Mutter zieht einfach mit Sohn weg...

Hallo zusammen,

seit 19 Monaten lebe ich von meiner Frau getrennt. Wir haben einen Sohn, der im September 11 Jahre alt wird.
Nun ist er nach unserer Trennung begeisterter Eishockeyspieler geworden, und spielt in der Nähe von Köln in einem Verein. Seine Mutter hatte mir vor geraumer Zeit gesagt, daß er die Möglichkeit hat, für 3 Monate nach München in ein Sportinternat zu gehen.
Das ist ja OK. Dabei sagte sie direkt, daß beide nach 3 Wochen für ein Wochenende zurück nach Köln kommen würden, um in der Wohnung nach dem Rechten zu sehen.
Das besagte Wochenende war vor 3 Wochen.
Meine Lebensgefährtin meinte, ich solle doch einfach mit einer meiner Frau unbekannten Telefonnummer bei ihr Zuhause anrufen, da sie ja eigentlich nach eigener Aussage längst wieder in München sein müssten und nicht ans Telefon gehen würden, wenn sie meine Nummer auf ihrem Display sähen.
Da es in der Vergangenheit nach der Trennung mehrere Ungereimtheiten gab, und die Sache mit dem Sportinternat irgendwie "erfunden" klang (Beispiel: das Sportinternat stellt sich als "normales" Gymnasium heraus), habe ich heute dann mal mit einem fremden Handy bei meinem Sohn Zuhause angerufen. Und????
Sie sind sogar schon seit 2 Wochen wieder in Köln.
Meine Frau meinte, sie würden noch 3 Wochen in Köln bleiben, und dann zurück nach München gehen. Umgemeldet sind sie auch schon, und werden u.U. gleich ganz da bleiben, hat sie mir so nebenbei erzählt.

Und da frag ich mich: Darf sie das einfach, ganz mit dem Kind nach München ziehen, ohne meine Einwilligung?
Die Scheidung läuft, aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Selbst wenn mein Sohn einverstanden wäre, müßte ich nicht trotzdem mein OK geben?
Ist nicht alleine durch die Ummeldung der Umzug rechtlich schon vollzogen?
Wenn Behörden eine Anschriftennachforschung anstellen würden, dann käme ja schon München dabei heraus.
Muss ich für meine Frau noch Unterhalt bezahlen, wenn sie mit meinem Kind einfach so, ohne mein Einverständnis und sogar ohne mich davon selbst in Kenntnis zu setzen, wegzieht?

Was meint ihr?
Ich hab den Threat auch im Forum "Trennung" gepostet, aber ich weiß nicht, ob ihr da regelmäßig reinschaut und vielleicht ist ja unter euch jemand, der sich damit ein bisschen auskennt oder sowas schon selbst erlebt hat.

Lieben Gruß

Schorsch

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Unterhalt und Umzug sind hier zwei Paar Schuhe. Unterhaltsansprüche verfallen nicht einfach wegen Umzug.

Für den Umzug benötigt sie, bei gemeinsamen Sorgerecht Deine Zustimmung (also für den Umzug des Kindes). Sollten triftige Gründe vorliegen und Du die Unterschrift verweigern, kann ein Gericht diese ersetzen.
Auf den Unterhalt des Kindes könnten die Fahrtkosten für den Umgang angerechnet werden.

ABER: Im Laufe der Zeit habe ich mitbekommen, dass von Gericht zu Gericht unterschiedliche Urteile gesprochen werden - Der Anwalt ist hier immer die beste Anlaufstelle.

