ELTERNZEIT FÜT VÄTER

HALLO SCHREIBE HIER ÜBER DEN ACCOUNT MEINER FRAU!!!
HATT JEMAND SCHON ERFAHRUNG GEMACHT MIT VATERZEIT AB TAG DER GEBURT???ICH HABE ZUHAUSE RATGEBER DER BUNDESREGIERUNG UND DER IGMETALL
DIE SAGEN DAS MANN DEN ANTRAG 8WOCHEN VOR DEM VORRAUSSICHTLICHEN GEBURTSTERMIN EINREICHEN SOLLTE!!!ALS ANHANG SOLLTE MANN EINE ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG BEIGEBEN DAS DEN VORRAUSSICHTLICHEN GEBURTSTERMIN ANGIBT!!!!MEINE PERSONALABTEILUNG IM VOLKSWAGEN WERK WOLFSBURG BEHAUPTET DAS MANN DEN ANTRAG ERST NACH DER GEBURT STELLEN KANN MIT DER GEBURTSURKUNDE DANN WÜRDE MANN IHN BEARBEITEN UND MIR DEN ZEITRAUM NENNEN IN DEM ICH IN ELTERNZEIT GEHEN DARF!!!!WIE SETZE ICH MICH RICHTIG ZUR WEHR?WER HATT SCHON ERFAHRUNG GEMACHT MIT VATERZEIT AB TAG DER GEBURT???
FREUE MICH AUF ANTWORTEN

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Warum schreist Du denn so ... ?

Gruß,
Julia

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Hallo!

Muß Deine Frau denn unbedingt direkt nach der Geburt wieder arbeiten? Will sie gar nicht stillen?

Ich finde grundsätzlich die Idee, daß Du Elternzeit nimmst, nicht schlecht, aber ich würde es lieber so machen, daß Deine Frau das erste Jahr des Kindes zu Hause bleibt, und Du das zweite.

Das klappt bestimmt besser als wenn Du den Job machst, der Deiner Frau durch ihr Geschlecht und die Hormone nach der Geburt praktisch in die Wiege gelegt wurde. Soll nicht abwertend sein. Ich finde nur, daß die Natur die Frau eben gut auf die Säuglingspflege vorbereitet und sensibilisiert, so daß sie die Bedürfnisse eines Neugeborenen wahrscheinlich besser erkennt und erfüllen kann als ein Mann.

Zudem ist das Stillen echt gut und wichtig für ein Baby!

Im 2. Jahr, wo die Kleinen dann anfangen, sich mehr und mehr für ihre Umgebung und andere Personen zu interessieren, sind sie bei Papi sicher gut aufgehoben. Sie spielen gerne mit ihm und lassen sich von ihm gerne mit Brei o.ä. füttern. Vorausgesetzt, es macht Dir Spaß, Dich um das Kleine zu kümmern (es gibt auch Männer, die da nicht so viel Interesse dran haben, schließlich gibts ja neben Spaß und Spiel auch Geschrei, volle Windeln, einen regelmäßigen Rhythmus und Krankheitstage zu bewältigen...), ist diese Zeit dann auch für Dich befriedigender als die mit einem Neugeborenen, dem Du die Brust der Mutter mit einer Flasche ersetzen mußt und dessen Bedürfnisse Du als Mann nicht so intuitiv erfühlen kannst wie seine Mutter.

Ist nur ein Tip, frag auch mal Arzt oder Hebi, die werden Dir bestimmt Ähnliches raten.

Gruß,
Ally

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Hi,

Du weißt aber schon, dass viele Väter die zwei Monate Elternzeit nehmen, wenn die Frau noch in Mutterschutz ist? Dann ist das mit dem Stillen auch überhaupt kein Problem.

In der Zeit bekommt die Frau nämlich noch Mutterschaftsgeld, dass vom Elterngeld abgezogen würde und somit häufig nur der Basisbetrag von 300 Euro übrig bleibt.

Was den Threadersteller angeht:
Ich kann Dir leider nicht helfen, da ich nicht genau weiß, wie man sich dagegen wehren kann.
Aber ein kleiner Tip noch: Großbuchstaben werden in Foren gerne als schreien gesehen. Deswegen schau das nächste Mal am Besten noch mal nach, ob Caps Lock-Taste eingeschaltet ist oder nicht. Nicht bös gemeint, aber eine normale Groß-/Kleinschreibung und ein paar Absätze machen den Text lesbarer.

Liebe Grüße

Jarmina

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Hallo,

sorry, aber ich finde deine Antwort ziemlich unverschämt. ER fragt im Väterforum andere Männer ob sie ihm helfen können und muß sich dann von dir nen Vortrag übers stillen anhören.#kratz
Er hat nicht gefragt wie wir es finden das er direkt nach der Geburt daheim bleiben will, sondern wolte einen Tip wie er den Antrag dazu richtig stellt.
Warum und ob ist hier nicht das Thema...
Gruß Nicci

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Erfahrung habe ich leider nicht, aber in der Broschüre und im Gesetz steht es ja genau drin, wie du geschrieben hast (Nur habe ich was von 7 Wochen gelesen)

Es sagt ja genau, dass wenn der Antrag nicht zu diesem Zeitpunkt gestellt wurde, kann man ihn auch nicht ab Geburt nehmen.

