Kind nicht mehr raus geben ??

Hallo Väter :-)

Ich habe mnal ne Frage und bitte um ehrliche Meinung:

Meine Frau und ich haben uns getrennt als unser Sohn 3 Monate alt war - nun ist er fast ein Jahr alt :-)

Wir haben beide das Sorgerecht u. die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich sehe meinen Sohn fast immer in bgleitender Form und nach jeden Umgang kommt eine Anschuldigung nach der nächtsen, die auch nur aus der Luft gegriffen werden.

Die Mutter vereitelt mich unentwegt obwohl ich mir bis heute Nichts habe zu Schulden habe kommen lassen, hört sie mit den Anschuldigungen auf - meine Frau hat sogar keinen Halt gemacht, um mich unbegründet anzuzeigen - alle Verfahren wurden nach StPo. § 170 eingestellt.

Seit neustem ist die Mutter auf dem Trip mit unserem Sohn von einen Kinderartzt zum nächtsten zu laufen, nur um ihn auf diesen Wege transportunfähig zu machen - mittlerweile darf sie die Praxis nicht mehr betreten, der Arzt ist böse auf die Mutter und bestätigt gar vor Gericht - und bei Jugenamt stoße ich auch damit auf taube Ohren - es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor - die Frage stellt sich auch, warum die Mutter das macht - dieser Frage sollte man nachgehen (wird wohl so kommen).

Meine Frage ist:
Wenn ich meinen Sohn an dem Umgangstag nicht mehr zur Mutter verbringe und nicht mehr hergebe, was kann schlimmsten Fall passieren ? Niemand kann die Herausgabe, wenn ich meine Kind auf dem Arm habe, von mir verlangen und somit gegen die Menschenrechte verstoßen. Ich weiß, dass es sicherlich eine unsanfte Holzhammermethode ist, denn noch bleiben mir keine andere Möglichkeiten, weil ich Sorge an der Mutter über unseren Sohn habe. Ich würde es nicht tun wollen, wenn ich allen Grund dazu hätte - die Interessen des Kindes wird von der Mutter nicht unterstützt u. es wird sicher sein, dass unser Sohn spätenstens mit 2 Jahren, durch das Verschulden der KM an "PAS" leiden würde.

Gang und Hebel legt die KM in Bewegung, Jugenamt macht nichts und als Vater werde ich zweiter Klasse behandelt sowie in erheblichen Maße diskriminiert. Die Mutter ist die diejenige, die den Vater vereitelt, nicht ich. Ich habe lange genug versucht Lösungen zum Kindeswohl mit meiner Frau besprechen, was letztendlich immer nur auf taube Ohren stieß.

Bitte nicht um dumme Kritik sondern um Meinung, da es um eine Zukunft geht.

Danke

1

passt ihr die jetzige umgangsregelung nicht oder will sie dich einfach nur aus ihrem leben haben?
hast du schon mal versucht mit ihr über ne andre umgangsgestalung zu reden? ich meine nach ihren wünschen gefragt.
du musst ja deswegen nicht darauf eingehen wenn es dir nicht gefällt, aber miteinander reden ist nach wie vor der beste weg als dritte etwas entscheiden zu lassen.
sofern man mit der person reden kann.

wenn sie das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht hat und du das kind nicht rausgibt dann kann sie das kind von der polizei abholen lassen. egal ob du das kind aufm arm hast oder nicht, es wird abgeholt, denn hierbei würde es sich um kindesentführung handeln.

2

Hallo

Mit ihr ist nicht zu reden, sie möchte es nicht - auch durch Dritte will sie nicht reden und reden lassen. Und da wir beide das SG haben, kann die Polzei nur gut vfersuchen auf mich einzureden, aber das Kind dürfen Sie mr nicht entreißen - dann drohe ich die Bild-Zeitung anzurufen. Es geht nur dann noch auf dem Zivilrechtlichen Wege - da ist di Polizei machtlos.

Wie kommst du zu der Annahme ??

