Elternzeit für Väter

Hallo Leute,

ich hab da mal eine Frage...

Meine Frau ist in der 19. Woche schwanger und ich möchte wie bei unserem 1. Kind wieder ab dem Tag der Geburt Elternzeit nehmen. Die alte Firma in der ich gearbeitet hab, hatte damit nie ein Problem.

Allerdings glaube ich, dass mein derzeitiger Chef sich quer stellen könnte. Meine Frage ist: Muss mir mein Arbeitgeber auf jeden Fall die Elternzeit genehmigen? Und wenn ja, wie kann ich dagegen vorgehen, wenn er sich quer stellt?

Würd mich über Antworten freuen.

Danke schonmal
Euer mho84

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Hi,

ich antworte mal als Frau, deren Mann auch Elternzeit nimmt.

Dein Chef kann sich querstellen, soviel er will: DU hast einen Anspruch auf Elternzeit.

Das Gesetz sieht vor, dass Väter genauso in Elternzeit gehen könne, wie Mütter. Soll ja auch so sein, deshalb gibt ja auch die Verlängerun des Elterngeldes auf 14 Monate, wenn der Mann auch 2 Monate zu Hause ist.

Mein Mann hat sich für die "Elternzeit in Teilzeit"-Lösung entschieden. Er geht 1 Jahr lang 30 Std. die Woche arbeiten. Für uns die beste Lösung, denn ich bin selbständig und kann mein Unternehmen nicht ewig zu machen.

Vielleicht wäre das ja auch für Euch eine Alternative, die du deinem Chef anbieten könntest.

LG
Nicole

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Also lies es doch mal nach in dieser Broschüre vom Familienministerium.
Ich meine, Du hast Anspruch auf Elternzeit. Lediglich bei der Frage, ob Dir die Firma während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit anbieten muss (falls von Interesse), hängt es von der Betriebsgröße ab (ab 15 Mitarbeiter oder so).
LG

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Hallo mho84 kann dazu nur sagen das ich hoffe das dein Chef etwas anders ist als mein letzter desen lapidare meinung nur war das es ihn einen Scheiss interesiert was unsere Gesetze sagen wenn dich jemand aus der Firma Kegeln will weil Du deinen Rechtsanspruch auf eine Elternzeit durchsetzen möchtest
findet er wie bei mir schon einen Weg.Ich will Dir keine angst machen nur pass auf was in der Firma während Du deine Elternzeit nimmst hinter deinem Rücken vor sich geht.

viele Grüße von Mario#pro

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Klar kann er trotzdem "Rausgekegelt" werden. Wo ein Wille ist...

ABER: kein Chef darf die Elternzeit für Väter ignorieren. Er hat einen Rechtsanspruch, der genauso schwer wiegt, wie der Rechtsanspruch für Mütter.

Es ist halt nur ungewöhnlich, weil es noch wenig Männer in Anspruch nehmen.

DEN Rechtsanspruch kann er sogar vor Gericht geltend machen. UND: er darf nicht entlassen werden, WEIL er Elternzeit nimmt. Und auch nicht WÄHREND er in Elternzeit ist.

Deshalb ja das Angebot auf Elternzeit in Teilzeit als Kompromiss: auf diese Weise geht seine Arbeitskraft nicht völlig flöten und er steht der Firma zur Verfügung.

Lg
Nicci

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Hallo Nicci, ich gebe euch ja mit dem Rechtsanspruch recht aber ( Wenn ich auf einr Vorfahrtsstrasse unterwegs bin und mir fährt einer volle kanne in mein Auto rein, habe ich auch recht nur das Auto und ich sind trotzdem hinüber ) ich bin jetzt gerade von einem vorstellungstermin gekommen bei dem die Arbeitspapiere Unterschriftsreif schon vor mir gelegen haben da ich schon zwei tage dort zur Probe war, und es kamm wie es kommen musste die Arbeitszeiten wurden gegen die vorher abgesprochenen geändert und mir nur gesagt das ich mich schon entscheiden müsste ob ich ein Kind erziehen will oder Arbeiten gehen möchte abgesprochen war 9 - 15 Uhr und auf einmal sollte es von 8-17 Uhr gehen was ich wegen Kiga und bald Schule nicht hinbekomme. Langsam weis ich nicht mehr wie ich noch Arbeitsmäßig unterkommen soll.

LG Mario40

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Halli Hallo, schau doch einfach mal bei dem folgendem Link nach

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

liebe Grüße Manuel

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Hallo septpapi2006,

ich 'genieße' die Veröffentlichungen des >Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend< mit großer Skepsis.
#aha Allein schon der Name diese Ministeriums verdeutlicht, daß es hier nicht um Männer/Väter geht.

Das Ministerium neigt m.E. eher dazu, Väterbeteiligung bei der Kindererziehung zu fordern, andererseits aber ihre tatsächliche Benachteiligung zu verschleiern.

Das wird an 2 Beispielen besonders schön deutlich, geht aber heuchlerisch im Dschungel väterbetreffender Bestimmungen unter:

1. Als unverheirateter Vater mit gemeinsamer elterlicher Sorge, der Du die komplette Elternzeit genommen hast,
bekommst Du gar nicht die Rentenpunkte für Kinererziehungszeiten gutgeschrieben. Die bekommt grundsätzlich die Mutter gutgeschrieben.

2.Triffst Du als erziehender Vater wenn Du wieder ins Berufsleben zurückkehren willst, auf die Frauenquoten-Regelung, die Dich grundsätzlich als Mann benachteiligt bei einer evtl. Wiedereinstellung.

MfG krypa

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Hallo mho84,

Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.

Mit freundlichen Grüssen
asw

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Hallo :)
ich bin eine Studentin und schreibe euch weil ich eure Hilfe brauche! Ich arbeite jetzt an meiner Master-Thesis. Ich schriebe über wie Männer und Frauen Elternzeit teilen, wie sie ihre Entscheidungen an Elternzeit teilzunehmen treffen und warum.

Hier unten könnt ihr den Link der Umfrage finden, ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr eine Stunde Zeit nimmt und es machen könnten, *aber nur wenn ihr ein Kind seit 2007 bekommen habt* :) Die Fragen sind auf Englisch formuliert, aber Sie dürfen natürlich auf Deutsch antworten, wenn das einfacher ist. Wenn Sie Fragen haben, schicken Sie mir einfach ein Msg :)

Vielen Dank!

https://qtrial.qualtrics.com/SE/?SID=SV_bjXpvkdTwgZsaix