Mutter mit Kind unbekannt verzogen, trotz gem. Sorgerecht

Hallo,

ich habe einen 4-einhalb Jahre alten Sohn der ca. 350 km von meinem Wohnwort entfernt wohnt ( wohnte? ).

Es ist mir nicht möglich, ihn alle 14 Tage abzuholen. Erstens, aufgrund der Entfernung und zweitens, die Mutter verhindert es (Indem Sie auf Anfragen meinerseits nicht reagiert). Mir blieb in der Vergangenheit nur der Postweg zur Kontaktaufnahme. Die Telefonnummern, welche ich von Ihr hatte um mit meinem Sohn zu sprechen wurden vor ca. einem Jahr abgemeldet.

Mein aktuellstes Foto ist vom März 07.

Nunmehr wollte ich einen Brief zusenden. Dieser kam mit Vermerk - unbekannt verzogen - zurück.

Was kann ich nun tun?#gruebel

Kurze Info: Ich bin auch Sorgeberechtigt habe aber den kleinen schon über ein Jahr nicht mehr sehen können.

Info vom Jugendamt - wörtlich: "Wir geben keine Adressen heraus, manche Mütter möchten das eben nicht."#kratz:-[

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Einwohnermeldeamtanfrage an das Einwohnermeldeamt, zu dem die letzte bekannte Adresse gehört.

Das kostet unterschiedlich viel, meist aber um die 5 Euro.

Irgendwohin hat sich die Mutter sicherlich abgemeldet.

Wenn die Mutter das Kind aber bewusst dem Vater trotz gemeinsamem Sorgerecht und bestehendem Umgang entfremdet, solltest Du einen Anwalt aufsuchen und ein weiteres Umgangsrecht erstreiten.

LG

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Biste nun männlich oder weiblich.

In der VK steht weiblich und Frauen dürfen hier ja nix eröffnen.

LG

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Hallo,

danke für die Antwort. Zu deiner Frage. Meine Frau hat sich hier angemeldet und da ich mich nicht extra noch anmelden möchte schreibe ich über ihren Nick.

Ich bin also der Ehemann von charlottaelaynne.

LG Marcel

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Zitat: Kurze Info: Ich bin auch Sorgeberechtigt habe aber den kleinen schon über ein Jahr nicht mehr sehen können.

Dein Sorgerecht kannst du dir abschminken.

Du wirst dich noch wundern, was Mutti so alles drauf hat. Merke, du hast keine Rechte, du wirst zahlen. Das Kind wird dir entfremdet und entzogen. Spar dir den Weg zum Jugendamt oder Gericht. Die schreiben Unsinn auf so schlechten Papier welches nicht einmal zum Hintern abwischen taugt. Belehre mich eines Besseren wenn es bei dir anders laufen sollte. Tröste dich, nach dir kommen noch viele andere die auch nicht hören konnten.

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&b...1539778


Hurra, wir sind schwanger. Ich glaub, ich muss mich übergeben.

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Es ist traurig dass Du sowas von Negativ denkst.
Was ist Dir denn da passiert !?
War der Anwalt,das Gericht nicht fähig genug ?
Ging es nur um das Umgangsrecht !?
War vorher der Kontakt so schlecht zum Kind !?

Nichts für Ungut,aber so muss es nicht laufen. ;-)

In meinem Fall ging es auch ohne Gericht,
meine Tochter wieder zu bekommen.
Allerdings ging es ihr bei ihrem Vater wirklich nicht gut,
schwere Vernachlässigungen,etc.
Leider musste es erst soweit kommen,
vorher war nichts zu machen,trotz Attest vom Kinderarzt.
(Man wollte sie nicht aus der gewohnten Umgebung heraus reißen) #klatsch
Ich bekam sie mit Hilfe des JA wieder und der Vater hätte dagegen keine Chancen mehr gehabt,
selbst wenns über das Gericht gegangen wäre.

Ich erhielt sogar das alleinige Sorgerecht wieder
und das ohne Anwalt.

Im Übrigen hatte ich als Mutter nicht wirklich Vorteile,
das möchte ich betonen.