MIMA

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hihi

da ihr gemeinsames sorgerecht habt darf sie nicht ohne weiteres umziehen.
es ist eigentlich so, das sie ohne deine Erlaubnis 100 km umziehen darf, alles was drüber ist muss sie deine Einwilligung haben.
des weiteren darf sie umziehen, wenn sie einen Job da bekommt, den sie an ihrem Ort nicht bekommt.
zieht sie ohne dein Einverständnis um und gegen deinen willen ist es so, das es passieren kann das sie mit umzug das gemeinsame sorgerecht entzogen wird und diese komplett auf den Kindsvater übergeht.
des weiteren ist es so, das sie verpflichtet ist dich über jeden schritt was das Kind betrifft zu informieren, was ja laut dein schreiben hier ja auch nicht ganz so den Anschein hat.
um den unterhalt kommst du nicht, da ist es egal wo sie wohnt.

lg pierre

3

Ihr habt die gemeinsame Sorge und sie darf nicht einfach so von der Bildfläche verschwinden,bzw. ohne Deine Einwilligung umziehen.
Das wäre Kindesentzug und ist strafbar.

Was ich nicht verstehe,warum müsst ihr mit Handys hinterher telefonieren !?
Du sagst ja selbst dass es Dir recht wäre,
wenn es so wäre.
Ist der Kontakt so schlecht gewesen !?
Was steckt dahinter !?
Sorry,aber das solltet ihr gemeinsam klären und nicht auf diese Art und Weise.
Zuliebe Eures Kindes versucht sachlich zu bleiben.

Viel Glück und hoffentlich bald geklärte Verhältnisse,
Nine #sonne

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Hallo,

ich weiß nicht, aus welchen Gründen Deine Noch-Frau wegzieht, aber: könnt ihr nicht mal zusammen darüber reden?

Ich lebe auch von meinem Mann getrennt und bin - nach langem Grübeln und HIn und Her - mit Kind in meine alte Heimat zurückgezogen. Die liegt 600 km entfernt. Ich habe es mir mit der Entscheidung nicht leichtgemacht, aber letztendlich hatte ich zuviel Schiß, ganz alleine in einer mir fremden Gegend zu leben...

Verbote gabs da nicht. Ich habe extra beim Jugendamt nachgefragt und die Beraterin meinte, daß es meine Entscheidung sei, wo ich nach der Trennung leben möchte. Da gäbe es keine Verbote oder so. Lediglich müsse ich meinem Mann den Umgang mit seinem Kind ermöglichen.

Dies tun wir nun in Form von gegenseitigen Besuchen (weil das Kind noch sehr jung ist). Ich fahre ca. 3-4x im Jahr zu meinem Noch-Mann, und er besucht mich ca. ebensooft. Dazu gehört natürlich, daß man sich noch gut versteht. Aber es geht.

Unterhalt mußt Du jedenfalls weiterhin bezahlen, denn der Bedarf des Kindes ändert sich ja nicht.

Ihr müßt nur besprechen, wie ihr den Umgang regeln wollt.

Viel Glück und alles Gute!

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Das mit dem Kindesentzug hab ich auch schonmal irgendwo gelesen. Und da das ja anscheinend eine Straftat ist würde sie damit ihren Unterhaltsanspruch verlieren.
Dass ich für mein Kind bezahlen muss, ist klar und dagegen sag ich auch gar nichts; mir würde im Traum nicht einfallen den einfach zu streichen.
Nu ist es aber leider so, dass meine Noch-Frau sozusagen "den Molly" mit mir macht.
Erst sagt sie, sie geht ab Oktober wieder hier in Köln arbeiten und jetzt will sie auf einmal nach München ziehen etc..
Ich seh halt irgendwo nicht ein, dass ich dafür bezahlen soll, dass sie jetzt einfach mit meinem Kind abhaut und sich irgendwo ganz weit weg niederlässt, so dass ich noch nichtmal die Chance habe meinen Sohn regelmäßig zu sehen.

Der Kontakt zu meinem Sohn ist eh nicht der Besteste...ich will nicht alles auf meine Noch-Frau abwälzen, aber ich habe leider keine Kontrolle darüber, was sie ihm nach unserer Trennung alles gesagt ("aufgetischt") hat. Z.B. wird von meiner Lebensgefährtin bei meiner Noch-Frau zuhause nur von der "Jecken Flöt" gesprochen. Was natürlich nicht gerade davon zeugt, dass meine Noch-Frau irgendetwas tut, um die Beziehung zu meinem Sohn zu verbessern.

