soldat und elternzeit?

Hallo zusammen!
Ich schreibe über den Account meiner Frau, also nicht wundern.
Kennt sich zufällig jemand mit der Elternzeit bei Soldaten aus?
Möchte für unseren Sohn,2,5 Jahre noch Elternzeit beantragen(ca. 6 Monate)
Jetzt meine Fragen:
Wie und bei wem muss ich Anträge ausfüllen/ abgeben?
Wie sieht das mit dem finaziellen aus?Bekomme ich auch nur die 68 %, oder fallen nur die Bezüge weg?
Wie lange dauert es, bis der Antrag durch ist?
Mein Betreuungsfeldwebel konnte mir bei meinen Fragen leider nicht weiterhelfen#kratz, bzw. hat mich an den Sozialberater verwiesen, den ich noch nicht erreichen konnte.

Falls es wichtig ist: Bin 25 Jahre, zur Zeit SaZ 8, und Unteroffizier (Feldwebelanwärter)
Wäre nett, wnn mir jemand helfen könnte!

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Ich kann dir leider nur einen Teil beantworten, aber die 67% ElternGELD gibt es maximal für 12 Monate (oder 24 Monate, dann aber nur mit dem halben Betrag). Damit dürfte das wohl für dich leider rausfallen... ElternGELD hat nichts mit ElternZEIT zu tun.
Auch die schnelle Realisierung dürfte bei dir schwierig werden, normalerweise werden Anträge für ElternZEIT schon vor der Geburt mit dem AG ausgehandelt.

Viele Grüße,
schlumpfini

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Hallo!

Die Elternzeit bekommst du sowieso maximal nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes.

Der Antrag muss zu deinem Disziplinarvorgesetzten. Bzw. zum S1.

Ich hoffe, ich konnte dir einbißchen helfen.


LG, Dynastria

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Also wie das bei der Bundeswehr ist weiss ich nicht, aber ein paar grundsätliche Dinge zur Elternzeit.

Du kannst noch Elternzeit beantragen. Dass muss nicht vor der GEburt geschehen. Muss sieben Wochen vor BEginn beantragt werden.

Wenn du nach dem dritten Lebensjahr Elternzeit nehmen willst, dann muss da dein AG zustimmen. Sonst geht es nicht.

Elterngeld bekommst Du wie meine Vorschreiberin schrieb nicht mehr.

LG weili

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Hallo,

ich bin selber Soldatin und momentan in Elternzeit...

der Antrag muss 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit abgegeben werden und bis 10 Tage vor dem Datum bekommst du dann bescheid, ob es genehmigt worden ist oder nicht...

Gründe für eine Ablehnung können übrigens auch anstehende Verwendunglehrgäng sein (z.B. Feldwebellehrgang) trotzdem würde ich darauf bestehen, da es dir genau so zusteht wie jeden anderen auch...

Frage doch mal bei deinem Sozialberater nach, der sollte das auf JEDEN Fall wissen...

Hm, wenn dir Geld zusteht, dann nur die 68% vom letzten Jahreseinkommen...
Du musst sämtliche Gehaltsbescheinigungen bei der Kindergeldkasse und den Antrag dort abgeben.
Den Rest machen die dann mit der WBV

Ob dir überhaupt Geld zusteht, dass kann ich dir leider nicht beantworten...

Wenn du eine ZAW gemacht hast, wird sich deine Dienstzeit um genau die Elternzeit verlängern.

Wie es bei Anwärtern ausschaut kann ich dir leider auch nicht sagen da ich selber OFw bin...

Hast schon mal über die Elternteilzeit nachgedacht?

Lg Tina #blume

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das mit dem geld ist genauso wie draussen im zivilen leben.
meine freundin damals auch saz 8, ist auch ein´fach in elternzeit gegangen, spoviel ich weiss musste sie das dem vorgesetzten melden wie laneg und der zivielen stelle, weil da ja auch das geld her kommt.

falls du noch fragen hast wende dich doch einfach an die, die können dir bestimmt sagen was du tun musst und wo du es beantragen kannt.