.
Sie reagiert seit 9 Jahren weder auf Glückwunschkarten oder ähnliches. Ich gehe davon aus, dass sie einfach verschwinden lässt. Nur soviel zu Anregung das sie sich über eine Begleitung freuen würde. Sie weiß mit Sicherheit noch nicht einmal, dass ich überhaupt existiere.

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Umgang und Unterhalt haben doch nichts miteinander zu tun, wieso hast du den Umgang nicht eingeklagt?

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Nö zwingen können sie dich nicht, aber der Unterhalt muss weiterhin in voller Höhe gezahlt werden.

Du darfst nämlich nichts tun was dein Einkommen schmälert und somit den Unterhalt für das Kind verringert.
(also nicht kündigen,in Erziehungszeit, auf Teilzeit gehen usw)
Du kannst das zwar tun, aber du darfst nicht den Unterhalt dementsprechend angleichen.

Karna

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Wenn Du den Mindestsatz bezahlst, dann ist doch alles fein!

Gruß

Manavgat

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Ja mit recht, dein erstes Kind hat doch auch das Recht auf das Geld, es ist dein Kind.

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Wenn du den Mindestsatz zahlst, können sie nichts machen. Aber du solltest bedenken, dass das andere Kind eben auch dein Kind ist.