3

Hallo,

hier ein bißchen Abendlektüre für Dich ... vielleicht interessiert es Dich, vor allem bei Deiner eigenen Geschichte mit dem KV Deines Kindes, mit was für einem Du da in ein nettes Gespräch einsteigst:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=57&tid=1784160

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=20&tid=1898822

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=21&tid=1902469#12199138

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=complete&bid=57&id=1902495

Gruß,
Julia

weitere Kommentare laden
4

Willst du deinem Sohn das antun? Soll er von der Polizei bei dir abgeholt werden?
Wenn du ihn auch dann nicht freiwillig rausgibst ,womöglich unter Gewaltunganwendung? Dein Kind ist 1 Jahr alt ,der versteht doch überhaupt nicht,was los ist.
Und dann noch die Idee mit der Bildzeitung.
Ganz ehrlich? Wenn ich die Mutter wäre,würde ich nach dieser Aktion auf alle Fälle versuchen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

16

Das die Mutter dies im vorliegenden Fall machen (bzw. versuchen) würde steht außer Frage.

Warum du auch so handeln würdest verschließt sich mir aber.
Dann müsstest du ja auch so gestört sein wie die Mutter im geschilderten Fall, da eine gute Mutter den Kontakt nicht verhindern sondern fördern würde.

Die Frage war aber letztlich wie er sich gegen die gestörte Mutter wehren kann?

Und für die Beantwortung dieser Frage ist vom geschilderten Sachverhalt auszugehen, außer man weiß es positiv besser.







22

Ich glaube hier ist es umgekehrt: Die Störung scheint beim Vater zu liegen.
Gruß
Mariella

weitere Kommentare laden
5

Super Idee, mach das! Besser kannst du eurem Kind nicht deine große väterliche Liebe beweisen.
Es ist toll für ein Baby, wenn es mit Gewalt aus seiner vertrauten Umgebung gerissen wird. Es wird seiner Entwicklung sicher förderlich sein.
Du setzt ja quasi nur dein Menschrecht auf "haben wollen" um, mach doch vielleicht noch einen Stempel drauf...oder so.
PAS wird nach dieser Aktion sein geringstes Problem sein, deins übrigens auch.
Mach mal, danach wird garantiert alles prima geregelt;-)
Wenn das Liebe ist, was tust du, wenn du jemanden hasst?
Fragt sich
Mariella

6

Du schon wieder !

7

Du bist genauso eine Vereitelerin, die sich mit ihr die Hand geben kann !

Eine neutrale Verhalktensweise kennst du wohl nicht !

weitere Kommentare laden
10

Wenn das alles wirklich so stimmt, wie du das sagst, musst du den langen weg gehen. Geh zum Anwalt, lass dich beraten. Der wird dann schon alles weitere in die Wege leiten. Du machst das jetzt schon eine ganze Zeit mit, da kommt es dann auf ein paar Monate nicht mehr an. Der Schuß kann aber auch nach hinten losgehen. Wenn z.B. weder du noch deine Frau geeignet sind, das Kind großzuziehen, kommt es zu Pflegeeltern. Du solltest dir schon über deine Sache im Klaren sein... denn gerichtlich angeordnete Gutachten dauern in der Regel

Biene

11

Hallo liebermann,

hör auf wuschlbiene!

Brich nichts übers Knie.

Wenn Du das Kind einbehätst, setzst Du Dich ins Unrecht und kannst dem Kind dann gar nicht mehr helfen.


Alles Gute von krypa

12

HAllo liebermann,

ich würde diesen Weg nicht gehen!
Habe ich das richtig verstanden, daß du weiterhin betreuten Umgang hast? Wer ist denn da dabei, während dieser Zeit?

PAS nachzuweisen, ist so eine Sache...vor allem mußt du wirklich jemanden finden, der sich zu 1000000000% damit auskennt und auch weiß, wo er anzusetzen hat.
Mein Mann ist beim Psychologen auf taube Ohren gestoßen, da er nur das Kind und sein Problematik sieht. ( aber woher die Problematik kommt ist uninteressant )

Das JA ist der Meinung, man kann eine KM zu nichts zwingen.