Ich meinte eigentlich, dass es ok für mich ist, dass er für 3 Monate in dieses Sportinternat geht, aber ich will eigentlich nicht, dass er so weit wegzieht.
Wenn er es unbedingt wollen würde, würde ich mich wohl damit abfinden müssen, weil ich ja sonst eh wieder nur der "böse" Papa bin und der Kontakt dadurch nicht wirklich besser werden würde.

Das mit dem sachlich bleiben, fänd ich sehr schön, nur leider kann ich meine Noch-Frau am besten mit einer Glucke vergleichen, die alles für ihr Kind tut, weil das Kind es so will, ohne mal von jetzt an übermorgen zu denken. Bestes Beispiel dafür ist wohl, dass unser Sohn bis zu meinem Auszug vor 2 Jahren immer zwischen uns im Bett geschlafen hat.
Wenn ich dagegen was gesagt habe, war ich der schlechte Vater. Mein Leben bestand im Prinzip nur aus Kindesbespaßung, ein Eheleben gab es seit der Geburt unseres Sohnes nicht mehr.
Meinungsverschiedenheiten wurden grundsätzlich mit dem Beleidigt- und Sauersein meiner Frau quittiert, so dass man sich nach ein paar Jahren in díe Rolle der ewigen zweiten Geige gewöhnt hat.

Es ist nicht so, dass ich in Selbstmitleid baden möchte, aber es sieht im Moment alles so aussichtslos und frustrierend aus, weil ich auch manchmal nicht weiß, wie ich mich vor allem meinem Sohn gegenüber verhalten soll.

Sorry, für das ganze #bla aber es hat mal gut getan sich das alles von der Seele zu schreiben.

Schönen Abend noch.

Liebe Grüße

Schorsch

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Du wirst dich noch wundern, was Mutti so alles drauf hat. Merke, du hast keine Rechte, du wirst zahlen. Das Kind wird dir entfremdet und entzogen. Spar dir den Weg zum Jugendamt oder Gericht. Die schreiben Unsinn auf so schlechten Papier welches nicht einmal zum Hintern abwischen taugt. Belehre mich eines Besseren wenn es bei dir anders laufen sollte. Tröste dich, nach dir kommen noch viele andere die auch nicht hören konnten.

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=57&tid=1539778


Hurra, wir sind schwanger. Ich glaub, ich muss mich übergeben.

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Tja Schorschi, willkommen im Klub. Ich setze mal einen Link, da fragt so ein Stück Mutti was gehauen und gestochen ist.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Umzug-mit-mindj-Kind-Zustimmung-vom-Vater__f44784.html

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Hier eine Musterklage

[Adresse Telefon Antragsteller]


[Ort, Datum]


Amtsgericht - Familiengericht -
[Adresse Amtsgericht]


Betreffend die Kinder
[Vorname Nachname, geboren Datum]
[Vorname Nachname, geboren Datum]
beide mit dem Wohnsitz gemeldet bei ihrer Mutter,

[Vorname Nachname, geboren Datum]
[Adresse Telefon Antragsteller Mutter]

beantrage ich:

1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für [Kindernamen] wird dem Vater übertragen.
2. Das Umgangsrecht der Kinder mit dem Vater wird in der bisher praktizierten Form gerichtlich bestätigt und verbindlich geregelt.
3. Das Gericht soll einen schnellstmöglichen mündlichen Verhandlungstermin anberaumen, in dem die Eltern und beide Kinder angehört werden.
4. Als einstweilige Anordnung sofort und ohne vorherige Anhörung der Parteien: Bis zu diesem gerichtli-chen Verhandlungstermin wird der Mutter unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgegeben, die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen und es wird ihr untersagt, [Kindvorname] und [Kindvorname] aus [Stadt] wegzuführen.
Das Gericht wird dringend gebeten, die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland zu ersuchen, im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise der Kinder zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss späteren Datums nachweisen kann, dass sie alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge oder der Personensorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder ist und der gerichtliche Beschluss aufgehoben wurde.
5. Den Kindern ist ein Verfahrenspfleger an die Seite zu stellen.
6. In Abhängigkeit von der mündlichen Verhandlung behalte ich mir weitergehende Anträge vor. Ggf. wird die Erstellung eines Sachverständigengutachtens betreffend die Erziehungsfähigkeit der Eltern und den Bedürfnissen der Kinder einzuholen sein.
7. Ich bitte um Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die notwendigen Unterlagen reiche ich kurzfristig nach.