Hier gehts nur um das Umgangsrecht und wenn der Kontakt vorher da war,alles ok war,dann hat der Vater natürlich Chancen das Kind wieder zu sehen.
Was sollte denn dagegen sprechen !?

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Liebe nine26,
ich freue mich für Dich und Deine Tochter, dass alles so glatt gelaufen ist. Auch wenn ich selbst noch nie in einer ähnlichen Lage war, so kann ich doch auf die Erfahrungen meiner Frau (sie ist Sozialarbeiterin) zurückgreifen und Dir sagen:
Du hast es als Mutter leichter. Punkt.
Es mag Einzelfälle geben, wo das nicht der Fall ist - aber durch unsere gesellschaftlichen Mechanismen wird es Vätern schwerer gemacht. Wenn die Sache erst mal vor Gericht ist, ist die Chance eine für beide Seiten erfreuliche Regelung zu finden kaum noch gegeben. Solange unsere Regierung die Auffassung vertritt (auch gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention), dass die Mutter im Zweifel zu bevorzugen ist, da "...das Kind sehr bald nach der Geburt enge Bindungen zu seiner Mutter entwickelt. Ein Sorgewechsel gegen den Willen der Mutter würde zu einem Eingriff in diese Bindungen führen und ist deshalb auf Ausnahmefälle beschränkt. " (Auszug aus dem Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland)

Viele sind sich bewusst, dass eine solche Praxis unserer Zeit und unseren Lebensumständen nicht mehr gerecht wird. Dennoch wird auf unterer Ebene gern noch so verfahren, wie man es halt schon immer kennt.

Liebe Grüße,
Christian

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geh zum meldeamt und lass die aktueölle Adresse prüfen ausserdem solltest du schleunigst Anzeige wegen Kindesentziehung bei der Polizei und oder Srtaatsanwaltschaft stellen.

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Völliger Unsinn:

§ 235 Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2.
ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger

1.
entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2.
im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.
das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder
2.
die Tat gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Dritten zu bereichern.

(5) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(6) In minder schweren Fällen des Absatzes 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 5 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(7) Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Vater oder Mutter können keine Täter sein.

Ich schrieb doch, den Weg zum Anwalt, Polizei oder Jugendamt kann er sich sparen. Betrinke dich, gehe in´s Bordell, mache Urlaub.

Keiner wird dir helfen. Sie verbrennen dein Geld.

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http://www.mdr.de/fakt/160455.html


Kindesentzug in Deutschland - nach dem Gesetz ein klarer Rechtsbruch. Haben beide Eltern das Sorgerecht, so darf sich kein Elternteil mit dem Kind einfach auf und davon machen. Und trotzdem passiert es - 25.000 Mal im Jahr.

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Hallo und guten Abend...

gleich im Vorraus: JA, ich bin weiblich.

Ich schnupper grad mal wieder überall durch. Und natürlich interresiert mich die Papa-Ecke auch. Und jetzt bitte nicht haun!!!!!!!!!! Ich weiß, daß wir Mädels hier nix zu sagen haben. Mach ich trotzdem.

Ganz einfach deshalb, weil ich`s Scheiße finde, was manche Mütter meinen für "Rechte" zu haben.
NIEMAND ist im Besitz eines Kindes, auch wenn manche Damen das so sehen. Und warum sind die Papa`s immer die Bösen?!! Keine Ahnung. Mein Papi war der BESTE für mich.
Die Leittragenden sind unumgänglich die Kinder. Und nen kleinen Mann kann man gaaaaaaaaaaaanz schön viel Mist erzählen. Vorallem wenn Omi und Opi noch mitziehen.

Ich würd ALLES dransetzten, meine Rechte als Mann (wenn ich einer wär!) und als Papa durchzusetzten. Zahlen dürft ihr ja schließlich auch. Und Väter haben mehr an sich, als nur die Scheinchen im Portmonaise.
Also, geht zum Jugendamt - tretet den Herrschaften kräftig auf die Füße, laßt prüfen, wo sich Eure Kinder aufhalten (das Geld sollten Eure Kindis wert sein) und besteht darauf, Eure Kinder zu sehen, zu sprechen, IHNEN zu schreiben.