Ich denke dein AG will dich dazu bringen, dass du den Antrag zu spät stellst und deswegen nicht ab Geburt nehmen kannst. Ich würde mich davon nicht abhalten lassen und ihn auf jeden Fall stellen und mich irgendwie mit Zeugen und Beweisen über die rechtzeitige Antragstellung absichern! Evtl. per Einschreiben oder mit Anwalt.
Dein AG kann m.M. nach nicht bestimmen, wann du in Elternzeit gehen kannst! Da würde er sich über das Gesetz stellen.

Das mit dem Antrag bei Entbindung betrifft m.W.n. nur das ElternGELD!

Viel Glück!

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Hallo Gabi82
ich habe den Antrag bereits bei meinem AG fristgerecht gestellt und per einschreiben geschikt,obwohl ich das belegen kann behauptet die Peronalabteilung das der Antrag erst vorgestern eingegangen ist!!!!#aerger
Die beharren drauf das die Elternzeit für Väter ab tag der Geburt nicht möglich ist,das ist natürlich falsch und ich kann es belegen mit dem Info material des Ministeriums für Familien!!!Die vorraussichtliche Entbindung ist am 30.10.2008 ein bischen zeit habe ich noch ich werde mich um rechtsbeistand bemühen müssen!!!!Zu dem oberen beitrag lilla heist sie glaub ich,die zwei Monate Elternzeit der Väter ist unabhängig von die meiner Frau,natürlich wird sie zuhause bleiben für die ersten 2jahre!!!!
Danke für die antwort gabi82

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Hallo nochmal,

vielleicht bezieht sich der Arbeitgeber auf die Tatsache, dass die ersten 2 Monate immer der Mutter zugerechnet werden, aufgrund der Mutterschutz-Zeit!
Aber das ändert ja auch nichts am Gesetz! Es heißt ausdrücklich, dass man die Elternzeit frei verteilen kann. und man auch gleichzeitig zu Hause bleiben darf!

In diesem Fall wird das wohl leider nur per Anwalt zu lösen sein. Schwache Leistung vom Arbeitgeber... Es handelt sich ja um einen begrenzten Zeitraum von 2 Monaten!!

Ich kann nur sagen: Viel Glück!

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Hallo,

mein Mann war die ersten beiden Monate auch zu Hause. Er hat die Elternzeit VOR der Entbindung eingereicht, da er direkt danach zu Hause blieb.

Deine Personalabteilung verbreitet geistigen Dünnsch***. Du DARFST in Elternzeit gehen, wann immer du willst. Vorausgesetzt, du gibst dem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid.

Du BEANTRAGST auch nichts, du SAGST AN (schriftlich!). Klar?

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde ab der Geburt meines Kindes - voraussichtich am ..... für 7 Monate in Elternzeit gehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Du kannst auch bei der IG Metall noch mal nachfragen.

Viele Grüße
Marion

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Hallo!

Der Antrag muss 7 Wochen vor der Geburt schriftlich beim AG eingereicht werden. In diesem Antrag musst du verbindlich angeben von wann bis wann du Elternzeit nehmen willst.

Soweit hast du wohl alles richtig gemacht.
Hast du von der Personalabteilung irgendetwas schriftliches bekommen?
Wenn du diese Aussage schriftlich bekommen hast, dann lege Widerspruch ein. Die eingehaltene Frist kannst du mit dem Einschreiben belegen. Beziehe dich auf den §16 BEEG.

Falls du nichts schriftlich bekommen hast, sehe ich es als Zustimmung. In diesem Fall würde ich nur nochmals ein Schreiben schicken (per Einschreiben), dass du um Bestätigung der Elternzeit bittest. Diese Bestätigung steht dir laut §16 zu.

Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BJNR274810006.html#BJNR274810006BJNG000200000

LG kanakilu

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Hallo Kollege,

das dürfte doch in unserem Laden gar kein Problem sein, das zu klären. Gehe zum Betriebsrat oder rufe mal die Frauenbeauftragte an (die wird das 100% wissen). Der BR kann sicherlich Licht uns Dunkel bringen, wenn Du Dich bei ihm informierst.

Du musst ja nicht gleich den Rechtsanwalt einschalten. Dafür haben wir doch ein super System im Werk. Erstmal den BR um Rat fragen und dann weitersehen. Wenn Du belegen kannst, dass alles fristgerecht war, nimm die Belege am besten gleich mit und zeig sie dem BR.

Ich bin mir sicher, daß er Dir helfen kann.

Liebe Grüße, Shakira0619

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Hallo Kollegin
natürlich war ich zu alleresrt beim BR,aber der gute Mann hatte garkeine ahnung!!!!Er hatt auf anhieb der Personalabteilung recht gegeben,ohne sich vorher informiert zu haben!!!!!Es ist nicht meine aufgabe einen Betriebsrat einer grossen Halle im Werk über die Gesetzeslage zu informieren,abgesehen davon das ich mich nicht wohl dabei fühlen würde!!!!!!Gott sei dank hatte die Anwältin im Gewerkschaftshaus mehr ahnung!!!
Naja auf jedenfall hatt sich das jetzt geklärt,ich werde natürlich ab tag der Geburt in Elternzeit gehen!!!!Natürlich ist das traurig das das erst über den Anwälten gehen musste!!!!