Begründung der Antragspunkte:

Der Antragsteller ist der leibliche Vater der beiden Kinder [Kindvorname] und [Kindvorname], wie den hier beigefügten Urkunden über die Vaterschaftsanerkennung zu entnehmen ist:
Anlage 1 für [Kindname], Beurk.–Reg. Nummer: [XXXX, vom Datum, Bezirksamt]
Anlage 2 für [Kindname], Beurk.–Reg. Nummer: [XXXX, vom Datum, Bezirksamt]

Mit der Mutter der beiden Söhne lebte ich seit [Datum] zusammen. Im [Datum] haben wir uns getrennt, bedingt durch eine neue Partnerwahl seitens der Mutter. Aus dieser Partnerschaft ist im Mai 2000 ein gemeinsames Kind hervorgegangen. In den sechseinhalb Jahren haben wir die Aufgaben der Kinderbetreuung im Wesentlichen gemeinsam übernommen. Die Mutter führte nebenbei ihr Studium zu Ende, ich war berufstätig.

Die Mutter zog im [Datum] aus der gemeinsamen Wohnung aus, seitdem haben wir [Umgangsregelung, möglichst mit Nachweisen]
Seit [Datum] bestehen seitens der Mutter ernsthafte Absichten, dauerhaft nach [Ort] umzuziehen.

[Schilderung Nachteile für die Kinder, Schulwechsel, Freundeskreis, Nachteile für die Wahrnehmung des Umgangsrechts, zitierter Wille der Kinder beide Eltern in der Nähe zu behalten]

Dieses Vorhaben seitens der Mutter ist mit dem Vater nicht abgesprochen. Meinerseits ist es nicht einzusehen, dass die Kinder durch den drohenden Umzug den intensiven Kontakt und die Fürsorge ihres Vater verlieren und aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen werden.

Nach diesen Ausführungen droht durch die Umsiedlungspläne eine ernsthafte Kindeswohlgefährdung bzw. ist durch die seit [Datum] erfolgte Ankündigung gegenüber den Kindern bereits eingetreten. Hierauf beruht mein Antrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, das ggf. auch auf das Jugendamt übertragen werden könnte. Die Kinder benötigen zur Formulierung ihrer Wünsche und Vorstellungen eines gesonderten Beistandes, daher der Antrag auf Bestellung einer Verfahrenspflegschaft.

Ich weise auch darauf hin, dass für den Fall einer Übersiedlung nach [Ort] der Kontakt zu den beiden Söhnen nur sehr eingeschränkt möglich sein wird, wenn überhaupt. Die damit verbundenen Kosten kann ich aufgrund meiner Einkommenssituation kaum tragen.

Als Reaktion auf meine Antragstellung befürchte ich des weiteren, dass Frau [Muttername] vielleicht versuchen wird, den Kontakt des Vaters zu unterbinden. Entsprechend beantrage ich, das Umgangsrecht mit beiden Kindern gerichtlich zu regeln. Bisher praktizieren wir folgende Regelung: [Umgangsregelung].
Auch das Recht von [Kindname] und [Kindname] auf eine (weiter) gelebte Vater-Kind-Beziehung wird dadurch negativ berührt. Vorliegend hat der Vater durch seinen jahrelangen Erziehungs- und Betreuungseinsatz hinreichend dokumentiert, dass er an den Belangen der Kinder sehr interessiert ist.

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben in diesem Antrag an Eides statt.


Mit freundlichen Grüßen

[Name Antragsteller, Unterschrift]


Anlagen

1. Vaterschaftsanerkennung für [Kindname]
2. Vaterschaftsanerkennung für [Kindname]
3. [...]

Zweifache Abschrift anbei.

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http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=146

Das könnte passen.