Und laßt Euch nicht entmutigen, von denen, bei denen es leider nicht so gut lief. Manche Mütter sind Schweine, da nutzt alles kämpfen nix und auch keine schlauen Worte. Anders kann ich es leider nicht sagen - es ist eben wie mit allem anderen im Leben: es wird immer auf ALLE geschoben. Schade!

LG und hammerhartes Durchhaltevermögen wünscht nanja

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Hi Nanja!

Ich teile Deine Meinung voll und ganz #pro. Kleiner Tip - Du darfst hier als Mama (bzw. Frau) gerne anworten, nur selber keine Diskussion eröffnen. #blume

LG Babysun

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Hallo an alle, welche auf meinen Beitrag geantwortet haben.
Vielen Dank für die aufbauenden Texte. Hätte nicht gedacht, das so viele Leute schreiben.

Mein Anwalt hat nun die Adresse herausfinden können. Alles weitere kann nun gekärt werden.

LG Marcel

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Geheimtipp: stell alle Unterhaltszahlungen ein bzw auf ein Sperrkonto was meinst du wie schnell sie auf der Matte steht.

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Macht er das,bekommt er eventuell auch Ärger.
Denn falls es amtlich laufen sollte,wird sie einfach nur dahin gehen,falls es über ein Mündelkonto laufen sollte
und erhält Unterhaltsvorschuss.
Dann jagt das Jugendamt nur hinter dem Vater hinterher und die Mutter bekommt fleißig weiterhin das Geld zugewiesen.

Das würde nur was bringen,wenn er direkt an sie überweisen würde und da er nicht mal weiß wo sie sich aufhält,ist davon auszugehen,dass er es nicht tut.

Ich würde bei der zuständigen Meldebehörde mal nachfragen,wo sie zur Zeit gemeldet ist und mich dann beim zuständigen JA melden.
Je nachdem wie die sich verhalten,würde ich mir noch zusätzlich Infos über das zuständige Familiengericht einholen.
Wenn das erledigt ist und es angenommen beim JA nicht gefruchtet hat,dann würde ich einen guten Anwalt nehmen und kämpfen.

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Ich möchte noch mal kurz etwas zum JA und zum Einwohnermeldeamt schreiben.

Beim EWMA habe ich angerufen und mich erkundigt, ob eine Möglichkeit besteht, die Adresse zu bekommen. Die Dame am anderen Ende meinte, das hierfür ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Es gibt ja schließlich auch Fälle, in denen die Mütter aus ganz bestimmten Gründen den Vätern den Aufenthaltsort nicht verraten möchten.

Da kam ich mir irgendwie ganz komisch vor. Als würde ich ein Schwerverbrecher sein. Sehr unangenehmes Telefonat.

Zum JA kann ich nur folgendes sagen. Lieber gleich einen Anwalt nehmen. Diese Telefongespräche haben rein gar nichts gebracht.

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Hallo,
ich weiß von einer Freundin, dass ihr Ex-Mann (auch Sorgeberechtigt) automatisch vom Einwohnermeldeamt(?!) eine Nachricht bekommt, wenn sie umzieht. Das Jugendamt (Wohnort deines Sohnes!!!) müsste dir eigentlich helfen, was den Umgang angeht.
lg hasib

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Moin, charlottaelaynne !
Abhängig davon in welchem Bundesland Du wohnst
sind die EMAs, bei berechtigtem Interesse,
-AUSKUNFTSPFLICHTIG- !
Aus dem Bekanntenkreis ist mir ein ähnlicher Fall bekannt. Dieser wurde unter Einschaltung des/der EMAs-allerdings sehr unkonventionell-
zur Zufriedendenheit des KV gelöst.
Bei Interesse bitte ich um Kontaktaufnahme via VK.
Mitleidende Gruesze
Nico-Willem

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Stell Anzeige bei der Polizei wegen Kindesentzug.

Gruß

Manavgat