Du siehst, letztendlich stehst du alleine da.

Ich kann deinen Schmerz und deine Wut sehr gut verstehen, aber wenn du kämpfen willst, dann mache es auf rechtlichem Wege und stell dich nicht auf die Stufe der KM.

Viel Glück und viel Kraft wünsche ich dir!

LG
Bine

13

Mein Exmann ist diesen Weg gegangen, er hat die Kinder entführt und ist mit ihnen untergetaucht. Er wollte nachweisen, dass ich die Kinder misshandle.

Nach drei schier endlosen Wochen wurde er gefunden. Unter Polizeigewalt wurden die Kinder befreit.

Er verlor das Sorgerecht.

Die Kinder haben schwer unter dem Szenario gelitten, waren jahrelang traumatisiert. Nur durch gezielte und langwierige Behandlungen konnte das aufgefangen werden.

Auch er versuchte später PAS aufzuzeigen, die diversen, langwierigen Gutachten führten zu der Aussage, dass er die Kinder instrumentalisierte und seelisch quälte, da er bedingungslose Liebe gerichtlich erzwingen wollte.

Inzwischen sind sie fast alle erwachsen und haben keinen Kontakt mehr zu ihm.


14

In Deinem Fall war aber anscheinend der Vater der Gestörte.

Im vorliegenden Fall ist es aber umgekehrt.

Und von diesem Sachverhalt ist solange auszugehen bis man es positiv besser weiß.

Wie ist also dein Rat wenn der Vater Recht hat?


18

>>Im vorliegenden Fall ist es aber umgekehrt. <<

Woher weißt du das?

Wenn überhaupt, kann er nur den rechtlichen Weg gehen.

weitere Kommentare laden
15

Hallo "liebermann",

aus meiner zwar weiblichen Erfahrung heraus kann ich Dir nur eins sagen: LASS ES um Gottes Willen denn damit erreichst Du einzig und allein das vollkommene Gegenteil.

Ich lasse mal alles andere außer Acht - egal ob männl. oder weibl. - egal wer recht hat oder nicht.

Fakt ist: Die KM hat das ABR und Du nicht. Du gibst das Kind nicht zurück und es wird die Polizei auftauchen. Du machst dann ne Welle und Du wirst erst mal sogar mitgenommen auf die Wache.
Das Kind kommt zurück zur KM und dann stehst Du erst mal in der Ecke und dann musst Du richtig kämpfen.

Lieber den "sauberen" "korrekten" Weg über das Gericht gehen.

Geh zu einem Anwalt - lass Dich beraten.

Den Weg, den Du planst - den wäre ich damals auch fast gegangen ABER ich habe den längsten schwersten Weg in meinem eingeschlagen den ich je gehen musste. Die Geduld und die Tränen haben sich aber letztendlich ausgezahlt für mich.

Von Deinem geplanten Weg wirst Du schneller runtergeschmissen als Du ihn geplant hast!

LG,

lucky00

23

Hi,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es deine Situation verbessert, wenn du als "Kindesentführer" dastehst - weder bei den Behörden noch bei der KM. Damit lieferst du ihr sogar noch mehr Argumente gegen dich.

Wenn du den langen Weg durch die Instanzen gehst, beweist du, dass es dir ernst ist und du für dein Kind kämpfst. Wenn du das Kind dagegen einfach nicht wieder nach Hause bringst, verstößt du bewusst gegen geltendes Recht und das kann immer gegen dich verwendet werden. Da kannst du tausend Mal mit dem Kindeswohl kommen. Selbst wenn du einen Richter bekommst, der dein Handeln nachvollziehen kann und im Grunde seines Herzens gutheißt - das Gesetz ist gegen dich und das Kind wird zur Mutter zurückgeschickt. Und dann wirst du wahrscheinlich gar keinen Kontakt mehr zum Kind bekommen.

Mal abgesehen davon, dass so ein abrupter Orts- und Bezugspersonenwechsel für ein kleines Kind sicher auch nicht leicht zu verkraften ist.

Alles Gute,
G.